Bei Umzug im gleichen Stadtteil brauch ich wirklich die Zustimmung des KVs?

  • So lange die Schule nicht gewechselt wird, gibt es keine Zustimmungspflicht. Der Aufenthalt des Kindes ist unstrittig bei Dir (?), Wo Du wohnst ist Deine Sache. Ob Du nun bei einer Freundin zur Untermiete wohnst, eine Einzimmerwohnung im Keller oder in einem Schloß.


    Der Aufenthalt ist unstrittig bei mir, ja.

    Träume nicht dein Leben - lebe deinen Traum! :)

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  • Das ist in meinen Augen einer dieser Fälle die mit dafür verantwortlich sind, dass das GSR immer weiter aufgeweicht wird - aus purer Not, handeln zu müssen.
    Wenn der Vater seit 2 Jahren kein Lebenszeichen von sich gibt und nicht erreichbar ist, dann ist er kaum in der Lage seiner Sorgepflicht im Falle wichtiger Entscheidungen gerecht zu werden, weil er das Kind und dessen Lebensumstände gar nicht kennt. Basierend auf welcher Grundlage sollte dieser Vater GSR-Entscheidungen im Sinne des Kindes treffen können? Zudem er offenbar ganz grundliegend nicht zu einer Äußerung zu bringen ist.


    Da stellt sich die Frage, warum nicht die naheliegendste Konsequenz gezogen und das alleinige Sorgerecht beantragt wird um die Situation rechtlich sauber zu ordnen statt hier und da durch Winkelzüge jetzt um das GSR herum zu schlawienern. Das produziert dann ans tragikomische grenzende Beschlüsse in denen Teile des Sorgerechts völlig ad absurdum geführt werden, weil man´s irgendwie so biegen muss, dass es noch lebbar bleibt.


    Da ist es sinnlos, Einzelentscheidungen via Gericht durchsetzen zu wollen, weil der Geister-Vater nicht erreichbar ist, da gehört ein Antrag aufs ASR eingereicht, schon weil das Kind das Problem hat, spätestens wenn´s nicht mehr um Larifaripapierkram geht sondern um medizinisch ernste Themen und dergleichen und da macht dann wirklich keiner was ohne die zweite Unterschrift.



    Gar kein Lebenszeichen vom KV stimmt nicht mehr.
    Im April hatten wir ein Treffen beim JA, es ging um Umgangsanbahnung, dann hat er sich 2 eineinhalb Monate wieder nicht gemeldet, dann wieder kurz und nun meldet er sich wieder nicht mehr...
    Ein Psychologe vom Kinderschutzbund hat sich nun mehr mit eingeschaltet der wie das Ja und ich versucht hatten ihn 2 Jahre lang zu erreichen, dieser sagt er gehe davon aus das der KV psychische Probleme hat und sich deswegen nicht melden kann, was daraus wird?!
    Das JA hält den KV für absolut sorgerechtsfähig obwohl er bis April gar nicht reagierte auf nichts.
    Mein Anwalt sagt immer nur, sie machen das was das JA meint, denn die Gerichte halten sich wohl nur ans JA und deren Einschätzung....?!


    Alleiniges Sorgercht finden hier im realen Leben eigentlich alle sinnvoll, die das ganze live mit bekommen. Nur das JA sieht das anders, von daher mach ich nichts...


    Persönlich wäre ja mein Wunsch, das der KV mit ins Boot kommt und ich wenigstens mal Ausgleich durch Umgangskontakte bekäme oder die Möglichkeit hätte mit ihm zu kommunizieren, auch wenn ich mal krank wär, wär doch toll wenn es da einen KV gäbe aber...das sind wohl eher nur Träume...Meine Tochter leidet emotional nicht mehr, sie sagte letztens: Mama?! Kannst du nicht auch mein Papa sein? Du wärst bestimmt auch ein toller Papa. Seitdem bin ich das Mapa -halb Mama halb Papa-

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  • Nach der letzten Familienrechtsnovelle ist das Sorgerecht der leiblichen Eltern als die Normalität gesetzt worden. Damit ist es auch sehr schwierig, das Sorgerecht einem Elternteil abzunehmen. Es müsste quasi ein echter Schaden für ein Kind entstehen, wenn ein Elternteil das Sorgerecht behält. Hier bei dir zum Beispiel entsteht aber kein größerer Schaden durch das Verhalten des Vaters. Er kümmert sich einfach nicht. Und alle anstehenden Entscheidungen könntest du einklagen bei Gericht, wenn nötig und bekämst für diese eine Entscheidung das alleinige Sorgerecht übertragen ... Da hat das Jugendamt Recht, wenn die sagen. Alleiniges Sorgerecht steht nicht an. Wenn ihr als Eltern euch über anstehende Entscheidungen streiten würdet - und das regelmäßig -, dann wäre das anders. Hier aber ruht der See und der Gesetzgeber hofft, dass eines Tages der inaktive Elternteil aktiv wird, Kontakt aufnimmt, sich kümmert ... Und dann wären die Eltern auf Augenhöhe mit gemeinsamen Sorgerecht und der Vater könnte sich dann richtig verantwortlich und gleichberechtigt kümmern ... Wenn das klappt, ist es prima. Wenn eines Tages den "ruhenden" Elternteil eine Furunkel quält und er will Frust abarbeiten, dann ist das natürlich eine weniger gute Sache mit dem Sorgerecht ...


    In dreißig Jahren ist mutmaßlich wieder alles anders ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Die Frage der TS lautete:
    "Bei Umzug im gleichen Stadtteil brauche ich wirklich die Zustimmung des KV?" Anmerkung:bei GSR


    Gemeinsames Sorgerecht betrifft alle Dinge, die "unumkehrbare Folgen" haben. Dazu gehört zu Ende gedacht, auch der Wohnungswechsel. Im geschilderten Fall hier könnte theoretisch der umgangselternteil gegen den Umzug Einspruch einlegen.


    Zitat von »Papa06«
    Da du GSR hast ist die Zustimmung vor Umzug vom KV einzuholen. Da ist es unerheblich weshalb Umgezogen wird.


    Gar kein Lebenszeichen vom KV stimmt nicht mehr.
    Im April hatten wir ein Treffen beim JA, ..............


    Exakt das sind die Fakten.
    Damit ist die Auskunft, die Papa06 gab, eindeutig zutreffend.
    Ob das im vorliegenden Fall sinnvoll ist oder den FamG nur unnötige Arbeit macht, hat hier niemand zu entscheiden.


    LG
    Joachim

  • Ich hab in meinem Eingang das vielleicht zu undeutlich geschrieben aber weil es mir gerade nicht um die ganze Geschichte ging, sondern nur um den Umzug:
    2 Jahre kein Kontakt zum Kind und wenn es Kontakt geben wird, dann wird es durch begleiteten Umgang geschehen.


    KV hat sich im April im JA mit mir getroffen und sich danach erstmal nicht wieder gemedelt, obwohl wir uns ein Rückmeldedatum gegeben hatten, was im Protokoll vom JA fest gehalten war, dann kam eine sehr verspätete Rückmeldung im Juli.


    Und JETZT meldet er sich wieder nicht mehr, auch beim JA nicht.


    Für mich scheint er "unerreichbar" und je nachdem wie schnell ich eine Wohnung finde, kann ich nicht noch 3 Monate auf die Antwort warten...

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  • Exakt das sind die Fakten.
    Damit ist die Auskunft, die Papa06 gab, eindeutig zutreffend.
    Ob das im vorliegenden Fall sinnvoll ist oder den FamG nur unnötige Arbeit macht, hat hier niemand zu entscheiden.


    LG
    Joachim


    Nein Joachim,


    die wesentliche Sache hast du nicht erwähnt und reißt meine Darstellung damit aus dem Sinnzusammenhang. Die Wohnung von Rosarot ist gekündigt. Ob mit oder ohne Zustimmung des anderen sorgeberechtigten Elternteils muss sie jetzt kurzfristig sicherstellen, dass das Kind ein Dach über dem Kopf hat.

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Das mit den "uunumkehrbaren Folgen" ist so nicht richtig.


    Zum Einen ist ein Umzug nicht "unumkehrbar", zum Anderen ist das auch wieder Auslegungssache.
    Eine Notfall-OP kann ohne Unterschrift des anderen Elternteils erfolgen. Ebenso ein Urlaub im europäischem Ausland.
    Die Haare können geschnitten oder gefärbt werden. Dies ist rechtlich sogar eine Körperverletzung.
    Man kann das Kind vegetarisch ernähren. Man kann es im buddhistischen Glauben erziehen.


    Wenn nur das "unumkehrbar" das Argument wäre...Dann könnte man seine Kinder gar sterilisieren lassen im Alleingang.
    Oder nach Australien ziehen...Kann man ja auch rückgängig machen...

  • Ich hab in meinem Eingang das vielleicht zu undeutlich geschrieben aber weil es mir gerade nicht um die ganze Geschichte ging, sondern nur um den Umzug:
    2 Jahre kein Kontakt zum Kind und wenn es Kontakt geben wird, dann wird es durch begleiteten Umgang geschehen.


    Hi Rosa,


    ich bin mir sicher, Dir wird niemand einen Strick daraus drehen, wenn Du bei dieser Konstellation ohne Zustimmung des KV eine neue Wohnung beziehst.


    Allerdings kannst Du nicht darauf bauen, dass das (unschöne) Verhalten des KV in der Vergangenheit ihn seiner Rechte beraubt hat.
    Das er sich nicht gekümmert hat oder sich nicht wie vereinbart meldet, ist für die Beantwortung der Eingangsfrage unbedeutend.
    Scheinbar ist er ja für Dich oder die Behörden erreichbar.
    Damit könntest Du theoretisch seine Zustimmung erhalten.


    Die Eigenbedarfskündigung setzt Dich nun unter Druck, eine neue Wohnung zu finden.
    Oder gegen die Kündigung Maßnahmen zu ergreifen.
    Eine Eigenbedarfskündigung ist für den Vermieter an bestimmte Voraussetzungen geknüpft.
    Die könntest Du prüfen lassen, wenn Du Zweifel an der Kündigungsbegründung hast.
    Eigenbedarfskündigungen sind für den Vermieter eine heikle Angelegenheit und wenn Du gerne dort wohnen bleiben würdest und ev. eine Rechtsschutzversicherung hast, solltest Du das überlegen. Ev. springt ja wenigstens finanziell etwas für Dich dabei heraus oder Du erhälst mehr Zeit, Dir eine neue Wohnung zu suchen.
    Einspruch würde ich in jedem Fall einlegen.


    Nein Joachim,


    die wesentliche Sache hast du nicht erwähnt und reißt meine Darstellung damit aus dem Sinnzusammenhang. Die Wohnung von Rosarot ist gekündigt. Ob mit oder ohne Zustimmung des anderen sorgeberechtigten Elternteils muss sie jetzt kurzfristig sicherstellen, dass das Kind ein Dach über dem Kopf hat.


    Hi Volleybab,


    wie kommst Du darauf, dass das Mietverhältnis "kurzfristig" gekündigt wurde?
    Eigenbedarfskündigungen haben in der Regel lange Kündigungsfristen von selten unter 6 Monaten.


    Sicherstellen, dass das Kind ein Dach über dem Kopf hat, muss Rosa, ohne Frage.
    Daher ist das Zustimmungsersuchen von Rosa lediglich ein rein formaler Akt, gegen den der KV eh keine Chance hätte.


    LG
    Joachim

  • Eigenbedarfskündigungen sind den gleichen Kündigungsfristen unterworfen wie alle anderen Wohnungskündigungen: Je nach Mietdauer 3, 6, 9 Monate. Was da der statistische Mittelwert ist - keine Ahnung. Aber drei Monate sind verflixt kurz ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Da du GSR hast ist die Zustimmung vor Umzug vom KV einzuholen. Da ist es unerheblich weshalb Umgezogen wird.
    Auch hat der Umstand das Kiga und oder Schule nachwievor die selben sind nichts damit zu tun. Umzug ist Zustimmungs Pflichtig bei GSR.


    Das Ganze ist hier angepinnt im Forum. Einfach mal die suche bemühen.


    Lg vom Papa06



    Sie braucht seine Zustimmung nicht, weil Ihr Umzug nicht von dessen Zustimmung abhängt sondern vom Rausschmiss des Vermieters. Und auch sonst ist diese Frage strittig, aber das hatten wir ja schon mal...

  • alle mir bekannten Urteile beziehen sich eindeutig auf den (Wohn-) Ort-
    und ich hab extra nochmal in meinen alten Urteilen nachgesehen... es ging lediglich um die Gemeinden- und niemals um eine Exakte Strasse (geschweige denn Hausnummer und/oder Etage ;-) )
    kann mir jemand einen Fall nennen, indem der Umzug innerhalb der Gemeinde verwehrt wurde? :bet
    (bei dem anderen Thread mit Hamburg hab ich selber etwas gezweifelt- und daraufhin einige Urteile nachgelesen... es ging immer nur um den Ort :frag )

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)


  • Hey Russel,


    dankeschön.


    Ich werd nicht um eine Einverständnis bitten, das wir umziehen habe ich ihm mit geteilt, sobald ich etwas gefunden habe, werde ich es ihm nochmal mitteilen.
    Eigentlich dachte ich bis ich vor Kurzem hier im Forum las, das man auch bei einem Wohnungswechsel in der selben Stadt um erlaubnis bitten muss, das ich gar nicht fragen muss, sondern in der gleicchen Stadt sogar umziehen darf.
    Jetzt bin ich zu dem Schluss gekommen, das ich das einfach so machen werde.
    Ich hab den Mieterschutzbund schon kontaktiert.
    Da wir im April einen Wasserrohrbruch hatten bzw. der Eigentümer über uns der 3 Monate lang seine Wohnung saniert hat, habe ich seitdem "Probleme" mit meinen Vermietern und sie hatten mir damals schon die mündliche Kündigung gegeben.
    Da hat der Mieterschutzbund schon gehandelt.
    rechtlich gesehen ist die Eigenbedarfsündigung korrekt, jedoch auf Grund der Vorgeschichte recht offensichtlich das es nur vorgetäuscht ist.
    Die wohnen drei Stockwerke über mir und es ist kein schönes wohnen mehr hier im Haus.
    Von daher wird der Mieterschutzbund zwar tätig werden und ich möchte versuchen "Geld" raus zu bekommen" aber ausziehen möchte ich auch, sogar meine Tochter hat nun Angst vor den Vermietern, nachdem sie uns an der Wohnungstür soagr angeschrien haben.
    Wir haben eine Frist von 6 Monaten da wir seit 6 Jahren hier wohnen (nie Probleme mit den Vermietern gehabt, bis der Mann über mir die Wasserleitung durchbohrt hat und ich es soagr umgehend wie ich muss gemeldet hatte...)
    Da der Wohnungsmarkt hier echt schwierig ist werden wir mich als Härtefall behandeln können und die Mietdauer verlängern können, außer das Wunder geschieht und ich finde eine adequate Wohnung schnell.


    LG
    Rosa

    Träume nicht dein Leben - lebe deinen Traum! :)

  • Sie wird ausziehen müssen. Daran kann auch ein KV oder ein Familiengericht nix ändern. Nach dem Auszug, wird sie sich und das Kind in der neuen Wohnung anmelden müssen. Bei der Meldung greift die Meldepflicht. Sprich sie wird erst mal auch da das Kind nicht nur anmelden können, sondern sogar müssen.


    Da keine Veränderungen eingetreten sind, wird niemand das schlimm finden. Und eine mögliche Klage des KV wäre eine lächerliche Aktion.

  • alle mir bekannten Urteile beziehen sich eindeutig auf den (Wohn-) Ort-


    Hi Luchsie,
    der (Wohn)Ort spielt überhaupt keine Rolle.


    Rosa ist BET und entscheidet alle Dinge der Alltagssorge alleine.
    Ein Umzug gehört, völlig egal wohin, wie Bab das richtig erläutert, nicht mehr zur Alltagssorge und ist daher bei GSR Zustimmungspflichtig.
    Hatte gerade eben (wg. einer anderen Angelegenheit) ein Gespräch mit meiner Anwältin und hab ihr den Fall hier geschildert.
    Sie sagt ganz eindeutig, der KV muss unterrichtet werden und zustimmen. Anwältin rät zu einem Schreiben mit Fristsetzung.


    Deiner Logik folgend könnte ja theoretisch eine ET von Köln-Hahnwald nach Köln-Chorweiler umziehen, ohne die Zustimmung des anderen sorgeberechtigten ET.


    Auch der Kündigungsgrund des Vermieters spielt keine Rolle.
    Selbst bei einer Kündigungsfrist von nur 3 Monaten hätte Rosa ausreichend Zeit, den KV zu unterrichten und um seine Zustimmung zu ersuchen.


    Ob Rosa Probleme mit dem KV bekommt, kann von uns hier niemand wissen.
    Meine Ex würde 100 %tig sofort zum Anwalt rennen, wenn ich ohne ihre Zustimmung innerhalb meines Ortes umziehen würde.
    Das mir das FamG deswegen keine Probleme machen würde, steht auf nem anderen Blatt.
    Aber es gäbe ein Verfahren. Verfahren = Kosten. Die zahlt der, der verliert.


    LG
    Joachim

  • rechtlich gesehen ist die Eigenbedarfsündigung korrekt, jedoch auf Grund der Vorgeschichte recht offensichtlich das es nur vorgetäuscht ist.


    Hi Rosa,
    wenn das Verhältnis gestört ist und Du magst dort nicht mehr wohnen, zieh um.


    Eine mündliche Kündigung zählt nicht.
    Da Du den Mieterschutzbund im Boot hast, bist Du ja informiert, denke ich.
    Viele Vermieter glauben, mit einer Eigenbedarfskündigung kriegt man kurzerhand unliebsame Mieter los.
    Lass Dich da nicht veräppeln. Eigenbedarfskündigungen sind extrem schwer umsetzbar und entsprechende Verfahren dauern oft Jahre.
    Wenn Du starke Nerven hast, lass die Idioten doch klagen.


    So oder so, ich drück Dir die Daumen! ;-)


    LG
    Joachim

  • rechtlich gesehen ist die Eigenbedarfsündigung korrekt, jedoch auf Grund der Vorgeschichte recht offensichtlich das es nur vorgetäuscht is


    Korrekt mag sie sein, aber Du könntest trotzdem der Kündigung widersprechen und dann müsste sie klagen, das dauert oft 6-12 Monate und endet häufig mit einem Vergleich. Gründe, gegen die Kündigung anzugehen wären zum Beispiel soziale....Du hast als AE mit Kind Schwierigkeiten eine Wohnung zu finden, Dir fehlen die finanziellen Mittel und so weiter.
    Also Gründe gäbe es genug, da kann dich der DMB gut beraten, die sind Gold wert :)
    Bei mir war es damals auch so, daß ich ausziehen wollte.


    Ach ja, falls die die Gründe vorgeschoben haben, dann dürfen die Dir sämtliche Kosten zahlen, die Dir entstanden sind.
    Ich würde also durchaus die Monate nach Auszug dort vorbei gehen und gucken, ob da wirklich der eingezogen ist, für den gekündigt wurde. Mindestens ein halbes Jahr muß der da tatsächlich wohnen, Du kannst auch entsprechend für 15€ einen Auszug beim Einwohnermeldeamt holen.


    Da darf der Vermieter dann mal eben 2000€ an Dich zahlen, wenn er da betrogen hat. MINDESTENS!


    Ein Umzug gehört, völlig egal wohin, wie Bab das richtig erläutert, nicht mehr zur Alltagssorge und ist daher bei GSR Zustimmungspflichtig.


    Dem ist nicht so, es gilt: Bei Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung für das Wohl des Kindes muß die Unterschrift eingeholt werden.


    Auf einer angeblich rechtsberatenden Seite hab ich gefunden:
    Schulwechsel,
    Umzug der betreuenden Elternteils,
    Urlaub im Ausland ,
    Zusammentreffen mit dem neuen Lebensgefährten des betreuenden Elternteiles.


    Sorry, aber so viel Unsinn auf einmal hab ich selten gehört, amn soll also den UET fragen, bevor das Kind den neuen Partner kennenlernt. Väterrechtler haben manchmal urige Phantasien...


    Ein Umzug innerhalb eines Stadtteils ist nicht von erheblicher Bedeutung, oder muß man auch fragen, wenn das Kind innerhalb der Wohnung umzieht und man Zimmer tauscht?


    Zusätzlich würde hier übrigens noch der rechtfertigende Notstand greifen, denn wie gesagt, auf der Strasse leben ist wohl nicht kindswohl orientiert.


    Meine Ex würde 100 %tig sofort zum Anwalt rennen, wenn ich ohne ihre Zustimmung innerhalb meines Ortes umziehen würde.


    Ja, und dann? Was würde der Anwalt ihr sagen??? Wo ist der Nachteil? Wo ist die Mutter hier geschädigt? Wo wäre das Kidn hier geschädigt? Was würde sie auch nur im geringsten betreffen?


    Sie kann auch zum Anwalt rennen, wenn Du neben Deinem Kind rauchen würdest, ihm jeden Tag Salamitoast und Milchschnitte zur Schule mitgibst oder jeden Abend bis 22.00 Uhr Playstation spielen lässt.

  • Liebe TE und alle anderen hier,


    Es ist schon erschreckend wie der ein oder andere versucht das GSR mit Argumenten zu umgehen.
    Die TE hat eine Frage gestellt und diese wurde beantwortet.
    Die Antwort gefällt euch nicht? Nun dann ,das ist euer Problem.


    Fakt ist: bedenkt das in diesem Forum viele auch so mitlesen und durch die Aussagen die getätigt werden auf falsche Gedanken kommen könnten.


    Bei GSR ist vom Ex immer die Zustimmung zum Umzug einzuholen. Egal ob es die Whg im Haus ist oder die Straße runter oder im gleichen Wohngebiet.
    Gründe für den Umzug sind irrelevant.
    Das ist nunmal so und es ist auch gut so.



    Man sollte sich immer Fragen ob es einem egal wäre wenn man UET ist. Ich glaube nicht. Es ist auch nicht viel was Zustimmungspflichtig ist bei GSR.

    Kopf hoch auch wenn der Hals noch so dreckig ist.

  • Lieber Papa, warum würdest Du gefragt werden wollen, wenn der BET mit Kind eine Straße weiter zieht?
    Warum findest Du es wichtig gefragt zu werden? Was wäre ein Grund, da nicht zuzustimmen Deiner Meinung nach?


    Und ja, ich muß Dir zustimmen, die Falschaussagen hier machen mir auch Angst und ich bin keine Neuuserin, die völlig verunsichert ist. Aber Drohgebärden für Mütter, die vermeintlich Väterrechte beschneiden sind hier ja Gang und Gebe.


    Es geht aber nicht ums Väterrecht, sondern ums Kinderrecht. Wo ist denn bitte das Kindsrecht, wenn sich eine Mutter keine neue Wohnung nebenan suchen darf ( was nicht stimmt ) , wenn der Papa nicht ausdrücklich einverstanden ist???

  • Hallo bay-of-russel,


    Deiner Logik folgend könnte ja theoretisch eine ET von Köln-Hahnwald nach Köln-Chorweiler umziehen, ohne die Zustimmung des anderen sorgeberechtigten ET.


    Das ist nicht nur einer Logik folgend. Das ist eine Ummeldung innerhalb einer Stadt. Den Verwaltungsvorschriften zufolge kräht hier kein Hahn nach einer Zustimmung des mitsorgeberechtigten Umgangselternteils. Wozu soll also eine schriftliche Erlaubnis gut sein?


    Ob Rosa Probleme mit dem KV bekommt, kann von uns hier niemand wissen.
    Meine Ex würde 100 %tig sofort zum Anwalt rennen, wenn ich ohne ihre Zustimmung innerhalb meines Ortes umziehen würde.
    Das mir das FamG deswegen keine Probleme machen würde, steht auf nem anderen Blatt.
    Aber es gäbe ein Verfahren. Verfahren = Kosten. Die zahlt der, der verliert.


    Ich hatte das vor Kurzem bereits geschrieben: Deine Streithistorie lässt sich nicht auf anderer Leute Anliegen übertragen. In diesem Falle hier wird das besonders deutlich, zumal deine Schlussfolgerung die Themeneröffnerin im Grunde genommen beruhigen müsste.


    Wir spielen das gedanklich durch:


    Themeneröffnerin zieht um, Kindesvater "rennt" zum Anwalt, dieser ist so unseriös ein Verfahren in die Wege zu leiten. Aufgrund Deiner profunden Erfahrungen mit der Familiengerichtsbarkeit weißt Du sicher, dass man im Familienrecht nicht jemanden verklagt weil der womöglich einen Fehler gemacht hat und bestraft werden muss. Beim Familiengericht stellt man Anträge.


    Nun, wie könnte in diesem Falle der Antrag lauten? Wenn man vor einem Umzug derartige Anträge stellt, beantragt man das ABR. Wenn man nach einem unerlaubten Umzug einen derartigen Antrag stellt, beantragt man ebenfalls das ABR zumeist mit dem Antrag auf Einstweilige Anordnung, vor dem Hauptsacheverfahren den alten Status Quo herzustellen, sprich, das Kind zurückzusiedeln.


    Würde der Kindesvater in diesem Themenstrang (kein Umgang, dem Kind nicht vertraut) hier so einen Antrag stellen, würde ein Gericht vermutlich eher nicht (Ironie!) dem Kindesvater das ABR übertragen, der Versuch, das Kind per EA zurückzusiedeln dürfte im Bereich der Realsatire anzusiedeln sein.
    Aber wir denken trotzdem weiter: Wäre nun Deine Aussage "Kosten. Die zahlt der, der verliert" richtig (ist sie nicht), würde das für die Themeneröffnerin was bedeuten....? Würde sie irgendetwas verlieren und bezahlen müssen? Oder gibt es womöglich einen mir unbekannten Antrag, den Kindesvater stellen könnte, damit die Themeneröffnerin etwas "verliert"?


    Was aber ebenfalls nicht richtig ist an Deiner Projektion Deiner Verhältnisse auf das Anliegen der Themeneröffnerin: In Deinem Fall hatte bei der Entscheidung um das ABR Eures Sohnes der Faktor "mein Haus, meine Freunde, meine KiTa" offenbar eine entscheidende Rolle im Sinne der Kontinuität gespielt. Würdest Du nun an diesem Zustand etwas ändern, wären es mitnichten so, dass Dir ein "FamG deswegen keine Probleme machen würde". Hier würde sehr ernsthaft darüber verhandelt werden, ob es jetzt nicht die Kindesmutter ist, die dem Kinde Kontinuität bieten kann - da sie ja nach wie vor in einem vertrauten Umfeld des Kindes wohnen würde. Und würdest Du zusätzlich sogar nach Köln-Chorweiler umziehen wollen, hätte sie gleich noch bessere (im Kindeswohl begründete) Argumente, da sie ja in einem eher begüterten Umfeld lebt.


    Kurz und knapp zusammengefasst bedeutet das für mich: Der Rat Deiner Anwältin ist für Dich richtig. Für die Themeneröffnerin steht jedoch kein Gespenst "oh Gott, Verfahrenskosten!" im Raum. Die Vorgehensweise der Verwaltung, für eine Ummeldung keine zweite Unterschrift zu fordern, entspricht also der gesellschaftlichen Wirklichkeit und geht konform mit der Rechtsprechung.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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