Wie schnell reagiert die Beistandschaft?

  • Hallo ihr Lieben,
    nach unserem Umzug hat Kv nun diesen Monat keinen Unterhalt überwiesen, mit sowas hatte ich ja auch schon gerechnet, da ich das aber nicht langfristig auffangen kann: wie schnell reagiert in so einem Falle die Beistandschaft? (ich weiss, dass diese ihm nun eine "Zahlungserinnerung" geschickt hat) Was passiert, wenn er sämtliche Aufforderungen ignoriert? Und wie lange lässt sich die Beistandschaft hinhalten?
    Ach ja, ein Titel existiert...

  • Hast Du einen Titel?
    Wann hast die Beistandschaft den KV erstmalig zur Zahlung aufgefordert?
    Bekommst Du "ersatzweise" UHV?

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

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  • Guten Abend,


    die Beistandschaft kann mit dem Titel pfänden.
    Vorher ist immer eine Zahlungs Aufforderung angebracht-die ist ja wohl rausgegangen.
    Wird eine Pfändung eingeleitet, so kann dies durchaus 2-3 Monate dauern, bis Geld fließt (wenn überhaupt) .


    Aber bei dir im Moment auch wichtig:
    bist du nach deinem Umzug noch im gleichen Zuständigkeitsbereich des bisherigen Jugendamtes?
    Oder muss die Beistandschaft aus gesetzlichen Gründen erst an dein neues zuständiges Jugendamt abgegeben werden?
    Das würde dann natürlich das weitere Vorgehen auch noch verzögern.
    Denn das abgebende Jugendamt wird keine Pfändung mehr einleiten sondern es dem neuen überlassen…


    Wenn du Glück hast, dann bringt das bereits verschickte Zahlungserinnerngsschreiben vielleicht schneller Geld als eine langwierige Pfändung.
    Die im schlimmsten Fall dich auch noch Geld kostet, wenn du dafür keine Prozesskostenhilfe bekommst!


    Wenn der Vater bisher gezahlt hat und nur jetzt nicht-könntest du dir vorstellen , warum er plötzlich nicht zahlt?

    ^^
    Viele Grüße
    AH


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  • ja, ich habe nun schon seit 2010 oder so die Beistandschaft und fast genauso lange einen Titel. Bisher kam der Unterhalt dann auch immer, es gab zwar zeitweilig Theater bei Unterhaltserhöhungen (die kamen dann immer erst 1-2 Monate später), aber war immer ganz froh, dass es mehr oder weniger gut läuft, dass ich wegen den paar Euros auch nie nen Fass aufmachen wollte.
    Nun sind wir zum 01.07.16 umgezogen, noch läuft die Beistandschaft über das alte Jugendamt und schon bezahlt Kv nicht.Aber er hatte mir ja angedroht, er wolle uns das Leben zur Hölle machen, sollten wir wegziehen, also hatte ich mit sowas ja schon gerechnet. Morgen oder übermorgen sollte die erste Zahlungserinnerung von der Beistandschaft in seinem Briefkasten sein, aber könnte mir vorstellen, dass er das einfach ignoriert?!
    UHV bekomme ich nicht, bisher lief das mit dem Unterhalt ja und Kv ist ja in der Lage, den Unterhalt zu zahlen...

  • Dann schlage ich vor, dass du beim neuen Jugendamt Unterhaltsvorschuss beantragst.
    Dann bekommt der Vater in der Regel von dort auch noch eine Aufforderung zusätzlich.
    ( Auch bevor die Beistandschaft an das andere Jugendamt abgegeben wird - Unterhaltsvorschuss ist nämlich nicht die Beistandschaft sondern eine andere Abteilung)
    Vielleicht bewegt ihn das, doch zu zahlen und es nicht auf eine Pfändung ankommen zu lassen!


    Wenn nicht musst du halt leider abwarten, ob das neue Jugendamt dann gleich pfändet.
    Und da das, wie ich schon erwähnte, auch durchaus einige Zeit in Anspruch nehmen kann, ist es umso besser, wenn du zwischenzeitlich Unterhaltsvorschuss ( zumindest als Abschlag ) monatlich sicher erhältst.
    Denn der Unterhaltsvorschuss Betrag ist sicherlich niedriger als der Betrag aus deinem Titel?

    ^^
    Viele Grüße
    AH


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  • .... Und dann bitte sie am besten, dass sie schnellstmöglich an das nun zuständige Jugendamt abgeben! Umso schneller kann eine Pfändung eingeleitet werden.
    Kannst ja auch gleich schon mal nach dem Formular für Prozesskostenhilfe fragen. Wenn du das schon zu Hause hast , ausfüllen und vorbereiten kannst, dann geht alles noch schneller, verstehst du?


    Oder guck hier: ( Formular kommt am Ende der Hinweise)
    http://www.justiz.de/formulare/zwi_bund/zp1a.pdf

    ^^
    Viele Grüße
    AH


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  • Ja das neue Jugendamt hat wohl schon die Bestätigung geschickt, dass sie die Beistandschaft übernehmen, aber noch ist wohl meine ehemalige Sachbearbeiterin im Einsatz, weiss nicht genau, wielange noch.
    Warum genau brauche ich Prozesskostenbeihilfe? Sollte das Ganze zwecks Pfändung vor Gericht gehen (und ich kann nicht wirklich glauben, dass Kv so "dämlich" ist, das wirklich darauf ankommen zu lassen), müsste in dem Fall doch Kv die Gerichtskosten tragen oder nicht?

  • Wenn die Pfändung Erfolg hat und tatsächlich Geld bei ihm zu holen ist, dann muss er natürlich zusätzlich auch die Pfändungskosten zahlen.
    Aber du musst ( ohne PKH) in Vorlage treten .
    Und wenn du keine Prozesskostenhilfe bekommst und im schlimmsten Fall - dass bei ihm doch nichts zu pfänden wäre.- bleibst du dann auch auf diesen vorgelegten Kosten sitzen… :-(

    ^^
    Viele Grüße
    AH


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  • Ich drücke dir die Daumen, dass er es nicht auf eine Pfändung ankommen lässt und nach der Aufforderung jetzt zahlt.


    Zahlt er eigentlich an dich direkt oder über das Jugendamt?
    Denn wenn erst ans JA., dann müsste er das ja dann auch umstellen , wenn die Beistandschaft abgegeben wird.
    Nicht dass das auch wieder zu einer Verzögerung führt.
    Es geht immer schneller und ist oft besser,? wenn direkt von Vater an die Mutter gezahlt wird-ohne Umwege 8-)

    ^^
    Viele Grüße
    AH


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  • Nein, die Zahlung läuft auch über das Jugendamt, in der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass es mit dem Unterhalt nur läuft, wenn die Beistandschaft ein Auge drauf hältDa es zwischen KV und mir damals ziemlich viel Stress rausgenommen hat, das so zu regeln, würde ich das auch ungerne ändern.Und ganz ehrlich, sobald das neue Jugendamt komplett übernimmt, hat KV nur einmalig die Kontonummer im Dauerauftrag zu ändern, so schwierig sollte das ja nicht sein.


    Nochmal zu nem anderen Thema, ich habe alleiniges Sr, was mache ich, wenn Kv meint, er bringt mir das Kind nach dem nächsten Umgang nicht wieder? Momentan traue ich ihm ja vieles zu...

  • Wenn du komplettes alleiniges Sorgerecht hast, er euer Kind einbehält und mit nichts bereit ist , es wieder herauszugeben, dann kannst du als letzte Möglichkeit tatsächlich die Polizei anrufen und informieren und um Unterstützung bitten.
    Denn mit alleinigem Sorgerecht bestimmst DU den Aufenthalt des Kindes alleine. Wie das Wort schon sagt.
    Und was er dann macht ist "in strengsten Sinne "Kindesentziehung:


    https://dejure.org/gesetze/StGB/235.html


    Aber Polizei sollte wirklich nur eingesetzt werden , wenn gar nichts anderes !!! mehr geht.
    Denn wie schrecklich das dann auch für euer Kind ist, wenn es mit der Polizei raus genommen und zu dir gebracht wird, dass kannst du dir sicher auch vorstellen… :(

    ^^
    Viele Grüße
    AH


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  • Nun sind wir zum 01.07.16 umgezogen,


    nach unserem Umzug hat Kv nun diesen Monat keinen Unterhalt überwiesen,


    Denn der Unterhaltsvorschuss Betrag ist sicherlich niedriger als der Betrag aus deinem Titel?


    Ja deutlich niedriger.


    hm okay, ja nee bei ihm wäre genug zu holen, da muss ich mir wenig Gedanken drum machen


    Nochmal zu nem anderen Thema, ich habe alleiniges Sr,


    Wurde der Antrag auf GSR vom Gericht schon zugestellt?

    Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren. (Bertolt Brecht)

  • Wofür sollte das von Bedeutung sein?


    Das hat nix mit dem Unterhalt zu tun und auch darf der KV das Kind nicht einbehalten, wenn er einen Antrag auf GSR stellt.


    Wenn er das Kind einbehalten gehst du zur Polizei. Die werden den KV kontaktieren und ihn bitten, das Kind rauszurücken. Macht er das nicht, werden die ihn nochmal EINDRÜCKLICH bitten. Danach werden die ihm einen Besuch abstatten und das Kind mitnehmen.


    Dir Beistandschaft arbeitet nicht unbedingt schnell, aber es gibt zumindest erstmal UHV.

  • Sie werden das Kind nicht mitnehmen, jedenfalls nicht wenn es ihm gut geht. Sie werden sich davon überzeugen, ob es dem Kind gut geht und dem KV nahelegen das Kind zurück zu bringen.
    Du solltest dann umgehend mit dem JA sprechen, denn erst wenn die ihr ok geben, dass das Kind rausgegeben werden muss, oder selbst den KV überreden passiert was.
    Ansonsten sofort zum Gericht und Antrag auf Ordnungsgeld sofern festgelegt und Herausgabe des Kindes.


    Ich hatte genau diese Situation schon zweimal, und es ist nicht so, dass auch wenn da das Kind schreit es will nachhause und man ASR hat, das Kind einfach abgeholt wird.

  • Bei mir war es so. Wenn man ASR hat bestimmt man, wann sich das Kind wo aufhält.


    Wenn der Vater es einbehalten möchte ist das, als würde die Kita sagen: Nö, das Kind bleibt hier. Oder der Nachbar.


    Mich würde wundern, wenn die Polizei das so hinnehmen würde, wenn man da aufschlägt. Als ich da aufgelaufen bin haben die dem KV die Hölle heisst gemacht und hätten Zwerg da abgeholt. Dazu sind sie verpflichtet, denn die Rechtslage ist beim ASR eindeutig.


    Wie gesagt, wir reden hier vom alleinigen Sorgerecht. Kann es sein, daß Du GSR mit ABR hast?

  • Ich habr Asr und KV hat noch keinen Antrag auf Gsr gestellt. Er versucht mich nun damit zu erpressen, er würde erst Unterhalt zahlen, wenn ich die Urkunde zum Gsr unterschreibe. Da das Abr nur vor Gericht vom Gsr abgekoppelt werden kann, werde ich aber nicht einfach so unterschreiben.Ich habe nämlich den begründeten Verdacht, dass er damit das Kind nach dem nächsten Umgang nicht einfach wieder zurückbringt.

  • Ich rede auch von ASR genau wie du Monsterkrümel, und da hat es nicht interessiert, was ich da für ein Bohei gemacht habe. Und dabei hat die Leitung des JA direkt mit denen gesprochen, weil ich deren Handynr für diesen Notfall hatte. Das hat erst was gebracht, als direkt jemand vom JA dabei war.


    Beim zweiten Mal ging das und sie haben ihm erklärt, dass sie dann gemeinsam gleich aufschlagen, sehr EINDRINGLICH, da durfte ich dann abholen , es war aber auch ihr Geburtstag.


    Beim dritten mal gleich gemerkt kann nix werden ( Neujahr ), Gericht angerufen, und mich erkundigt was ich dann mache. Ergebnis Fettes Ordnungsgeld !