Ich hab solchen Schiss ...

  • Ich habe nun wirklich viele umzugswillige Elternteile erlebt und begleitet in den letzten Jahren. Der wichtigste Faktor war stets die Kontinuität in Verbindung mit dem Kindeswohl.


    Dazu kann auch gehören, dass man - wie in meinem Fall - dem aktuellen Wohnort des Kindes (Pflegefamilie) hinterherzieht. Kontinuität muss ja nicht heißen, dass alles so bleibt, wie es ist, aber dass die wichtigen Bezugspersonen des Kindes erhalten bleiben, und dass das Kind - bei einem Umzug - am Zielort eine Umgebung vorfindet, welche sich förderlich auf seine (insbesondere soziale und emotionale) Entwicklung auswirkt.


    Jeder Wechsel, z. B. vom Kindergarten zur Schule, von der Schule zur weiterführenden Schule usw., ist mit Veränderungen für das Kind verbunden. Allerdings scheint mir hier wichtig zu sein, dass es immer auch wichtige Konstanten im Leben des Kindes gibt, so dass es mit Abschieden, die es immer wieder gibt, gut zurechtkommen kann.


    Zusammengefasst: Ich plädiere dafür, Kontinuität so zu verstehen, dass dabei die Entwicklungschancen für das Kind berücksichtigt werden, anstatt (sklavisch) am Gewohnten festzuhalten. Bei 15 km Distanz kann man davon ausgehen, dass viele soziale Kontakte grundsätzlich erhalten werden können. Freilich sollte sich die TS schon einmal kundig machen, welche Möglichkeiten es an ihrem zukünftigen Wohnort gibt, um diese bei einem Betreuungskonzept zu berücksichtigen.


    Wenn man so überzeugend darlegen kann, was Kindeswohl (ein Abstraktum!) konkretisiert bedeutet, dann ist das schon ein wesentlicher Vorteil. Das heißt also nicht, dass man rezitieren kann, wozu man grundsätzlich in der Lage ist, sondern was man konkret plant und vorhat. Das ist eigentlich etwas, was man sich immer überlegen sollte, unabhängig von irgendwelchen Gerichtsverfahren.


    Und dann hat man es auch gar nicht mehr nötig, sich auf taktische Spielereien und Schachzüge einzulassen, sondern kann sich voll und ganz auf das konzentrieren, worauf es ankommt: das tatsächliche Wohl des eigenen Kindes. Alles andere wirkt m. E. wenig souverän.

    Einmal editiert, zuletzt von musicafides ()

  • @bay-of-russell,


    1. Bist du stolz darauf, euer Kind mit allen Mitteln erfolgreich aus dem Kaukasischen Kreidekreis gezerrt zu haben? Sprengst du aus diesem Grund mit deinen Ich-Storys diesen Thread?


    2. Wirst du es jemals schaffen, einen Beitrag hier zu schreiben, in welchem du Frauen nicht abwertest, für blöd erklärst und belächelst?


    Sorry für OT an die TE. Ich bin jetzt raus hier.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • Ich finde es immer erstaunlich, wie Drohkulissen aufgebaut werden, in denen Mütter mit nichtkümmernden Vätern ( so es denn so sein sollte ) ihre Kinder "verlieren".


    Die Wahrscheinlichkeit hierfür liegt sicherlich bei nicht bei über 50%, denn hier geht es doch wohl umd Kindswohl und nicht ums Vaterwohl.


    Und dem Kindswohl ist sicherlich nicht gedient, wenn die Maus beim Papa wohnen bleiben muß, weil der Mama nicht wegziehen lassen will.


    Da sind wir uns doch einig, oder?


    Es gibt vielerlei Möglichkeiten, der sicherste wäre, einfach in eine Wohnung zu ziehen, die der Vater wünscht, dann ist der Aufenthalt des Kindes bei der Mutter unstrittig und dann kann man sicherlich auch nix gegen einen 15 km weiten Umzug im zweiten Schritt sagen.
    Zum Umfeld...ich wage zu bezewifeln, daß ein Kind das Umfeld komplett verliert, weil es 15km weit weg zieht.


    Ein Schulwechsel ist nix, was man wöchentlich machen sollte, aber auch das halte ich für unproblematisch. Ich gehe davon aus, daß es bisher eine private Montessori Schule war? Da könnte allein der finanzielle Aspekt für einen Schulwechsel sprechen. Nach einer Trennung ist die Schulgebühr nämlich oft nicht mehr drin. Abgesehen davon leben Kinder solcher Schulen oft sehr verteilt, also die Chance, daß eins der Schullfreunde in der Nähe wohnt nach dem Umzug ist durchaus vorhanden.


    Allerdings, wer will schon in kurzer Zeit 2x umziehen und Du hast ja auch schon eine Wohnung.


    Wenn es unstrittig ist, daß der Vater sich bisher kaum an der Erziehung des Kindes beteiligt hat, dann ist es sicherlich auch unstrittig, daß das Kind bei Dir bleibt. Wohin Du ziehst, ist dann egal, das kann auch 600km weit weg sein. ( Ja, ich weiß, das wird hier im Forum gerne anders gepredigt, wir reden hier aber nicht von gleichwertigen Eltern, sondern von Bezugsperson und Teilzeitpapa, die gibts nämlich schon IN Beziehungen, die sagen immer: Dein Kind, mach Du mal! )


    Ich würde mir allerdings überlegen, wie ich den Kontakt vom Kind zum Papa am Besten aufrecht erhalten kann, wie passt Umgang zu den Arbeitszeiten des Vaters, ein solches Konzept hätte ich zur Hand und würde es dem Gericht vorlegen.


    Und laß Dich auf KEINEN Vergleich an, wenn Du damit nicht gut leben kannst.


    Ein Vergleich köntne sein, daß Kind zu Dir zieht, aber auf der Schule bleiben muß. Überlege Dir vorher, ob das Akzeptabel ist und ob Du das leisten kannst. Scheinbar nicht, dann sag das aber bei Gericht und laß Dich da auf keinen Vergleich ein.


    Ich sag mal: Richter haben gerne schnelle und einfache Lösungen, da wird gerne bei dem, der nachgibiger ist versucht, Türen einzurennen. Was wiederum nicht heissen sollst, daß Du zu allem NEIN sagen sollst, es soll heissen, sag nicht "um des Friedes Willen" zu etwas ja, worüber Du Dich hinterher ärgern wirst.


    Fakt ist: Ihr habt Euch getrennt und Fakt ist auch, ihr wollt nicht mehr zusammen leben. Fakt ist auch, daß Du die Bezugsperson fürs Kind bist, das Kind nun zu "zwingen" beim Vater wohnen zu bleiben, obwohl der bisher wenig Interesse am Kind hatte wenn es denn so ist, ich entnehme das Deinen Schilderunegn ) ist NICHT am Kindswohl orientiert, egal ob man die Schule toll findet, der Ex damit eins auswischt oder gar Geld spart oder dem Kind dann jeden Tag ein Eis kauft.


    Um ein Kind von der Hauptbezugsperson zu entfernen, muß schon einiges in die Waagschale geworfen werden, man nimmt das Kind selten den Hauptbezugspersonen weg, da muß schon Kindswohlgefährdung vorliegen für eine "Inobhutnahme" oder ein Elternteil verstirbt.


    Anders ist die Lage, wenn es mehrere Hauptbezugspersonen gibt, wie bei Bay zum Beispiel, wenn es mehrere Menschen gibt, die eine sehr enge Bindung zum Kind haben, wird eine Rechnung aufgemacht, bei der es sehr wohl wichtig sein kann, ob das Kind nach der Trennung das Umfeld behält oder die Freunde.


    Hat der Vater denn auch Kindfrei genommen, wenn Kind nicht in die Kita konnte, oder zur Schule ( be KRankheit oder bei Schliesszeiten zum Beispiel ) ? Hat der Papa das Kind auch mal alleine zu einem Ausflug mitgenommen? Hat er Elternzeit genommen? Hat er das Kind zur Kita gebracht oder zur Schule und von dort auch mal abgeholt? War er auf Elternabenden? War er auf Schulfesten?


    Das sind Dinge, die objektivierbar sind, das sind Fragen, die der Richter stellen wird, wenn der KV sagt: JAAA, ich hab mich doch aber RUND UM DIE UHR um das Kind gekümmert, währen die Mutter mit ihren Freundinnen STÄNDIG in der Disco saufen und auf Männerjagd war!!! ( das wird im Zweifel bei Gericht aus einem Abend Kind mit ner Freundin ;) )


    Oder ist der Papa seiner Vollzeittätigkeit nachgegangen, während Du Deine Karriere auf Eis gelegt hast und in Elternzeit warst und danach eine Teilzeittätigkeit angefangen hast um das Kind zu betreuen???


    Und damit ist es doch klar, daß es geplant war, daß DU das Kind betreust, warum sollte der Papa damit jetzt nicht mehr einverstanden sein, wo ihr getrennt seid? Warum meinst Du wird ein Richter sagen: Ja, bisher war es voll ok, daß die Mama das Kind betreut hat, aber ab sofort macht das der Papa, der kann das besser!!!


    Der Umzug 15km weit weg ist da sicherlich kein Argument...selbst wenn ein Amtsrichter das wider besseren Wissens entscheiden wollen würde ( manchmal kommen auch Richter auf komische Ideen, ihr hattet das ja mit Herrn Schill, der immer lustige und publikumswirksame Urteile gefällt hat, die dann in zweiter Instanz natürlich gekippt wurden ) aber es gibt dann noch das OLG.


    Laß Dir bitte nicht so viel Angst machen!!!

  • Wenn es unstrittig ist, dass der Vater sich bisher kaum an der Erziehung des Kindes beteiligt hat, dann ist es sicherlich auch unstrittig, dass das Kind bei Dir bleibt.


    Kann man so allgemein m. E. nicht sagen. Woran soll man denn objektiv messen, inwieweit der KV sich an der Erziehung des Kindes beteiligt hat oder dies konnte? Es soll auch solche KM geben, welche prinzipiell sonst niemanden an das Kind heranlassen. Und ändern lässt sich vieles, um für seine Kinder dasein zu können (ich nehme für mich in Anspruch, dafür ein gutes Beispiel zu sein).

    Fakt ist auch, daß Du die Bezugsperson fürs Kind ist, das Kind nun zu "zwingen" beim Vater wohnen zu bleiben, obwohl der bisher wenig Interesse am Kind hatte


    Ich kann es nicht mehr ertragen, wenn Elternteile darauf herumreiten, die primäre Bezugsperson für das Kind zu sein, so als ob dieses ihr Eigentum sei oder sie, weil das Kind 9 Monate in ihrem Bauch herangewachsen ist, ein Vorrecht gegenüber den Vätern haben. Einem Richter, welcher mit dieser Argumentation urteilt, würde man zu Recht vorwerfen können, parteiisch zugunsten der KM zu sein. Es geht NICHT darum, zu betrachten, wie es in der Vergangenheit war, sondern wie der Alltag des Kindes in der nächsten und mittleren Zukunft gestaltet werden kann.

    man nimmt das Kind selten den Hauptbezugspersonen weg, da muss schon Kindswohlgefährdung vorliegen für eine "Inobhutnahme" oder ein Elternteil verstirbt.


    Auch das ist so nicht richtig, sondern es genügt schon ein Elternteil, welcher dem anderen Missbrauch am Kind vorwirft und selbst wegen eines Krankenhausaufenthalts erst einmal ausfällt. So geschehen mit meinen beiden Kindern, das ist also nicht weit hergeholt.

  • Bevor es mit Randdiskussionen und Nebenschauplätzen und dem Abarbeiten an irgendwelchen vermeintlichen Kampfgruppen weiter geht oder die eigene Erfahrung mit der Situation der Threadstarterin zu sehr verglichen wird, der Hinweis:
    Von der Threadstarterin ist eine relativ seltene Situation geschaffen worden, die nicht unbedingt so einfach mit anderen zu vergleichen ist.
    Denn noch leben die Eltern zusammen. Und zwar seit Jahren unter einem Dach. Wobei das Kind sieben ist und die Schlussfolgerung ziehe ich einfach: Die Jahre ist das Kind bei Vater und Mutter groß geworden.


    Um einem Elternteil jetzt juristisch! - und nur darum geht es, es ist halt das juristische Verfahren anhängig - ans Bein zu binden, er hätte sich besser oder schlechter ums Kind gekümmert, braucht es eindeutige Beweise oder das zustimmende Abnicken beider Elternteile. Ansonsten geht das Gericht davon aus, dass beide Eltern im üblichen Rahmen eine Anbindung ans Kind haben und vor allem auch das Kind an beide Eltern. Die hier in die Diskussion gebrachte "Hauptbezugsperson" gibt es manchmal bei Auseinandersetzungen über Stillkinder und bei getrennt oder nicht zusammen lebenden Paaren. Aber im hiesigen Fall greift das nicht, wenn nicht wirklich grundlegende Belege dem Gericht vorgelegt werden. Die müssen allerdings stärker sein als ein "hat sich nie gekümmert" - wenn der andere Elternteil räumlich und körperlich anwesend war.



    Wenn Paare sich auseinander gelebt haben, geht im Regelfall einer der Partner. Das wird nicht übers Gericht geklärt, bevor jemand geht. Manchmal gibt es den Fall, dass sich ein Elternteil die Wohnung "zuweisen" lässt und der andere Elternteil die Wohnung ohne Kind verlassen muss. Hier sind dann oft in der Praxis Gewalt oder Alkoholexzesse, Drogenmissbrauch ein Thema.
    In den meisten Fällen geht aber die Mutter (wenn der Vater den Gong nicht gehört hat) und zieht mit der Tochter einfach weg. Vor Gericht beklagt wird dann - in der Regel vom Vater - diese neue Situation. Frau hätte nicht wegziehen dürfen. Kind hätte bleiben sollen und soll jetzt gefälligst zurück ziehen. Dafür hätte man gerne das ABR.
    Hier sagen die Gerichte aus gutem Grund, Kinder sollen nur im Notfall noch einmal umziehen (zurückziehen) und noch einmal eine Umgewöhnung mitmachen müssen. Deshalb gibt es häufig hinter vorgehaltener Hand den Rat an trennungswillige Elter, einfach mit Kind den Umzug durchzuziehen. Wer "das Kind hat", hat erst einmal einen Vorteil. Sind die Eltern auf Augenhöhe, bleibt das Kind in der Regel, wo es dann gerade ist.


    Unsere Threadstarterin ist "zu lieb" gewesen für solch ein eigentlich für sie vorteilhaftes Handeln. Sie geht den offiziellen, "juristisch richtigen" Weg. Ob der richtig ist oder war, braucht man nicht mehr zu diskutieren, da er beschritten worden ist.
    Um die Situation richtig einzuschätzen, muss man jetzt aber berücksichtigen, dass die jetzige Ausgangslage etwas anderes ist als es die persönlichen Erfahrungswerte von den meisten hier hergeben. (Ich wüsste jetzt zB nicht einen User hier im Forum, der diese Situation -Klage auf ABR, um vom Partner mit Kind wegzuziehen, am eigenen Leib hat durchstehen müssen. Lasse mich aber gern eines Besseren belehren und fände es genial, wenn die Erfahrungen in den Thread einfließen würden) - Allein dadurch ist der Fall nicht 08/15. Vielleicht hat der Richter diese Konstellation noch nicht einmal gehabt in seinem Berufsleben. Und die Anwälte vielleicht auch nicht.


    Darum sollte man vielleicht zurückhaltend sein mit Aussagen, die "ganz klar" ein Ergebnis der Verhandlung vorwegnehmen (und im "Kleingedruckten" die wohl richtigen Voraussetzungen dafür aufgeführt werden, die aber auf diese Situation nicht zutreffen).
    Entscheidender Faktor im Moment ist hier schlicht der Vater. Seine Stellungnahme zur Klage, seine Forderungen erst werden zeigen, wie intensiv der Kampf geführt wird, ob es ums Kind geht oder ums Gesicht wahren oder um den Rosenkrieg zwischen den Eltern. und bis dahin wird die Threadstarterin mit einer großen Unsicherheit leben müssen, die ihr niemand gesichert nehmen kann, befürchte ich.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Vieles kommt auf das "Wording" an.


    Klar, es sind nur 15 km - das kann in HH aber schon mal gut ne Stunde sein.
    Der andere Stadtteil ist aufstrebend - finde ich kein Argument.
    Fahrzeit und ähnliches auch nicht - bisher ist die TS förmlich "alleinerziehend" bis 18:30 Uhr - das ist ja auch kein Problem.


    Durchaus ähnlich könnte ein gegnerischer Anwalt die Situation zerflücken - ob er damit Recht hat und bekommt - ist eine andere Sache.
    Deshalb Argumente suchen, schauen wie der andere tickt, was ihn treibt und Angebote machen und Bereitschaft zeigen.

  • Er kann seine Tochter sehen wann immer er will.


    Das klingt nach einem netten Angebot, birgt aber in der Praxis die Gefahr der Unverbindlichkeit. Sprich je nach Laune wird seine Tochter ihn nie sehen oder aus dem Immer wird ein Verhandlungsmarathon oder eine beliebige Zahl spontaner Besuche. Beides ist weder für Tochter noch für dich gut. Eine klare Regel sorgt für Klarheit. Er ist in einer Phase wo er nötige Veränderungen verhindern möchte. Das finde ich verständlich. Die Veränderung ist aber nötig.


    Mach ihm also ein klares Umgangsangebot, setze ihm eine kurze Frist wo er dem Umzug der Tochter und der Ummeldung der Schule zustimmen kann. Danach wirst du klagen müssen. Rechne mit dummen Ideen durch den KV: also sowas wie Wechselmodel. Ob die von dir gedachte Ideallösung sofort oder etwas später dabei herauskommt kann niemand sagen, unwahrscheinlich ist das nicht.

  • Das erinnert micht so an unsere Trennung....
    Nur noch Kälte, Zank und Streit usw.
    Und dazu noch "Wenn du ausziehst hast du ja nix, hab ich (er) ja alles gezahlt".....
    Nun, nach unserem Auszug wusste er was er alles gezahlt hat ;-)
    Ich hatte unserem Ältesten zum 10.ten Geburtstag eine neue Zimmereinrichtung gekauft, ich hab von Freunden einen uraltes Wohnzimmerbuffet gekauft, ich hatte im letzten Jahr ein neues Bett für mich gekauft nachdem seine Untreue rauskam usw.
    Den Rest hab ich mir supergünstig über ebay Kleinanzeigen gekauft, da kann man wirklich Schnäppchen machen.
    Mein Ex war auch ziemlich angepisst das ich es tatsächlich wage ihn zu verlassen, aber mittlerweile haben sich die Wogen etwas geglättet.
    Aus meiner Erfahrung kann ich dir nur sagen das du es garantiert schaffst !!

  • Deshalb Argumente suchen, schauen wie der andere tickt, was ihn treibt und Angebote machen und Bereitschaft zeigen.


    Das kann sowieso nie verkehrt sein. Da wirst Du, liebe TS, auch beurteilen können, ob vom KV zu erwarten ist, dass er für Argumente und konstruktive Lösungsvorschläge überhaupt empfänglich ist. Ich persönlich habe in der Kampfphase (also gerichtl. Auseinandersetzung) die Erfahrung gemacht, dass damit nicht zu rechnen war, aber das mag an der speziellen Situation liegen. Allerdings: Wenn der KV sich tatsächlich so wenig engagiert haben sollte, wie ich das hier von Dir lese, dann ist es wohl auch schwerer für ihn, nach Lösungen zu suchen, die gut für Euer Kind sind. Erst recht, wenn er Dir verbieten möchte, auszuziehen.


    Rechne mit dummen Ideen durch den KV: also sowas wie Wechselmodel.


    Ich finde diese negativen Wertungen a priori nicht hilfreich. Wechselmodell an sich ist nämlich keine gute oder schlechte Idee, es hängt von den Randbedingungen ab, ob es realisierbar ist oder nicht. Wenn man rückwärtsgewandt schaut, dann wird man sagen: nach den bisherigen Erfahrungen eher wenig wahrscheinlich. Aber es gibt ja auch zwischendrin viele Möglichkeiten, und warum sollte man nicht erst einmal ein Umgangsmodell vereinbaren und dies dann, wenn es klappt, schrittweise ausbauen?

  • Der Thread wurde bereinigt und wieder freigegeben. Wer nichts zum speziellen Fall der Themenstarterin beitragen kann, braucht hier nichts zu posten, denn ein zweites Mal, wird sich kein Mod diese Arbeit machen. Vielen Dank!

    LG Campusmami



    Sonne muss von Innen scheinen :sonne


    Das Leben findet draußen statt :rainbow: .

  • Liebe Ratsuchend,
    wie geht es Dir mittlerweile ? Etwas "Land in Sicht" ?
    Mir ist noch die Caritas eingefallen mit Gesprächsangeboten für Dich/Euch/Eure Tochter ggf.
    Lieben Gruß
    :knuddel

  • Ansonsten geht das Gericht davon aus, dass beide Eltern im üblichen Rahmen eine Anbindung ans Kind haben und vor allem auch das Kind an beide Eltern.


    Und das ist für das Kind eine gute Ausgangssituation, weil es eine gewachsene Bindung an beide Eltern hat. Es ist zu wünschen, dass der KV jetzt diesen Kontakt nicht abbricht, sondern sich im Sinne eines regelmäßigen Umgangs engagiert. Aber in diesem Thread geht es ja nun um das ABR. Es ist gut möglich, dass in der Verhandlung das Gericht sich fragen wird, ob das ABR für das Kind irgendwelche wesentlichen Vorteile bringen wird - und zwar jenseits der Frage nach dem jetzt anstehenden Umzug. Da muss die TS oder deren Anwalt schon mit objektiven und plausiblen Argumenten aufwarten, um das Gericht in diesem Sinne zu überzeugen. Auf jeden Fall von Vorteil kann es sein, wenn die TS sich jetzt schon bemüht um Möglichkeiten, die Kommunikation zwischen den Eltern zu verbessern. Von Vorteil ist es, wenn sie glaubhaft nachweisen kann, dass sie über eine ausgeprägte Bindungstoleranz verfügt, die im Übrigen wenig damit zu tun hat, wie gut man den anderen Elternteil leiden kann. Das ist auch von Vorteil, sollte im Verfahren ein Verfahrensbeistand bestellt werden, was die Zusammenarbeit mit diesem angeht, ebenso wie die proaktive Zusammenarbeit mit dem Jugendamt.

  • Liebe Ratsuchend,
    wie geht es Dir mittlerweile ? Etwas "Land in Sicht" ?
    :knuddel


    Liebe Hexenmama,
    liebe Alle! Ich stelle mit Begeisterung fest, dass das Thema wieder geöffnet wurde. Gestern war die Verhandlung und es wurde nichts entschieden. Der KV hat einen "Gegenantrag" gestellt und will auch das ABR. Er hat behauptet er habe sich in gleicher Weise um das Kind gekümmert, was gelogen ist. Da man ihm das nicht belegen konnte, ist man zu keinem Ergebnis gekommen. Das Jugendamt ist mit meinem Umzug und dem Schulwechsel innherhalb Hamburg einverstanden. Unsere Tochter hat angegeben, dass sie bei mir leben möchte. Es wird nun ein Verfahrensbeistand für das Kind angefordert und dann wird es ewig weitergehen. Mein Anwalt und die Dame vom Jugendamt haben angemerkt, dass es dem KV um Macht gehe und nicht um das Kind. Das ist eine persönliche Abrechnung! Rache! Ich weiß ehrlich gesagt nicht, wie ich diesen Zustand noch Monate ertragen soll im Haushalt mit dieser Person. Dieser Hass ist unerträglich. Das Kind tut mir so entsetzlich leid. Der KV verbreitet auch Lügen beim Jugendamt über mich - ich war beispielsweise ein paar Tage bei meiner Mutter und er hat das Jugendamt informiert, ich habe das Kind entführt. Weil ich seinen abendlichen "Gute Nacht Terroranrufen" nicht nachgekommen bin, hat er behauptet ich würde ihm das Kind vorenthalten und den Umgang unterbinden. Ich bin aber doch kein Call Center oder hat er das Recht, dass ich rund um die Uhr verfügbar sein muss für seine Anrufe, wenn ich ankündige ein paar Tage mit dem Kind zu verreisen. Habt ihr hilfreiche Tips für mich das Übel abzuwenden oder aber lebendig diesen Albtraum zu überstehen?
    Ganz lieben Dank euch Allen für eure Hilfe - auch in der Vergangenheit.


    Ich hab hier viel gelernt und ihr habt mir geholfen mich gut vorzubereiten, was auf Grund der Lüge des KV leider nichts gebracht hat.


    Liebe Grüße,


    eure Ratsuchende

    Einmal editiert, zuletzt von Ratsuchend37 ()

  • Ausziehen. So schnell wie möglich. Die Situation ist für das Kind nicht zumutbar.
    Notfalls übergangsweise zu Deinen Eltern oder ins Frauenhaus.


    Psychische Gewalt ist nicht zu unterschätzen.


    Fakten schaffen während des laufenden Verfahrens kann arg nach hinten losgehen.

  • Man kann auch die Zuweisung der Wohnung beantragen. Bespricht das mal mit Deinem Anwalt.

  • Wenn du nicht so schnell ausziehen kannst,..kann vielleicht jemand vorrübergehend bei euch "einziehen", zB an den woe,..evtl deine Mutter,..damit du dort nicht
    so alleine der angespannten Situation ausgesetzt bist,..und der Vater sich zusammenreissen muss,..
    nochmal Gespräch mit dem Jugendamt suchen, damit sie dem Vater im Gespräch klarmachen wie sich der heftige Streit auf eure Tochter auswirkt

  • Hat das Gericht denn nichts dazu gesagt, wie die jetzige Situation aufgelöst werden kann? Eigentlich haette der Richter ein vorläufiges ABR einem der Eltern zwingend zuteilen müssen. Damit du entweder mit oder ohne Kind gehen kannst. Jetzt wirst du quasi mit Wartezeit dafür bestraft, dass du den absolut sauberen juristischen Weg eingehalten hast. Wärst du gegangen mit Kind und er hätte vertagt, würde sich der Aufenthalt des Kindes bei dir festschreiben.
    Frage ist jetzt, wie der Verhandlungsverlauf war. Wenn du kein Verbot des Wegzugs mit Kind trotz Antrag bekommen hast, könnte das auch als versteckte Aufforderung zum Gehen verstanden werden. Du solltest dich zeitnah mit deinem Anwalt besprechen u vielleicht versuchen, auch das J A mit ins Boot zu holen u den Verfahrensbeistand. Wenn jetzt nach dem Termin bei Gericht eine unerträgliche Situation entstanden sein sollte, muss ja die kurzfristige Lösung her.
    Was das Gericht hier gemacht hat - nämlich nichts - ist eigentlich nicht mehr zulässig seit 2009. Das hilft dir aber nur bedingt weiter. Wird es etwas Schriftliches vom Gericht geben oder nur die Einsetzung des Beistandes?

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Lieber Volleybap,
    der Richter wollte das wir uns idealerweise einigen. Der Vater ließ seinen Antrag erst am Vortag bei Gericht eingehen. Der Richter meinte, da wir zu keiner Einigung kommen und der KV das Kind nun bei sich haben will und behauptet er habe sich gekümmert, müsse nun vertagt werden, was etwa 4 bis 6 Wochen dauert, da der Verfahrensbeistand für die Tochter dann erst soweit sei.


    Auch das Jugendamt wollte, dass eine Entscheidung herbeigeführt wird. Hat leider nichts gebracht. Verboten hat der Richter nichts aber er hat nicht entschieden.


    Jetzt weiß ich nicht wie ich belegen soll, dass der Vater die Unwahrheit spricht.


    Liebe Grüße und Danke,
    Ratsuchende

    Einmal editiert, zuletzt von Ratsuchend37 ()