Ich hab solchen Schiss ...

  • Ein Vokabular in der Art benutzte und benutzt immer noch mein Ex auch.


    Wir haben Mediation gemacht, das war damals die beste, kostengünstigste und am wenigsten nervenaufreibendste Lösung für alle Beteiligten.
    Ich weiß nicht, inwieweit das noch möglich ist, wenn bereits Anwälte und Gericht involviert sind.


    LG Jona

  • Vermutlich zu spät, aber wie hätte der KV auf folgenden Vorschlag von dir reagieren?


    "Lieber Ex,


    wenn unsere Tochter bei dir bleibt, würde ich näher an meine Arbeitsstelle ziehen, da ich dir ja jeden Monat €289 Kindesunterhalt zahle, und dann ein Auto nicht mehr finanzierbar wäre.
    Sicherlich kannst du deine Arbeitszeit entsprechend anpassen, um dich voll und ganz um unsere liebe Tochter kümmern zu können. Ich würde dann alle 14 Tage unsere Tochter von Samstag morgen bis Sonntag Abend nehmen und - so es meine Arbeitszeit erlaubt - Teile der Schulferien. Details können wir ja noch besprechen.


    Bitte kümmere dich um die schulischen (Bücher, Elternabende, Hausaufgaben, Nachhilfe) wie auch alle anderen Angelegenheiten wie Arztbesuche, Hobbys, Kindergeburtstage, etc... und halte mich dabei auf dem Laufenden sofern es das GSR betrifft. Finde es toll von dir, dass du auch mal als betreuender Elternteil deine Karriere zurückschrauben magst und mir die Möglichkeit gibst, berufliche Fortschritte zu machen.


    Ich sage kurzfristig Bescheid, sobald ich umziehe.


    LG - Ex"

  • Eine Mediation ist nicht möglich. Wir hassen uns abgrundtief!


    stell Dich drauf ein, dass der Richter genau diese anordnen wird... bzw. sie Euch so sehr ans Herz legt, dass ihr eigentlich nicht "nein" sagen könnt ;-)


    Bei allem Weiteren kommt es auf die Argumentation des Vaters an, die durchaus anders sein kann, als das, was Du bisher mündlich hast-
    Unterlagen, die "entwendet" wurden, brauchst Du vor Gericht gar nicht erwähnen, und auch nicht das, was er mal gesagt haben soll....
    interessant ist nur, wie er sich in den Schriftstücken, und in der mdl. Verhandlung äussert-

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Der genannte Stadtteil, in den Du ziehen willst ist auf jeden Fall gut und bietet Perspektive für die weitere Entwicklung.
    Lehrer- und Schulwechsel(n) müssen sich die Kids irgendwann sowieso stellen, ich finde das eher eine Chance.
    Du schreibst sowieso von Veränderungen innerhalb der Klasse, wenn diese nur aufgefüllt wird, ists auch nicht gut, gerade in den Aussenbezirken ists nicht so einfach. Insofern bietet der Umzug bessere Lebensqualität und eine bessere Entwicklung auf längere Sicht gesehen, ganz davon abgesehen vom zeitlichen Vorteil für Dich, sich mehr um das Kind kümmern zu können, denn gerade in dieser Trennungssituation/Scheidung wirst Du gefordert sein.


    Wie stark die Bindung Eurer Tochter an den jetzigen Wohnort ist, kannst nur Du wissen. Aber alleine ihr Wunsch mit umzuziehen, aus der belastenden Situation herauszukommen, sollte auch bedacht und berücksichtigt werden (auch vor Gericht). Damit habe ich aber keine Erfahrungen...


    Positiv ist auch, dass der Vater dann nur einen kurzen Weg von seiner Arbeitsstelle hätte, um Eure Tochter sehen zu können... Du zeigst ja auch Bereitschaft, dass er sie sehen kann.

  • Wenn ich das alles so lese, habe ich den Eindruck mein Leben ist vorbei!


    Hallo Ratsuchend37,


    ich wollte Dir mit meinem Post keine Angst machen.
    Und zum Resignieren, bevor das Verfahren überhaupt begonnen hat, gibt es keinen Grund.
    Du kannst das ABR-Verfahren gewinnen, wenn die Fakten das hergeben und Deine Argumente überzeugen.
    Zuerst aber musst Du Dir darüber im Klaren sein, welche Hürden Du in einem ABR-Verfahren nehmen musst.
    Mit Deinen bisherigen (Haupt)Argumenten bist Du nicht gut aufgestellt. Das ist zu dünn.


    Ich habe mein ABR-Verfahren bei deutlich schlechterer Ausgangslage gewonnen und ich sage Dir, Du kannst das auch schaffen.


    Vorab:
    Es geht in einem ABR-Verfahren einzig und allein um das Kind und nur um das Kind. Vergiss das nie bei all Deinen Überlegungen.
    Ob Du in Deinem angepeilten neuen Wohnviertel mehr Freunde hast, es dort schöner findest usw. interessiert kein Schwein.
    Der Blick des FamG gilt dem Kind und seiner Zukunft.


    Folgenden Rat möchte ich Dir geben:


    Stell Deinen Anwalt auf den Prüfstein. Du braucht jetzt wirklich Qualität. Nach meinem Gefühl hast Du da keinen guten Griff getan.
    Warum, erklär ich Dir:
    a. Bei Deinen finanziellen Möglichkeiten wäre Dir VKH sicher gewesen. Ergo hast Du jetzt schon 750,- € in den Sand gesetzt.
    Wenn der Typ nur auf Kohle aus ist, vergiss diesen Anwalt.
    b. Er hätte Dich informieren müssen, dass Deine Umzugspläne zum jetzigen Zeitpunkt dem KV in die Hände spielen. Hat er das nicht getan, ist er eine Niete.


    Das Du unter den von Dir beschriebenen Umständen mit dem KV nicht mehr unter einem Dach wohnen willst, verstehe ich gut.
    Da solche Spannungen auch für das Kind nicht gut sind, musst Du eine eigene Wohnung finden. Das wird auch das FamG so sehen.
    Aber: Such Dir für den Übergang eine Wohnung im bisherigen Umfeld des Kindes, sprich, bleib an Deinem jetzigen Wohnort und erhalte dem Kind sein soziales Umfeld.
    Nicht für immer, aber solange, bis Du das ABR hast. Dass das schwer ist und momentan viele Umstände macht, ist mir klar.
    Aber nur so kriegst Du die Pluspunkte, die der KV dem Kind bieten kann, vom Tisch.
    Von dieser Wohnung aus setzt Du den KV unter Druck und wartest auf seine Fehler.
    Geht es dem KV tatsächlich nicht um das Kind und es ist nur Mittel zum Zweck, um Dir zu schaden, wird er ev. das Interesse daran verlieren, wenn er im ABR-Verfahren unterliegt.
    Wenn gerichtlich ein psychologisches Gutachten für die Entscheidung benötigt wird, kann das zu Deinem Vorteil sein.
    Ein Gutachter durchschaut solche Spielchen des KV und dann hat er denkbar schlechte Karten.
    Wenn Du das ABR einmal eine Weile hast und der KV kümmert sich nicht/wenig um das Kind, stehen die Chancen für einen Umzug nicht schlecht.


    Also, nicht den Mut sinken lassen und kämpfen.


    LG
    Joachim

    Einmal editiert, zuletzt von bay-of-russel ()

  • Hallo Ratsuchende,


    lass dich nicht von pessimistischen Prognosen irritieren.


    Die von dir favorisierte Wohnung bietet dir offensichtlich viele Vorteile, selbst wenn dir vorerst das ABR nicht zugesprochen würde. Und ein Zimmer für dein Kind benötigst du ja sowieso. Also miete diese Wohnung.


    Für die Gerichtsverhandlung bzw. in Absprache mit deinem Anwalt vorher biete ein durchführbares Umgangskonzept an, z.B. 14-tägig von Freitagnachmittag bis Sonntagnachmittag plus wöchentlich eine Übernachtung z.B. von Mi auf Do, damit Vater und Kind auch weiterhin Alltag leben können (Hausaufgaben machen, Verein/Musikschule etc.). Damit zeigst du, dass dir die Vater-Kind-Beziehung und somit das Wohl des Kindes am Herzen liegt. Was der KV daraus macht, ist sein Bier.


    Überlege dir für dich Plan B, falls euer Kind beim Vater bleibt. Mach auch Pläne für dich. Das wird dich gelassener machen und den Fokus umlenken, sodass du weniger in Gefahr gerätst am Kind zu zerren. Letzteres sehen Richter nicht sehr gern.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • Ich fände es auch verständlich, wenn du die Wohnung mieten würdest..du hast eine lange Fahrtzeit bei 15km , wahrscheinlich ist der Grund, dass du kein Auto hast?
    diese Zeit kannst du in Aufstockung der Std und/oder mehr gemeinsame Zeit mit Kind investieren.
    Der Vater würde 10min von eurem Bezirk entfernt arbeiten und ich finde mit gutem Willen und Flexibilität auf beiden Seiten, eröffnen sich weiterhin gute Kontaktmöglichkeiten
    indem er sie nach der Arbeit abholt usw....sehr optimistisch gedacht wäre vielleicht ein Wechselmodell möglich...sehr optimistisch gedacht

  • lass dich nicht von pessimistischen Prognosen irritieren.


    Realistisch, Kaj.
    Und damit gewonnen!


    Die von dir favorisierte Wohnung bietet dir offensichtlich viele Vorteile, selbst wenn dir vorerst das ABR nicht zugesprochen würde.


    Weil die Wohnung toll ist und Vorteile bietet, soll die KM eine Trennung vom Kind akzeptieren? Ein verdammt hoher Preis, finde ich.
    Ob das Kind das auch so lustig findet, nun plötzlich ohne Mutter, aber mit einem KV des beschriebenen Kalibers zusammenleben zu müssen.... :frag
    Wie soll denn die KM ihr Verhalten dem Kind erklären? Ich fand die Wohnung so toll, meine Freunde sind dort alle in der Nähe und der Weg zur Arbeit ist sehr viel kürzer, daher bin ich das Risiko eingegangen, das ABR zu verlieren? ;( Glaube kaum, dass das auf Verständnis stoßen wird.


    Für die Gerichtsverhandlung bzw. in Absprache mit deinem Anwalt vorher biete ein durchführbares Umgangskonzept an, z.B. 14-tägig von Freitagnachmittag bis Sonntagnachmittag plus wöchentlich eine Übernachtung z.B. von Mi auf Do, damit Vater und Kind auch weiterhin Alltag leben können (Hausaufgaben machen, Verein/Musikschule etc.). Damit zeigst du, dass dir die Vater-Kind-Beziehung und somit das Wohl des Kindes am Herzen liegt. Was der KV daraus macht, ist sein Bier.


    :thumbsup:


    Überlege dir für dich Plan B, falls euer Kind beim Vater bleibt. Mach auch Pläne für dich. Das wird dich gelassener machen und den Fokus umlenken, sodass du weniger in Gefahr gerätst am Kind zu zerren. Letzteres sehen Richter nicht sehr gern.


    Ich hatte in meinem ABR-Verfahren nie einen Plan B (nötig).
    Ich bin optimistisch, bestens informiert und vorbereitet an die Sache heran gegangen und habe Fakten auf den Tisch gelegt, gegen die kein Kraut gewachsen war.
    Was man unbedingt benötigt, ist ausreichend Zeit. Man muss sich in die Materie einarbeiten.
    Schriftsätze an das FamG und die Gegenseite habe ausschließlich ich formuliert. Meine Anwältin hat nur noch abgeschrieben und unterschrieben.
    Wenn man die Charaktere der Gegenseite kennt, kann man bestimmte Reaktionen (und Fehler ;-) ) provozieren. So kommen Tatsachen ans Licht, die eine Anwältin selbst nie in dieser Weise erahnen bzw. erkennen würde. Das ist schlichte Verfahrenstaktik, die man anwenden muss, wenn man gewinnen will.
    Von alleine wird die Gegenseite nämlich absolut sicher nicht erklären, wo die Gründe zu suchen sind, um das ABR nicht zu erhalten.
    Das ist kein Zerren am Kind, sondern knallharte Vertretung der Interessen des Kindes. Für dieses soll ja ebene die beste aller Lösungen gefunden werden.
    Von diesem "Kampf" bekommt das Kind nix mit, da sich das hauptsächlich im Schriftverkehr abspielt.
    Die vorgetragenen Argumente müssen glasklar und wasserdicht sein, damit das FamG überhaupt keine Wahl hat, wem das ABR zugesprochen werden muss.
    Darum ist es ein tödlicher Fehler, der Gegenseite auch nur das kleinste Argument in die Hände zu spielen.
    Genau das würde mit einem Anmieten einer Wohnung, verbunden mit einem Schulwechsel und Verlust des sozialen Umfeldes des Kindes geschehen.
    Wer gewinnen will muss auch mal in einen sauren Apfel beißen und vorerst dort bleiben, wo die deutlich größere Chance besteht, das ABR zu erhalten.


    LG
    Joachim

  • Von diesem "Kampf" bekommt das Kind nix mit, da sich das hauptsächlich im Schriftverkehr abspielt.
    Die vorgetragenen Argumente müssen glasklar und wasserdicht sein, damit das FamG überhaupt keine Wahl hat, wem das ABR zugesprochen werden muss.


    Zwei Einwände:
    1. kann der KV immer mit dem Kind über gerichtsbezogene Themen sprechen und es so in einen massiven Loyalitätskonflikt treiben
    2. kommt es auf den Richter / die Richterin an. Ich habe schon solche erlebt, bei denen stand von vorneherein das Ergebnis fest, da hätte man noch so gute Argumente aufbringen können - keine Chance.


    Und es gibt Anwälte, die eher zu dem raten, was beim zuständigen Richter möglich ist als den eigenen Mandanten gut zu vertreten. Auch Verfahrensbeistände, die ja Anwälte des Kindes sind / sein sollten, raten dann nicht zu dem, was der eigenen Überzeugung entspricht, sondern zu dem, was beim Richter positiv ankommt.


    Einigungen bei Gericht klingen zwar gut, aber dann sind auch sämtliche weitere Instanzen verbaut. Wenn man sich da also auf faule Kompromisse einigt, dann muss man damit leben. Andererseits auch, wenn Richter einen Beschluss fällen, welcher nicht dem entspricht, was aus eigener Überzeugung gut für's Kind ist.


    Selbst wenn es im Verfahren ein Gutachten geben sollte: das dauert lang, ist teuer und es gibt keine Qualitätskriterien. Es gibt Richter, die den Gutachtern dann blind vertrauen und folgen, auch wenn es der größte Unsinn ist, der darin für teures Geld verzapft wurde.


    Trotzdem drücke ich Dir alle Daumen und hoffe, dass eine gute Lösung für das Kind gefunden wird. Und bitte verzeih, wenn das, was ich schreibe, negativ klingt, aber letzten Endes bist Du auf Dich allein gestellt - sei stark und kämpfe!

  • Es sind 15 km ! und keine 150km oder 1500km oder....deshalb verstehen ich die "Aufregung" des KV nicht...
    das Kind wird später nochmal die Schule wechseln müssen


    ich verstehe, dass er.... im Moment..... Angst hat das Kind zu verlieren , aber die Mutter stellt sich ja nicht quer und wird den Umgang fördern Im Gegensatz zu ihm, der wenig Empathieempfinden hat ( zu haben scheint)
    und sicherlich noch weitere Forderungen stellt, wenn er damit durchkommt, dass jemand 15km weiter wegziehen kann .Es würde mich andererseits auch nicht wundern, wenn er nach dem verbotenen Umzug den Umgang wieder einschränkt, und zu dem Kind sagt,..tut mir leid, du kannst heute nicht bei mir übernachten, ich muss morgen früh raus, aber das ist ja nicht schlimm , deine Mutter wohnt ja fünf Straßen weiter, du kannst nachher nach Hause laufen...


    deshalb hoffe ich, dass die Richter der Mutter das ABR zu sprechen, weil der Vater wohl wenig in dem Alltag des Kindes präsent war scheinbar auch nie Achtung vor seiner Frau hatte, die 30Std gearbeitet hat plus 7,5 Std Fahrtzeit plus Kümmern um das Kind plus Haushalt usw...ich vertraue einfach auf den gesunden Menschenverstand des Richters...
    vielleicht zu naiv gedacht...aber ich hatte auch zum Glück keine Gerichtstermine...

  • . kann der KV immer mit dem Kind über gerichtsbezogene Themen sprechen und es so in einen massiven Loyalitätskonflikt treiben


    Stimmt, das kann passieren. Gegen solche Manipulationen des Kindes ist man machtlos. Gab und gibt es in meinem ABR-Verfahren auch reichlich. Meine Ex und besonders ihr Stiefvater haben mit allen Mitteln versucht, meinen Sohn dazu zu bewegen, damit er bei Gericht angibt, lieber bei der KM wohnen zu wollen. Aufgrund des guten Verhältnisses, das ich zu meinem Sohn habe,hat er mir davon erzählt. Ich habe diese Information an die Gutachterin weiter gegeben. Die ist der Sache auf den Grund gegangen und fand deutliche Hinweise für Manipulationen. Über 2 Seiten des Gutachtens erstreckt sich ihr Kommentar dazu. Somit war das ein klassisches Eigentor der Gegenseite, worauf die Richterin wirklich übel reagiert hat. Auf genau solche Fehler habe ich gewartet.


    kommt es auf den Richter / die Richterin an. Ich habe schon solche erlebt, bei denen stand von vorneherein das Ergebnis fest, da hätte man noch so gute Argumente aufbringen können - keine Chance.


    Sorry, aber da bin ich anderer Meinung. Diesen Spielraum hat ein Richter nicht. Haust du einem Richter Tatsachen um die Ohren, kann er noch so Voreingenommen sein, er kann Tatsachen, die ja immer auch im Schriftverkehr belegt werden können, nicht vom Tisch wischen. Klar ist doch: Würde er seinen Spielraum überschreiten, kassiert die nächste Instanz das Urteil/den Beschluss ein.


    Franziska


    Du übersiehst einen entscheidenden Punkt. Die lächerlichen 15 km sind nicht das Thema. Es spielt keine Rolle, ob die KM 15, 150 oder 1.500 km weit weg zieht.
    Das Kind verliert sein soziales Umfeld und muss die Schule wechseln, wenn das ABR an die KM fällt.
    Und genau das ist, im Moment, beim einer Übertragung des ABR an den KV, nicht gegeben.
    Das durch die Trennung sowieso belastete Kind braucht gerade jetzt Stabilität. Und die bietet der KV. (so zumindest wird er argumentieren)
    Dieser Punkt bricht der KM das Genick.
    Würde der KV sich die bisherige Wohnung ohne die KM nicht mehr leisten können und müsste ebenfalls umziehen, hätten wir andere Fakten.


    LG
    Joachim

  • Wir wissen nicht, ob der KV die Wohnung weiterhin halten kann. Das Problem kann sich auch erst später ergeben, denn aktuell hat er ja laut TE kein wirkliches Konzept bzgl. Betreuung und Versorgung.


    Bzgl. Umzug würde ich den Richter fragen, ob nicht allen Eltern grundsätzlich Umzüge verboten werden müssten, da damit Kinder nicht aus sozialen Gefügen und ihrer Umgebung gerissen werden. Manche ziehen karrierebedingt alle 2-3 Jahre um, oft sogar noch ins Ausland.
    Die Argumentation "Umfeld und Kontinuität" halte ich in allen Fällen bzgl. ABR für ganz schwache Augenwischerei und hier besonders, da es sich um eine absolut geringe Entfernung handelt und Änderungen in der Schule strukturbedingt sowieso stattfinden.


    @bay-of-russell,
    wäre dein Verhältnis zu EUREM Sohn so gut und unbelastet, wie du immer behauptest, und wärest du souverän, hättest du es nie nötig gehabt, die Gutachterin zu beeinflussen. So aber spielst du in derselben Liga wie deine Ex.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • Was ist mit all den Kindern die auch intakten Familien umziehen?


    Und he es gibt sogar so Kinder wie meine die von nem Umzug profitiert haben und den als die bislang beste Entscheidung ihres Lebens empfinden, weil sie sich sauwohl fühlen.


    Altes muss nicht immer das Beste sein, Neues kann sehr viel bringen.


    Wenn man das so liest sollte man irgendwo bleiben und dann halt sterben - dann darf niemand auf Grund von Arbeit flexibel sein und einen neuen Lebensmittelpunkt suchen der die Lebensqualität verbessert? Es geht um pillepalle 15km und nicht 500 die das Kind dem Vater entfremden.

    Es ist besser,
    ein eckiges Etwas zu sein,
    als ein rundes Nichts.

  • Altes muss nicht immer das Beste sein, Neues kann sehr viel bringen.


    Mit Logik und Verstand wird man hier nicht weiterkommen. Es ist damit zu rechnen, dass gelogen werden wird, dass sich die Balken biegen, und dass es zumindest von einer Seite aus nicht um das Kind gehen wird. Das kann sehr ungemütlich werden, ich spreche da aus Erfahrung.

    Sorry, aber da bin ich anderer Meinung. Diesen Spielraum hat ein Richter nicht.


    Es gibt aber Richter, die sind voreingenommen und nicht unparteiisch. Das ist zwar niemandem zu wünschen, aber kommt durchaus vor. Leider sitzen aber gerade diese fest wie die Made im Speck, weil sie irgendeine herausgehobene Stellung innehaben - und man darf nicht immer auf die nächste Instanz hoffen, welche ein Fehlurteil wieder ausbügeln wird. Das Kindeswohl sollte zwar Richtschnur sein, aber selbst eindeutige Äußerungen von Kindern werden dann damit erklärt, dass die Kinder eben das sagen, was von ihnen gewünscht oder erwartet wird. Und gerade in Familiensachen gibt es oft sehr wenig nachprüfbare Fakten.

  • Die ist der Sache auf den Grund gegangen und fand deutliche Hinweise für Manipulationen.


    Wer nicht ganz blöd ist, der wird solche Manipulationen so subtil einstreuen, dass kein Gutachter und auch kein Richter das hieb- und stichfest wird nachweisen können. Und selbst wenn, wird man solche Manipulationen nicht abstellen können - da zählt im Zweifelsfall das Recht des Kindes auf regelmäßigen Umgang mit beiden Eltern (das ist dann schon wieder ein anderes Thema). Man muss also mit dem (fragwürdigen) Verhalten des anderen Elternteils leben und auch noch gute Miene dazu machen.

  • Nein Bay of russel diesen Punkt habe ich nicht übersehen,


    ein anderes Argument als "Kind verliert sein soziales Umfeld"
    fällt dem KV auch nicht ein
    schöner wäre: habe eine besonders intensive innige Beziehung zu dem Kind und/oder wir verbringen viel Zeit miteinander zB


    ich möchte nicht, dass die Mutter , die aus verständlichen Gründen und zukunftsorientiert umziehen möchte, ein schlechtes Gewissen deshalb hat, weil sie dies auch vor Gericht ausstrahlen würde...


    Die Mutter hat sich bisher um das soziale Umfeld gekümmert und nun wird sie dorthin umziehen, wo sie noch unterstützt wird..


    dass das Kind in der Trennungssituation Stabilität braucht ....ich denke im Moment erfährt es sehr viel mehr Instabilität und scheinbar ist es froh, wenn das ewig streitgeprägte Zusammenleben
    vorbei ist...und es hoffentlich die unbeherrschten und verbalen Attacken des Vaters nicht mehr mitbekommt


    ein Schulwechsel ist kein Klacks, doch es kann auch gutgehen,...ich habe auch versucht, es zu vermeiden.....jedoch nicht wegen Umzug oder Trennung...
    aber nun geht es allen besser.....und unser Kind ist wirklich sehr sensibel....


    natürlich ist die sicherste Variante in dem Dorf zu bleiben, um das ABR auf jeden Fall zu behalten,...jedoch hat der KV das Recht das zu verlangen ?


  • Wichtig zu wissen für die Threadstarterin ist weiterhin: Wenn Ex seinen Hut in den Ring wirft, ist es nicht selbstverständlich, das ABR zu bekommen. Man muss schon engagiert sein. Aber dann hast du alle Chancen. Da die Argumente der Gegenseite vor dem Verfahren schriftlich fixiert sein sollten, hat man auch genug Zeit, auf alle Forderungen und Argumente der Gegenseite eine entsprechende entkräftigende Antwort zu haben. Die Mühe muss man sich aber machen. Und das kann auch die eine oder andere schlaflose Nacht bedeuten ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Bzgl. Umzug würde ich den Richter fragen, ob nicht allen Eltern grundsätzlich Umzüge verboten werden müssten, da damit Kinder nicht aus sozialen Gefügen und ihrer Umgebung gerissen werden. Manche ziehen karrierebedingt alle 2-3 Jahre um, oft sogar noch ins Ausland.
    Die Argumentation "Umfeld und Kontinuität" halte ich in allen Fällen bzgl. ABR für ganz schwache Augenwischerei und hier besonders, da es sich um eine absolut geringe Entfernung handelt und Änderungen in der Schule strukturbedingt sowieso stattfinden.


    Über die Wichtigkeit und Bedeutung von sozialem Umfeld und Kontinuität für ein Kind könntest Du selbstverständlich mit dem Richter eine Diskussion anfangen, Kaj.
    In unserem ABR-Verfahren hat meine Ex und ihre Anwältin das auch getan und ich habe live erlebt, wie genau diese Reaktion sich gegen meine Ex gerichtet hat.
    Zuerst hielt meine Ex dazu einen Vortrag, dann ihre Anwältin. Die Richterin hörte sich den ganzen "Blödsinn" seelenruhig an.
    Dann forderte die Richterin zuerst das Jugendamt zur Stellungsnahme auf, danach den Verfahrensbeistand, ein Mensch vom Kinderschutzbund.
    Beide betonten die Wichtigkeit des soziale Umfeld und der Kontinuität für Kinder, was in besonderer Weise für Trennungskinder gilt.
    (in dem später erstellten Gutachten wird dieser Umstand ebenso deutlich geschildert)
    Damit hatte sich der Versuch meiner Ex, die Bedeutung des sozialen Umfeldes und der Kontinuität in Frage zu stellen, zum Eigentor entwickelt.
    Die Richterin dreht nämlich den Spieß um und machte meinen Ex den Vorwurf, dass man den Eindruck gewinnen könne, sie wolle mit allen Mitteln ihre eigenen Vorstellungen realisieren, könne Fakten nicht akzeptieren und lege ein (wörtlich) "wenig feinfühliges Verhalten gegenüber den Bedürfnissen ihres Kindes an den Tag."


    Ganz gleich, wie du, ich oder andere zu diesem Thema stehen, im Moment wird öffentlich die These vertreten, soziales Umfeld und Kontinuität sind am ehesten am bisherigen Wohnort des Kindes vorhanden. Mit einer dem widersprechenden Ansicht läufst du vor die Wand.....und unterliegst in der Konsequenz in einem ABR-Verfahren, weil deine persönliche Meinung überhaupt nicht zählt.


    (Nebenbei: Der einmal bei Gericht entstandene Eindruck, mit allen Mitteln eigene Vorstellungen realisieren zu wollen, keine Einsicht in Fakten und ein wenig feinfühliges Verhalten gegenüber unserem Sohn zu zeigen, sind meiner Ex im Anschluss mehrfach um die Ohren geflogen. Das war das Resultat dieser "dämlichen" Aktion.
    Den Mutterbonus hatte sie damit verspielt und bekam eigentlich in dem ganzen Verfahren kein Bein mehr auf den Boden, auch nicht mehr beim JA und dem Verfahrensbeistand.
    Im Grunde kann man sagen, ich habe das ABR nicht bekommen, weil ich der "bessere" ET bin (was ich nie behaupten würde, meine Ex ist eine gute Mutter).
    Ich habe das ABR bekommen, weil die Gegenseite, wozu neben der Ex auch ihr Stiefvater gehört, an 2 - 3 ganz entscheidenden Stellen erhebliche, saudumme Fehler gemacht haben.)


    wäre dein Verhältnis zu EUREM Sohn so gut und unbelastet, wie du immer behauptest, und wärest du souverän, hättest du es nie nötig gehabt, die Gutachterin zu beeinflussen. So aber spielst du in derselben Liga wie deine Ex.


    Kaj,
    wenn mein Sohn manipuliert wird und ich erfahre davon, muss ich handeln. Eine Gutachterin davon in Kenntnis zu setzen, ist keine Beeinflussung. So einfach und billig lässt sich eine Gutachterin nicht beeinflussen und von einem KV schon todsicher nicht.


    Ich würde aber, bezogen auf mein ABR-Verfahren, nicht für mich reklamieren, stets nett und fair gespielt zu haben.
    So ein Verfahren ist eine richtig harte Nuss und es ging um das Kostbarste in meinem Leben, meinen Sohn.
    Nett, fair und anständig bin ich genau so lange, wie man mich so behandelt. Wenn jemand, der mich haargenau kennt, die harte Tour unbedingt will, ok, dann viel Spaß.
    Was nutzt es, nett und fair gewesen zu sein, wenn die Gegenseite mit Lügen versucht, Punkte im Verfahre zu sammeln?
    Will du dir nach Abschluss des Verfahrens auf die Schulter klopfen und sagen: "Ich war immer fair und anständig, aber gewonnen hat die Gegenseite?"


    Du erinnerst dich ev. noch an das Szenario hier bei uns:
    Auszug der KM mit gemeinsamem Sohn ohne Ankündigung. Keine Nachricht, keine neue Anschrift hinterlassen. Kindesentzug für die Dauer eines Monats. Herausgabe des Kindes erst nach gerichtlichem Beschluss. Inszenierte "Flucht" in ein Frauenhaus, um den Entzug des Sohnes zu manifestieren. Anzeige gegen mich wg. häuslicher Gewalt und illegalem Waffenbesitz, beide Anzeigen wurden gegenüber der Gutachterin als miesen "Schachzug" eingestanden.


    Nach so einem "netten" Start in ein ABR-Verfahren ist es ein wenig viel verlangt, wenn man von mir erwartet, nett und fair zu bleiben.

    Der Vorteil, den man ja nun hat, ist, die Charaktere seiner Gegenspieler zu kennen. Das ist wie beim Schach: Du musst die nächsten 5 Züge deines Gegenspielers kennen und ihm keine Wahl lassen.


    Im richtigen Moment eine für die Richterin nicht erkennbare Provokation zwischen die Zeilen eingestreut und die Gegenseite explodiert und macht fatale Fehler.
    Meistens war das dann Lügen, auf die ich vorbereitet war und schon die entsprechenden Belege vorliegen hatte. So kann man die Glaubwürdigkeit der Gegenseite Stück für Stück in Zweifel ziehen.


    Bekannt war mir z.B. auch, wann bestimmte "heftige" Schriftsätze bei der Gegenseite eingehen. Durch den mir bekannten Tagesablauf der Gegenseite wusste ich, dass sie um ca. 19.00 Uhr zusammen sitzen und ich und der eingegangene Schriftsatz wieder Hauptthema bin. Wenn mein Sohn durch das Wechselmodel gerade dann bei der KM verweilte, habe ich natürlich genau an solchen Tagen gegen 19.30 Uhr angerufen, um mit meinem Sohn zu reden, natürlich mit Zeugen.
    Ich wusste, dass die Wut groß und mir das Telefonat mit meinem Sohn garantiert verweigert wird, was auch regelmäßig geschah.
    Die Bindungstoleranz der Gegenseite war damit heftig erschüttert und man kam in Erklärungsnot.


    War das nun gemein von mir? Ja, ganz sicher.
    War es ein Fehler? Nein, in keinem Fall.
    Ich habe die Gegenseite so gezeigt, wie sie tatsächlich ist.
    Ich habe das Bild zerstört, dass die Gegenseite dem Gericht von sich glauben machen wollte.


    Unterm Strich zählt das Ergebnis, Kaj.
    Mein Sohn lebt jetzt bei mir und das ist gut so.


    LG
    Joachim

  • Hallo bay-of-russel,


    ich mag anmerken, dass Dein Fall nun wirklich nicht exemplarisch ist für den Rest der Welt.


    Ich habe nun wirklich viele umzugswillige Elternteile erlebt und begleitet in den letzten Jahren. Der wichtigste Faktor war stets die Kontinuität in Verbindung mit dem Kindeswohl.
    Es wird nicht öffentlich irgendwelche These vertreten, "soziales Umfeld und Kontinuität sind am ehesten am bisherigen Wohnort des Kindes vorhanden", sondern das ist nun mal so. Aber Kontinuität definiert sich mitnichten über "mein Haus, meine Freunde, meine Schule" sondern das ist einer der Faktoren, die hineinspielen.


    Ansonsten wird Kontinuität nun mal definiert
    - durch die Betreuungsmöglichkeiten, die ein Elternteil bietet,
    - durch das Argument "primäre Bezugsperson"
    - durch das Alter des Kindes und in Verbindung damit mit dem Willen des Kindes ab einem gewissen Alter


    Und hier ist es in diesem Falle hier nun einmal so, dass der Kindesvater ausschließlich "mein Haus, meine Freunde, meine Schule" abdecken könnte, bei den anderen Faktoren aber passen muss. Betreuungskonzept könnte aufgrund seiner bisherigen Lebensgestaltung allerhöchstens sein, dritte Personen heranzuziehen oder seine Berufstätigkeit drastisch zu ändern. Letzteres zieht er offenbar nicht in Betracht. Bisher zieht er sich zurück auf den Standpunkt, einen Umzug verbieten zu wollen.


    Da die Distanz zum bisherigen Wohnort albern klein ist und die dann alleinerziehende Mutter durch den Wohnortwechsel hin zur Arbeitsstelle im Alltag zum Wohle des Kindes entlastet wäre, sehe ich nun nicht wirklich den Kriegsschauplatz, den Du da zeichnen willst.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger,

    .
    .
    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
    .
    .

  • Ich habe das ABR bekommen, weil die Gegenseite, wozu neben der Ex auch ihr Stiefvater gehört, an 2 - 3 ganz entscheidenden Stellen erhebliche, saudumme Fehler gemacht haben.)


    Anträge auf ABR können ja jederzeit wieder gestellt werden. Insofern ist zwar das Ergebnis, dass der Sohn bei Dir lebt, das Gewünschte, aber das ABR zu haben, nützt vermutlich nicht so sehr viel.