Ich hab solchen Schiss ...

  • Du kannst auf jeden Fall dich mit Hauptwohnsitz da anmelden und das Kind mit Nebenwohnsitz. Das bekommt dein zukünftiger Ex gar nicht mit und rechtlich kann dir da auch niemand was.


    Unterschreibe den Mietvertrag!


    Du kannst, das mit dem Nebenwohnsitz dann später ändern, wenn es eine Entscheidung gibt, über ABR, aber so ist es doch nicht verboten.


    Auch über Nebenwohnsitz kann man dann das mit der Schule regeln, würde ich aber korrrekterweise anders machen. Ginge aber falls ihr euch auf Wechselmodell einigen solltet (wonach es jetzt bei den Arbeitszeiten nicht gerade klingt) und er dennoch der Ummeldung nicht zustimmen würde.


    Egal, schlag zu bei der Wohnung!!!

  • Hallo Ratsuchend37,


    Er sagt einfach "ihr zieht nicht um und damit BASTA" - das ist sein letztes Wort.


    Da macht es sich Kindesvater ein bisschen einfach.
    Du hast ein Recht auf Freizügigkeit (Grundgesetz!) und selbstverständlich ist ihm nicht gegeben, Dir einen Umzug verbieten zu dürfen. Allerdings darf er die Ummeldung der Tochter verweigern: https://www.hamburg.de/behoerd…/11405026/#anchor11405026 (-> "wichtig")


    Jedoch ist ihm auch hier nicht gestattet, schmollend in der Ecke stehend ein "nein" zu skandieren. Einen Umzug des Kindes kann er nur dann verhindern, wenn er selbst das Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragt und erhält. Im Vorfeld einer derartigen Entscheidung würde dann gewichtet werden, wer das Kind bisher überwiegend betreut hat, wer Kontinuität bieten kann, wer ein kindeswohlorientiertes Betreuungskonzept hat und nicht zuletzt zählt bereits in Eurem Alter der Wille des Kindes.


    Der KV arbeitet bis 18:30 Uhr und kommt für gewöhnlich heim, wenn die Kleine schläft ....

    Kindesvater wird es vermutlich schwer fallen, hier ein vernünftiges Betreuungskonzept vorzulegen. Da es obendrein so aussieht, als würde das Kind den Umzug wünschen, dürfte ein entsprechender Antrag beim Familiengericht große Chancen haben.


    Die Frage, ob Du eine Wohnung anmieten darfst: Selbstverständlich darfst Du das und Du musst das nicht verheimlichen. Im Gegenteil kannst Du dem Gericht erzählen, dass Du ein Nest gerichtet hast und das Kind bestens versorgt sein wird. Du greifst damit keinem richterlichen Beschluss vor, da das Kind sowieso ein Zimmer in Deinem neuen Zuhause benötigen wird. Das auch dann, falls es nur zum Umgang bei Dir sein würde.


    Was Du nicht tun darfst: Das Kind ummelden (oder Dich) und die derzeitige Familienwohnstätte verlassen.
    Bist Du erst einmal "draußen" und darfst nicht mehr zurückkehren und würden die Auseinandersetzungen um das ABR dann Monate dauern, würden Gerichte tendenziell eher so entscheiden, dass dem Kind im Trennungskonflikt wenigstens die gewohnte Umgebung erhalten bleiben muss. Kindesvater hätte dann auch unter Beweis gestellt, dass auch er in der Lage wäre, das Kind zu betreuen (das würde auch dann als erwiesen gelten, wenn er die Betreuung z.B. nur mit Hilfe der Schwiegermutter, der Nachbarin, der nächsten Lebensgefährtin, der katholischen Pfarrsekretärin oder der Postbotin geschafft hätte).


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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  • Hast du den Antrag im EAO-Verfahren oder gleich im Hauptsacheverfahren gestellt?


    Wenn das ganze jetzt anfängt sich in die Länge zu ziehen, ich weiß ja nicht, wann du den Antrag gestellt hast, und da ja jetzt auch noch die Ferien anfangen, könnte man noch einen Eilantrag hinterherschicken, um Klärung bis zum Schulbeginn zu haben.


    Besprich das doch nochmal mit deinem RA


    Viele Grüße!!

  • Guten Morgen FrauRausteiger


    vorab erst mal meinen allerherzlichsten Dank für diese wirklich sehr hilfreiche Auskunft. :anbet Du scheinst dich wirklich sehr gut auszukennen. Bist Du vom Fach?
    Nachdem ich heut morgen recht verzweifelt aufgewacht bin, weil ich gestern mit einer Bekannten sprach, die vor Gericht mit ihrem Antrag auf das alleinige ABR gescheitert ist, geht es mir jetzt schon um einiges Besser. Die Bekannte wollte allerdings 900 km durch Deutschland ziehen und man hat ihr vorgeworfen, dass die Kinder den Vater nicht sehen wollten und sie die Kinder all die Jahre nicht dazu angehalten hat. Ja genau, ich würde den Mietvertrag unterzeichnen und uns noch nicht ummelden. Wenn ich dann die Wohnung nicht beziehen dürfte, wäre ich finanziell am Ende aber wir wollen den Teufel mal nicht an die Wand malen und wo ein Wille, da ein Weg … Der KV wird kein Konzept vorlegen können – er wird sagen, dass es unzumutbar ist für unsere Tochter die Schule zu wechseln und er wird sagen, dass er mich vor Ort gaaanz toll unterstützen könnte und uns überall mit dem Auto hinfahren könnte und er flexibel "Babysitten" könnte, wenn ich mal krank sei oder so - das hat er allerdings NIE getan - alles nicht und ich will und brauche seine Hilfe nicht! Er darf sich um das Kind kümmern und soll mich aber bitte in Frieden leben lassen. Sie kommt jetzt in die 2te Klasse und im kommenden Jahr wird es einen Lehrerwechsel geben und da die Klasse aus Erst- und Zweit-Klässlern gemischt war und 17 der Zweitlässler nun die Klasse verlassen, wird doe Klasse mit neuen Kindern wieder aufgefüllt und es wird hier keine Konstanz geben. Sogar das Schulgebäude wird in 2017 gewechselt. Der KV ist streitlustig. Er wird sich einen bösen Anwalt suchen, der alles daran setzen wird, mich an meinen Plänen zu hindern. Das muss man sich mal überlegen – es geht um 20 km, innerhalb der gleichen Stadt. Wir sind wie Katz und Maus, wenn wir uns am Bahnsteig sehen, irgnorieren wir uns aber trotzdem will er mich daran hindern, mich aus seinem Dunstkreis zu entfernen. Ich würde ihm niemals das Kind vorenthalten – er kann es sehen wann er will – er braucht 10 Minuten von der Arbeit bis zur potentiellen neuen Wohnung und schiebt den Oberterror!


    Ich hoffe, dass alles sehr schnell geht. Mein Anwalt hat gesagt, dass man die Sache bitte schnell klären möchte, gerade in Hinsicht auf den eventuellen Schulwechsel ….


    Falls ihr noch hilfreiche Tipps für mich habt, wie ich mich vor Gericht am Besten verkaufe, würde ich mich sehr freuen.


    Liebe Grüße und noch mal vielenvielen Dank :thanks:


    Ratsuchende

    2 Mal editiert, zuletzt von Ratsuchend37 ()

  • Hallo noch mal FrauRausteiger,


    meinem Post von jetzt gerade muss ich noch hinzufügen, dass der Vater sagt "ja, du kannst ausziehen aber du musst hier im Stadtteil bleiben" ... er verbietet also nicht generell, dass ich ausziehe, womit auch belegt ist, dass er das Aufenthaltsbestimmungsrecht nicht ausüben will ...


    Liebe Grüße


    Ratsuchende

  • Du hast jetzt die juristische Büchse der Pandora geöffnet. Dein Anwalt hat einen Antrag auf das Aufenthaltsbestimmungsrecht gestellt und gleichzeitig wohl mitgeteilt, dass du mit Tochter in eine neue Wohnung ziehen willst.


    Das Gericht muss jetzt darüber entscheiden, was für das Kind die Lösung ist, die am besten für das Kind ist. Dabei wird es sich auf die jeweilige Stellungnahme der Eltern stützen.


    Eine Lösung geht nicht: Dass ihr als Eltern mit Kind an einem Ort bleibt (es sei denn, ihr als Eltern wärt damit einverstanden ...)
    Also gehen nur die Alternativen: Kind zieht mit Mutter oder Kind bleibt beim Vater. Juristisch heißt das. Deinem Antrag wird entsprochen (Kind zieht mit dir) oder er wird nicht gebilligt.


    Der Richter wird in dem Verfahren, dass innerhalb von sechs Wochen terminiert werden sollte, eine zumindest vorläufige Entscheidung treffen. Es wird zumindest vorläufig festgelegt, wo das Kind zukünftig leben soll.


    Vieles hängt davon ab, wie der Vater sich verhält. Wenn er bereit ist, das Kind auch zu betreuen, hat er genau 50% Chancen, das Kind zugesprochen zu bekommen. (Er hat ausdrücklich das gemeinsame Sorgerecht? Das ist geprüft? Ihr habt einen Antrag gestellt gehabt dazu?) Wenn er sich nicht dumm verhält, wird das also eine enge Kiste. Deshalb ist es wichtig, dass du tatsächlich eine Wohnung hast und nicht nur eine vage Vorstellung. Ein Betreuungskonzept. Möglichst ein Kind, das sagen wird: Ich will mit zur Mama ziehen.


    Dagegen wird das Konzept des Vaters stehen, das er in den Ring wirft (sein Anwalt wird ihm das auch genau erklären).


    Wenn der Vater nach der Zustellung der Klageschrift nicht erklärt, das Aufenthaltsbestimmungsrecht abzugeben, wird mutmaßlich ein Verfahrenspfleger vom Gericht bestimmt (was das ist, findest du im Leitfaden des Forums erklärt oder in anderen Threads mit dem Thema). Beschäftige dich auch schon mit dem Thema Unterhalt und Unterhaltsvorschuss. Es klingt zwar schlimm, aber es ist wichtig, dass du immer dem Vater einen Schritt voraus bist, so ihr euch nicht einvernehmlich einigen könnt.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Lieber Volleybap,


    auch Dir einen ganz herzlichen Dank für deine hilfreiche Antwort und die Erklärung.


    Ich frage mich weshalb ich beim Anwalt war und eine Rechnung über 760 Euro im Briefkasten hatte und nun hier all diese Dinge verstehen lerne. Ich war der Ansicht, dass nun vor dem Gericht entschieden wird „ja, sie dürfen mit dem Kind 20 km weit umziehen und das Kind auf einer anderen Schule anmelden“ oder „nein, sie dürfen nicht umziehen und das Kind muss auf seiner Schule bleiben“ – verstehe ich das nun also richtig, dass hier nun generell entschieden wird wo das Kind leben wird? :hae: Bei der Kindesmutter oder beim Vater und nicht im Ort oder 20 km weit entfernt? Da das Kind nur bei mir leben will und ich die Hauptbezugsperson bin und auch 30 Stunden in Teilzeit arbeite um die Kindesbetreuung zu übernehmen, ist es nicht unwahrscheinlich, dass das ABR an mich „übertragen“ wird, wie ich hoffe. OH MEIN GOTT, ich bete die Wohnung zu bekommen!!!! :anbet:wacko:


    Ganz liebe Grüße


    Ratsuchende

  • moin,
    verdienst du zuviel ? ansonsten hättest du beim Anwalt evt. prozesskostenhilfe beantragen können, dann muß man die Anwaltsgebühren glaub ich nicht zahlen....also ich habe sie damals nicht zahlen brauchen......allerdings, wenn man dann innerhalb 4 Jahre danach wieder gut verdient, muß man es dem Staat zurückzahlen....glaube ich mich zu erinnern.

  • Normalerweise bestimmen die Eltern gemeinsam über den Aufenthalt des Kindes. Ob es ins Internat geht, bei der Oma groß wird. Ob man von München nach Berlin umzieht ... Alles kein Akt. Können sich die Eltern jedoch nicht einigen, kann man vor Gericht ziehen und das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht (ABR) beantragen. Das genau machst du jetzt. In der Praxis passiert das halt in 99,9 Prozent der Fälle, wo Paare sich trennen. Mit dem ABR könntest du (in einem bestimmten Rahmen) festlegen, wo Kind zukünftig wohnt (und bei wem ...).
    In der Praxis entscheidet der Richter also schon, ob das was wird mit dem Umzug. Juristisch entscheidet er aber über das ABR.


    Zur Verfahrenskostenhilfe: Die ist von deinem Einkommen und Vermögen abhängig. Ein Antrag muss bei Gericht gestellt werden. Dazu musst du allerdings deine finanziellen Verhältnisse offenlegen. Pi mal Daumen könntest du Chancen haben bei einem Nettoeinkommen unter 1400 Euro.


    Bei einem zusammenlebenden Paar von Hauptbezugsperson zu reden, wenn der eine Partner nicht monatelang auf Dienstreise ist, wird zwar gern gemacht, zieht aber vor Gericht wenig. Der Vater müsste schon expressis verbis erklären, sich sieben Jahre lang nicht ums Kind gekümmert zu haben, sodass keine normale emotionale Verbindung entstanden wäre. Wenn du auf diese Sache zu sehr setzt, dann passt auf, dass du nicht enttäuscht wirst.
    Richter gucken allerdings nach vorne. Die Vergangenheit interessiert wenig. Wichtig ist, was in der Zukunft sein wird/könnte und wie glaubhaft das ist.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hallo Volleybab,


    ich bin ein bisschen begriffsstutzig manchmal. :hae: Was passiert wenn der Richter meinem Antrag nicht nachkommt? Heisst das dann automatisch, dass das Kind dann beim Vater leben soll, der aber auf Grund der Arbeitszeiten die Betreuung gar nicht übernehmen kann und das Kind will es ja auch nicht oder bedeutet das dann, dass ich mit dem Kind im Ort eine Wohnung finden muss?


    Ich verdiene 1450 Euro netto bei 30 Stunden, wobei 60 Euro Fahrtkosten sind. Um den Anwalt bezahlen zu können und eine Kaution zahlen zu können, habe ich einen Kredit aufnehmen müssen.


    Liebe Grüße


    Ratsuchende

  • Wenn der Richter nicht endgültig das ABR einem Elternteil überträgt, wird er es vorläufig tun bis zu einem endgültigen Entscheid. Das würde vielleicht bedeuten, dass ein Gutachter bestellt wird, der ermitteln soll, was für das Kind am besten wäre. Und für die Monate bis zu der Entscheidung wird derjenige festgelegt, der das ABR bekommt.


    In der Praxis hängt halt viel davon ab, was der Vater will. Entweder will er das Kind bei sich haben mit aller Verantwortung und Betreuungspflicht. Oder er lässt es mit der Mutter ausziehen. Dich über das Kind dazu zu zwingen, in der alten Wohnung zu bleiben, geht nicht. (Das könnte, jetzt verwirre ich dich vielleicht noch mehr, dazu führen, dass dir die bisherige Wohnung offiziell zugewiesen wird und der Vater dann ausziehen muss. Das müsste dein Anwalt beantragen ...)


    Am Verhandlungstag gibt es also auf jeden Fall eine Lösung. Allerdings in die eine oder andere Richtung, wenn der Richter entscheiden muss. Wenn ihr als Eltern euch "vergleicht", wie es juristisch heißt, also auf einen Kompromissvorschlag eingeht, den meist der Richter vorschlägt, dann kann es natürlich auch Zwischenlösungen geben (keine Ahnung jetzt, wie die aussehen könnten).


    Dass der Vater die Betreuung nicht übernehmen kann, ist deine Hoffnung und Vermutung. Bei solchen Streits geht oft auf einmal, was vorher unmöglich schien. Auch der Vater könnte die Arbeitszeit verkürzen, nachmittags da sein ... Das geht manchmal ratzfatz.


    Mit deinem Einkommen liegst du im Grenzbereich für Verfahrenskostenhilfe. Ich würde es also versuchen. Und selbst wenn du sie nur auf Kredit bekommst. Zum einen sind die Anwaltskosten bei Verfahrenskostenhilfe gesetzlich begrenzt und damit niedriger. Und zweitens kosten VKH-Schulden keine Zinsen ... "Versuch macht kluch." Antragsformulare gibt es auf der Homepage des für dich zuständigen Oberlandesgerichts (OLG) oder bei deinem Anwalt.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Volleybap,


    Du bist ein guter Lehrer - vielen Dank :-)


    Er will mich ausziehen lassen aber nur im Ort und auch nicht 10 km weit weg. Im Mai habe ich mich mit seinem Einverständnis aus dem Mietvertrag entlassen lassen, seit dem bin ich in der Wohnung "geduldet" - er droht mir mit jederzeitigem Rauswurf, weshalb ich so oder so eine Wohnung finden muss. Gott, dass ist spannender als der spannenste Krimi. Furchtbar. Der Kompromiss des Richters wäre dann sicher noch, dass ich mir im Kaff ne Wohnung mit dem Kind suchen soll, sonst verbleibt das Kind bis zum Entscheid beim Vater in der Wohnung. Das der die Arbeitszeit verkürzt ist ihm glatt zuzutrauen. Der macht Alles um mich fertig zu machen.


    Liebe Grüße

  • Habt Ihr die Ortsnähe damals schriftlich fixiert? das ist wohl eher neu ... Und war abgesprochen, dass das Kind mit dir umzieht? Wohl ja. Da hättest du nicht einmal klagen brauchen, sondern dich auf seine Zusage verlassen können und ihn vor vollendete Tatsachen stellen. Wenn er etwas anders will, soll er doch klagen ...


    Aber jetzt ist es anders. Gut und egal. Bei dem Vorlauf ist eigentlich alles gesagt und geklärt. Das sind jetzt erkennbar "Nickligkeiten" von seiner Seite aus.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Er hat mir im Februar bestätigt, ich könne im Ort eine Wohnung mit dem Kind suchen. Das war aber keine Vereinbarung sondern eher "ich bestätige, dass die Mutter mit dem Kind eine Wohnung im Ort suchen darf" - diese Betätigung hat er aus meinen Unterlagen entwedendet ... :angry

  • stellt sich die Frage wie Handlungsfähig ist er und woran hängt sein Herublut.


    Mein Kollege dachte auch die Welt ist in Ordnung - sein Weibchen manchmal ein bißchen zickig - bis die Umzugskartons im Flur standen. Da war plötzlich alles anderes
    - sein Kind wollte er nicht verlieren und für "die Alte" keinen Unterhalt zahlen. Zwei Termine Steuerberater und Anwalt. Am nächsten Tag nahm er Überstundenfrei ab 14 Uhr bis Ende des Monats und holte das Kind vor ihr aus der Kita. Ab dem nächsten 1. hatte er seine Stelle auf 30 Stunden reduziert. Ergebnis - ein Vergleich mit Wechselmodell und von seiner Seiten einer geringen Unterhaltsverpflichtung plus deutlich mehr Freizeit und Zeit mit Kind usw. - ehrlich gesagt - ist er ziemlich aufgeblüht, heute deutlich verständnisvoller usw. - spricht der Schachzug war zwar im erstenn Moment übel und klang wie eine Drohung - nach 2 Jahren betrachtet gibt es aber deutliche Gewinner und vielleicht keinen echten Verlierer - dieses Situation.


    Du kennst deinen Ex. Was treibt ihn? In wie weit kann er handeln?
    Und nochmal - was spricht gegen ein Nähe? Die Fahrzeit hast du jetzt auch.

  • Hallo Lena,


    verheitet sind wir glücklicherweise nicht. Ihn treiben zwei Dinge an: er will auf keinen Fall sein Kind verlieren, was er auch nicht tun wird und er will nicht als Loser dastehen, weil ich "meinen Willen" bekommen habe. Hierfür ist er bereit alles zu tun. Grund für den Umzug ist, dass ich als künftige Alleinerziehende 1,5 Stunden am Tag mehr Zeit für mein Kind habe. Grund ist aber auch, dass sich meine Freunde, Arbeitskollen, und mein Arbeitgeber dort befinden, welche mir oft schon unter die Arme greifen wollten, wozu es nie kam, weil kein Mensch freiwillig 2 Stunden Fahrt auf sich nimmt um beispielsweise mal das Kind zu hüten oder auch einfach mal auf einen Kaffee vorbeikommt, was mir auch nicht schaden würde. Darüber hinaus hat das Kind in diesem Stadtteil optimale Voraussetzungen. Der Ort ist als besonders Kinder- Familienfreundlich bekannt. Dort gibt es sehr viele Schulen, etliche Musikschulen, Planetarium, Kindermuseum, es ist grün, es ist jung und es steigert unser beider Lebensqualität enorm. In der Vergangeneit, als ich mich alleine um das Kind gekümmert habe, obwohl wir eine Wohnung teilen, ging es zwar aber die Rennerei belastet uns, das Kind ist fast ganztags im Hort, weil ständig die Bahn nicht fährt, Bauarbeiten, manchmal muss ich auch länger im Büro sein oder gehe auf dem Heimweg einkaufen - uns bleibt überhaupt keine freie Zeit miteinander und das muss ja nicht so sein - es gibt keinen nachvollziehbaren Grund, weshalb wir uns so einschränken sollten. Wenn das Kind krank wurde und die Schule anrief, musste ich sagen "das kann aber jetzt noch 1,5 Stunden dauern bis ich die Tochter abhole". Meine Heimat liegt 600 km weit entfernt, wenn ich das Kind also dem Vater entziehen wollte, hätte ich versucht dort hinzuziehen. Will ich aber gar nicht. Darüber hinaus habe ich die Möglichkeit, wenn das Kind mal 13 oder 14 Jahre alt ist, meine Arbeitszeit um eine Stunde auf 35 Stunden zu verlängern. Das würde auf Grund der Entfernung im Augenblick auch gar nicht gehen und schließlich muss ich uns auch ein Leben erwirtschaften können, als auch an meine späteren Rentenansprüche denken ...


    Sind das Gründe oder kann mir jemand unter die Arme greifen?


    Liebe Grüße

    2 Mal editiert, zuletzt von Ratsuchend37 ()

  • Hallo Ratsuchend37,


    ich möchte Dir keine Angst machen aber es wäre ein fataler Irrtum, wenn Du glaubst, ein Verfahren um das ABR geht mit relativer Sicherheit meistens zu Gunsten der KM aus.
    Ich persönlich sehe Deine Chancen für die Übertragung des ABR auf Dich bei deutlich unter 50 %.


    Für die Übertragung des ABR an den KV sprechen gewichtige Gründe:


    1. Das Kind verbleibt in seinem gewohnten Umfeld. Freunde, Nachbarn, Kinderarzt, die gewohnte Umgebung, usw. bleibt ihm erhalten.
    2. Das Kind verbleibt an seiner bisherigen Schule.


    Wenn der KV jetzt noch ein adäquates Betreuungskonzept vorlegt, wozu er problemlos auf die Hilfe Dritter zurückgreifen kann, sehe ich für Deinen Antrag schwarz.
    Eine realistische Chance räume ich einem Vergleich für ein Wechselmodell ein. D.h., das ABR verbleibt weiterhin bei Dir und dem KV. Das Kind lebt dann je nach Absprache z.B. 2 Wochen im Haushalt des KV und 2 Wochen bei Dir. Oder man vereinbart den wöchentlichen Wechsel.


    Beim Sorgerechtskriterieum "Kontinuität und Stabilität" liegt die Annahme zugrunde, dass ein Kind ein grundlegendes Bedürfnis nach gleich bleibenden und stabilen Lebensverhältnissen besitzt und deren Erhalt dem Kindeswohl am ehesten entspricht. Dieses Bedürfnis erstreckt sich auf verschiedene Bereiche, zwischen denen im Einzelfall durchaus Widersprüche auftreten können. Bedeutsam für eine Kind sind vor allem der Erhalt der erzieherischen und räumlichen Kontinuität sowie der Erhalt des sozialen Umfeldes.
    Kontinuität der Erziehung bezieht sich hier auf die Bewahrung aktuell bestehender Bindung und Erziehungsverhältnisse, der Begriff Stabilität prospektiv auf zukünftige Erziehungsverhältnisse.


    Bezogen auf die o.g. Aspekte werden vermutlich sämtliche Punkte an den KV vergeben.


    Eine ev. Chance sehe ich für Dich bei den Sorgerechtskriterien "Erziehungsfähigkeit" und "Bindung des Kindes."


    Erziehungsfähigkeit bedeutet, an den Bedürfnissen und Fähigkeiten eines Kindes orientierte Erziehungsziel und Erziehungseinstellungen auf der Grundlage angemessener Erziehungskenntnisse auszubilden und unter Einsatz ausreichender persönlicher Kompetenz in Kindeswohl dienliches Erziehungsverhalten umsetzen zu können.


    Das Konzept der Bindungsqualität beruht auf der Erkenntnis, dass ein Kind nur dann eine sichere Bindung zu seinen leiblichen Eltern oder anderen Bezugspersonen aufbauen kann, wenn auch tatsächlich Kontakt zu diesen Personen besteht.


    Treffen Deine Schilderungen zu und Du kannst Deine Behauptungen auch belegen, könnten diese Punkte ev. an Dich gehen.
    ABER: Nur weil der KV sich aus beruflichen Gründen weniger um das Kind kümmern konnte bedeutet das nicht zwangsläufig, dass es keine Bindung zwischen KV und Kind gibt oder es ihm gar an Erziehungsfähigkeit mangelt.
    Daher bau nicht zu sehr auf Deine angeblich "bessere" Erziehungsfähigkeit und Bindung. Mit diesen Argumenten hat schon so manche KM "Schiffbruch" erlitten.


    Relativ sicher wird dem Willen des Kindes ein hoher Stellenwert eingeräumt.
    Nach deinen Schilderungen wird der KV hier keine Punkte einfahren.
    Bis zur endgültigen Entscheidung ist es aller Voraussicht nach noch ein langer Weg und der KV wird sicherlich von seinem Anwalt dahingehend beraten, dass der Wille des Kindes Gewicht haben wird. Da bleibt noch viel Zeit für "Gegenmaßnahmen" des KV.............


    Ich drück Dir die Daumen für Dein Vorhaben und kann Dir nur raten, im Vorfeld keine Fakten zu schaffen, die Dir negativ ausgelegt werden könnten.
    Bereits jetzt, überstürzt, eine Wohnung anzumieten, gerade bei Deiner finanziellen Situation, halte ich für völlig verfrüht.
    Selbst wenn Du in einem EA-Verfahren das vorläufige ABR bekommen solltest, kann das nach einer endgültigen Entscheidung völlig anders aussehen.


    LG
    Joachim

  • Wenn ich das alles so lese, habe ich den Eindruck mein Leben ist vorbei! Mein Leben ist ein Gefängnis aus dem ich mich nicht mehr herausbewegen darf - nur noch mit Fußfessel im gleichen Ort. Tut mir leid, wenn das gerade ein bisschen hysterisch klingt. Dieser Typ macht mich seit Jahren fertig, er kümmert sich nicht um sein Kind, er ist mir keine finanzielle Unterstützung, sondern schadet mir wo er nur kann und ich muss das jetzt aushalten. Das ist für mich kein lebenswertes Leben mehr. :kotz

  • Wäre es eine Idee, zur Mediation zu gehen?


    Lässt er gar nicht mit sich reden?


    Wie schätzt du ihn ein - ist das momentan Revier verteidigen und ein letzten Klammern wollen von ihm, oder würde er auf ein ABR bestehen!

  • Eine Mediation ist nicht möglich. Wir hassen uns abgrundtief! Es ist nicht mal mehr ein Funke Achtung da. Er beschimpft mich als "F..ze" ...

    Einmal editiert, zuletzt von Ratsuchend37 ()