Schulweg, Fahrrad, Roller, S-Bahn brauche bitte Input

  • @volley:


    Genau das Problem mit G8 herrscht an unserem Gymnasium. Während die Realschüler die 10 noch gezahlt bekommen müssen die Gymnasiasten der E-Phase ( eigentlich ja 10. Schuljahr) selbst zahlen (haben aber nach diesem Schuljahr trotzdem keinen dem Realschulabschluß angeglichenen Abschluß).


    Dafür ist es hier kein Problem, trotz Gesamtschule in der Stadt, die Fahrkarte für die nächstgelegenen Gesamtschulen im Umkreis zu bekommen. Da scheint es wieder irgendeine Sondervereinbarung zu geben. Aber wir sind ja auch weit ab von Frankfurt ;-)

  • "Nächstgelegen" und "Gesamtschule" sind hier die Stichworte.
    Die "Schülerbeförderungskosten" muss immer der Kreis/die Stadt des Wohnortes zahlen in Hessen. Und das ist ein ordentlicher Batzen Geld, um den sich gern gedrückt wird. Über die Kreisgrenze raus muss nicht und darf nicht gezahlt werden, hat das hessische Verwaltungsgericht in einem Musterprozess vor einigen Jahren festgelegt. Einzige Ausnahme besteht, wenn der Kreis nicht genug Schulplätze wie benötigt anbieten kann und deshalb im Nachbarkreis "zukaufen" muss. Das dürfte in Hessen mittlerweile allerdings selten geworden sein.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Für mich hört das sicher Steinzeitlich an,kaum zuglauben das es sowas noch gibt ,gibt es den nicht eine einheitliche Regelung wie weit ein Schulweg sein muss um die Kosten erstattet zu bekommen.es gibt doch angeblich keine bezirjsgebundenheit,so sollte es doch problemlos möglich sein ein abo bezahlt zu bekommen ohne Tamtam.
    Uns hat man gleich zur Anmeldung gesagt,welch Möglichkeiten bestehen.sohni hat ein schokoticket,das zahle ich selbst,da es nur 4haltestellen per Bus sind.ich zahle "nur"36€ für das ganze Ruhrgebiet.und jeder weiss,das st nicht klein.komisch

  • Anderes Bundesland, anders geregelt. Aber alles ganz genau und dezidiert.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • In Hessen ist es so, dass du - wenn grundsätzlich berechtigt - den Weg zur nächsten "Regelschule" finanziert bekommst. Das ist immer die nächste im Kreisgebiet oder in der kreisfreien Stadt liegende Grundschule oder als weiterführende Schule die nächste Gesamtschule im dem Wohnort zugehörigen Kreis oder Stadt.
    Wenn du hier in der kreisfreien Stadt Frankfurt lebst, darf dir der Antrag nur für Frankfurt genehmigt werden. Für die Überfahrt nach Bad Vilbel zahlst du (wenn es keine Übergangstarife gibt).
    Rechne damit, dass es keine Ausnahme gibt, weil Hunderte Schüler in Hessen in ähnlicher Konstellation in die Schule gehen. Der ganze "Spaß" ist übrigens noch gedeckelt: Ab 11. Klasse zahlst du voll selbst.
    (Wie perfide das System sein kann, zeigt folgendes hessische Beispiel: An manchen Schulen mit G8 kamen die Gymnasiasten von der 9. nach offizieller Zählung gleich in die elfte Klasse und waren dadurch drei Jahre Oberstufenschüler. Folge: Sie mussten nach der 9. Klasse das Ticket zahlen. Sie waren ja jetzt 11. Klasse und freie Beförderung gibt es nach dem hessischen Schulgesetz nur bis einschließlich 10. Klasse ...).


    Der Vorteil, den du hast: Die Karte gilt dann für ganz Frankfurt, also eigentlich ein riesiges Tarifgebiet.


    Schauen wir mal, was jetzt für eine Clevercard kommt, denn ich habe den Schulplatz nur bekommen, weil Tochterkind Zweitwohnsitz beim Papa in Bad Vilbel hat. Alle Anträge laufen über meinen Ex. Es wäre für mich besser, die Clevercard von Frankfurt zu bekommen, die Übergangskarte für Bad Vilbel kaufe ich dann dazu. Habe gestern beim VGO angerufen, müsste bald in der Post sein.

    Alles, was Ihr also von anderen erwartet, dass tut auch Ihnen! Darin besteht das Gesetz und die Propheten Mt 7,12

  • Hoffen wir, dass du Glück hast.
    Die VGO schickt dir natürlich zu, was du willst. Entscheidend ist, was dir die Behörde genehmigt, wenn du den Erstattungsantrag stellst.


    Edit sagt: du bekommst jetzt mutmaßlich erst einmal ein Antragsformular von der VGO zugeschickt. Da muss der Schulstempel drauf, also die Bestätigung, dass der Schüler dort zur Schule geht. Das berechtigt zum Kauf! einer ermäßigten Schülerkarte für den von Zuhause bis zur Schule gültigen Bereich.


    Finanziell gehst du in Vorleistung. Zum Schuljahresende bekommst du ein Erstattungsantragsformular. Von der Schule bestätigt, kannst du dann die Erstattung beim Kreis bzw. der Stadt beantragen. Hier wird üblicherweise der Betrag bis zur nächsten Regelschule ersetzt.
    Die Genehmigung, die Schule in einem anderen Kreis zu besuchen, ist nicht verknüpft mit der Zusage, dass die Gemeinde am Wohnort dafür die vollen Fahrtkosten übernimmt. Dazu ist die Gemeinde nicht verpflichtet. Und wo wird noch etwas gezahlt, wo nicht die Pflicht besteht ...


    Ansatzpunkt könnte sein, dass Ihr anscheinend ein Wechselmodell praktiziert und Kind mal von hier, mal von da die Schule besucht. Problem ist, dass das zwei Kostenträger berührt: Frankfurt und Bad Vilbel bzw. den zugehörigen Kreis. Also eine ganz schwierige Kiste. Du wirst dich durchkämpfen müssen, ist meine Vermutung.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

    Einmal editiert, zuletzt von Volleybap ()

  • Ich kann mein Glück gar nicht fassen :D:D:D VGO hat sich gemeldet, der Antrag wurde bewilligt und ich bekomme beide Tarifzonen erstattet. Meine Gebete wurden erhört, jetzt ist Geld übrig für kostspielige jahrelange kieferorthopädische Behandlung von Tochterkind... :sonne:sonne Wir waren ja schon mit 5 Jahre in der Frühbehandlung und es dauert - laut Ärztin - noch mindestens 4 bis 5 Jahre. :S

    Alles, was Ihr also von anderen erwartet, dass tut auch Ihnen! Darin besteht das Gesetz und die Propheten Mt 7,12

  • Ich kann mein Glück gar nicht fassen :D:D:D VGO hat sich gemeldet, der Antrag wurde bewilligt und ich bekomme beide Tarifzonen erstattet. Meine Gebete wurden erhört, jetzt ist Geld übrig für kostspielige jahrelange kieferorthopädische Behandlung von Tochterkind... :sonne:sonne Wir waren ja schon mit 5 Jahre in der Frühbehandlung und es dauert - laut Ärztin - noch mindestens 4 bis 5 Jahre. :S


    Na, das sind doch gute Nachrichten so kurz vor dem Wochenende! Ich freue mich sehr für Dich bzw. für Euch und finde es prima, dass Ihr damit eine Sorge weniger habt. Glückwunsch!

  • Sehr schön! :thumbsup:

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Super!! Das freut mich sehr für euch :thumbsup:


    ....Und das mit der kieferorthopädischen Behandlung kennen wir auch. Wir "dürfen" gerade Pause machen bis Dezember/ Januar. Dann geht's hier wohl mit der festen Spange weiter. Frühbehandlung hatten wir auch schon :rolleyes2: