Körperliche Verletzung durch schreiendes Kind?!??!

  • Heute kam das Päckchen mit dem Geschenk& einer Entschuldigungkarte.


    Irgendwer schrieb:
    Familien zerstören etcpp.


    1. Die Dame mitte 50, hat keiner Kinder, und ist alleinstehend.
    Die Fragen haben wir während der Behandlung nach dem Vorfall gefragt, da meine Mutter, 66, empört war aber ruhig blieb.
    2. Ob sie Ihren Job wechseln musst, wage ich zu bezweifeln.


    Vermute dass sie sich nun durch das Geschenk und der Entschuldigungskarte nun meinen das alles ok ist..


    Ich wollte hier keine grosse hitzige Diskussion über Religion, Erziehung, etcpp ;-(


    Ich hab den Post Samstag vor einer Woche gepostet, weil mich es schokiert hat& ich wie jmd schon schrieb, nur mein Kind schützen wollte.
    Natürlich hat er es schon vergessen.. Aber ich selber war sehr unsicher, ob sich sowas entschuldigen lässt..
    Und die täglichen Anrufe (heut mal keinen) ok sind?


    Wie gesagt, Freitag war noch klar dass ich bei dieser Praxis bleiben werde, am Mittwoch nach dem Anruf der Ärztin, wurde mir bewusst, dass ich nicht mehr die Praxis gehen werde& ich einfach nur mit Erzieherinnen & der Polizei erfragen wollte, ob man sowas beschwichtigen kann& alle Antworten waren
    NEIN


    Es handelt sich um Misshandlung eines Kindes, so sagte mir die Polizei hat.
    Die Frage war nur, was will ich bezwecken? Und ich hab einfach nur gesagt, dass sich die Tat nicht Entschuldigen lässt, ich möchte nur andere Müttern, die Kinder haben im Alter von 2-3 Jahre,sind warnen.
    Evt sollten sollten Orthopisten besser geschuldt werden.
    Kinder schreien halt nun mal& auch ich geh an meine Grenzen, aber dann schlage ich nicht& das lernt er nun auch gerad im Kindergarten.
    Trotzverhalten, auf Boden schmeissen, macht doch fast jedes Kind?Ich finde "schlagen", Hand ausrutschen, weil es gerad nicht in unseren Kram passt, fürchterlich.
    Kenne von früher so viele da war es "normal" oder damals die Kinder in der Schule 1920-1930-1940
    Aber das ist einfach verboten..! Meiner Meinung nach ;-(

    2 Mal editiert, zuletzt von Emiha17 ()

  • Das eine (Abmahnung)schließt doch das andere (Strafanzeige) nicht aus, im Gegenteil, verhärtet die Strafanzeige zusätzlich die Abmahnung bzw begründet diese.


    Und in einem weiteren Punkt widerspreche ich dir ebenfalls: Die Anzeige wird nicht eingestellt werden und wenn ihr euch näher mit der Rechtslage befasst (ich hab mir mal die Mühe gemacht und eine befreundete Staatsanwältin gefragt, die auch Mutter ist) kommt dazu, dass die TE die Anzeige uU gar nicht zurück nehmen KANN, selbst wenn sie es wollen würde (was ich hoffe, dass nicht der Falle ist).


    Körperverletzung (der Name des Kindes) ist eine Mischung aus Offizial- und Antragsdelikt, auch als relatives Antragsdelikt bekannt, und wird tatsächlich in den meisten Fällen eingestellt, wenn der Täter nicht gerade mehrfach deswegen auffällig geworden ist. ABER: hier besteht durch die Person des Täters als jemand, der beruflich mit dem Opferkreis zu tun hat und die Tat in Ausübung seines Berufs begangen hat besonderes öffentliches Interesse. Und sobald dieser Faktor hinzu kommt, kann die Staatsanwaltschaft sich auch bei fehlender Anzeige, also im Falle, wenn diese zurück gezogen wird etwa, dazu entscheiden, die Strafverfolgung aufrecht zu erhalten.


    Ich empfinde das Vorgehen nicht als falsch, denn deine Argumentation hinkt wieder mal gewaltig: Sowohl die Abmahnung als auch die Strafverfolgung werden beide von anderen Personen durchgeführt, keine von mir selbst. Ich muss also als authentisches Elternteil meinem Kind mitteilen, dass ich nicht der allmächtige Kräftehalter des Universums bin, sondern dass auch ich manche Dinge abgeben muss, wenn sie mich überfordern. Darin sehe ich keine Schande, das tut meinem Image keinen Makel an. Im Gegenteil schätzen Kinder, wenn sie als groß genug eingeschätzt werden, um Ehrlichkeit zu verdienen.


    Aber wie gesagt, meine Argumentation beruht auf der Tatsache, dass ich mein Kind als eigenständige, denkfähige, kluge Person sehe, der ich zutraue, Dinge verstehen zu können. Der ich das Recht zuspreche, Dinge zu verstehen.
    Wenn die Basis bereits eine andere ist, dann funktioniert meine Argumentation natürlich nicht mehr.

  • Hhm..
    Keine Ahnung.


    Ehrlich gesagt, steckt ja keiner in meiner Haut.


    Keine Ahnung was passiert, wenn dann eher Schiedsmann,
    Anhörung von beiden, dame und ich
    Und dann Geldstrafe sagte man mir.
    Später anzuzeigen sei zu spät.


    1. mal oder nicht 1. mal, keine Ahnung..


    Bin mal off.
    Positive Energie :sonne
    Mach nun die Denkmurmel zu."
    Schönes Weekend euch

  • Ein Päckchen mit der Post :lgh noch nicht mal die Courage es selber vorbei zu bringen. sorry,......... :kopf


    Ich dachte eigentlich auch, wenn man einmal eine Straftat bei der Polizei zur Anzeige gebracht hat, dann kann man diese nicht mehr zurück ziehen, weil es dann wohl im öffentlichem Interesse liegt, dass das verfolgt wird.
    Also eine Strafanzeige kann man nicht zurück ziehen, aber wohl einen Strafantrag....sagt google

  • Auch wenn die größte Diskussion jetzt bereits vorüber ist - ich verstehe diejenigen nicht, die meinen, man würde der Frau mit der Anzeige sonstwas antun. Wo zieht ihr die Grenze? Ein "bisschen Schlagen" ist okay? Wann ist es das nicht mehr? Wie ist es bei Erwachsenen? Da kommt jemand, haut euch eine rein und ihr verzeiht ihm? Das finde ich arg schräg...


    Die Anzeige finde ich mehr als angebracht. Wenn es das erste Mal war, wird die Frau nicht gleich eine hohe Strafe erwarten. Das ist weit ab von "ruinieren". Im Führungszeugnis taucht die Sache auch nicht auf, da dort erst Verurteilungen erfasst werden.

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern

  • Wo zieht ihr die Grenze? Ein "bisschen Schlagen" ist okay? Wann ist es das nicht mehr? Wie ist es bei Erwachsenen? Da kommt jemand, haut euch eine rein und ihr verzeiht ihm?


    Ich habe den Eindruck, hier geht einiges durcheinander. Deshalb nochmal: wo ist hier irgendwo zu lesen, dass irgendjemand ein "bisschen Schlagen" oder auch mehr gutheißen würde? Darüber braucht man, denke ich, nicht zu diskutieren. Zum Glück ist körperliche Züchtigung verboten. Das bedeutet für mich aber auch: es muss für die entsprechende Person Konsequenzen geben. Welche das sind, darüber sind wir unterschiedlicher Meinung. (Und diese könnten wir ruhig mal so akzeptieren, auch wenn wir sie nicht teilen, oder?)


    Unabhängig davon stellt sich die Frage, wie ich damit umgehe, wenn jemand an mir schuldig geworden ist. Verzeihen heißt nämlich mitnichten, dass man der Meinung ist, das, was geschehen ist, sei gar nicht so schlimm oder eine Bagatelle. Ob der Täter das, was er getan hat, bereut oder nicht, steht auf einem anderen Blatt.

  • musicafides:
    Akzeptieren tue ich die Meinungen. Fassungslos machen sie mich dennoch, mehr wollte ich nicht zum Ausdruck bringen. Umso mehr, wenn dann noch die TE dazu gebracht werden soll, die Anzeige zurückzuziehen. Sorry, die arbeitet mit kleinen Kindern, da muss sie sich im Griff haben - und bei "Aufregung" notfalls erst mal rausgehen.


    Und nur der Vollständigkeit halber: Ich hätte vermutlich keine Anzeige gemacht sondern der guten Frau mal gehörig gezeigt, wo der Frosch die Locken hat. Als meine Kinder so klein waren war ich mehr als Tigermama.

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern

  • Ob der Täter das, was er getan hat, bereut oder nicht, steht auf einem anderen Blatt.


    Und dann stellt sich die große Frage, wer dafür garantiert, dass es nicht noch einmal vor kommt.
    Ohne konsequenz setzt evtl.kein Lerneffekt ein.


    Es ist ja nicht so wie bei einem Lehrer, der von Schülern übel schikaniert wurde und dann irgendwann austickt, sondern einfach ein wehrloses kind das weint ohne das es das böses mit im Sinn hat.
    Und slebst so ein Lehrer muss ggf. die konsequenzen tragen.

    Wer will findet Wege und wer nicht will findet Gründe. ;)

  • ich bin einfach nur überrascht, wie viele hier mit unserem Gesetz nicht konform gehen :kopf


    "In Deutschland sind Körperstrafen per Gesetz verboten und werden bei gestelltem Strafantrag oder bei seitens der Staatsanwaltschaft festgestelltem besonderen öffentlichen Interesse strafrechtlich verfolgt"-


    von daher kann man darüber einfach aus meiner Sicht nicht diskutieren....
    hätte der Staatsanwalt anders von dieser "Körperstrafe" erfahren (also z.B. weil die KM mit dem Kind zum Arzt gegangen wäre), dann wäre es sowieso verfolgt worden-
    Persönlich bin ich der Meinung, die Mutter hat hier den einzig gangbaren Weg eingeschlagen :frag

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)


  • Ich habe den Eindruck, hier geht einiges durcheinander. Deshalb nochmal: wo ist hier irgendwo zu lesen, dass irgendjemand ein "bisschen Schlagen" oder auch mehr gutheißen würde? Darüber braucht man, denke ich, nicht zu diskutieren. Zum Glück ist körperliche Züchtigung verboten. Das bedeutet für mich aber auch: es muss für die entsprechende Person Konsequenzen geben. Welche das sind, darüber sind wir unterschiedlicher Meinung. (Und diese könnten wir ruhig mal so akzeptieren, auch wenn wir sie nicht teilen, oder?)


    Unabhängig davon stellt sich die Frage, wie ich damit umgehe, wenn jemand an mir schuldig geworden ist. Verzeihen heißt nämlich mitnichten, dass man der Meinung ist, das, was geschehen ist, sei gar nicht so schlimm oder eine Bagatelle. Ob der Täter das, was er getan hat, bereut oder nicht, steht auf einem anderen Blatt.


    Yep, Musicafides, so sehe ich es auch voll und ganz... :daumen

    Alles, was Ihr also von anderen erwartet, dass tut auch Ihnen! Darin besteht das Gesetz und die Propheten Mt 7,12

  • Ich finde die Situation schwer einschätzbar, wenn man nicht dabei gewesen ist. Richtig war es keinesfalls, jedoch frage ich mich, wie es dazu kommen konnte und ob Sie als Mutter vielleicht auch mehr gegen den Anfall ihres Kindes hätten tun können um sie bei der Behandlung zu unterstützen. Mit der Anzeige ...weiß nicht ob das notwendig gewesen ist. Gerade, wenn sich die Person noch entschuldigt, eine Abmahnung bekommen hat und man ihre Bestürzung offensichtlich sehen konnte...schwierig.

  • Ich finde die Situation schwer einschätzbar, wenn man nicht dabei gewesen ist. Richtig war es keinesfalls, jedoch frage ich mich, wie es dazu kommen konnte und ob Sie als Mutter vielleicht auch mehr gegen den Anfall ihres Kindes hätten tun können um sie bei der Behandlung zu unterstützen. Mit der Anzeige ...weiß nicht ob das notwendig gewesen ist. Gerade, wenn sich die Person noch entschuldigt, eine Abmahnung bekommen hat und man ihre Bestürzung offensichtlich sehen konnte...schwierig.

  • Mein Gott!!! Das Kind ist anscheinend total verzogen und hat ein Mordsspektakel abgehalten. Dass da jemandem mal die Hand ausrutscht - kann passieren!!! Dass eine Frau über 50 um ihren Arbeitsplatz bangen muss, weil die Mutter es nicht geregelt bekommt, ihrem Kind zu erklären, dass Augentropfen wichtig sind, finde ich nicht in Ordnung. Das Kind hat die Sache schon lange vergessen, die Erwachsenen regen sich auf!!! Es wurde sich entschuldigt, die Frau hat eine Abmahnung bekommen, was kann man mehr erwarten


    So. Jetzt könnt ihr euch über meine Meinung aufregen. Lese den Post schon länger und bin am überlegen, ob viele Leute nicht anderes zu tun haben, als sich über eine Ohrfeige aufzuregen. Für mich ist das kein Erziehungsmittel, aber es kann halt mal passieren.

  • So. Jetzt könnt ihr euch über meine Meinung aufregen. Lese den Post schon länger und bin am überlegen, ob viele Leute nicht anderes zu tun haben, als sich über eine Ohrfeige aufzuregen. Für mich ist das kein Erziehungsmittel, aber es kann halt mal passieren.


    Aufregen? Ist wohl eh sinnlos. Dein(e) Kind(er) haben mein Mitgefühl.

    LG
    CoCo




    Halte mich fern von der Weisheit, die nicht weint; von der Philosophie, die nicht lacht und von der Größe, die sich nicht vor Kindern verneigt.
    ~ Kalil Gibran ~

  • Ich erwarte von fremden Leuten, das es Ihnen nicht passiert, das sie meine Kinder schlagen... IN KEINER Situation!!!
    Und mit Erziehung hat das Verhalten des Kindes mal gar nix zu tun.... :ohnmacht: schon gar nicht mit 3,5 Jahren....


    lg duechesse :strahlen

  • Mein Gott!!! Das Kind ist anscheinend total verzogen und hat ein Mordsspektakel abgehalten. Dass da jemandem mal die Hand ausrutscht - kann passieren!!! Dass eine Frau über 50 um ihren Arbeitsplatz bangen muss, weil die Mutter es nicht geregelt bekommt, ihrem Kind zu erklären, dass Augentropfen wichtig sind, finde ich nicht in Ordnung.

    :kopf :kopf :kopf :kopf :kopf


    Das Kind ist drei Jahre alt! Ich finde DEINE Aussage nicht in Ordnung!



    Mein Kind (6) hat letztens beim HNO die ganze Praxis zusammengeschrieen wegen einer unangenehmen Untersuchung! Ich bin jetzt sicherlich in deine Augen auch eine unfähige Mutter die es nicht geregelt bekommt ihrem Kind zu erklären das dies wichtig war und er nicht so zu schreien hat.



    Und ich schließe mich Cocos Aussage direkt mal an.

  • Rosi2011


    Anmaßend zu behaupten mein Sohn sei anscheinend total verzogen..


    1. auch die Augenärztin sagte, wenn ein Kind verweigert dann muss man das akzeptieren.
    2. auch die Polizei sagte mir, dass fremde Menschen im Beisein der Erziehungsberechtige nicht geschlagen werden dürfen! Das nennt man körperliche
    Misshandlung Kinder
    3. auch Erzieher in der Kita u Lehrer dürfen Kinder nicht anfassen.


    4.
    Hab die Strafanzeige zurückgenommen, habe letzte Woche Samstag das Schreiben per Post von der Stadt bekommen& soll als Zeugin aussagen.


    Nach 2 Monaten hab ich die hiesige Praxis gewechselt& hab einen anderen gefunden& einen Termin bekommen.
    Den Termin dieser vorherigen Ärztin habe ich abgesagt.


    Für mich ist das Thema abgeschlossen.


    Was aus dieser Frau (Orthopistin) interessiert mich nicht mehr.
    Wenn sie in irgendeiner Form Reue hat, wird sie immer an diesen Moment denken& dies immer vor Augen haben.


    Wie mein Kind sich in dem Moment verhält hat nichts mit Erziehung zu tun.
    Auch Erw. Verhalten sich unterschiedlich was Zahnärzte oder Ops angeht.
    Kinder handeln aus Reflex,& er hat in dem Moment richtig agiert! Nämlich mit Angst!
    Und wenn er dann eine über die Rübe bekommt... Dann sorry.
    Job verfehlt.

  • bei der anzeige wird nicht viel passieren, gerade weil auch nie vorher was passiert ist. eine abmahnung wird sie wohl auch nicht bekommen haben und um ihren job bangen muss sie auch nicht. sind so meine gedanken bei dem interesse den die ärztin hat an ihrer angestellten.


    wenn mein kind so brüllen würde bei einem arzt, dann wäre die behandlung abgebrochen an dem tag und sanktionen würden auf dem fuße folgen. es wird wohl an lascher erziehung liegen oder weil mutti nicht auf das kind eingegangen ist ruhe zu halten. oder an beidem.


    die sache mit der anzeige finde ich gut und würde ich weiter betreiben. allerdings ist nicht davon auzugehen, dass die dame über die versehentliche ohrfeige nun ständigwährende kopfschmerzen hat. es war sicher ein schock für sie, aber es wird sie nicht weiter verfolgen, noch wird sie tgl. drüber nachdenken.

  • Ehrlich, ich bin immer wieder baff. Ich behaupte von mir, eine ganz gute Intuition zu haben - einige hier haben ganz offensichtlich eine gut funktionierende Kristallkugel. Anders kann ich mir die anmaßenden Beiträge nicht mehr erklären, in denen jemand absolut sicher zu wissen glaubt, wie jemand anders sein Kind erzieht, weil es beim Arzt brüllt (was absolut nichts ungewöhnliches ist; die Kinder die es "aberzogen" bekommen haben, ihre Angst zeigen zu dürfen, tun mir in der Seele leid); wieviele Gedanken sich eine Arzthelferin jetzt noch macht, die ein Kind in der Praxis geohrfeigt hat; usw. ...

    LG
    CoCo




    Halte mich fern von der Weisheit, die nicht weint; von der Philosophie, die nicht lacht und von der Größe, die sich nicht vor Kindern verneigt.
    ~ Kalil Gibran ~