Anspruch auf Pflegetage?

  • Ich hätte mal eine allgmeine Frage, da ich gestern eine heftige Diskussion mit meiner Schwester hatte.....


    Gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf Pflegetage bei Krankheit des Kindes?
    Kann dieser durch den Arbeitsvertrag ausgeschlossen werden?
    Wenn ja, ist dies wirklich heutzutage üblich?


    Fakt war, dass meine Schwester behauptet hat, dass nur ich als Beamtin diese Pflegetage habe, denn in der freien Wirtschaft hat das KEINER!
    Sowohl bei ihrem Mann als auch bei ihren ehemaligen Kollegen in der Bank und auch im kompletten Freundeskreis (egal ob kleiner Betrieb oder große Firma) sind Pflegetage im Arbeitsvertrag immer ausgeschlossen.....


    Und das kann ich nicht ganz glauben.


    Daher nun meine Frage an Euch.... wie ist das bei Euch???

  • Ich kenne " Kind-krank" ( Betreuung des Kindes, wenn es krank ist. Allerdings nur bis 12?jahre)


    Da hat jeder Elternteil Anspruch drauf, wenn das Kind krank ist......der Arbeitgeber zahlt dann für die Tage nicht, das übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung , allerdings nur in Höhe 68%( glaub so is der Satz) des Arbeitslohnes


    Kind-krank Tage hat jedes Elternteil 10 Tage Anspruch ....Alleinerziehende haben 20 Tage( hier gibt's nich Unterschiede bezüglich mit oder ohne Sorgerecht, ist aber auch ermessenssache der KRankenkasse)

  • Nö, ich hab diese Tage und arbeite in der freien Wirtschaft. Bei uns übernimmt sogar die Firma die ersten beiden Tage, wenn das Kind krank ist. Jedes Mal wieder, wenn es krank ist.

  • Was meinst du mit Pflegetagen genau? Ich kenne auch nur Kind krank.


    Und diese Tage habe ich selbstverständlich auch in der freien Wirtschaft. Wer einen Vertrag unterschreibt, in dem diese ausgeschlossen sind, ist in meinen Augen selber Schuld.

  • Es gibt 10/20 krankheitstage von der Krankenkasse dafür Krankenschein und einreichen notwendig. die hat jeder angestellter. wenn nicht ausgeschlossen dann zusätzlich 5 Tage die AG übernimmt. ist aber meistens in freier Wirtschaft ausgeschlossen im Vertrag.

  • Ja, ich meine die Kind-Krank-Tage.... heißen bei uns Pflegetage....


    Und das Thema, wievieleTage Beamte haben, hatten wir vor Kurzem hier auch schon mal.
    Bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze (auf jeden Fall A11) haben auch Beamte 10 bzw. bei Alleinerziehenden 20 Tage.




    Aber das heißt doch, dass ein Arbeitgeber diese Tage nicht einfach durch den Arbeitsvertrag ausschließen kann, oder?
    Das wäre doch auch, wenn er Dir verbietet, krank zu sein....


    Es entstehen ihm dadurch ja keine Kosten, denn die übernimmt die Krankenkasse.
    Man muss es sich halt selber überlegen, ob die Konsequenz paßt, dass man für diese Tage ein geringeres Einkommen hat.

  • Samstag, wo bist Du verbeamtet und wie viele Stunden? Hast Du für die vier Tage einen Beleg? Ich kenne auch die 10 Tage bei Paaren, 20 Tage bei Allein erziehenden für kranke Kinder unter 12 Jahren.


    Edit: Da scheint es unterschiedliche Regelungen zu geben. Vier Tage gibt es Sonderurlaub. Kind krank ist aber kein Sonderurlaub. Da wird man frei gestellt, Bezüge laufen weiter.


    Gruß

  • die krankenKassen Tage sind doch was anderes als die vom autraggeber. die von der kk kann der ag nicht ausschließen er zahlt sie ja nicht. fragt mal in den USA wie es mit dem krank sein ist. die haben für sich oft nur 5 tage.

  • Hallo,
    da muss unterschieden werden: 10/20 Tage übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen in Höhe von 68% (bis zu einem Alter von 12 Jahren).
    Dann gibt es Arbeitgeber, die noch zusätzlich volles Gehalt weiter zahlen. Das ist unterschiedlich geregelt.
    Mein AG zahlt die ersten 2 Tage (auch bis zu 12 Jahren). Sollte Kind länger krank sein bzw. ich deswegen zu Hause, greift die Kassenleistung.
    Bei uns zahlt der AG nicht, wenn das Kind im KH ist, wird ja da betreut. Auch im Urlaub gab es keine Leistungen.
    Wie das bei Beamten läuft, weiß ich nicht. Ob private Kassen diese Leistungen übernehmen, weiß ich auch nicht.
    LG Lotta, glücklich, weil ich nie die KK-Leistungen in Anspruch nehmen musste

    edit: Rechtschreibfehler gefunden und korrigiert


    Nur wer einen Schatten hat, steht auf der Sonnenseite des Lebens!

  • Im öffentlichen Dienst gibt es hier 20 Tage für Alleinerziehende, bis das jüngste Kind 12 ist, ohne Bezüge, die werden von der Krankenkasse teilweise erstattet.
    Ich persönlich finde das Prozedere schon sehr kompliziert, habe diese Tage nur im absoluten Notfall in Anspruch genommen, wie z.b. Längere Krankheit oder Krankenhausaufenthalt.
    Realistisch sind 20 Tage sowieso nicht, wenn man Kinder unter drei hat oder ein Kind mit einer chronischen Erkrankung.
    Da sind bei mir schon öfter Verwandte, Freundin oder Kindersitter eingesprungen.


    LG Jona



  • Das heißt, der Arbeitgeber kann im Arbeitsvertrag diese Tage ausschließen, d.h. er zahlt nichts.


    Aber, wenn Kind krank ist, muss er auf Krankenschein frei geben und das Geld kommt dann von der Krankenkasse (aber halt nur die 68%).



    Bei Beamten läuft alles über den Dienstherrn und die Bezüge laufen einfach weiter (so wie es im eigenen Krankheitsfall ja auch kein Krankengeld gibt), d.h. keine Regelung über die Krankenkasse (v.a. ist man ja zum Teil über die Behilfe und damit den Dienstherrn versichert und das wäre dann ja der gleiche "Topf").

  • Es besteht ein gesetzlicher Anspruch für alle Arbeitnehmer über 10/20 /AEs) Arbeitstage. Hier wird die (verringerte) Lohnfortzahlung durch die Krankenkassen geleistet und muss beantragt werden.


    Hinzu kommen im öffentlichen Dienst und bei manchen Arbeitgebern Sonderleistungen, die im Tarifvertrag festgeschrieben sind. Das sind meist Zusatztage bei vollem Lohnausgleich oder aber für einen gewissen Zeitraum Ergänzungszahlungen für den verminderten Lohn oder der Anspruch auf vereinfacht zu beantragenden Sonderurlaub ohne Einkommen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf Pflegetage bei Krankheit des Kindes?
    Kann dieser durch den Arbeitsvertrag ausgeschlossen werden?


    natürlich kann das ausgeschlossen werden-


    und zwar bei allen, die nicht einem Tarifvertrag unterliegen- sie sind nicht "gesetzlich" fixiert...


    Bei uns ist das z.B. bei allen Führungskräften so (Einkommen mindestens über den Satz, in dem man sich gesetzlich versichern muss-)
    Privatversicherte erhalten auch idR. eben kein Geld von der Krankenkasse (ist so ähnlich, wie bei Beamten, wo nicht die KK zahlt, sondern der Staat- und, wenn es keine Bea sind, müsste der AG zahlen- dies kann er durchaus ausschliessen)


    dabei geht es (natürlich) nicht um Notfälle- dann darf man den Arbeitsplatz verlassen-


    aber,
    "Die Vergütung von Sonderurlaub nach § 616 BGB kann allerdings durch Arbeits- oder Tarifvertrag abweichend geregelt oder sogar ausgeschlossen werden (BAG, Urteil vom 20. Juni 1979, Az: 5 AZR 479/77)"


    das heisst, es wäre unbezahlter Urlaub zu beantragen- und der ist immer genehmigungspflichtig

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Ist so ein Ausschluss denn rechtens?


    Warum denn nicht?
    Ich hatte doch das Urteil zitiert ;-)


    gilt aber nicht für An, die unter TV fallen, oder für die, die gesetzlich versichert sein müssen....

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Vielen Dank!


    Dann also nochmal weiter....


    Eine Bankangestellte fällt unter einen TV und hat ein "normales" Einkommen, so dass sie gesetzlich versichert sein muss.
    In dem Fall muss sie dann doch auch die Kind-Krank-Tage bekommen.


    Oder auch eine normaler Handwerker, der in einer Firma angestellt ist.


    Wenn dann kann die Firma doch nur die Lohnfortzahlung ausschließen, aber er/sie muss frei bekommen und das Geld fließt über die KV.