ich käme um die Runden.
er nicht da er noch unsere gemeinsame ETW abbezahlt
Das kann auch bedeuten, dass bei einem Wechsel der Kinder er a) KU pflichtig wird und b) dadurch die Hütte nicht mehr halten kann. Wenn es eure gemeinsame Hütte ist, in wie weit hängst du dann mit drin als Zweitschulderin? GGf kommt die Hütte unter den Hammer und damit auch ein Teil deines Vermögens. Und wieso zahlt er eigentlich die Raten für deinen Vermögensteil mit? Glaubst du, er macht das weiter, wenn du einen Krieg um die Kinder vom Zaun brichst?
So oder so... Du bist aktuell unterhalstpflichtig und leistest natürlich KU für eure Kinder. Du darfst nicht einfach auf Teilzeit wechseln, bzw musst dann dennoch den vollen KU zahlen als wärst du weiterhin mit deinem Vollzeitjob Gehalt beglückt.
Letzte Frage: An wem ist das Wechselmodell gescheitert. Die Richterin schliesst einen solchen Vergleich mit euch, würdet ihr an einem Strang ziehen. Oben drauf strickt sich die Familiengerichtsbarkeit aktuell um in Richtung "Wechselmodell wird Standard" analog zum gemeinsamen Sorgerecht getrennt lebender Eltern.