Was kann er damit wollen?

  • Der neue Kindergartenvertrag ist vom KV unterschrieben, die Kündigung für den alten auch. Ging alles glatt.


    Heute war auch Elternabend für die neuen Kinder, da war der KV auch da. Mausi hat sich gefreut, sieht sie doch Papa erst wieder im Juli. Dabei habe ich mal wieder gemerkt, dass viele Informationen einfach nicht bekannt sind. Innerlich aufgeregt hat mich der Satz: "Für den anderen Sorgeberechtigten brauchen Sie selbstverständlich nicht bestätigen, dass das Kind von ihm/ihr abgeholt werden darf. Das ist automatisch so." Nein, ist es nicht, wenn man getrennt ist.....aber gut. Da komme ich allein wieder runter und die bekommen im Herbst dann von mir noch das Urteil dazu ausgehändigt. Dann sollte das klar sein.


    Und so mit ein paar Stunden denken danach und nachdenken darüber, habe ich da mal ne Frage:
    Der KV wollte auch ein Exemplar des Vertrages für den Kindergarten. Warum kann er das wollen? Was kann er damit anfangen?


    Ich male mir grad wieder die schlimmsten Szenarien aus.


    :Hm;(

  • Ich finde es nicht unüblich, wenn man etwas was man unterschreibt auch als Exemplar haben will. Dann kann man nochmal die Vertragsbedingungen, Kündigungszeiten. Kosten etc. nachlesen.


    Du wirst ja sicher auch von Verträgen, die du unterschrieben hast ein Exemplar daheim haben wollen

    Gott spricht: Siehe, ich mache alles neu!“ (Offenbarung 21,5)


    Nicht anders, nicht schlechter, nicht besser, sondern neu

  • Ich finde es hier bei diesem Vertrag unnötig, weil er sich ja eh nicht kümmert und auch mit der Kündigung nichts zu tun hat. Es ist das Vorschuljahr, da muss man nicht kündigen und wenn, das würde auch nicht er regeln.

  • Ja, das mag sein. Aber was bringt es dir zu grübeln. Kopier das Teil und gib´s ihm.


    Zur Not geht er zurLeitung und verlangt eine Kopie des Vertrags. Als Mitunterzeichner wird ihm das höchstwahrscheinlich sogar zustehen.

    Gott spricht: Siehe, ich mache alles neu!“ (Offenbarung 21,5)


    Nicht anders, nicht schlechter, nicht besser, sondern neu

  • Er hat es ja schon bekommen von der Leitung.


    Mich wundert nur, dass er es haben will. In den 11 Jahren, die ich ihn nun kenne, hat ihn sowas nie interssiert und er hat sich auch nicht um irgendetwas in der Richtung gekümmert. Bis auf die Unterschrift zu geben natürlich.


    Deshalb, weil es so wirklich gar nicht zu ihm passt, denke ich halt drüber nach.

  • Innerlich aufgeregt hat mich der Satz: "Für den anderen Sorgeberechtigten brauchen Sie selbstverständlich nicht bestätigen, dass das Kind von ihm/ihr abgeholt werden darf. Das ist automatisch so." Nein, ist es nicht, wenn man getrennt ist.....aber gut.


    Innerlich sag ich mir jetzt mal "gut das dass Sorgerecht bei mir alleine liegt", der KV ist in der liste der Abholberechtigten nicht eingetragen weil es mir Aktiv von der Erzieherin abgeraten worden ist da es schon einige Vorfälle gab.

    „Keine Zeit“ – gibt es nicht
    Nur andere Prioritäten

  • Bei uns hat Ex auch für alles Informationen gewollt, bei Kiga, Schule, Arztbesuchen, Urlaubsziele.
    Ich hab ihm diese immer schriftlich mitgeteilt, dass er informiert war, er hat sich trotzdem nie in irgendeiner Form beteiligt, weder durch Anwesenheit bei Einschulung, Elternabend oder Arztbesuchen, noch dafür interessiert, wenn ein Kind länger krank war, noch sich finanziell beteiligt bei irgendwelchen Klassenfahrten oder Sonderausgaben.


    Mittlerweile sind die Kinder bei mir alt genug, dass sie ihn selbst informieren können und auch sollen.


    Ich habs so gesehen - wenn ich ihn regelmäßig informiere, brecht ich mir keinen Zacken aus der Krone und muss mir später auch nicht anhören, er hätte nie etwas davon gewusst.
    Meinen Kindern gegenüber habe und hatte ich die Stellung, dass ihr Vater immer informiert ist, so bleibt auch kaum die Chance, dies auszunutzen.



    An deiner Stelle würde ich es kopieren und weiterreichen.
    Den Kindergarten dann informieren, wie es in eurem Fall mit dem Abholen geregelt ist.



    LG Jona

  • Wie gesagt, den Vertrag hat er gestern mitgenommen. Die haben ihm eine zweite Version gemacht.


    Und wegen der Abholung habe ich auch schon informiert, aber die sagen halt, dass auch das ET mitbestimmen darf, bei dem das Kind nicht lebt, aber geteiltes Sorgerecht besteht. Und dem ist ja nicht so. Ich könnte ja sogar sagen, dass der KV nicht abholen darf, aber das glauben sie nicht und das will ich auch nicht. Ich möchte ja, dass der KV abholt, aber eben nur er und nicht Next allein ohne ihn.

  • Ich möchte ja, dass der KV abholt, aber eben nur er und nicht Next allein ohne ihn.


    Wenn der KV abholen darf, weil die Abholung zB in seine Umgangszeit fällt, dann darf der KV auch entscheiden von wem das Kind abgeholt wird. Außer du schaffst es, gerichtlich ein Näherungsverbot für seine Next zu eurem Kind zu erwirken. Hast du hierfür belastbare Ansätze?

  • Nein, warum auch. Es geht nicht darum die Next fernzuhalten, sondern darum, den KV zumindest das tun zu lassen. Für Mausi ist es wichtig den Papa zu sehen, wenn ich ihr sage, dass Papa abholt. Steht Next da, ist sie enttäuscht. Außerdem zieht er sich eh meist aus der Verantwortung, das soll er wenigstens tun. Die meiste Umgangszeit sonst kümmert sich nämlich die Next.


    Die Abholung fällt nicht unbedingt in die Umgangszeit und selbst wenn, kann ich trotzdem bestimmen, wer abholen darf. Ich werde immer aktuell eine Freigabe zum Abholen geben und nicht generell festlegen, dass der KV abholen darf. Und das darf ich, nur der Kindergarten weiß das nicht. Deshab werde ich dieses Urteil vom OLG Bremen dort abgeben: Beschluss vom 1. Juli 2008 · 4 UF 39/08, dann sind sie informiert und können das notfalls auch vom Anwalt prüfen lassen.


    Und nein, ich habe nichts gegen die Next! Ich habe was dagegen, dass KV den Umgang fast komplett von ihr übernehmen läßt. Ist ja Umgang für Kind und Vater, nicht für Kind und Next.......eigentlich. Wenn er Mausi holt und bringt, ist zumindest sichergestellt, dass ein Elternteil dabei ist, wenn was passiert und dass er zumindest die Zeit der Fahrt mit ihr verbringt.

  • Und, was gewinnst du auf Dauer?


    Was, wenn der KV mal verhindert ist? Dann steht euer Kind im Kindergarten und muss von dir abgeholt werden.


    Vielleicht wird es ihm ja zu dumm, jedesmal auf deinen "good will" angewiesen zu sein, wenn er eure Maus abholen soll/will. Dann kann er auch sagen, dass er sie grundsätzlich nur noch von dir daheim abholt, oder auch darauf besteht, dass du sie aus dem Kiga holst und an ihn übergibst...


    Man kann sich das Leben sicher auch unnötig schwer machen. Und das nur, weil Kind enttäuscht ist, wenn statt Papa Next zum abholen kommt. Dann kann man doch vorher sagen: Es ist Papa-WE. Er oder Next holen dich dann vom KiGa ab.


    Dein Satz

    Zitat

    sondern darum, den KV zumindest das tun zu lassen

    klingt danach, dass du ihm das vorschreiben willst oder ihn noch erziehen möchtest. Das wird nicht funktionieren und im schlimmsten Fall nach hinten losgehen

    Gott spricht: Siehe, ich mache alles neu!“ (Offenbarung 21,5)


    Nicht anders, nicht schlechter, nicht besser, sondern neu

  • Stimme ich den Vorrednern zu..
    Hattest du nicht Beitrag über den Wechsel der Kita mal gemacht, wo es um die Unterschrift ging.


    Klingt sehr nach Verletzung, wenn du ihm vorschreibst, wann er nicht mit next abholen darf etcpp.
    Es ist ja sein Umgang& sie dabei ist, dann ist es halt so.


    Müsste mich nach 2 Jahren Umgang auch mal fragen, warum er den Umgang nicht alleine macht, aber interessiert das JA herzlich wenig.
    Hauptsache der Umgang mit KV u nächststehenden Personen findet statt.


    Und wenn next dabei ist, dann ist es halt so, sie gehört nun mal nun zum seinem Leben, sowie auch euer Kind.

  • Also auch wenn ich nicht weiß, ob ich das jetzt genauso handhaben würde , klingt es für mich nicht nach Verletzung !
    Es geht ja wohl auch nicht darum, dass die Next dabei ist, sondern gesamten Umgang managt. Und hey, wieso soll man da nicht mal sagen, er soll sein Kind gefälligst selbst abholen beim Umgangswochenende? Wenn er sonst schon nix dafür tut?
    Das kann manche Situationen in der Tat verkomplizieren, und deshalb würde ich mir das auch sehr gut überlegen, und ja es klingt auch ein wenig nach erziehen, und das Klappt nicht. Aber ich finde nicht dass es verletzt klingt.

  • Ja ich war das auch mit der Unterschrift. Das war nur interessehalber gefragt, nicht weil ich Angst hatte diese Unterschrift nicht zu bekommen. Er zahlt nun keinen Mehrbedarf mehr, da war klar, dass er unterschreibt. :frag


    Es besteht und bestand auch nie die Notwendigkeit, dass KV die Kleine vom Kindergarten oder damals noch von der Krippe oder auch später vom Hort abholt. Wenn er sie nur noch von mir übergeben haben will, dann mache ich das. Warum auch nicht? Das wird er aber nicht wollen, weil er möglichst keinen Kontakt zu mir haben will. Also bleibt nur, wenn möglich, die Kleine vom Kindergarten abzuholen.


    Bei unseren Gesprächen bei der Erziehungsberatung haben wir uns darauf geeinigt, dass er das Abholen persönlich erledigt. Warum sollte sich das nun ändern? Weil gerade mal wieder eine Next am Start ist? Das hat doch nichts damit zu tun, dass ich ihm das vorschreiben will, so war die Einigung und die gilt nunmal für uns beide. Es war und ist für Mausi wichtig, einige Konstante zu haben. Se kommt gut mit grundsätzlichen Veränderungen in ihrem Leben klar, wenn einige Dinge immer zuverlässig gleich bleiben. Das persönliche Abholen vom Papa (auch mal mit Next) aus dem Kindergarten gehört dazu. Nicht zuletzt deshalb, weil fast alle anderen immermal von Papa geholt oder gebracht werden und sie das auch will.


    Sicher bin ich verletzt, es war auch echt hart, was da so vor, während und nach der Trennung gelaufen ist. Aber das ist vorbei! Ich denke halt nur, dass sich beide Seiten an getroffene Verabredungen halten sollten. Ich für mich mache keine Ausnahmen, niemals und für niemanden bei mir im Bekannten-, Freundes- und Familienkreis. Er schon und derzeit auch wieder zunehmend. Wenn man immer wieder nachgibt - um des lieben Friedens willen - hat auf Dauer keiner was davon, weil einer immer frustrierter wird und der andere die Leine immer länger werden läßt.


    Das ist hier doch aber auch gar nicht das Thema! Ich brauche keine Ratschläge zur Abhol- und/oder Umgangssituation! Ich wollte nur wissen, ob es irgendetwas gibt, was er mit diesem Vertrag anstellen könnte, was für mich hinterher ein Problem ergeben könnte. Ich habe mit ihm einfach zuviel miterlebt, dass ich auch nach 3 Jahren noch immer mit dem Schlimmsten rechne, auch wenn ich die Trennung verarbeitet habe. Der macht nunmal Ärger, wenn er kann und ich bin dann lieber drauf vorbereitet.

  • Ich kann es mir nicht vorstellen, dass er da irgendwie Schaden mit anrichten kann.


    Wie ich schon einmal schrieb, vielleicht dachte er im ersten Moment er könnte da steuerlich irgendwas geltend machen...
    Oder er wollte da im Moment einfach engagiert rüberkommen.

  • Also so ein Vertrag wird z.B. für die Steuererklärung benötigt, da die Kindergartengebühren (wie z.B. auch Nachhilfe, sonstige Kurse etc.) als Kinderbetreuungskosten steuerlich geltend gemacht werden können. (Nachhilfe natürlich nur bei offizieller Bezahlung).


    Das fällt mir sofort ein.

  • Schon, aber die dürfte er ja nicht absetzen, weil er die Gebühren ja nicht bezahlt, sondern ich. Er zahlt Merhbedarf und der ist nicht steuerlich absetzbar, genau wie der KU. Wenn er sie absetzt, ist das Steuerhinterziehung. Ob er das weiß?? Keine Ahnung und ist für mich auch egal. Ich bin auf der sicheren Seite.

  • Vielleicht setzt er die Fahrten zur Kita ab. Vielleicht sollte er versetzt werden und muss nachweisen, dass er örtlich gebunden ist, vielleicht hat er einen Strafzettel bekommen, dass er keine Parkscheibe benutzt hat und möchte nachweisen, dass er da nur 5 min zum Abholen gestanden hat.


    Vielleicht möchte er auch einfach ein Exemplar von einem Vertrag haben, den er unterschrieben hat



    Anders gefragt, wofür brauchst Du Deine Kopie?