Betriebsübergang nach §613a

  • ..kennt sich da jemand aus?


    Hatte heute ein Schreiben im Briefkasten das mein alter AG auf einen neuen AG übertragen wird (Teilbereich in der Firma).
    Prinzipiell ist das soweit klar und laut telefonischer Rechtsberatung ok.


    Nun läuft mein Dienstvertrag zwar auf diesen Teilbereich, aber im Moment bin ich dort nur zu etwa 25% tätig und den Rest in einem anderen Teilbereich, der nicht von der Übernahme betroffen ist. Dieser Vertrag läuft aber im Herbst aus.
    Vorher und mit Ablauf dieses Vertrages werde ich aber weiterhin 25% in diesem anderen Teilbereich tätig sein (das habe ich allerdings nicht schriftlich und bin mir nicht sicher, ob das irgendwo fixiert wurde oder nur durch mündliche Absprache meiner Chefs lief).


    Mein Ziel wäre es irgendwie in den Teilbereich zu kommen, der von der Übernahme nicht betroffen ist. Nun frage ich mich, ob das irgendwie möglich ist. Entweder in dem ich beweise (hab darüber aber nichts schriftlich), das ich seit ein paar Jahren quasi nur noch Teilzeit in dem von der Übernahme betreffenden Teilbereich arbeite. Oder den einen Chef frage, ob er mich "übernimmt", wobei ich mir nicht sicher sind, ob der Bedarf für eine Vollzeit-Stelle gegeben ist.


    Der Anwalt meinte ich solle auf jeden Fall Widerspruch einlegen, denn wenn ich weiter an diesen 2 Stellen arbeite, wäre das ja dann wie eine Nebentätigkeit, da es dann ja jetzt 2 Firmen sind. Allerdings sind die Geschäftsführer komplett die gleichen. Einmal ist es aber ein kirchliches Unternehmen und einmal eine Art Facility-Unternehmen.


    Also prinzipiell bräuchte ich 2 Verträge. Also mal ein Beispiel, will hier grad meinen Beruf nicht preisgeben. Man weiß nie wer hier noch liest. Also angenommen ich wäre Sekretärin und bin in der Cafeteria (Vollzeit, arbeite dort aber momentan nur 25%)angestellt. Arbeite aber noch als Arztsekretärin, weil da Bedarf war (momentan die Hauptarbeitszeit). Nun wird die Cafeteria übernommen und damit auch ich. Hab ich irgendeine Chance dagegen anzugehen? Möchte halt gern über den Chefarzt laufen.
    2 Verträge ist ja sinnfrei, dann sind ja meine ganzen Bezüge weg. Ist ja dann Vertragsänderung und damit der alte Vertrag hinfällig. Aber als alleinerziehende weg vom ÖD ist natürlich auch nicht so toll. nach einem Jahr sind die alten Verträge dann bestimmt eh hinüber und die Vorteile, wie Gehaltserhöhungen, Urlaubsgeld usw weg.

  • hast Du einen befristeten Vertrag?


    idR. ist das entscheidend, was in Deinem Arbeitsvertrag steht...


    Wenn da z.B. steht, "eingestellt als Köchin"-
    ist es ziemlich unrelevant, bzw. nur eine geringe Aussicht auf Erfolg, wenn Du zwar 75% geputzt hast, jetzt aber in die Putzkollonne möchtest :brille

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Nun läuft mein Dienstvertrag zwar auf diesen Teilbereich, aber im Moment bin ich dort nur zu etwa 25% tätig und den Rest in einem anderen Teilbereich, der nicht von der Übernahme betroffen ist. Dieser Vertrag läuft aber im Herbst aus.


    Welcher läuft aus? der mit 75%? dann ist die Regelung doch klar-
    Entscheidend ist, worauf Dein Vertrag läuft- (also wohl der mit 25% Arbeit, aber Vertrag)
    Ich vermute mal, es ist ein Bereich, in dem ein TV Gültigkeit hat- dann würd ich mich an Deiner Stelle da nochmals einlesen...


    Ich denke, der AG wird spätestens ein Jahr nach Betriebsübergang eine Entscheidung fällen müssen- bis dahin kann es so weiterlaufen, wie bisher

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Hhhm das hört sich kompliziert an. Zunächst so einen Betriebsübergang habe ich auch mitgemacht (intern im Rahmen einer Firmengruppe).


    Es wurde eine Aufhebungsvereinbarung gemacht, der meinen alten Vertrag aufhob. Explizit wurde aber auch aufgeführt in der Aufhebungsvereinbarung aufgeführt, dass alle aus dem alten Vertrag Anrechnungszeiten, Kündigungsfristen etc. auf den neuen Vertrag übergehen. Dies wurde auch im neuen Vertrag festgehalten.


    Gibt es denn ein Ansprechpartner, der dir erläutert, wie das vertraglich aussehen wird?