Jobcenter will Leistungen kürzen!

  • Übrigens sagte die Jobvermittlerin, dass wenn ich in Ausbildung bin, ich sowieso in Ruhe gelassen werde mit Gesprächen und wenn sie das gewusst hätte, wäre der Termin nicht nötig gewesen.



    Prüfungsphase klingt aber nach Ausbildungsende - da hätten die schon gerne ein Gespräch wie es weiter geht

  • Ersten,sei froh das du nicht im Urlaub warst ,du weißt man muss diesen Persönlich Melden und Persönlich wieder antreffen wen man wieder da ist,einfach Urlauben kann böse Folgen haben.
    Dann gilt die Regel:immer persönlich oder schriftlich,telefonisch wird nicht akzeptiert,oder schlimmer nicht beachtet.

  • Hallo,


    vielen Dank für eure Berichte.


    Ich habe Montag direkt angerufen und sie meinte, es hätte sich da etwas überschnitten bzw war sie etwas schnell mit dem Verschicken gewesen... :radab (sie hat am 1.6 den Brief datiert dass ich nicht gekommen bin und ich habe Freitags VORHER (!) mitgeteilt dass ich nicht kann...)
    Ich solle das Schreiben vernichten (dort stand ein weiterer Termin drin für diese Woche)
    Nein ich habe das Schreiben nicht vernichtet und ja ich habe per Mail eine Gesprächsnotiz oder wie man es nennt ans JC geschickt.


    Übrigens habe ich an dem Termin von Freitag meine erste EGV unterschrieben.


    Die Ausbildung ist noch nicht zu ende, auch wenn ich von Prüfungen spreche. Es sind Modul-abschließende Prüfungen. Habe noch 1 Jahr Schule und 1 Jahr Anerkennungsjahr vor mir. Hatte ja extra eine Schulbescheinigung dabei die besagt dass ich bis 2018 in Ausbildung bin :D
    Aber trotzdem. Dieser Stress hätte nicht sein müssen. :nanana


    Muss ich jetzt wegen dieser EGV meine Ortsabwesenheit angeben, auch wenn ich in Ausbildung bin? :Hm



    ...ok es steht in der EGV drin. Habe ich noch gar nicht alles gelesen. :engel
    Keine Sorge es steht nicht viel drin - nur das ich meine Ausbildung "mit dem bestmöglichsten Ergebnis abschließen solle" 8| und das das JC mich betreut. Mehr nicht.

    Einmal editiert, zuletzt von celin91 ()

  • wenn die ortsabwesenheit in der egv mit drinnen steht, dann musst du dich an- und abmelden. sonst kann es wieder passieren, dass du vorgeladen wirst zu einem gespräch und aufgrund von urlaub etc garnicht mitbekommst das da was kam. dann bekämst du eine sanktion und die wäre gerechtfertigt in dem moment. unterschreibe keine egvs bevor du sie nicht gelesen hast.