Was würdet ihr tun: Thema Umgang und Sorgerecht

  • Hey ihr Lieben,


    erst einmal schönes Hallo. Habe dieses Forum durch Zufall entdeckt und mich daraufhin gleich registriert. :)


    Hier ist eure Hilfe gefragt, ich weiß selber nicht, was ich über die momentane Situation denken soll. Zur Vorgeschichte:


    Ich hatte eine "Bekanntschaft" 900 km entfernt im Norden, wobei daraus ein Kind entstand. Durch meine damals finanziell schlecht bezahlte Arbeit hatte ich nur cirka jede 3 Monate die Möglichkeit zu meiner Tochter zu fahren, da ich einfach das Geld nicht öfter aufbringen konnte bzw. die Urlaubstage nicht. Nun kam es bei der Kindesmutter dazu, dass sie das Kind lediglich nur dazu brauchte, da sie psychisch sehr weit unten ist und offiziell auch seit sie ein Kind war Depressionen festgestellt wurden. Das Kind diente sozusagen als Ersatz, wenn sonst keiner mehr da war, dass sie dann jemanden hat, der ihr nicht weglaufen kann. Das klingt krass, ich blieb aber bei dieser Behauptung. Dass sich dies noch befürwortete, zeigt sich gleich.


    Nunja ich habe immer wieder das Umgangrecht wahrgenommen und hatte da noch kein Sorgerecht mit ihr. Dann kam es dazu, dass das Jugendamt bei ihr meinte, dass sie mit der Erziehung der Kleinen gar nicht klar kommt und sie soweit waren, ihr das Kind wegzunehmen, wenn sie nicht freiwillig in ein Mutter-Kind-Heim geht. Zu erwähnen ist, dass sie vorher noch bei ihren Eltern zuhause war, die allerdings auch keine sonderliche Hilfe waren. Nun war sie dort etwa 1 Jahr und innerhalb dieses Jahres kam es zum zweiten Mal zu einem Kindesentzug, da sie laut Jugendamt versucht hat, sich umzubringen. Dort wurde ihr auch wieder gesagt, entweder Kindesentzug ODER Psychatrie. Sie entschied sich dann für die Psychatrie und kam da nach 3 Monaten wieder raus. In der Zwischenzeit war die Kleine in einer Pflegefamilie - ich wurde natürlich erst Wochen später informiert, da ich von ihr ja nichts erfahren hatte und sie anfangs noch meinte, dass das Kind keinen Vater braucht. Nun war es dann vor 4 Monaten wieder soweit. Der dritte Kindesentzug stand an: Sie hält sich nicht an regeln und meint, dass sie in einem Mutter-Kind-Heim keine Aufgaben erledigen muss und sowieso die Deppen vom Dienst hat, die ihr alles machen. Daraufhin wollte das Jugendamt ihr jetzt ohne Möglichkeit sie wieder zurückzuholen, die Kleine dauerhaft in eine Pflegefamilie zu geben und damit auch die Möglichkeit unser Kind zu sehen.


    Ich konnte das natürlich nicht akzeptieren und habe mit ihr ausgemacht, dass ich beide hier mit nach unten nehme und wir dann schnellstens das gemeinsame Sorgerecht beantragen. Dann hat das Jugendamt dort keine Möglichkeit mehr sie zu nehmen, da sie hier unten auch gemeldet wird und ich alle Anforderungen erfülle, das Kind hier zu pflegen. So erledigte ich das und sie stimmte dem auch zu. Da sie keinerlei Freunde etc hat, konnte sie ja nichts verlieren. Doch nach wenigen Wochen sah ich schon, dass die Kindesmutter auch hier nur Couching betrieb und ich ihr alles zahlen und erledigen musste. Ich war bereits so sauer, dass mir das Jugendamt hier den schwarzen Peter zuschob, dass ich ihre Depressionen nicht akzeptiere und man da halt keine Aufgaben erledigen kann sowie man im Leben vollstens eingeschränkt ist. Da ich ein Menschenkenner bin, wusste ich aber zu 100%, dass Teile davon nur gespielt sind und das nur ausnutzt, dass ihr durch diese Krankheit jeder alles machen würde. Nun habe ich die Kleine ganz allein hier und das seit über 3 Monate. Sie kam wieder in die Psychatrie und setzte anfangs auch noch das Umgangsrecht um, allerdings will sie seit knapp 2 Monaten nichts mehr von der Kleinen hören und meldet sich nur nach persönlicher Aufforderung vom Jugendamt. Nun hat auch das Jugendamt endlich gesehen, wie diese Frau tickt und dass das Kind nur wichtig ist, wenn sie sonst niemanden hat. Das Jugendamt will nun, dass das Kind bei mir bleibt, da die Kleine eine sehr große Bindung zu mir aufgebaut hat und auch finanziell und in anderen Sachen keine Bedenken bestehen. Daher will sich das Jugendamt zusammensetzen. Die Kindesmutter hat mittlerweile auch einen gesetzlichen Betreuer und auch wie sie mit der Kleinen umgeht, was das erziehungsmäßige betrifft, ist äußerst fragwürdig. Sie wurde aus Psychatrie wieder entlassen und ich verfolge über Facebook und Whatsapp sämtliche Aktivitäten von ihr und sehe, dass sie mit dem Zug mal hier mal dort hinfährt und sich Dinge kauft, die sie mit dem Hartz IV teilweise gar nicht bezahlen kann. Sie hat vom Amt eine eigentlich viel zu teuer Wohnung bewilligt bekommen, da man wahrscheinlich davon ausging, dass sie sonst nie eine Wohnung finden wird mit dieser Einstellung, die sie mir imemr wieder gesagt hat: "Ich werde sicherlich nie putzen und saugen!". Sie hat Schulden im 5stelligen Bereich und wie oben erwähnt gibt sie für viele Sachen Geld aus, aber für die Kleine hat sie das Geld nicht über. Alle Beweise habe ich vorlegen, bei denen sie immer wieder abgestritten hat, dass sie dies und das getan hat, da ich wirklich alles archiviere.


    Die Kleine fragt zu keiner Zeit nach der Kindesmutter und hatte auch immer Heulausbrüche, während die Kindesmutter noch bei uns vorübergehend 1 Monat wohnte, weil die Kleine nicht zu ihr nachhause wollte. Bereits 1 Tag nach Einlieferung kam auch keine Nachfrage der Kleine, wo die Mama sei. Seitdem hat sie auch keine Sehnsucht mehr nach ihr und hat eine sehr große emotionale Bindung zu mir aufgebaut. Nun hatte die Kleine ja einen Schlaganfall bei der Geburt und es muss halt da einiges gemacht werden bzw wurde schon und da ist es wichtig, dass ich immer Unterschriften bekomme von der Kindesmutter. Leider geht sie dem nicht nach, kommt nicht zu Terminen vom Kinderarzt und schickt mir nicht Angaben, die ich von ihr brauche.


    Nun ist die Frage, ist es sinnvoll, dass alleinige Sorgerecht zu beantragen, damit dieser Spuk mal ein Ende hat, da ich nur Probleme mit ihr habe und ihr ja jetzt trotz der Ermahnung vom Jugendamt immer noch alles egal ist oder sollte man das alles so lassen wie es ist? Einerseits möchte ich das nicht ändern, da ich immer noch an das Gute am Menschen glaube, andererseits geht dieses Theater ja insgesamt schon 2,5 Jahre und eine Besserung der Depressionen ist auf keinen Fall in Sicht. Das Jugendamt habe ich, was den Aufenthaltsort angeht, auf meiner Seite.


    Danke für eure Meinungen! :/

  • Gut gemeinter Tipp - die dauerhafte Beobachtung, Dokumentation ihres Lebens kann Dir auch mal ganz arg als Stalking auf die Füße fallen!


    Uuuund sag bloß bei wichtigen Behörden nicht das Du ein Menschenkenner bist, dass kommt garantiert "grandios".


    Ich verstehe Dich im übrigen das Du das beste für Euer Kind willst, aber dafür die Ex so zu bewachen, verfolgen, sorry das ist nicht minder krass als das was Deine Ex abzieht.

    Es ist besser,
    ein eckiges Etwas zu sein,
    als ein rundes Nichts.

  • In deiner Situation macht es Sinn das alleinige Sorgerecht zu haben. Ich denke da hast du gute Chancen. Die Alternative aus meiner Sicht ist nur eine Vollmacht für bestimmte Belange, die du ja sehr wahrscheinlich auch nicht so ohne Weiteres bekommen wirst.


    Auf jeden Fall würde ich am deiner Stelle mal das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen. Da das Jugendamt auf deiner Seite ist, dürfte das nur eine Formsache sein.

  • Hey,


    danke für die Antworten. Ich glaube nicht, dass das als Stalking durchgeht, da es was anderes ist, ob ich tagtächlich nur schaue, wo sie hingeht oder sie verfolge usw. Sie postet ja alles schön öffentlich und was sie nicht öffentlich postet, schreibt sie Freunden von mir und die geben mir das weiter, wobei ich diese Leute ja nicht dazu verpflichte. Aber diese helfen mir auch in dieser Situation. Von daher gehe ich nicht davon aus, dass etwas Stalking ist, wenn man frei zugänglich da hinkommt. Dafür hätte ich auch nicht die Zeit, jetzt sie zu bespitzeln und sie zuhause zu observieren. :D


    Und ja das Jugendamt hat aber nun selber bemerkt, dass ich in dieser Hinsicht Recht hatte, von daher sehe ich keinen Fehler, dass ich dahingehend so gehandelt habe und alles so gemacht habe, wie es jetzt ist.


    Die Vollmacht ist natürlich so eine Frage, ob das eben Sinn macht, weil ich brauche letztendlich dann immer noch ihr Einverständnis für viele Sachen. Wir haben ja auch ein gemeinsames Konto für das Kind, wo ich einzahle (Die Kindesmutter nicht) und wenn sie das Know-How hätte, kann es schnell passieren, dass sie das Geld einfach abhebt und selber ausgibt. Das sind alles so Sachen, warum das dann vielleicht keinen Sinn hat nur einen Teilbereich abzudecken.


    Klar. Das Treffen sollte in den nächsten Tagen sein. Ich weiß ja nicht, ob die Kindesmutter überhaupt kommt, aber dort werde ich das Thema dann auf jeden Fall mal ansprechen zwecks Aufenthaltsbestimmungsrecht.


    PS wegen Stalking findet man im Internet einige Sachen. Darin sollte schnell klar werden, dass ich die Kindesmutter nicht belästige, terrorisiere oder verfolge wie in der ersten Antwort behauptet wurde :): http://www.psychotipps.com/Stalking.html - macht aber nichts, ich verstehe ja, dass es nicht so gemeint war wie geschrieben.


  • Die Vollmacht ist natürlich so eine Frage, ob das eben Sinn macht, weil ich brauche letztendlich dann immer noch ihr Einverständnis für viele Sachen. Wir haben ja auch ein gemeinsames Konto für das Kind, wo ich einzahle (Die Kindesmutter nicht) und wenn sie das Know-How hätte, kann es schnell passieren, dass sie das Geld einfach abhebt und selber ausgibt. Das sind alles so Sachen, warum das dann vielleicht keinen Sinn hat nur einen Teilbereich abzudecken.


    Nein eigentlich nicht, wenn es ein Konto ist, wo beide unterschreiben müssen, wenn etwas abgehoben werden soll.

  • Hallo LuckyDaddy,


    Vorgeschichte, Besuchsfrequenzen, Diagnosen der Mutter, Vermutungen über ihren Kontostand und ihr Kaufverhalten sind einigermaßen uninteressant, bzw. nähren in der Tat die Vermutung, es könne Dir nicht um das Kind, sondern um die Mutter gehen bei Deinen Anliegen. Es ist wichtig, den Rat der Userin Elin nicht mit einem Link aus dem Internet und einem lapidaren "passt nicht" vom Tisch zu wischen. Dein Verhalten hat durchaus stalkoide Züge, zumindest ist es nicht mit den Interessen des Kindes zu begründen, wie engmaschig Du Dich über die Kindesmutter informierst, bzw. (natürlich unaufgefordert) informieren lässt. Dies solltest Du bedenken, wenn Du Dein Verhalten z.B. bei Gericht oder bei beratenden Einrichtungen schilderst. Eine unangemessene Fixierung auf die Belange der Mutter dürfte durchaus festgestellt werden und in der Folge dann vom Deinem eigentlichen Anliegen in der Anhörung ablenken.


    Du fragst, ob es Aussicht auf Erfolg hätte, das ASR zu beantragen.
    Nun, die Mutter ist nicht aus der Welt. Sie ist auf ihre Art präsent im Leben des Kindes. Das alleinige Sorgerecht würde hier auf wackligen Füßen stehen. Es ist möglich, Teilsorgerechte zu beantragen, jedoch sehe ich auch hier keinen großen Anlass: Deine Bedenken bezüglich des Teilbereichs Vermögenssorge teilt vermutlich niemand. Die Befürchtung, jemand "könnte" irgendwann Gelder vom Kindeskonto entfernen, rechtfertigt keinen Entzug von Rechten. Die erzieherische Sorge steht aufgrund des Alters des Kindes nicht zur Debatte. Aufenthaltsbestimmungsrecht muss nicht geklärt werden, das Kind lebt mit Zustimmung der Mutter bei Dir.


    Einzig die Gesundheitsfürsorge könnte wohl ein Thema sein:

    Nun hatte die Kleine ja einen Schlaganfall bei der Geburt und es muss halt da einiges gemacht werden bzw wurde schon und da ist es wichtig, dass ich immer Unterschriften bekomme von der Kindesmutter. Leider geht sie dem nicht nach, kommt nicht zu Terminen vom Kinderarzt und schickt mir nicht Angaben, die ich von ihr brauche.


    Was Du schilderst, rechtfertigt erst einmal nicht den Entzug der Gesundheitssorge. Es ist Deine Aufgabe, Kindesmutter zu informieren, wenn sie nicht selbst an Terminen beim Kinderarzt oder bei Entwicklungsgesprächen zugegen ist. Die einzig wichtige Frage ist hier lediglich, ob Kindesmutter Unterschriften zu Therapien verweigert oder wesentlich verzögert. Tut sie das, kannst Du beim Gericht jeweils beantragen, Dir die alleinige Entscheidungsbefugnis für die jeweilige Behandlung zu übertragen ("Unterschrift ersetzen lassen"), bzw. die Übertragung der alleinigen Gesundheitssorge.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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    2 Mal editiert, zuletzt von FrauRausteiger ()

  • Hey,


    wollte nun mal einen neuen Stand vorbringen bezüglich dem ASR. Nach langem Hin und Her habe ich mich entschlossen, das alleinige Sorgerecht zu beantragen und nun habe ich es. Von der Mutter kam schon bei der Ankunft des Briefes (in welchem sie darauf hingewiesen wurde, dass ich es beantragt habe) eine Meldung, dass ich von ihr aus das haben könnte. So als würde sie das gar nicht interessieren. Kontakt zum Kind nimmt sie so gut wie nie auf und wenn, dann nur wenn man sie auffordert. Im Jugendamt war man sofort bereit, eine Stellungnahme dazu zu schreiben, da sie es völlig verstehen konnten, dass ich zu dem Entschluss gekommen bin.

  • Tach,


    ja ganze 6 Jahre ist das schon wieder her. Und habe mir das nochmal durchgelesen.


    Vielleicht ganz interessant, wie sich das Ganze jetzt entwickelt hat.


    Ich habe meine Tochter nach wie vor, bin alleine mit ihr und hab auch seit paar Monaten nach dem Posting das alleinige Sorgerecht bekommen. Auch den Nachnamen habe ich danach ändern lassen.


    Seit ich vor knapp 3 Jahren Unterhalt eingeklagt habe, hat sie keinerlei Kontakt mehr. Es kommt so rüber, als will sie dann keinen Kontakt mehr zum Kind, wenn sie schon zahlen muss. Weder Geburtstag, Weihnachten noch sonst was meldet sie sich. Seit knapp 3 Jahren also null Kontakt mehr.


    Die kleine ist aber gut in der Schule, ist sehr selbstständig und hat das Beste daraus gemacht. Also alles soweit gut gelaufen :)

  • Danke für Deinen ergänzenden Bericht!

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.