Warum setzen sie nicht einfach einen Vertrag auf, dass die EX sich verpflichtet seinen Teil des Schulgeldes aus den Unterhaltszahnungen zu begleichen. Das notariell begläubigen und fertig. :engel
Wäre sowas statthaft? Wäre ja super - soll er mal mit seiner Anwältin besprechen. Ich fürchte nur, das wird die Gegenanwältin nicht mitmachen. Aber man soll ja die Hoffnung nicht aufgeben.