Befristungen Sachgrund ÖD

  • Wer hat Erfahrungen damit?


    Situation: Kollegin mit 2 kleinen Kindern, 2 und 4, zuvor VZ kommt in TZ wieder, 15 h
    aktuell vertragliche Kürzung der Stunden über 5 Jahre (ihre VZ Stelle bleibt natürlich bestehen)


    Da es möglich ist bis das jüngste Kind 18 Jahre alt ist, immer wieder eine Stundenänderung mit unterschiedlichen
    Laufzeiten zu wählen, für den AG nicht so gut planbar auf lange Sicht.


    Wann muss sie sich schlussendlich - definitiv - entscheiden, ob sie in VZ wiederkommt oder dauerhaft reduziert und ihre überzähligen Stunden ggf. "freigibt"?


    Bitte Infos, danke.

  • Bei uns ist es so, wenn man wegen Familienverantwortung reduziert, gibt man den Anspruch die Stunden wieder aufzustocken auf. Einen Anspruch auf Rückkehr in Vollzeit gibt's nur über Elternteilzeit... das bedarf der 13 Wochen Ankündigungsfrist, wenn nach dem 3. Lebensjahr und wird für einen festen Zeitrahmen festgelegt (geht auch nur, bis das das letzte Kind 8 ist).

    LG Campusmami



    Sonne muss von Innen scheinen :sonne


    Das Leben findet draußen statt :rainbow: .

  • Was genau ist den Anliegen? Eine Vertretung einzustellen? Wenn sie sich auf 5 Jahre festgelegt hat, ist das doch recht gut planbar... danach kann sie natürlich jederzeit wieder reduzieren (mit einer Vorlaufzeit, die ich nicht kenne). Das Risiko trägt man aber mit jedem Arbeitnehmer, der Kinder hat oder einen Angehörigen pflegen muss... sprich alles ist "unplanbar ;-) . Oder hast du Angst, dass sie es sich in zwei Jahren anders überlegt :hae: . Ich denke nicht, dass das geht, es sei denn es besteht seitens des AGs gerade Bedarf.

    LG Campusmami



    Sonne muss von Innen scheinen :sonne


    Das Leben findet draußen statt :rainbow: .

  • Wann muss sie sich schlussendlich - definitiv - entscheiden, ob sie in VZ wiederkommt oder dauerhaft reduziert und ihre überzähligen Stunden ggf. "freigibt"?


    das geht quasi unbefristet, so lange sie mehr, als die Hälfte der WAZ arbeitet...
    solange der AG zustimmt (und das tut er idR., da es für ihn keine Nachteile bietet)-


    Dumm für den, der die freinen 5 Stunden quasi im Zweifel ebenso lange nur befristet erhält :-(
    aber- arbeitsrechtlich ok so weit

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • :thanks:



    Hälfte der WAZ , verstehe ich es richtig, bei VZ = 40 h (39,87 oder so) - muss sie mindestens 20 h arbeiten...?



    Nachteil ist, dass weiterhin die Qualität der Arbeit leidet...

  • Für die Vertretungskraft ist das wg. Kettenverträgen nicht toll. Irgendwann hat die ein Recht auf einen unbefristeten Job von dem Umfang, gewöhnlich wird vorher gekündigt bzw. nichtverlängert.


    das ist kein Kettenvertrag, da es immer der gleiche Sachgrund (Vertretung wegen befristeter WAZReduzierung vom Kraft X ist...)-
    Kettenverträge begründen sich in einem "dauerhaften" Vertrag, und wechselnden Sachgründen, bzw. nicht nachweisbaren Sachgründen (Klugscheiss ;-) )


    Bei Vz (also hier 40 Stunden) wäre es so, dass dauerhaft mind. die Hälfte der WAZ arbeiten muss- darunter geht mWn. höchstens 20 Jahre befristet-

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Dann war die Bezeichnung falsch. Ich habe so mal halb vertreten und man hat mich gekillt bevor ich das Recht auf Dauerjob hatte. Hätte ich trotzdem gehabt, aber meine RA hat eine Frist versäumt. Die Richterin hätte gerne den AG verurteilt und der Job war toll.