Warum ist mein Gehalt zur Unterhaltsberechnung relevant?

  • Ich habe heute ein Schreiben von KV'S Anwältin bekommen. Ich möchte doch bitte umgehen meine Gehaltsunterlagen einreichen.
    Der KV möchte den Unterhalt unserer Töchter neu berechnen lassen. Bisher (9 Jahre) musste ich nie meine Lohnzettel abgeben...
    Warum diesmal? Ich zahle ja nix für Kinder... sie wohnen ja Beide bei mir.


    Info dazu:
    Tochter 19 in Ausbildung - kein Unterhaltsanspruch, da Lehrlingsentgelt zu hoch
    Tochter 17 in Schule -12. Klasse - Schülerjob (85 € im Monat) - bisheriger Anspruch 308 €. Diese Tochter wird im August 18, geht noch ein weiteres Jahr zur Schule und will danach ein ökologisches Jahr machen.


    Bin irgendwie völlig verunsichert, was das bedeutet. Zumal ich Netto nur ca. 415 € bekomme und der Rest aufgestockt wird.

  • ich denke, er will den Unterhalt für die fast 18-jährige Tochter schon mal berechnen lassen, so weit ich informiert bin, müssen die Eltern ab dem 18. Labensjahr beide für den Barunterhalt sorgen

  • Ich gehe davon aus ,dass der KV für das bald volljährige Kind neu berechnen lassen will. Dazu ist er durchaus berechtigt. Ab 18 seid ihr beide Barunterhaltspflichtig. Von daher braucht es halt zur berechnung auch deine Einkommensnachweise. Er wird schon sehen, dass da einfach nix zu holen ist.


    Und lass dich nicht ins Boxhorn jagen ,wenn sein RA was von gesteigerter Erwerbsobliegenheit schwafelt. Die trifft zwar euch beide (da das Kind priveligiert ist), aber solange er den KU auch alleine zahlen kann, wird dich niemand zu mehr Arbeit oder fiktiven Einkommen verdonnern.


    Und noch als Hinweis: Auch das Einkommen des Kindes ist im Falle eines Schüler überoblogatorisch und darf nicht bedarfsmindernd angerechnet werden


    Und als letztes. Auch wenn er weiterhin alleine zahlen muss wird der Zahlbetrag sinken, da er dann das gesamte KG und nicht nur das halbe abziehen darf (sofern es dir ausgezahlt wird)

  • Ah, ok Danke euch.
    Mich wundert nur Tochter 1 ist schon 1 1/2 Jahr 18. Da wurde nix angefordert. Lediglich zum Zeitpunkt ihrer Lehre alles auf Null gesetzt und Tochter 2 erhöht, da sie ja dann als 1. Kind gezählt wurde.


    Mehr arbeiten kann ich nicht. Antrag auf Erwerbsfähigkeit laufen. War zur Kur, dort wurde Arbeitsunfähigkeit bescheinigt. Amtsarzt vom Arbeitsamt hat es bestätigt. Termin Gutachter Krankenkasse/ Rentenkasse ist in 3 Wochen.

  • Schülerjob (85 € im Monat)


    dieser könnte evtl. angerechnet werden... ist eine Billigkeitsentscheidung-
    und eine Frage, welche Schulform sie besucht-


    im ökologischen Jahr entfällt der KU Anspruch-

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • dieser könnte evtl. angerechnet werden... ist eine Billigkeitsentscheidung-
    und eine Frage, welche Schulform sie besucht-


    Zu ihrem Schülerjob wurden keine Unterlagen angefordert , der KV weiß aber dass sie arbeitet.


    Sie besucht ein wirtschaftliches Gymnasium (Richtung Gesundheit) derzeit 12. Klasse und will noch die 13. machen

  • na, dann ist sie in jemden Fall "privilegiert" volljährig- das sollte kein Problem sein-
    der Nebenjob wäre dann vermutlich auch überobligatorisch....


    dennoch, wird die Höhe vermutlich nicht vollständig erhalten bleiben, da beide ET KUpflichtig werden-
    auch dann, wenn bei Dir kein EK steht- immerhin leistest Du ja vermutlich weiter Unterhalt in Form von Wohnen/Essen etc....

    Lieber Gruss


    Luchsie


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    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Bin irgendwie völlig verunsichert, was das bedeutet. Zumal ich Netto nur ca. 415 € bekomme und der Rest aufgestockt wird.


    Hallo wir-sind-es,


    genau das würde ich der Anwältin mitteilen.
    Im Grunde genommen muss sie sich nicht mit Dir, sondern mit dem Jobcenter auseinander setzen.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

    .
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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
    .
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  • Der Weg ist eigentlich umgekehrt: Die erwachsene Tochter müsste die Unterlagen von dir und dem Vater einfordern.


    Die zweite Tochter zum Zeitpunkt ihrer Volljährigkeit von dir und dem Vater.


    Wenn du dem Ex eine Auskunft gibst, dann ist das reine Gefälligkeit und derzeit eigentlich ziemlich sinnbefreit. Älteste Tochter will keinen Unterhalt/ hat festgestellt keinen Anspruch. Du selbst bist in einer Veränderungsphase. Wenn die zweite Tochter in einem viertel Jahr volljährig wird, könnte deine Rente durch sein und alles sieht rechtlich wieder ganz anders aus ...


    Wenn aber der RA schon mal rechnen will. Schicke ihm den Beleg, dass du Aufstockerin bist. Damit fällst du als Barunterhaltspflichtige aus. Es bleibt die volle Summe - so leistungsfähig - beim Vater hängen, wenn die zweite Tochter 18 wird. Und natürlich auch die sicherlich nicht unbedeutende Kostennote, die Anwalt dem Vater in Rechnung stellen wird ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • kurze Rückmeldung - heute kam der Brief vom Anwalt - und ganz ehrlich? Ich musste :lach


    KV zahlt nun für Kind 2 für Mai, Juni, Juli, August 27 Euro mehr als bisher.
    Ab September (Kind ist dann 18 ) sogar 64 € mehr.
    Und gleichzeitig wurde festgestellt, das Kind 1 einen Anspruch von 32 € hat


    die Anwaltsrechnung (550€) lag als Kopie bei, mit dem Hinweis, das die Kosten von ihm zu tragen sind, da er Antrag gestellt hat.
    Berechnung beim JA lehnte er ja ab, da er eine "genaue" Berechnung ?( wünscht




    so viel zum Thema - er kann einsparen ...

  • Das Kigeld ist nur eine Seite. Die andere ist, dass ab 18 von beiden Eltern nach Leistungsfähigkeit Bar unterhält gezahlt werden muss. Wenn der eine Elternteil wie hier null zahlen muss, muss der andere ggfls. stärker ran. Vater ist leistungsfähig bis zum Selbstbehalt. Also muss er mehr zahlen. Ich sehe jetzt erst einmal keinen Ansatz, an der Anwalts Berechnung zu zweifeln.

    Liebe Grüße



    Bap



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