Jahrelang zu wenig Kindesunterhalt bekommen und jetzt erst bemerkt

  • Hallo zusammen,


    nach vielen Jahren habe ich mich doch entschieden einen Unterhaltstitel für meine Tochter zu erwirken. Mein Ex hatte den Unterhalt stets selbst berechnet und immer pünktlich an mich überwiesen. Durch Zufall bin ich vor eingen Wochen auf die Düsseldorfer Tabelle gestoßen (Ex hat die Zahlungen ab 01.01. nicht erhöht). Dabei ergaben sich Fragen und ich wollte es genau wissen.


    Jetzt ist die Situation so, dass die Berechnung vom JA ergeben hat das er zu wenig zahlt da er sich falsch eingestuft hat. Er wird die Zahlungen rückwirkend zum März erhöhen. Im Prinzip sind es nur ein paar Euro, auf die Jahre gerechnet hat er aller Wahrscheinlichkeit nach allerdings einen 4-Stellungen Betrag zu wenig gezahlt!
    Ich fühle mich ziemlich verarscht... Ich habe ihm bei der Berechnung vertraut und nicht damit gerechnet!


    Habe ich Anspruch den Unterhalt rückwirkend einzu forden?

    Glück ist das Einzige das sich verdoppelt, wenn man es teilt.

  • Hallo,


    nicht eingeforderter, nicht titulierter Unterhalt ist verwirkt. Auf die vielenJahre gesehen sowieso.
    Ich denke nicht, dass Du da noch was machen kannst.


    Ab wann wurde denn tituliert? Alles was nach der Titulierung kommt, ist auf jeden Fall save - auch rückwirkend. Da wären dann Schulden aufgelaufen.


    Also nach der Trennung würde ich meinem Ex, der dann zahlungspflichtig wird, nicht sonderlich vertrauen.
    Lieber selber schauen und machen. Oder dann Profis fragen.

    Grüsse Tani :wink



    Du bist nicht das was Du sagst, sondern das was Du tust!

  • Ich kann die leider nicht sagen welchen Anspruch du noch hast... denke aber, dass das JA dir da Auskunft geben kann.




    Falls es dich ein wenig tröstet, ich hätte auch fast meinen Ex die Neuberechnung machen lassen, obwohl er schon mal Zahlungen eingestellt und ich gerichtlich einen Titel erwirkt hatte.


    Drück dir die Daumen, dass es positiv für euch ausfällt.

  • Mein Ex hatte den Unterhalt stets selbst berechnet und immer pünktlich an mich überwiesen.


    Ihr habt euch einvernehmlich auf etwas geeinigt - und beide Seiten haben sich daran gehalten.
    Jetzt nachträglich und rückwirkend alles in Frage zu stellen finde ich falsch.


    Bitte suche nach Deinem Anteil am Sachverhalt - schließlich hast Du Dich jeweils auch mit dem einverstanden erklärt, worauf ihr euch verständigt habt.

  • Ich denke nicht das hier eine "einvernehmliche Einigung" vorliegt... wenn er wohl wissentlich die falsche Stufe gewählt hat.


    Leider kann es dir aber tatsächlich so ausgelegt werden, als ob du mit seinen Berechnungen einverstanden warst.

    2 Mal editiert, zuletzt von Marian14 ()

  • wenn er wohl wissentlich die falsche Stufe gewählt hat.


    Die Berechnung von Kindsunterhalt ist für normal Sterbliche so kompliziert, dass es nicht notwendigerweise einen Vorsatz braucht um dabei Fehler zu machen.


    Andererseits gibt es zahlreiche Stellen, die diese Berechnung - mehr oder minder verbindlich - kostenlos vornehmen. Darauf haben diese Eltern anscheinend verzichtet.


    Schaut nach vorne und macht es ab jetzt besser. :strahlen

  • Zum einen weißt du nicht, was der Ex "vor vielen Jahren" an Einkommen hatte. Du kannst nur sagen, dass er nach heutigem Einkommen zur damaligen Zeit mehr hätte leisten müssen, wenn er sich mit der Berechnung der Beistandschaft einverstanden erklärt hätte.


    Zum anderen ist es tatsächlich so, dass eine rechtliche Pflicht zur Zahlung einer Summe erst mit der Aufforderung Pflicht wird. Hier hat jetzt mutmaßlich die Beistandschaft im März den Ex angeschrieben. Damit gilt die Neuberechnung ab März. Vorher hast du ihn natürlich selbst aufgefordert und er hat ja nachweislich reagiert und seit Jahren gezahlt.
    Für den "Vormärz" besteht ein Rechtsanspruch, der allerdings schwierig durchzusetzen ist. Es sei denn, Ex hätte dir gegenüber nachweislich versichert, er würde den Unterhalt anhand der Düsseldorfer Tabelle anhand seines Einkommens zahlen. Wenn er dich da behumpst hätte, könntest du in einem mutmaßlich schwierigen Rechtsstreit vielleicht eine Nachzahlung erziehen.


    Frage ist aber, ob er nicht mit sich reden lässt und seinen Fehler einsieht. Wenn dem so ist, könnte man ihn vielleicht dazu bewegen, die (einen Teil der) Summe in ein besonderes Geschenk zu stecken oder anzulegen für den Führerschein oder sonst wie. Oder befürchtest du, er hat dich mit voller Absicht betrogen?

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Es gab keine gemeinsame Absprache und ich habe das nie abgenickt geschweige denn je eine Abrechnung gesehen. Mein Einverständnis habe ich nicht gegeben

    Glück ist das Einzige das sich verdoppelt, wenn man es teilt.

  • Ich habe gerade ein ähnliches "Problem". Habe den KV jahrelang in Ruhe gelassen und den Unterhalt nicht titulieren lassen um den Frieden und damit die Chance zu bewahren, dass er sein Kind eines Tages vielleicht doch sehen will. Er hat immer brav weiter in der Stufe gezahlt, die die ARGE vor über neun Jahren (bei sehr niedrigem Einkommen) berechnet hat. Seit fast acht Jahren so gut wie kein Kontakt bis auf ein Telefonat und einen Briefwechsel vor drei Jahren in dem ich nochmal vorsichtig fragte wie es denn mit der aktuellen Unterhaltsstufe aussähe und habe auch die Tabelle mitgeschickt. Er hat mir sehr deutlich zu erklären versucht, dass er immernoch so wenig verdient wie damals.... :rolleyes2: und ich ließ ihn weiter in Ruhe.


    Vor zwei Wochen war ich in seiner Gegend und bin (nach schriftlicher Ankündigung) bei seinen Eltern aufgetaucht (die im gleichen Haus wohnen wie er) um meinen alten Hund nach so langer Zeit noch einmal zu sehen und zu versuchen wenigstens einen Kontakt zwischen den Großeltern und meinem Sohn herzustellen. Er kam auch dazu und sah aus als hätte er einen Gesit gesehen. Prompt kam diesen Monat kein Unterhalt. Anscheinend gab es diesen gefühlten unsichtbaren Pakt. Er bezahlt und darf sein Kind verdrängen. So habe ich es befürchtet.


    Jetzt steh ich da. Weiß, dass er verheiratet ist und mein Sohn eine kleine Halbschwester hat, er verdammt gut verdient und seine Frau auch und beide mietfrei bei seinen Eltern leben... Er hat seinen Sohn ganz klar um Unterhalt betrogen. Und ich habe es zugelassen, weil ich ihn nicht tituliert habe.


    Wie es jetzt weitergeht weiß ich nicht. Er versprach seinen Sohn besuchen zu kommen. Seine Eltern waren sehr offen, wollen sich aber nicht über ihren Sohn hinwegsetzen (es hängen sogar Bilder meines Sohnes in der Wohnung und er ist präsent obwohl sie nie reagiert haben). Wenn ich jetzt einen Titel erwirke, fällt die Tür wahrscheinlich ganz zu.


    Fakt ist: Da ich in den letzten Jahren keinen Titel erwirkt habe, war ich damit einverstanden, dass er genau diesen Betrag zahlt. So sieht es bei dir auch aus.


    Das Gefühl betrogen worden zu sein bleibt. Hilft aber nichts.

  • Es gab keine gemeinsame Absprache und ich habe das nie abgenickt geschweige denn je eine Abrechnung gesehen. Mein Einverständnis habe ich nicht gegeben


    Hast Du intensiv eine andere Vorgehensweise angestrebt ?


  • Die Berechnung von Kindsunterhalt ist für normal Sterbliche so kompliziert, dass es nicht notwendigerweise einen Vorsatz braucht um dabei Fehler zu machen.


    Andererseits gibt es zahlreiche Stellen, die diese Berechnung - mehr oder minder verbindlich - kostenlos vornehmen. Darauf haben diese Eltern anscheinend verzichtet.


    Schaut nach vorne und macht es ab jetzt besser. :strahlen


    Ich hoffe, dass kein "übler" Beigeschmack bleibt... und es ist leider so, dass er hier anscheinend seinem eigenen Kind geschadet hat... wahrscheinlich schon wissentlich... und bei der Summe wäre so manch einer nicht so leicht zu beschwichtigen.


    Vielleicht, wenn er sich auf einen Kompromiss einlässt...


    Es ist sicher nicht so einfach zu berechne, aber schon möglich.

    Einmal editiert, zuletzt von Marian14 ()

  • Das abschließende Gespräch mit dem JA steht noch aus, dort werde ich natürlich nachfragen wie es mit dem Anspruch in Richtung Vergangenheit aussieht. Klar habe ich den Verdacht, dass er dies vorsätzlich zu seinem Gunsten verechnet hat

    Glück ist das Einzige das sich verdoppelt, wenn man es teilt.

  • Die Beistandschaft kann eigentlich nicht rückwirkend tätig werden. Dir selbst hilft "der Verdacht" nicht. Du müsstest konkret - am besten schriftlich - seine Zusage haben, dass er "nach Düsseldorfer Tabelle" zahlt. Dann könnte man Einkommen und Zahlung miteinander abgleichen und ggfls. eine Nachforderung stellen (die nicht einfach durchzusetzen wäre). Hast du aber keinen Nachweis für eure Zahlungsabsprache, wird der juristische Weg sehr schwer und mutmaßlich scheitern.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hi,

    Jetzt ist die Situation so, dass die Berechnung vom JA ergeben hat das er zu wenig zahlt da er sich falsch eingestuft hat. Er wird die Zahlungen rückwirkend zum März erhöhen. Im Prinzip sind es nur ein paar Euro, auf die Jahre gerechnet hat er aller Wahrscheinlichkeit nach allerdings einen 4-Stellungen Betrag zu wenig gezahlt!
    Ich fühle mich ziemlich verarscht... Ich habe ihm bei der Berechnung vertraut und nicht damit gerechnet!

    die haben nicht richtig gerechnet als ich Spaßonkel war, und haben auch nicht richtig gerechnet, als meine EX unterhaltspflichtig wurde.
    Aber wie oben ausgeführt, wirst du wohl wenig Chancen haben, dies nachzufordern.


    Mal davon abgesehen, würde ich da immer selbst mal rechnen, um zu sehen was Sache ist.


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Hm ich denke ich habe noch Mails in denen er schreibt "...lt Düsseldorfer Tabelle..."
    Ich ärgere mich halt auch über mich selbst, dass ich das nie hinterfragt habe.
    Im Endeffekt nage ich auch nicht am Hungertod und die Jahre sind eh gelaufen. Ab jetzt läuft es ja und der Umgang läuft auch von daher gibts schlimmeres

    Glück ist das Einzige das sich verdoppelt, wenn man es teilt.

  • Hi,

    Ab jetzt läuft es ja und der Umgang läuft auch von daher gibts schlimmeres

    das ist eh das wichtigste. :daumen


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Hallo,


    die eine Stufe mehr, die er nun eigentlich zahlen muss: ergibt sie sich wirklich rein aus seinem Einkommen oder hat das Jugendamt ihn eine Stufe höher eingruppiert, weil er nur 1 Kind hat?


    Diese Höhergruppierung ist ein KANN aber kein MUSS.


    Wenn dies der einzige Grund ist, dass aktuell eine Stufe höher nun zu zahlen ist , dann war es in derm vergangenen Jahren vielleicht doch nicht grundsätzlich so falsch, was er nach Einkommen gezahlt hat.


    Oft führen eigene Berechnungen zu Hause am Küchentisch ohne Kenntnis der auch Feinheiten im Unterhaltsrecht zu Ergebnissen, die vielleicht nicht das " ganz exakte" darstellen.


    Was hat denn der Beistand erklärt, warum er auf eine Stufe mehr gekommen ist?

    ^^
    Viele Grüße
    AH


    Mein Nickname ist auch meine Einstellung... :love:


  • Diese Höhergruppierung ist ein KANN aber kein MUSS.


    Laut meinem Anwalt ist die Höhergruppierung schon ein Muss, wenn der Elternteil nur für 1 Person unterhaltspflichtig ist. Sofern man leistungsfähig ist natürlich.


    Hier aber noch Geld für die letzten Jahre nachzufordern wird wohl ein sinnnloses Unterfangen sein.

  • off Topic @ Birka:

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • off Topic @ Birka:


    Danke Bap,


    du hast natürlich Recht mit deinen Aussagen. Ich habe das oben Genannte sogar schriftlich. Ich bin einfachzu nett und hoffe immernoch auf ein Wunder. Das Schöne ist, dass ein Bild seiner kleinen Tochter neben dem unseres Sohnes hängt und die anderthalbjährige Tochter sicher bald anfangen wird ihre Eltern und Großeltern zu fragen wer der Junge ist. In neun Jahren kam der Unterhalt brav jeden Monat. Wer weiß, vielleicht ist es nur verspätet (es ist schießlich erst der 03.) Sollte der Unterhalt nicht kommen, starte ich noch diesen Monat die Titulierung....


    LG