*juchhu* Zweitschuldnerrechnung

  • Ich fische eben eine "Zweitschuldnerrechnung" des Amtsgerichts aus dem Briefkasten. Ich werde aufgefordert, Ex' Hälfte an den Scheidungskosten zu begleichen, da man ihn nicht habe erreichen können. Es geht leider nicht aus dem Schreiben hervor, wo man denn eine Rechnung hingeschickt hat, wann oder wie oft.


    Mal davon ab, dass ich dem Ex gerade die Leviten lese (und mir spontan das gemeinsame Konto bei der Commerzbank einfällt, welches er ja verwendet und aus dem ich nicht heraus bin): Klar, letztlich müßte ich zahlen und könnte ihn verklagen. Würde ich auch tun. Aber so dermaßen unerreichbar ist der Ex nie gewesen. Er schwört Stein und Bein, sein Anwalt habe ihm versichert, alle Kosten seien gedeckt.


    Und ich hasse es, in einer Fremdsprache schimpfen zu müssen "[...] I'm going to fight paying it for you" entspricht so gar nicht dem, was ich ausdrücken wollte. :lach


    :hae:

  • Ist mir damals auch ins Haus geflattert. Ex war mit der TU Höhe aus dem AG Beschluss nicht zufrieden und wollte vom OLG mehr rausschlagen. Ging in die Hose und Rechnung ging hälftig an uns. Sie zahlte nicht und ich wurde in Haftung genommen. Mir wurde damals seitens der Landesjustizkasse erklärt, dass ich mit deren Schreiben (Bekanntgabe Zweitschuldnerhaftung nebst Höhe) nur zum hiesigen Amtsgericht gehen müsste, und die würden mir dort einen Titel ausstellen, den ich mir dann für 30 Jahre an die Wand nageln kann. Also ohne zusätzliche Klage, etc...


    Hab's aber sein gelassen und mir stattdessen "Heirate bloss nie wieder!" an die Wand gepinnt.

  • Ich würde vermutlich Probleme im Job bekommen, ginge es bis in die Haftanstalt. Und meine Nerven haben da keinen Bock mehr drauf. Vermutlich wird Ex gerade rumrotieren und versuchen, heraus zu bekommen, ob ich Recht habe. Habe ich, wie immer. Montag vormittag rufe ich da an und dann teile ich Ex mit, dass ich die Rechnung von unserem Konto *hrhrhr* begleichen werde. Vielleicht veranlasst ihn dass ja endlich, mal über ein neues Konto nachzudenken. Sollte er dann den Unterhalt nicht zahlen, lasse ich die Beistandsschaft arbeiten. Ich weiß ja, dass ich Recht habe.


    Gruß :nudelholz

  • Hab's aber sein gelassen und mir stattdessen "Heirate bloss nie wieder!" an die Wand gepinnt.

    Dito, hab da noch andere Beträge die ich zusammengefasst, Kreditaufgenommen und die nächsten 4 Jahre Abbezahlen darf.....ich hab ja (blöd wie ich bin) ganz amtlich "Ja ich will" gesagt. Das damit gemeint ist "Ja ich will richtig bezahlen" hat mir damals keiner gesteckt.....elende Minuskumples

  • 1. Du kannst die Rechnung zB seinem Anwalt zukommen lassen.
    2. Wenn ihr tatsächlich noch ein gemeinsames Konto habt: Sehr schnell solltest du beantragen, dass es nicht überzogen werden darf (denn sonst bist du der Bank gegenüber ggfls. regresspflichtig). Andererseits kannst du offene Rechnung - also auch Unterhalt - aus diesem Konto begleichen. Ihr habt beide Verfügungsgewalt darüber ... Er müsste dann versuchen, zivilrechtlich dich zu verklagen wegen einer unberechtigten Entnahme. Das wird ihm schwer fallen ...
    Du solltest offene Summen erst begleichen und dann das Ex mitteilen. Sonst räumt er das Konto und du kannst schauen, wo dein Geld bleibt. Es ist halt das System fressen oder gefressen werden ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • :D Das Konto kann schon seit 2014 nicht mehr überzogen werden, seitdem weiß ich, dass ich da mal was unterschrieben hatte. *schäm* Mein Bankberater hat mich ganz gut beraten. An sich wollte ich das Konto auflösen und habe Ex das mehrfach hingelegt. Auch auf Rat des Bankiers habe ich das aber dann nicht durchgezogen. Lieber den Spatz in der Hand... bisher hat er ja zuverlässig Unterhalt überwiesen und wenn ich nun das Konto kündige, kann es gut sein, dass ich mir ins eigene Fleisch schneide. Es könnte jetzt noch überzogen werden, wenn Verbindlichkeiten der Bank gegenüber nicht bezahlt werden. Aber erstmal keine Unsummen. Ob der Ex das mitbekommen hat, weiß ich nicht.


    Und natürlich werde ich dann am Montag hinstiefeln und die Rechnung bezahlen. Wenn ich das an seinen Anwalt schicke, warte ich ewig und es laufen Gebühren auf. Den Kopf muß auch ich erstmal hinhalten. Also wird das Ganze gezahlt, ich teile es ihm freundlich mit und er wird sie furchtbar aufregen, weil ich an "seinem" Konto war. Vermutlich wird er dann ernsthaft überlegen, es endlich zu kündigen. Vielleicht hat er es bis dahin auch geregelt. Er ist zwar offensichtlich für einen erwachsenen Kriegshelden ziemlich unselbstständig - aber wenn er rechtlich verpflichtet war, hat er gezahlt. "You shall have what's legally yours." Nicht mehr, nicht weniger. Und an der Scheidung hatten wir ja beide Spaß.


    Gruß

  • Da fällt mir gerade ein... Meine Ehe war so kurz, dass wir es zeitlich nicht geschafft hatten, je ein gemeinsames Konto einzurichten. HAAA! Wenigstens hier habe ich mir ne Menge Ärger gespart. :lgh

  • Da fällt mir gerade ein... Meine Ehe war so kurz, dass wir es zeitlich nicht geschafft hatten, je ein gemeinsames Konto einzurichten. HAAA! Wenigstens hier habe ich mir ne Menge Ärger gespart. :lgh


    Wir haben ein gemeinsames Baukonto welches nicht überziehen geht, alle 2 Monate werden da 2€ Kontogebühren fällig:
    "Herr Sparkasse, wie kann ich das denn kündigen wenn meine liebste liebste fast Ex-Frau nicht auf Schreiben reagiert?"
    "Herr Agrippa, sie können das garnicht das kann dann ihr Sohn in ihrem Nachlass regeln"
    :nawarte:

  • Hach, man kann den Ex immer noch zivilrechtlich auf die Beendigung des Kontos verklagen ;-)

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hach, man kann den Ex immer noch zivilrechtlich auf die Beendigung des Kontos verklagen ;-)


    Man kann so vieles machen lieber Volleybap aber ob das dann was bringt steht auf einem ganz anderen Blatt.
    Ich "könnte" auch einen Titel auf die Herausgabe des halben Ehevermögens einklagen, die hälfte der ehelichen Rechnungen einfordern.....blöd nur das ich ein Kind habe um welches viele Mäuler kreisen um ihm die Zähne in den Hals zu rammen, den Kopf ab zu reißen und das blut aus zu saugen.
    Es ist ja nicht so das ich mir nur Rat von einer Anwältin hole, wenn 2 Familienrechtler, 1 Insolvenzanwalt, 1 Patentrechtler und einer für int. Handelsrecht die alle meinen Fall und die Arbeitsweise des JA/Gericht kennen mir deutlich von so etwas abraten dann ist man als ahnungsloser Honk schon gewillt denen zu folgen......

  • Es war auch eher ironisch gemeint, Agrippa ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • :angry Nachdem ich ein paar dumm-arrogante Sprüche rein gereicht bekommen habe, angefangen bei wie ich ihm so etwas zutrauen könne, er sei da doch enttäuscht von mir bis zu das habe zwei Jahre warten können, da machen zwei Wochen doch nichts mehr aus. Wenn er wieder in Deutschland sei, könne er seinen Anwalt mal anrufen und sich drum kümmern, es gäbe keinen Grund für so ein Drama und noch so'n paar, dachte ich mir: Nö, ich habe da auch nichts mehr zu zu sagen. Dachte ich so und bin zur Bank gerauscht. Es handelt sich um ein gemeinsames Konto, ich habe nach wie vor volle Verfügungsgewalt obwohl er mehrfach gebeten wurde, das Konto aufzulösen. Nun habe ich das mal genutzt und seine Rechnung überwiesen. :angry


    Ich denke nicht, dass e rechtlich irgendeine Handhabe hat. Und ansonsten frage ich mich mal wieder, warum ich mit dem Mann überhaupt noch rede.


    Gruß