Unterhalt und Jobcenter (ALG II-Bezug)

  • Guten Abend,


    ich bin Vater einer 5-jährigen Tochter, geschieden)


    heute bekam ich per gelber Brief eine Aufforderung zur Unterhaltszahlung vom Jobcenter, indem ich nachweisen solle, ob ich Unterhalt zahlen kann.


    In der Begründung steht: "Nach vorliegenden Informationen zahlen Sie derzeit keinen Unterhalt"


    Die Kindesmutter hat wohl ALG II beantragt und scheinbar verschwiegen, dass ich seit Oktober 2014 ordnungsgemäß meinen Unterhaltszahlungen nachkomme, Das Problem ist, ich gebe ungern Nachweise (Mietvertrag, Lohnabrechnung mit Angabe von Arbeitgeber) an, da ich aus meiner Sicht keine rechtliche Grundlage dafür finde, noch dazu, dass ich mit dem Jobcenter nix am Hut habe, Außerdem hat hier die Kindesmutter scheinbar bewusst falsche Angaben gemacht, um zu mehr Geld zu bekommen. Immerhin hätte sie z. B. den Unterhaltstitel vorzeigen können/müssen, was sie scheinbar auch nicht tat.


    Weiterhin ist mir ohnehin begreiflich, weshalb die Kindesmutter überhaupt ALG II-Leistungen bekommen soll/erhält, zumal der Ehepartner haupt- und sogar nebenberuflich genug Einnahmen hat, die es nicht rechtfertigen, zusätzlich den Steuerzahler noch zum Zahlen zu bewegen, Auch diese Information hat sie scheinbar verschwiegen.


    Meine Frage ist jetzt, wie sollte ich nun dagegen vorgehen? Soll ich darauf hinweisen, dass die Kindesmutter falsche Angaben zum Unterhaltsbezug und Angaben zur Lebenssituation durch haupt-und neberufliche Einnahmequelle des Ehepartners gemacht hat?

  • Wo ist das Problem? Du machst dir viel zuviele Gedanken. Wenn du lt. Titel ordnungsgemäß gezahlt hast, weise es nach und gut. ALLES andere kann dir egal sein. Warum die KM Jetzt H4 bekommt, was sie denen wohl erzählt hat usw usw. Alles für dich egal ;-)



    :winken:


    Kiki

    Wer glücklich ist, ist selber schuld!

  • Wieso verschwendet?
    Wenn du ordnungsgemäß zahlst, dann hat doch alles seine Richtigkeit.
    Du musst es halt nachweisen.


    LG janias

    Ich lebe in der Gegenwart,
    das Verweilen in der Vergangenheit verbaut mir nur die Zukunft. :tuedelue

  • Weils deine Nerven sind ;-)


    Wenn es wirklich so ist, dass sie den Unterhalt verschwiegen hat und du ihn nachweist, dann wird sie schon eine entsprechende Reaktion vom Job-Center bekommen. Da brauchst du gar keine Angst haben.


    Kiki

    Wer glücklich ist, ist selber schuld!

  • Hallo edit-gb,


    Eure jahrelange Streithistorie (die recht gut auf dieser Plattform dokumentiert ist) zeigt: Ihr gönnt Euch nicht das Schwarze unter den Fingernägeln.


    Grundsätzlich gilt: Ob und warum das Jobcenter der Kindesmutter ALGII bewilligen wird, ist nun wirklich nichts, was Du zu beurteilen hättest. Man darf davon ausgehen, dass die Behörde die Verhältnisse der Familie recht gründlich prüft bevor Gelder bewilligt werden.


    Selbstverständlich genügt es nicht, wenn Kindesmutter den Titel beim Jobcenter vorlegt. Sie muss das Geld auch tatsächlich erhalten. Das nachzuweisen, dürfte Dir doch nicht schwer fallen?


    Warum soll mir das egal sein, wo mein Geld als Steuerzahler verschwendet wird?


    Öffentliche Mittel sparen zu wollen, ist ein nobler Zug von Dir. Indem das Jobcenter Dein Einkommen überprüft, kommt es aber ebenjener Pflicht nach, das Geld der Steuerzahler nicht zu verschwenden. Es sind nun mal in erster Linie die Eltern, die verpflichtet sind, den Lebensunterhalt eines Kindes zu sichern. Erst dann dürfen öffentliche Mittel freigegeben werden.


    Das derzeitige Auskunftsbegehren des Jobcenters dürfte darin begründet sein, dass es nun einmal möglich ist, alle zwei Jahre das Einkommen des Unterhaltspflichtigen zu überprüfen. Dieser muss zu diesem Zwecke Einkommensnachweise und Mietvertrag vorlegen und auch sonstige Angaben machen. Ob Du ungern Nachweise angibst oder ob du mit dem Jobcenter etwas "am Hut" hast, ist dabei nebensächlich. Bei Euch sind die zwei Jahre vorbei, das Auskunftsbegehren ist da und man sollte meinen, Du kennst das Prozedere: Nachforderung Unterhalt? Trotz Vereinbarung? *klick*


    Gibt es denn inzwischen wieder Umgang mit dem Kinde und weiß die Tochter jetzt, wo ihr Zuhause ist?


    Fragende Grüße
    FrauRausteiger

    .
    .
    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
    .
    .

  • Um die Frage zu beantworten:


    Du mußt Auskunft geben. Auch wenn sozialrechtlich kein Auskunftsanspruch besteht, weil das Kind seinen Bedarf aus Kindesunterhalt und Kindergeld decken kann, so besteht zivilrechtlich einer, den die Mutter an das Jobcenter abgetreten hat. Du kannst die Auskunft verweigern, aber dann mußt du mit einer Klage des Jobcenters rechnen. Das wird im Ergebnis teurer, als wenn du einmal die Formulare ausfüllst. Der Verweis auf eine mögliche Nichtbedürftigkeit der Mutter verhindert nicht deine Pflicht zur Auskunfterteilung.

  • Das derzeitige Auskunftsbegehren des Jobcenters dürfte darin begründet sein, dass es nun einmal möglich ist, alle zwei Jahre das Einkommen des Unterhaltspflichtigen zu überprüfen. Dieser muss zu diesem Zwecke Einkommensnachweise und Mietvertrag vorlegen und auch sonstige Angaben machen. Ob Du ungern Nachweise angibst oder ob du mit dem Jobcenter etwas "am Hut" hast, ist dabei nebensächlich. Bei Euch sind die zwei Jahre vorbei, das Auskunftsbegehren ist da und man sollte meinen, Du kennst das Prozedere


    Ich wage stark zu bezweifeln, dass das JobCenter überprüfen darf ob die Höhe der Unterhaltszahlung noch stimmt. (Und erst recht, dass irgendein SB überhaupt in der Lage ist sowas richtig zu berechnen. Das ist im Gegensatz zu ihren Bescheiden nämlich echt kompliziert und selbst die einfachen Bescheide sind sehr oft falsch 8-) )


    Es besteht ein Titel und der muss bedient werden. Angeblich hat der TS das getan, das kann er hoffentlich nachweisen. Das würde ich an seiner Stelle auch tun und gut. Alles andere würde ich nur im Zusammenhang mit einer Änderungsklage einreichen und von einem Richter entscheiden lassen.


    Kiki

    Wer glücklich ist, ist selber schuld!

    Einmal editiert, zuletzt von FraumitKind ()

  • Okay, danke dann werde ich den Titel und den Nachweis erbringen (mir ging es darum, die Kindesmutter muss doch auch ihre Kontoauszüge darlegen, da steht es doch, dass Unterhalt gezahlt wird)


    Thema Sorgerecht und Unterhalt sind 2 Paar Schuhe, das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.


    Was den Umgang betrifft, sie meinen Kommentar im entsprechenden Thread.


    Und nein, Mietvertrag muss und werde ich auch nicht vorlegen, eben weil Jobcenter nicht befugt ist, Unterhalt zu berechnen, dafür sorgt die Düsseldorfer Tabelle. Und wenn der Unterhalt angeblich nicht stimmen sollte, kann die Kindesmutter dafür Sorge tragen, das neu zu berechnen lassen. Ein Mietvertrag hat dort nichts zu suchen in diesem Fall. Und Anschrift des AG's wird es auch nicht geben. Ich wüsste nicht, wieso das von Interesse sein sollte.


    Der Unterhalt wird nachweislich gezahlt und fertig ist.

  • Hallo edit-gb,


    hier irrst Du:

    Und nein, Mietvertrag muss und werde ich auch nicht vorlegen, eben weil Jobcenter nicht befugt ist, Unterhalt zu berechnen, dafür sorgt die Düsseldorfer Tabelle. Und wenn der Unterhalt angeblich nicht stimmen sollte, kann die Kindesmutter dafür Sorge tragen, das neu zu berechnen lassen.


    Kann ein Mensch nicht selbst für den Lebensunterhalt sorgen, dürfen öffentliche Mittel beansprucht werden. Die Behörde ist dem Steuerzahler verpflichtet und hat zu prüfen, ob Ansprüche gegen einen Dritte bestehen und ob diese in vollem Umfang erfüllt werden. Die Behörde tritt in Vorleistung und sichert den Lebensunterhalt des Unterhaltsberechtigten, dessen Ansprüche an den Unterhaltspflichtigen gehen dann an die Behörde über. Ebenso wie die Mutter des Kindes darf die Behörde die Einkommensverhältnisse alle zwei Jahre prüfen:
    http://dejure.org/gesetze/SGB_II/33.html


    Die Düsseldorfer Tabelle kann nicht rechnen. Es sind Menschen, die anhand des bereinigten Einkommens des Pflichtigen nach Maßgabe der DDT den Unterhalt berechnen. In diesem Falle wird dies durch das Jobcenter vorgenommen. Dem Jobcenter ist Auskunft zu erteilen. Die Definition, wann der Pflichtige diesem Begehr nicht entsprechen muss, ist sehr klar formuliert in diesem Beschluss:
    https://www.haufe.de/sozialwes…n-muessen_238_174924.html
    "Im Zweifel besteht Auskunftserteilungspflicht"


    Beste Grüße
    FrauRausteiger,


    die aus dem Ursprungspost übrigens nicht ersehen kann, ob es sich um Kindesunterhalt oder nachehelichen Unterhalt handelt, der berechnet werden soll. Sollte es Letzteres sein, wäre die Formulierung "Nach vorliegenden Informationen zahlen Sie derzeit keinen Unterhalt" korrekt.

    .
    .
    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
    .
    .

    3 Mal editiert, zuletzt von FrauRausteiger ()

  • Nach vorliegenden Informationen zahlen Sie derzeit keinen Unterhalt


    kann es sein, dass es dem JC gar nicht um Kindsunterhalt geht, sondern um nachehelichen Unterhalt?-


    Ich bin auch einige Jahre nach der Scheidung, und obwohl beide Kids bei mir lebten zur Unterhaltszahlung an meinem Ex aufgefordert worden, und musste demnach (natürlich) auch alle Unterlagen entsprechend einreichen....
    Hier hilft ein Anwalt gut weiter :-)

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

    Einmal editiert, zuletzt von Luchsie ()

  • :hae: Ich habe auch spontan interpretiert, dass es um Forderungen zu nachehelichem Unterhalt geht. Soweit ich weiß, kann dieser unter Umständen fällig werden, wenn der geschiedenen Ehepartner eben in die Sozialhilfe abrutscht. Nach eheliche Solidarität nennt sich das, wobei ich mich wirklich frage, ob derjenige, welcher sich diesen Begriff ausgedacht hat, je eine Trennung mitgemacht hat. :lach


    Gruß

  • https://dejure.org/gesetze/SGB_II/33.html - Übergang von Ansprüchen


    Bei einem Antrag auf Leistungen nach dem SGB2 ( " Hartz4 " ) ist man bei dem Formular, wo es um Unterhalt geht, sozusagen genötigt anzukreuzen, dass man dem Übergang der Ansprüche zustimmt. Das Jobcenter hat dann das Recht, alle 2 Jahre zu überprüfen, ob der Unterhaltsbetrag noch " paßt" . Im Extremfall darf das Jobcenter sogar vor Gericht gehen und den Unterhalt einklagen - da es in Vorleistung tritt. Ich hab das mit 2 Exen durch, bei Ex1 wurde nun sogar von Seiten des Jobcenters im November eine Anzeige getätigt, ich mußte da in der Woche vorher zu einem Termin auftauchen, wo ich dann darüber informiert wurde. Bei Ex2 wurde aktuell der Unterhalt für unser Kind neu berechnet ( die 2 Jahre waren um) und Ex2 muss nun aufgrund dessen, das Kind 12 geworden ist und er mehr verdient, fast 100 Euro mehr zahlen im Monat. Zur Berechnung mußte er u.a. auch angeben und nachweisen, was er an Miete zahlt, welche Kredite er abzahlt etc. , dadurch dass die Mieten hier nicht billig sind wurde ihm sogar mehr Selbstbehalt zugestanden aufgrund seiner Mietkosten ( einen Mietvertrag einzureichen kann also auch Vorteile bringen! ) .


    Zitat

    Nach vorliegenden Informationen zahlen Sie derzeit keinen Unterhalt


    Kann durchaus ein versehentlich falscher Textbaustein sein, der eingefügt wurde ( es gibt da so Standarttextbausteine für diverse Jobcenterschreiben) . Teile doch einfach mit, was du an Unterhalt zahlst und weise das nach ( müßte aber auf den Kontoauszügen, die die KM abgeben muss dort, auch ersichtlich sein ) . Hatte Ex2 ebenso und war darüber sehr sauer und hat mir unterstellt, ich würde seine Unterhaltszahlungen verschweigen, im Endeffekt hat das Jobcenter ihm dann erklären können, dass genau das nicht der Fall war, sondern eben der falsche Textbaustein.

  • Da der TS oben geschrieben hat, dass der Ehepartner gutes Geld verdient, kann es sich wohl kaum um nachehelichen Unterhalt handeln.

    Oh Gott, wurde bei euch eingebrochen? :|
    Ich habe 2 Kinder, das muß so aussehen :S

  • Hallo Marc1978,


    in der Regel haben ehemalige Ehemänner nicht umfassenden Einblick in die finanziellen Verhältnisse der nachfolgenden Ehemänner. Es handelt sich bei der Aussage des Themeneröffners mit hoher Wahrscheinlichkeit um eine Vermutung. Zumal der Themeneröffner nicht unbedingt gutes Einvernehmen pflegt mit der Familie der Kindesmutter.


    Irgendeinen Grund muss es geben, warum es das Jobcenter ist, das Aukunft begehrt und nicht die Beistandschaft des Jugendamtes.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

    .
    .
    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
    .
    .

  • Aber wenn wieder geheiratet wurde ist doch die nacheheliche Solidarität beendet, oder nicht? Außerdem weiß ich nicht ob eine Beistandschaft besteht, eventuell wurde der Titel ja auch durch einen Anwalt erreicht.

    Oh Gott, wurde bei euch eingebrochen? :|
    Ich habe 2 Kinder, das muß so aussehen :S

  • Genau, der TS ist verpflichtet Auskunft zu erteilen. Die Rechtsgrundlage wurde genannt.
    Ob ihm das plausibel erscheinen mag, spielt keine Rolle.


    LG

  • Aber wenn wieder geheiratet wurde ist doch die nacheheliche Solidarität beendet, oder nicht?


    jeep-


    wobei es ja irgendeinen Grund geben muss, dass das JC involviert ist :frag
    Die könnte auch eine neuerliche Trennung sein, und Betreuungsunterhalt, oder was auch immer....


    irgendwie stochern im Nebel-

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Zitat

    Irgendeinen Grund muss es geben, warum es das Jobcenter ist, das Aukunft begehrt und nicht die Beistandschaft des Jugendamtes.


    Der Grund ist, dass die Bedarfsgemeinschaft der KM Leistungen nach dem SGB2 beantragt hat, u.a. muss, wenn nichtgemeinsame Kinder in der Bedarfsgemeinschaft leben, ein Formular ausgefüllt werden, wo es um den Unterhalt geht und wo man sozusagen ankreuzen muss, dass die Ansprüche an das Jobcenter abgegeben werden. Ab dem Moment ist normalerweise die Beistandschaft des Jugendamtes nicht mehr dafür zuständig ( es sei denn, es wird UVG gezahlt - was aber nicht sein kann in diesem Fall, da die KM wiederverheiratet ist und Unterhalt ja gezahlt wird), die bekommen auch darüber Bescheid vom Jobcenter. In manchen Fällen hat ein Jobcenter keine eigene Unterhaltsabteilung und arbeitet dann mit der Beistandschaft des Jugendamtes zusammen ( ob das hier der Fall ist, weiß ich nicht). Aber da das Jobcenter hier aktuell zum Leistungsträger wird, hat es die Befugnis Auskünfte über das Einkommen des Unterhaltspflichtigen einzuholen.