eidesstattliche versicherung für kinder?

  • hallo,


    kurz zur vorgeschichte:
    kreisjugendamt/ beistanschaft klagt -ohne mein wissen und ohne aussicht auf erfolg- gegen KV. nachdem das AG das urteil gesprochen hat, bekomme ich 2monate später, den kostenfestsetzungsbeschluß vom JA mit der bitte um ausgleich (vgl. meine beitrag)


    nachdem ich am samstag einen brief direkt vom RA bekommen habe, mit der aufforderung, die kosten für meine kinder nun endlich zu bezahlen, habe ich das ans JA weitergeleitet. der beistand ist grad im urlaub. danach habe ich den RA angeschrieben und auszüge aus meinem email ans JA beigefügt, ebenso geschrieben, daß meine kinder kein einkommen haben.


    nun schreibt mir der RA zurück, daß ich im falle einer nichtzahlung eine eidesstattliches versicherung für meine kinder abgeben müßte und dass diese dann einen negativen SCHUFA eintrag erhalten. können kinder eine SCHUFA haben???? meine buben sind 10 und 12 jahre, also noch nicht mal geschäftsfähig, nach deutschem recht!?


    wörtlich schreibt der anwalt (zitat):


    "Die Übersendung des Kostenfestsetzungsbeschlusses erfolgte an Sie als Erziehungsberechtige Ihrer Söhne. Wie Sie aus meinem Schreiben entnehmen können, sind Sie selbst nicht Verpflichtete, sondern Ihre Söhne. Ich wollte Ihnen allerdings die Möglichkeit geben, diesen Betrag für Ihre Söhne zu zahlen, da andernfalls, wie bereits mitgeteilt, es droht, dass Sie für Ihre Söhne die eidesstattliche Versicherung ablegen müssen.

    Über die Folgen (Schufa-Eintrag, Rechtskraft des Titels für 30 Jahre) hatte ich Sie bereits informiert."


    kann mir jemand helfen?
    danke und lg casha

    *that makes me nobody so fast after*

  • HI


    Wie ich bereits in deinem anderen Beitrag schrieb, ist es wichtig, WARUM das Verfahren, das der Beistand im Namen der Kinder eingeleitet hat, ( übrigens ist er da vollkommen weisungsfrei) verloren gegangen ist.


    Du wolltest doch die Akte einsehen bzw. bekämst sie geschickt hattest du geschrieben.
    Was stand denn nun drin? Was hat zum Verlieren geführt.? Begründung des Gerichts im Beschluss?


    Geht ein Verfahren im Namen der Kinder verloren, so gehen die Kosten einschließlich der gegnerischen Anwaltskosten natürlich zulasten der Kinder.
    Haben die nichts musst du als gesetzlicher Vertreter entweder evtl. in Vorlage treten oder eben ,wie gefordert ,die eidesstattliche Versicherung für die Kinder abgeben, dass sie nichts haben.
    Wenn sie doch Sparvermögen haben müssten sie daraus gegebenenfalls die Kosten tragen. Oder eben als Erwachsene dann mit Einkommen…


    Der Beistand beziehungsweise das Jugendamt zahlt nichts, es sei denn , du könntest hinsichtlich Schadenersatz grob fahrlässiges Handeln und so weiter dem Beistand beweispflichtig nachweisen.
    Deshalb noch mal ist es so wichtig zu wissen, warum das Verfahren verloren gegangen ist.
    Hat der Beistand grobfahrlässige Fehler gemacht, die dazu geführt haben oder ist es leider der Unsicherheit eines Unterhalthalts-Gerichtsverfahrens geschuldet, was immer passieren kann…

    ^^
    Viele Grüße
    AH


    Mein Nickname ist auch meine Einstellung... :love:

    Einmal editiert, zuletzt von AlwaysHope ()

  • Ich befürchte, hier irrt der Herr Rechtsanwalt, was die Schufa angeht. Die darf nämlich nur dann Daten von einem speichern, wenn man es ihnen schriftlich erlaubt hat. Und diese Erlaubnis haben sie auf Anforderung nachzuweisen.
    Die Erlaubnis passiert mit einer Kreditaufnahme standardgemäß. Die Bank gibt einem nur einen Kredit, wenn man der Schufa das Recht einräumt, diese Info zu speichern. Oft auch mit Eröffnung eines Girokontos, das man ja überziehen darf im Normalfall ...
    Für Sparkonten machen das seriöse Banken noch nicht, auch nicht für Jugendgirokonten, die nicht ins Minus gehen.


    Casha, du hast mutmaßlich noch nix unterschrieben, was eine Datenspeicherung der Kids erlaubt ...


    Damit ist die Drohung des Anwalts (die in dieser Falschform übrigens ein Fall für die Anwaltskammer sein könnte ...) wohl ein zahnloser Tiger.
    Zur Kontrolle würde ich in einem oder zwei Jahren mal das Auskunftsersuchen an die Schufa stellen bezüglich der Kids ...


    Alles andere hat Alwayshope schon gesagt/gefragt.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • hi,


    ich kapier das gar nicht...


    wie kann denn eine Beistandschaft EIGENMÄCHTIG irgendwas im Alleingang veranlassen, ohne beauftragt worden zu sein? Meine verlangt für jeden Schritt, den Sie tun wenigstens ein Telefonat und eine kurze schriftliche Bestätigung per mail, dass ich genau diese oder jene Aktivität so und nicht möchte.


    Anders wäre ja auch völlig balla, das wäre ja so, als wenn mein Anwalt irgendwelche Klagen ohne mein Wissen anstrengen würde.


    Mima

    Einmal editiert, zuletzt von Mrs Mima ()

  • Beistandschaft und Anwalt sind jeweils beauftragt: Man unterschreibt der Beistandschaft, dem Kind beizustehen, zum Beispiel in den Unterhaltssachen. Und gibt damit sein eigenes Vertretungsrecht ab. Die Beistandschaft kann also rechtskräftig klagen und legt dazu auch die schriftliche Beauftragung vor (wenn sauber gearbeitet wird ...).


    Auch einen Anwalt beauftrage ich zB, dafür zu sorgen, dass der Maschendrahtzaun des Nachbar zurückgebaut werden muss ...


    Einigermaßen normalbegabte Anwälte und beistandschaften sprechen ihr Vorgehen natürlich mit den Klienten (regelmäßig) ab. Hier scheint das aber nicht geschehen zu sein. Das ist genauso Flappsigkeit wie die Beistandsschaftsempfehlung, den Brief doch einfach zur Seite zu legen und auszusitzen ...

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Ja, EV für Kinder abgeben gibt es tatsächlich. In den Rechtspflegerforen haben einige User schon darüber gewitztelt, was in der Abgabe der Vermögensauskunft (ausgefüllt durch die Eltern) zur EV für die Kinder stand:
    1 Schnuller, 1 Dreirad, usw...

  • Bap hat vollkommen recht.
    Auch wenn das weisubgsfreie Handeln des Beistandes rechtlich so ist, ist es für ein sinnvolles Arbeiten nicht besonders dienlich, hier alles stur im Alleingang ohne entsprechende Rückkoppelung zu machen!


    Da arbeitet der Beistand von Mrs.Mima kooperativer mit der Mutter zusammen, was eindeutig sinnvoller und effektiver sein kann und auch oft ist.


    Aber offensichtlich hat man es hier bei der TS mit einem Beistand zu tun, der seine Arbeit nicht so macht, wie man es sich wünscht ... Eher sehr selbstherrlich kommt es rüber.
    Und da darf man schon die Frage auch nach eventuellen Schadensersatz stellen, wenn in der Selbstherrlichkeit vielleicht auch grobe Fahrlässigkeit mit dabei ist und zu Fehlern führt!


    Deswegen warte ich immer noch auf die Antwort, was die Einsicht in die Akte ergeben hat, warum das Ganze verloren gegangen ist.
    Wie wichtig das ist habe ich versucht schon darzustellen. Aber ohne Antwort kann ich leider nicht näher drauf eingehen ....


    Hinsichtlich SCHUFA Eintrag weiß gottseidank Bap sehr gut Bescheid, da hab ich gerade was dazugelernt! Danke dafür :thanks:m

    ^^
    Viele Grüße
    AH


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  • hallo,


    danke erstmal für eure antworten.


    die akte habe ich damals natürlich nicht bekommen, ich hatte wohl "zu früh geschossen"....
    ich habe lediglich eine abschrift des protokolls bekommen.


    da der KV letztes jahr die PI beantragt hat, klagte der beistand wegen "unerlaubter handlungen": der KV nahm im Dez 12 arbeit auf und weigerte sich zu zahlen. zur der zeit machten wir -getrennt voneinander- eine mediation und der mediator schrieb damals eine email an KV mit der aufforderung, unterhalt zu zahlen "wenigstens 100€ im monat, der beistand wartet darauf". das fruchtete nicht, es gingen keine unterhaltszahlungen auf meinem konto ein. dies hätte ich bei gericht beweisen können, anhand von kontoauszügen. und aufgrund der geschuldeten unterhaltszahlungen hat der beistand nun geklagt, damit die gesamte unterhaltsschuld (dez12 - apr13) nicht in die PI einfließt. so hat er mir das (nachträglich, als schon alles vorbei war!!) erklärt.


    da ich nun von dieser verhandlung nichts wußte, konnte ich natürlich auch nicht reagieren. der beistand meinte nur, er stand ziemlich blöd da, weil er von so einer absprache nichts wußte....ja, klar! er hat mich ja auch nicht gefragt. aber selbst wenn es eine "absprache" war, dann hätte diese eben widerlegt werden können, auf nichteinhaltung.


    am liebsten würde ich jetzt einen termin beim beistand machen, und den mal zu rede stellen. mit seinem vorgesetzten! ich kenne ihn seit jahr und tag eigentlich nur per telefon. sonst hat er sich wegen div. kleinigkeiten bei mir gemeldet. z.b. weil der KV wollte, daß unterhalt per titel nicht mehr gepfändet wird. da rief beistand mich an und fragte (ernsthaft!) an, ob ich die pfändungen einstellen lassen will. was natürlich völlig ausser frage stand.....aber wenn´s vor gericht geht, da sagt er mir gar nix... :kopf


    lg casha

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  • Oje.
    So wie ich das jetzt deinen Ausführungen entnehme, scheint eventuell leider der Grundfehler der ganzen Sache beginnend bei dir zu liegen..,


    Der Beistand muss sich nicht absprechen (auch wenn's manchmal sinnvoller wäre) aber wenn du NEBEN dem Beistand (auch wenn über den Mediator)mit dem Vater UnterhaltsAngebote / Vereinbarungen "abmachst" ( auch wenn sie dann nicht eingehalten werden) und dem Beistand NICHTS (?) davon erzählst (und das solltest du künftig tunlichst unaufgefordert tun), dann fehlten den Beistand doch wichtige Infos, die er gebraucht hätte, um eben nicht zu verlieren. Oder dass er das Verfahren deswegen gar nicht eingeleitet hätte.


    Er wollte ja wohl positiv für dein Kind erreichen, dass die Unterhaltsschulden eben nicht in der Privatinsolvenz verschwunden gehen.
    Diese Absicht war ja gut für dein Kind, scheiterte dann aber wohl an deiner mangelnden Information.
    Siehe auch so eine Aussage, dass er in der Verhandlung dumm geguckt hat als man ihm diese Unterhaltsvereinbarung mitteilte.


    Auch wenn das jetzt sehr hart klingt, scheint es mir so gewesen zu sein. Jetzt den Beistand dafür verantwortlich zu machen ist nicht der richtige Weg.


    Ich befürchte auch, dass du nun leider auf den Kosten sitzen bleiben wirst. Oder für deine Kinder die eidesstattliche Versicherung abgeben musst.
    Dem Beistand kann man da ( nach Deutung deiner Informationen ) wohl keine Fahrlässigkeit vorwerfen oder falsches Handeln.

    ^^
    Viele Grüße
    AH


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  • In der Situation hätte der Beistand allerdings darauf hinweisen müssen, dass Casha nicht in der Rechtsposition war und ist, derartige Vereinbarungen treffen zu dürfen. Und dies war allen Beteiligten an dieser vielleicht getroffen Vereinbarung bekannt, da ja über die bestehende Beistandschaft der Titel durchgesetzt wurde.
    Es wäre also weiterhin anhand des Beschlusses und des Antrags zu prüfen, was da los war. Denn selbst wenn eine Vereinbarung getroffen wurde: der Titel bricht diese Vereinbarung bzw. Wenn Beistandschaft sie kündigt, gilt der Titel fort. Das ist also alles weiterhin seltsam.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • es war ja eigentlich gar keine vereinbarung. ich habe damals lediglich als zeichen des goodwill gesagt, daß ich ja schon damit zufrieden wäre, wenn ex 50€/kind und monat bezahlen würde.... es wurde nichts unterschrieben oder per handschlag besiegelt. es war nur eine aussage.


    der gegneranwalt bat mich nun um einen telefontermin, um die sache persönlich zu besprechen. scheint ein ganz netter anwalt zu sein, was man aus der email konversation entnehmen kann. bin gespannt was er sagt...


    lg casha

    *that makes me nobody so fast after*

  • Hast du denn inzwischen die Beistandschsft beendet?


    Denn wenn nicht und du regelst schon wieder etwas " hinter dem Rücken" des Beistandes, dann KANN dieser nicht erfolgreich für das Kind handeln..!
    Dann aber auch nicht hinterher beschweren, dass er es " verbockt" hätte.


    Und auch vorher hättest Du den Beistand von Deinem"goodwill" = Angebot erzählen/ informieren müssen.
    Dann wäre das Kind nicht so in den Brunnen gefallen...


    Ich glaube, Du verkennst hier, was Dein Handeln auslöst/ auslösen kann -nimms mir nicht übel.


    Wenn noch Beistandschaft besteht ist es auch umprofessionel und unseriös und hinterhältig vom gegnerischen Anwalt, dich direkt zu kontaktieren..


    Ist die Beistandschaft bereits beendet, dann wäre ok so zu handeln.

    ^^
    Viele Grüße
    AH


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  • hallo,


    Dann aber auch nicht hinterher beschweren, dass er es " verbockt" hätte.


    ich habe mich nicht beschwert, daß er es verbockt hat. ich finde es lediglich zweifelhaft, mich von so einem prozeß nicht in kenntnis zu setzen.


    Dann wäre das Kind nicht so in den Brunnen gefallen...


    das kind ist vorher schon in den brunnen gefallen: ich habe -auf anraten der beistandschaft- den KV auf unterhaltspflichtverletzung angezeigt. die staatsanwaltschaft hat das verfahren eingestellt. davon wußter der beistand. jetzt klagt er eigenmächtig auf "Verbotene Handlungen" und zieht dann die klage zurück, als das gericht ihm signalisierte, daß es aussichtslos ist.....


    Ich glaube, Du verkennst hier, was Dein Handeln auslöst/ auslösen kann -nimms mir nicht übel.


    ich verkenne nichts, mein handeln war bisher immer korrekt. ich weiß nicht, woher du diesen ansatz nimmst?


    Wenn noch Beistandschaft besteht ist es auch umprofessionel und unseriös und hinterhältig vom gegnerischen Anwalt, dich direkt zu kontaktieren..


    ich habe den anwalt angeschrieben und ihn darauf verwiesen, daß die beistandschaft das zu klären hat. daraufhin hat er mir angeboten, mit ihm persönlich zu sprechen! dank dieses gespräches werde ich jetzt wohl meinen beistand kündigen und das jugendamt um einen anderen beistand bitten. anscheinend merkt "der alte beistand" gerade, daß er falsch gehandelt hat, da er sich seit 4 tagen nicht bei mir meldet, obwohl ich desöfteren angerufen und mails geschrieben habe!


    lg casha

    *that makes me nobody so fast after*

  • Casha,
    Ich glaube da vermischst sich leider auch etwas.
    Unterhaltspflichtverletzung und die Anzeige dazu ist eine STRAFsache vor dem Strafgericht.
    Nach der Anzeige prüft der Staatsanwalt ob er den Tatvorwurf als gravierend genug sieht und die Beweise für ihn aussagekräftig/ausreichend erscheinen.
    Dann wird er entweder Klage vor dem STRAF Richter einleiten oder das Verfahren schon im Vorfeld einstellen, so dass es gar nicht vor den Richter kommt..
    Darauf hat der Beistand gar keinen Einfluss.


    Das zweite Verfahren ist entweder ein Unterhaltsverfahren vor dem FAMILIENgericht- oder was ich aus deinen Erläuterungen auch ableiten könnte-vor dem INSOLVENZgericht . ( siehe verbotene Handlungen - wenn also der Vater im laufenden Insolvenzverfahren keinen Unterhalt zahlt, dadurch neue Schulden bildet, was er nicht darf = verbotene Handlung )


    Also ganz verschiedene Verfahren vor verschiedenen Gerichten!



    Und wenn der Beistand vor den Verfahren entweder bei Familiengericht oder Insolvenzgericht nicht die Informationen hat, die er braucht um gegebenfalls zu gewinnen, dann ist/war es ungünstig für ihn und schlecht für deine Kinder, weil dadurch das Verfahren eventuell verloren gegangen ist!
    Weil er eben von dir diese Dinge mit dem Unterhaltsangebot usw. leider nicht erfahren hatte.


    Auch dass du neben dem Beistand wegen Unterhalt selbst tätig bist/wirst, ist eigentlich kontraproduktiv und so nicht gedacht.
    In dem Moment , wo du eine Beistandschaft beim Jugendamt einrichtest, übergibst du die rechtliche Vertretung des Kindes in Sachen Unterhalt an die Beistandschaft.
    (Würdest du auch neben einem beauftragten Anwalt dein eigenes Ding machen? Im Grunde ist es nämlich fast das Gleiche…)


    Auch kann man nicht "einen" Beistand kündigen und einen anderen haben wollen.


    Man richtet grundsätzlich eine Beistandschaft beim Jugendamt ein.
    Welcher Sachbearbeiter dann als Beistand tätig wird, das entscheidet das Jugendamt selbst.
    In der Regel ist es ein Sachbearbeiter, der für den Bezirk zuständig ist, in dem du lebst.


    Kündigst du jetzt die Beistandschaft an sich, dann wird das Jugendamt weiterhin überhaupt nicht mehr tätig!
    Du kannst allenfalls den Abteilungsleiter kontaktieren und fragen, ob er bereit ist, den Sachbearbeiter zu wechseln.
    Aber auch das ist Entscheidung des Abteilungsleiters und wenn er es nicht macht kannst du es nicht erzwingen.


    Du hast dann danach nur die Möglichkeit zu entscheiden: bleibe ich beim Jugendamt als Beistandschaft oder wechsle ich zu einem Anwalt oder mache ich es selbst… Letzteres ist meistens ungünstiger, da es einem Laien da oft an ausreichend Fachwissen fehlt, verständlicherweise...


    Ich will dir ja nichts Böses, nur vielleicht ein bisschen die Hintergründe erklären.
    Und habe natürlich die Hoffnung , es entwickelt sich alles positiv hinsichtlich Unterhalt für deine Kinder.
    Aber deine Grundfrage war glaube ich, ob du nun die Kosten tragen musst beziehungsweise deine Kinder und deshalb du für die Kinder die eidesstattliche Versicherung abgeben musst. Und da befürchte ich das wirst du tun müssen .


    Aber das ist nur meine Einschätzung, vielleicht können auch andere hier noch rechtlich fundiert ihre dazu beitragen.

    ^^
    Viele Grüße
    AH


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