EInige Fragen zum Sorgerecht & Umgang meiner 11 jährigen Tochter

  • Hallo ihr Lieben,


    Mensch, ich habe mich lange nicht mehr blicken lassen, oder? Ich glaube, ich muss auch mal ein wenig "updaten" :P Aber vorerst habe ich ein paar Fragen, die mich jüngst sehr beschäftigen.


    Wie einige wissen habe ich eine fast 11 jährige Tochter, die ich mit 16 bekommen habe. Der KV war damals 15. Er hat sich noch in der Schwangerschaft von mir getrennt und nie Interesse an dem Kind gezeigt. Als das Kind geboren wurde, wurde die Vaterschaft angezweifelt und musste per Gericht festgestellt werden. Soweit so gut. Es herrschte 7 Jahre komplette Funkstille zwischen Vater und Kind. Ich hatte immer mal wieder ein paar Fotos zum KV geschickt und versucht, mich irgendwie mit ihm zu unterhalten, aber nie mit Erfolg. Er hat komplett zu gemacht. Dazu kam, dass er ständig psychisch Instabil (schwere Depressionen) war und mehrere ambulante und stationäre Klinikaufenthalte in psychiatrischen Einrichtungen folgten. Unterhalt wurde nie bezahlt.


    2012 habe ich es irgendwie geschafft, dass sich KV und Kind erstmals beschnuppern konnten. Das Interesse von meiner Tochter war auch über die Jahre hinweg immer groß! Die ersten Kontakte liefen gut, es waren zwar wenige (vielleicht 5-6 Stück), aber es war in Ordnung. Allerdings fanden diese Treffen nur auf meinen Vorschlag hin statt, er hat nie nach seinem Kind gefragt. Das Interesse flaute dann plötzlich wieder ganz ab, als er plötzlich eine Freundin hatte. Und das Kind war todunglücklich darüber. Am 8. Geburtstag des Kindes war KV eingeladen, telefonierte aber ununterbrochen mit seiner Freundin. Hatte nicht mal ein Geschenk dabei. Nachdem ich KV auf den "Pott" gesetzt hatte, dass das so nicht weitergeht, stellte sich der Kontakt erst mal wieder komplett ein.


    Anfang 2015 erfuhr ich zufällig von seiner Mutter, dass KV ans andere Ende Deutschlands gezogen ist. Er hätte dort gut bezahlte Arbeit. Eine Kontaktaufnahme meinerseits bestätigte dies, die Frage, warum er sang & klanglos verschwinden würde ohne sich mal von seiner tochter zu "verabschieden", wollte er in einem Brief begründen, der bis heute nicht gekommen ist. Mir wurde damals ans Herz gelegt, definitiv den Unterhalt einzuklagen, wenn er schon Arbeit hätte. Das habe ich dann auch getan, denn freiwillig wollte er nichts bezahlen. So habe ich per Anwalt eine Lohnpfändung für den laufenden Unterhalt vollstrecken lassen, das sind momentan 272 € monatlich, die ich direkt von seinem AG überwiesen bekommen. Der Anwalt riet mir auch, den rückständigen Unterhalt einzufordern, aber das wollte ich erst Mal nicht. Ich war froh, dass überhaupt Mal Geld floss und hatte sowieso schon damit gerechnet, dass er die Arbeit wieder schmeißen würde, wenn man ihm Geld wegpfänden würde. :rolleyes2:


    Dies ist aber nicht der Fall. Seit fast einem Jahr fließt der Unterhalt, wenn auch nicht freiwillig. Grund ist scheinbar seine neue Freundin die er dort unten kennengelernt hat, die einen halbwegs guten Einfluss auf ihn zu haben scheint. Nachdem der Unterhalt vollstreckt wurde, bekam ich erstmals von IHR eine Kontaktanfrage. Wahrscheinlich hat sie erst zu diesem Zeitpunkt zu wissen bekommen, dass ihr Freund ein Kind hat. Sie selbst hat keine Kinder. Sie würden im Sommer ein paar Tage Urlaub bei uns im Norden machen und würden dann das Kind gerne mal besuchen. Ich war erst Mal sehr erfreut darüber, habe wirklich an einen Sinneswandel des KV geglaubt. Die beiden kamen dann im Sommer auch tatsächlich und haben das Kind 2 Tage hintereinander besucht. Kind war sehr glücklich darüber. Aber auch traurig, da sie wusste, dass diese Treffen künftig nicht sehr häufig stattfinden werden würden. Das war im August letzten Jahres.


    Seitdem herrscht seitens des KV wieder Stille. Hin und wieder kam an das Handy der Tochter mal eine SMS mit "Wie gehts", aber das waren vielleicht 3 Stück. Von wirklichem Interesse kann man nicht sprechen.
    Jetzt erzählte mir aber gestern meine Tochter, dass seine neue Freundin ihr ständig irgendwelche Nachrichten aufs Handy schicken würde. Nichts dramatisches, ich habe es mir angeschaut. Aber ich finde es dennoch befremdlich. Fast jeden Tag schreibt sie meine Tochter - seit drei Wochen - über das Handy an und will wissen wie es ihr geht und was sie macht und ob sie ihren Vater vermisst ... Und das Ganze ohne mein Wissen. Vom KV kein einziger Ton. Sie selbst schreibt zwar, KV würde sie vermissen und an sie denken und sie lieb haben, aber er selber kommuniziert gar nicht mit unserem Kind.


    Und ich muss ehrlich gestehen, dass ich diese Art und Weise der Kontaktaufnahme dann ablehne. Der KV darf gerne Kontakt aufbauen, wenn es dann auch mal regelmäßig ist. Aber ich verstehe nicht so Recht, was seine Freundin dazwischen "funken" will? Er selbst scheint nach wie vor kein Interesse zu haben. Meine Frage, die ich mal an sie gestellt habe , vor einigen Monaten, warum er sich nicht melden würde.. Er hätte wieder ein psychisches Tief..


    Ach Leute, das wird jetzt so lang und ich muss gleich weg.. Meine grundsätzlichen Fragen sind aber, ohne das jetzt weiter begründet zu haben:


    Welche RECHTE hat ein KV, der kein Sorgerecht hat und wie oben beschrieben kein wirkliches Interesse an seinem Kind zeigt? Nicht dass seine Freundin noch auf die Idee kommen würde, ihm einzureden, er solle das gemeinsame Sorgerecht einfordern ?-( Wäre wirklich schwierig, relevante Sorgerechtsfragen dann mit IHM auf einer DIstanz von 900 km zu klären, wo er eh kein Interesse an dem Kind hat und mit mir auch gar nicht kommuniziert.. Wenn ich ehrlich bin, habe ich davor wirklich etwas Bammel. Aber würde ein Gericht DEM zustimmen?


    Mir ist es nämlich schleierhaft, was seine Freundin nun vor hat.

  • Meine Gedanken beim Lesen waren, dass für mich der KV (immer noch) nicht die nötige Reife hat, um zu realisieren, dass er ein Kind hat und was das bedeutet. Hinter den Kontaktaufnahmen der Freundin lese ich Interesse am Kind, welches der KV nicht hat. Ob dahinter noch ein weiterer Gedanke steckt, kann man so natürlich schlecht beurteilen.


    Um Deine Fragen zu beantworten, zunächst hat er natürlich ein Umgangsrecht, wie auch das Kind ein Umgangsrecht mit ihm hat. Daran scheint ihm aber ja nicht besonders viel zu liegen. Dann könnte er natürlich das gemeinsame Sorgerecht beantragen, aber unter den von Dir geschilderten Voraussetzungen (lebt weit entfernt, meldet sich nur sporadisch beim Kind) halte ich die Erfolgsaussichten für GSR für überschaubar. Ich habe aber ehrlich gesagt auch Zweifel, dass in der Hinsicht Interesse besteht.

  • Hallo Novalee,


    meine Gedanken, die ich eben zur Schilderung des Verhaltens der Freundin hatte (rein küchenpsychologisch selbstverständlich), ist eigentlich nur, dass sie ja mit dem Vater, der sich nicht kümmert, lebt. Evtl. mal selber Kinder haben will. Der Gedanke, dass er, wie Shielover so schön beschrieb, nicht die nötige Reife hat, ist für sie unter diesem Gesichtspunkt wahrscheinlich kaum akzeptabel. Da hätte sie jetzt die Möglichkeit, dir die Schuld in die Schuhe zu schieben dafür, dass kein Kontakt besteht (was sie ja eigentlich nicht kann, du standest einem Treffen ja nicht im Weg), oder sie versucht, ihm auf die Sprünge zu helfen, damit seine fürsorgliche Seite sich noch entfaltet? Denkt, sie könne es schon richten? Möchte von deiner Tochter hören, dass ihr Freund als Vater nicht so ist, wie es sich momentan für sie darstellt?


    Sollte es wirklich zu einem Streit ums GSR kommen, was ich aber irgendwie nicht glaube, wäre das wirklich mehr als schräg. Vor allem, weil ja nur etwas von ihr kommt und sie ihn noch nicht mal dazu bringen kann, sich selber bei der Tochter zu melden.


    Vielleicht liege ich auch voll daneben, aber das schoss mir so als erstes durch den Kopf.


    Wie steht denn deine Tochter zur Kontaktaufnahme?


    Liebe Grüße
    Jul

  • Was mir spontan durch den Kopf huschte, war, dass die Freundin vielleicht den Kontakt aufrechterhalten möchte, bis der Vater das wenigsten ein bisschen wieder selbst kann. Also solange er in seinem psychischen Tief festhängt? Damit Eure Tochter weiß, er hat sie trotzdem lieb? Wir können aber nur wild rum spekulieren - ob Dir das wirklich hilft?


    Ob Eure Situation ausreicht, um ein gemeinsames Sorgerecht abzulehnen, weiß ich nicht. Bisher habe ich hier immer gelesen, dass schon schwerwiegende Gründe dagegen sprechen müssten. Ich kann mir aber, so wie Du alles beschreibst, nur schwer vorstellen, dass der Vater das anstrebt. Aber auch das - nur Spekulation.

    LG
    CoCo




    Halte mich fern von der Weisheit, die nicht weint; von der Philosophie, die nicht lacht und von der Größe, die sich nicht vor Kindern verneigt.
    ~ Kalil Gibran ~

  • Ich denke auch, dass sie versucht Kontakt aufrecht zu erhalten, aber es besteht ja nun Mal kein wirklicher Kontakt zum Vater. Er sagt zwar, dass er sein Kind lieb hat und hat wohl auch Fotos von ihr in der Wohnung hängen, aber wirkliches Interesse, mal mit seinem Kind zu reden oder anderwertig Kontakt herzustellen, läuft nicht. Ich glaube noch nicht Mal, dass ihm das Kind total egal ist. Aber ich muss auch irgendwo mal an mein Kind denken, oder? Ich weiß schließlich, wie aufgewühlt sie jedes Mal ist, wenn sie dann mal ein wenig Kontakt zum Vater hatte (so wie beim Treffen letztes Jahr), und dann wieder Monate oder gar Jahrelang nichts kommt! Ich finde einfach, dass da regelmäßiger Kontakt bestehen sollte. Dass man sich auf die Distanz nicht regelmäßig sehen kann ist mir klar, aber zumindest 2x im Jahr wäre doch ein Anfang, wenn man zumindest mal das Interesse hat, auch mal - und wenn es nur jede zweite Woche ist! - sich mal beim Kind telefonisch zu melden, oder? :kopf


    Ich habe den beiden schon gesagt, dass ich mir nicht ganz sicher bin, ob ich einem Treffen im August zustimmen werde. Ich bin es tatsächlich nicht. Ich bin total unsicher. Bis August wird sich dann gar nicht gemeldet und wenn dann nur von IHR. Dann treffen sie sich, werden sicherlich auch ein paar schöne Stunden miteinander verbringen, dass will ich gar nicht schlecht reden. Aber hinterher ist dann wieder Funkstille. Und das wurmt. Letztes Jahr sind zeitweise die Noten etwas abgesackt, als sie so aufgewühlt war.


    Ich weiß einfach nicht was hier richtig und was falsch ist...

  • Und wenn man versucht, der Freundin zu erklären, dass ein Ausgleich Ihrer Nachrichten sinnvoll wäre in der Hinsicht, etwas weniger von ihr, dafür mehr vom Vater selbst?


    Dass es nicht zu viel verlangt ist, dass er sich wenigstens ab und zu bei seiner Tochter meldet, mal kurz anruft o.ä., das ist klar.


    Ja, Du solltest an die Tochter denken und das so auch offen mit dem Vater (und zur Not auch mit der Freundin, damit wenigstens die das versteht) besprechen. Wenn er sie tatsächlich liebt, dann soll er das auch zeigen, indem er sie mal anruft.

  • Dass es nicht zu viel verlangt ist, dass er sich wenigstens ab und zu bei seiner Tochter meldet, mal kurz anruft o.ä., das ist klar.


    Wenn er sie tatsächlich liebt, dann soll er das auch zeigen, indem er sie mal anruft.


    Da wäre ich "normalerweise" völlig bei Dir. Wir können aber nicht beurteilen, inwieweit das


    Dazu kam, dass er ständig psychisch Instabil (schwere Depressionen) war und mehrere ambulante und stationäre Klinikaufenthalte in psychiatrischen Einrichtungen folgten.


    ihn davon abhält, obwohl ihm seine Tochter nicht egal ist...


    Ich kann mir schon vorstellen, wie schwierig das für Dich ist, Novalee, weil Du Deine Tochter natürlich auch vor erneuten Enttäuschungen und den daraus entstehenden Folgen schützen möchtest. Mit 11 Jahren könnte man ihr doch schon erklären, was schwere Depressionen sind und dass das nicht an ihr liegt?

    LG
    CoCo




    Halte mich fern von der Weisheit, die nicht weint; von der Philosophie, die nicht lacht und von der Größe, die sich nicht vor Kindern verneigt.
    ~ Kalil Gibran ~


  • Da wäre ich "normalerweise" völlig bei Dir. Wir können aber nicht beurteilen, inwieweit das



    ihn davon abhält, obwohl ihm seine Tochter nicht egal ist...

    Ja, es ist nicht einfach zu beurteilen. Ich hatte das mit den schweren Depressionen so verstanden, dass sie "nur" in den ersten 7 Jahren des Kindes aufgetreten sind, wo er sich überhaupt nicht gemeldet hatte.

  • Depressionen sind nicht ohne, musste ich leider lernen, vorallem wenn der UET davon betroffen ist.
    In den Tiefs kompletter Kontaktabbruch- von wenigen Wochen bis einigen Monaten, in den Hochs sind sie relativ normal.
    In der ganzen Zeit musst du das deinem Kind zumuten und es wie ne Puppe hin und her reissen lassen.


    Ist mir erst vor Kurzem so ergangen. Erwarte nicht zu viel Hilfe vom Jugendamt; man baut sehr auf dich. Du bist die Person, die den Umgang zu fördern hat, weil du weißt der UET/Vater kann es nicht. Auch darfst du keinerlei Erwartungen an den Vater haben, wegen regelmäßigen Kontaktes und kindgerechten Verhaltens. Den Kontakt hast du zuzulassen. Wie das laufen wird, wird euch überlassen. -das ist meine bisherige Erfahrung. Jugendämter sind meist überaus unerfahren mit dem Thema Depressionen und UET. Da wäre es besser zu einem anderen Träger, wie Kinderschutzbund, Diakonie und Co. zu gehen. Meist haben die noch eine psychosoziale Beratungsstelle, die helfen kann, bzw. es gibt Mitarbeiter, die damit Erfahrung/ Kenntnisse haben.


    Für Kinder ab ca. 5/6 Jahren gibt es auch passende Literatur zu diesem Thema; leider sind meistens die Mütter, bei denen die Kinder leben, in diesen Büchern die Betroffenen. Ich habe bisher noch kein passendes Buch gefunden, was den umgangsberechtigten Vater thematisiert. Aber es gibt auch Bücher, die Depressionen im Allgemeinen behandeln.

  • Ja, es ist nicht einfach zu beurteilen. Ich hatte das mit den schweren Depressionen so verstanden, dass sie "nur" in den ersten 7 Jahren des Kindes aufgetreten sind, wo er sich überhaupt nicht gemeldet hatte.


    Ich kam deshalb:


    Meine Frage, die ich mal an sie gestellt habe , vor einigen Monaten, warum er sich nicht melden würde.. Er hätte wieder ein psychisches Tief..


    Fast jeden Tag schreibt sie meine Tochter - seit drei Wochen - über das Handy an und will wissen wie es ihr geht und was sie macht und ob sie ihren Vater vermisst ... Und das Ganze ohne mein Wissen. Vom KV kein einziger Ton. Sie selbst schreibt zwar, KV würde sie vermissen und an sie denken und sie lieb haben, aber er selber kommuniziert gar nicht mit unserem Kind.


    darauf...


    Mit so einer Begründung ist es immer noch schwer für´s Kind - aber vielleicht besser auszuhalten als der Gedanke, dass sie ihm "einfach so" nicht wichtig sei...?

    LG
    CoCo




    Halte mich fern von der Weisheit, die nicht weint; von der Philosophie, die nicht lacht und von der Größe, die sich nicht vor Kindern verneigt.
    ~ Kalil Gibran ~

  • Ich bin wirklich dazu verpflichtet, dem KV jederzeit sein Umgangsrecht zu gewähren? Nur weil es gerade mal in seinen Terminkalender passt und/oder er gerade mal psychisch dazu in der Lage ist?


    Versteht mich nicht falsch.. der KV würde dem Kind sicherlich nie was böses antun, sich schlecht benehmen oder sonst was. Aber alleine das Verhalten gegenüber des Kindes, bzw. das "NICHT-VERHALTEN", macht soviel kaputt. Ich bin, wenn ich ehrlich bin, total empört über dieses Verhalten. Und weil er es nicht kann oder will, schreibt seine neue Freundin mein Kind an, die wir beide jeweils nur einmal gesehen haben. Im Grunde also eine wildfremde Frau.


    Ich hätte rein gar nichts gegen einen positiven, REGELMÄßIGEN Kontakt einzuwenden, aber das was hier abläuft, ist alles, aber nicht gut für das Kind. Ich würde es am Liebsten sogar ganz unterbinden X(

  • Ich habe den beiden schon gesagt, dass ich mir nicht ganz sicher bin, ob ich einem Treffen im August zustimmen werde. Ich bin es tatsächlich nicht. Ich bin total unsicher. Bis August wird sich dann gar nicht gemeldet und wenn dann nur von IHR. Dann treffen sie sich, werden sicherlich auch ein paar schöne Stunden miteinander verbringen, dass will ich gar nicht schlecht reden. Aber hinterher ist dann wieder Funkstille.


    Hier würde ich ansetzen: es genügt nicht, wenn die Freundin den Umgang wünscht und anmeldet. Sie hat im Grunde nichts zu melden.
    Der Vater muss sich melden und selbst deutlich machen. dass er sein Kind sehen will. Und wenn ER das nicht tut, dann gibts keinen Umgang.
    Falls Umgang zustande kommt und dann wieder Funkstille ist, würde ich dem Kind die Umstände mit dem Vater näher erklären: die große Distanz, seine schwierige Krankheit. Eine 11-Jährige versteht das schon. Und dann hätte sie den Vater zwar gesehen, könnte wohl aber auch die langen Kontaktpausen besser verstehen und verschmerzen.

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    keks3


    life is a tale told by an idiot, full of sound and fury, signifying nothing (shakespeare)
    'Does anybody remember laughter?' (R.P.)

  • Ich bin wirklich dazu verpflichtet, dem KV jederzeit sein Umgangsrecht zu gewähren?


    jederzeit nicht....
    aber, wenn die 11jährige Tochter möchte.... why not?

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Hallo Novalee,


    im Grunde genommen ist es vollkommen egal, ob Kindesvater Beeinträchtigungen hat und welcher Art diese sind. Ebenso egal ist es, ob seine Lebensgefährtin sich um Kindesvater und Kind kümmern möchte und Anteil haben möchte am Leben des Kindes.


    Wichtig ist alleine das Kind:
    - wie steht das Kind zum Besuchswunsch des Vaters? Würde sie sich freuen?
    - wie steht das Kind zu den Nachrichten der Lebensgefährtin? Freut sie sich?
    - hätte das Kind denn eines Tages genug Durchsetzungskraft, die Kontaktversuche dann zu unterbinden, falls sie diese nicht mehr wünschen sollte?


    Fragende Grüße
    FrauRausteiger

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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