Fragen über Fragen

  • Hallo,




    ich hoffe es bleibt kurz und dass ich mich auf das wesentliche beschränken
    kann.




    Ich möchte die Trennung von meinem Ehemann, was mich vor ein Paar (zumindestens
    sieht es für mich so aus) unüberwindbare hürden stellt.




    1. Ich bin die Alleinverdienerin in der Familie - das einzigste dass er bekommt
    ist eine Rente in Höhe von 216 EUR.


    2. Ich arbeite Vollzeit + Schicht zwischen 8 und 20 Uhr - auch 2 Wochenenden im
    Monat


    3. Familie/Freunde sind hier Mangelwahre heißt ich müsste Geld + Kind + Arbeit
    alleine und ohne Unterstützung auf die Kette bekommen.


    4. Meine fast 4 Jährige Tochter ist nicht von meinem Ehemann (darum wird er Sie
    vermutlich auch "verstoßen")(nicht ehelich geboren)


    5. Wir haben das Thema einmal angeschnitten und er will definitv nicht aus der
    Wohnung raus. Wir sind im Oktober erst in diese Wohnung gezogen und haben seit
    April hier endlich einen Kindergartenplatz (der alte war 15km weg).



    6. Ich müsste ihm vermutlich Unterhalt zahlen, wie viel ist
    der Selbsterhalt wenn ein Kind u18 bei einem lebt?



    7. Wird nur der Nettolohn oder auch der
    Kindesunterhalt/Kindergeld mit reingerechnet?



    8. Er hat eine Gerichtliche Betreuerin, sollt ich Sie „Vorwarnen“
    bzw Überhaupt jemanden (meinen Vorgesetzten?)



    9. Kann ich ihm einfach der Wohnung verweisen wenn ich mit
    ihm das Trennungsgespräch führe und er sich aufführt wie nochmal was?





    VG





    Vally

  • Hallo Vally,


    kann dir nicht zu allen Fragen korrekte Antworten geben.


    Bin mir aber bei Punkt 7 sicher, das er weder an den Unterhalt noch ans Kindergeld kommt. Dies sind Gelder die deinem Kind "gehören".


    Zu Thema 5 und 9, wer steht als Mieter im Mietvertrag?

  • Dann bin ich mir mit der Wohnung auch nicht ganz sicher.


    Aber wenn du die Miete zahlst..., weiss nicht. Theoretisch habt ihr, wenn beide unterschrieben, auch beide die gleichen Rechte.


    Ich würde mir einen Fachanwalt nehmen an deiner Stelle, der kann dir auch bei den Unterhaltsdingen helfen.

  • Hallo Vally,


    zum Thema Wohnung: Kann er sich denn die Wohnung allein überhaupt leisten? Hätte er Anspruch auf Wohngeld bzw. käme die Wohnung unter diesen Umständen überhaupt in Frage dafür, dass das Amt sich beteiligt? Vielleicht lässt sich diese Problematik so aushebeln, wenn du ihm sagst, dass ihr nicht mehr zusammen wohnen könnt und du ggf. ausziehst. Wie ist denn das Wohnungsangebot bei euch?


    Zum Thema Selbstbehalt mit Kindern unter 18 kann dir eventuell die Düsseldorfer Tabelle weiter helfen.


    Kinderbetreuung: Eventuell beim Jugendamt mal das Gespräch suchen, um dort Möglichkeiten auszuloten? Du bist ja nicht die einzige Mutter, die schichtet - in dem Fall sollten die also schon Erfahrung haben und Lösungansätze aufzeigen können.


    Alles Gute für euch!

    Gruß von Lanie :-)



    „Eine Krone ist nur ein Hut, in den es hineinregnet.“ Friedrich der Große (1712 – 1786)

  • kleine zwischenfrage, habt ihr gemeinsame Kinder? Wie lange seid ihr verheiratet?

  • Hallo,


    nein er kann sich die Wohnung nicht alleine leisten.
    Die Wohnung liegt in einer Vorstadt und hier ist auch der Neue Kindergarten der kleinen, die ich müsste ich Umziehen wieder aus Ihrem Umfeld rausreißen müsste, was ich definitiv nicht will.


    Würde er aufs Amt gehen, würde ihm nur Sozialhilfe zustehen und eine 1,5 Zimmer Wohnung.


    VG


    Vally


  • Naja gut dann läuft das ganze unter "Kurzzeitehe" (unter 3 Jahre) und wenn du (davon geh ich mal aus) deine Tochter nimmst kriegt der von dir keinerlei Unterhalt etc. ein paar Rentenpunkte aber das ist unwesentlich.
    Bei mir warens auch exakt 2 Jahre und 11 Monate Ehe so das ich auch unter diese "kuzzeitehe" gefallen bin und nichts zahlen muss obwohl das Kind bei mir lebt.


  • Naja aber damit hat sich die Wohnung für ihn doch erledigt oder nicht? Ich mein, wenn du jetzt ohnehin die Miete komplett von deinem Geld zahlt und ihm nur 1,5 Zimmer zustehen - was will er dann? Da musst du auch nicht mit der Kleinen umziehen - verstehst du, was ich meine? Ich würde ihm klipp und klar sagen, dass ich nach bzw. während der Trennung nicht mit ihm wohnen will. Und wenn er da nicht raus will, spielt das doch gar keine Rolle mehr, weil er allein dort nicht wohnen kann. Meinst du nicht, dass das bei ihm zieht?

    Gruß von Lanie :-)



    „Eine Krone ist nur ein Hut, in den es hineinregnet.“ Friedrich der Große (1712 – 1786)

  • Hi,


    sollte man meinen, aber er ist da ziemlich uneinsichtig. Hab aber auch den "Ernstfall" noch nicht probiert.


    Wenn wir nicht erst umgezogen wären und der neue Kindergarten nicht hier wäre würd ich sagen "nach mir die Sinnflut" aber ich trau ihm zu das er mir das Leben in der Wohnung mit ihm so schwer macht dass ich freiwillig gehe und auf den ganzen kosten (den wenn ich ausziehe würd ich die Miete definitiv nicht mehr bezahlen) sitzen bleibe da wir beide in dem Mietvertrag drin stehen.


    Puuh alles leicht verzwickt.^^

  • Wenn Du jetzt noch die Scheidung einreichst, kannst Du einschließlich des Trennungsjahrs noch mit der Kurzzeitehe (bis 3 Jahre) "davon" kommen, denn die Ehe besteht solange, bis sie rechtskräftig geschieden ist.


    Meines Wissens kann das aber nur Auswirkungen haben für den nachehelichen Unterhalt. Trennungsunterhalt müsstest Du aber bis zur Scheidung zahlen. Mehr zu dem Thema findest Du u.a. hier im Forum im Leitfaden.


  • Ok, das ist natürlich blöd. Dann kann man nur hoffen, dass er einer gemeinsamen Kündigung zustimmt. In diesem Fall könntest du aber eventuell beim Vermieter anfragen, ob du im Anschluss allein einen neuen Mietvertrag unterzeichnen darfst? Das kommt natürlich auch ein wenig auf das Verhältnis zum Vermieter an.

    Gruß von Lanie :-)



    „Eine Krone ist nur ein Hut, in den es hineinregnet.“ Friedrich der Große (1712 – 1786)

  • Hi,


    die Vermieter sind toll - aber wenn wir gemeinsam Kündigen (was gar keine schlechte Idee wäre) würde ich die Kaution zurück bekommen,..
    Würde dass nicht in eine Berechnung reinfließen? Glaub kaum das er mir die komplett lässt das ich den Mietvertrag "neu" machen kann.


    Hachjo.


    :nixwieweg

  • Neuer Mietvertrag auf deinen Namen macht durchaus Sinn und ist auch üblich. Seinen Kautionsanteil müßtest du auszahlen..



    Er wird austocken müssen mit ALG II - die werden an dich rantreten. Da keine Kinder betroffen sind (?) ist das eine normale Scheidung - das wird dein Anwalt dann so durchziehen.


    Deinen Arbeitgeber musst du nicht informieren. Mit seiner Betreuerin sollte er in Konatkt stehen.

  • würde ich die Kaution zurück bekommen


    Denkfehler ;-)
    ihr bekommt sie zurück, da ggf. Vermögensaufbau während der Ehe....
    Lass Dich vom Anwalt beraten :daumen

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Hallo,
    also bei Euch ist das der umgekehrte Fall einer sogenannten "Hausfrauenehe".
    Du wirst ihm mindestens bis zur Rechtskraft der Scheidung Unterhalt zahlen müssen, der sich normalerweise nach den finanziellen Verhältnissen in der Ehe richtet. Nun ist fraglich wie hoch, kannst Du weiterhin Schicht arbeiten, wer betreut dann das Kind? Kindesunterhalt und Kindergeld bleiben bei der Berechnung natürlich außen vor.
    Da er Sozialhilfe/H4 bekommen wird, wirst Du Post von denen erhalten und die prüfen Dein Einkommen und rechnen aus, was Du zahlen musst.


    Kaution, unbedingt vorab regeln, hier war es so, dass, folgend auf meinen Auszug, nachdem Ex und ihr Neuer zusammengezogen waren und dann später den Mietvertrag gekündigt hatten, ich nichts davon wiedergesehen habe. Angeblich :laber gab es da Streitereien. Aber schei** drauf :dribbel .


    Am elegantesten wäre wohl, den Mietvertrag alleine zu übernehmen und ihm einen Anteil auszuzahlen. Immerhin braucht er auch eine Bleibe und muss dafür eine Kaution zahlen. :wink



    LG

  • Wenn Du jetzt noch die Scheidung einreichst, kannst Du einschließlich des Trennungsjahrs noch mit der Kurzzeitehe (bis 3 Jahre) "davon" kommen, denn die Ehe besteht solange, bis sie rechtskräftig geschieden ist.


    Meines Wissens kann das aber nur Auswirkungen haben für den nachehelichen Unterhalt. Trennungsunterhalt müsstest Du aber bis zur Scheidung zahlen. Mehr zu dem Thema findest Du u.a. hier im Forum im Leitfaden.


    das ist nicht ganz korrekt, die Ehejahre werden bis zum Einreichen der Scheidung gerechnet und richtig ist das er trennungsunterhalt im Trennungsjahr bekommen würde. Wäre es so wie du schreibst wäre ich nicht unter die Kurzzeitehe gefallen bin ich aber da ich die Scheidung einen Monat vor Ablauf der 3 Jahresfrist eingereicht habe. Vom Gericht habe ich dann ein Schreiben bekommen "2 Jahre 11 Monate".
    Meine Anwältin meinte das es immer so eine Sache ist ob und wie die Jahre gerechnet werden kommt aufs Gericht etc an.

    Einmal editiert, zuletzt von Agrippa ()