Wie ist das mit der Taufe

  • Hi,


    wenn ein ET "heimlich" taufen liesse und der Pastor auch nicht die zweite Unterschrift einfordert, mir wurde gesagt, dass die Kirche jede Taufe im allgemeinen anerkennt, aus fast allen Gemeinden, und diese beim Standesamt vermerkt ist und auch unwideruflich.
    Wenn aber ein ET die Zustimmung gar nicht unterschrieben hätte beim gemeinsamen Sorgerecht, wäre sie dann nicht trotzdem ungültig? Oder wie ist das?


    LG,


    Borte

  • hallo,


    dann könnte man den pfarrer verklagen, mit wenig aussicht auf erfolg. die taufe ist ein sakrament, daß man nicht "einfach" rückgängig machen kann.
    bei geteiltem SR MUSS der andere elternteil einwilligen, ansonsten DARF der pfarrer nicht taufen!


    lg casha

    *that makes me nobody so fast after*

  • OK, ich schätze vor dem Hintergrund, dass es sich nicht um eine deutsche Gemeinde handelt, würde das den Pastor herzlich wenig interessieren. Kind wäre dann automatisch Mitglied dieser Gemeinde?

  • egal ob deutsch oder in anderen ländern: die christiche taufe ist nicht rückgängig zu machen.
    selbst wenn man aus der kirche austritt, ist man zwar ausgetreten aber das sakrament der taufe bleibt bestehen.

    *that makes me nobody so fast after*

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  • hallo,


    dann könnte man den pfarrer verklagen, mit wenig aussicht auf erfolg. die taufe ist ein sakrament, daß man nicht "einfach" rückgängig machen kann.
    bei geteiltem SR MUSS der andere elternteil einwilligen, ansonsten DARF der pfarrer nicht taufen!


    lg casha


    Und warum hätte man bei einer Klage wenig Aussicht auf Erfolg wenn der Pfarrer nicht taufen durfte da eine Unterschrift fehlte?

  • Borte, dass kommt darauf an, wie es dort gehandhabt wird.


    Normalerweise ist bei den Freikirchen die Taufe unabhängig von der Mitgliedschaft in der entsprechenden Gemeinde.


    Allerdings taufen die freien Gemeinden im Normalfall keine Kinder, sondern praktizieren die Glaubenstaufe. Bedeutet, dass nur Menschen getauft werden, die das von sich aus wünschen, äußern und auch begründen können ,warum sie sich taufen lassen und wissen,was diese Taufe bedeutet. Dabei wird in der Regel ein Kind unter 14 nicht getauft, da es noch nicht religionsmündig ist (dann auch ohne Einverständnis und evtl. auch ohne Wissen der Eltern). Unter 14 nur in seltenen Fällen und dann auch nur mit Einwilligung der Eltern


    Es wird auch nicht einfach mal so getauft, sondern vorher gibt es Gespräche und meist auch ein entsprechendes Seminar. Dazu ist die Taufe zu wichtig, als das man sie dort mal so nebenbei macht


    Da du aber ja weisst, um welche Gemeinschaft es sich handelt, würde ich dort das Gespräch mit dem Pastor suchen und ihm sehr klar und dann auch schriftlich erklären, dass du keine Taufe wünscht, damit nicht einverstanden bist und dich im Notfall auch rechtlich dagegen wehren wirst.


    Was hat denn die Abfrage bzgl. Sekte ergeben?


  • Und warum hätte man bei einer Klage wenig Aussicht auf Erfolg wenn der Pfarrer nicht taufen durfte da eine Unterschrift fehlte?


    weil eben eine taufe nicht rückgängig gemacht werden kann. ich weiß, das ist alles ziemlich abstrakt aber einmal getauft bleibt so! und da könnte man dann höchstens "schmerzensgeld" verlangen, wobei es dann fraglich wäre, ob das ein richter einsieht. der wird argumentieren: eine taufe beeinträchtigt das leben nicht im geringsten....


    lg casha

    *that makes me nobody so fast after*

  • Kirchenrecht und Staatsrecht sind hier "zwei paar Schuhe". Eine Taufe ist ein religiöser Akt. Wird die Taufe vollzogen, ist sie im religiösen Sinne gültig. (wobei sie bei der kath. Kirche eine andere Bedeutung hat als bei den evang. Kirchen. Und bei den evang. Kirchen ist es auch unterschiedlich - ob man lutherisch getauft wird oder reformiert ...) "Ungültige taufe" gibt es nach dem kanonischen Recht nicht.


    Aber: Kein Pfarrer darf in Deutschland ohne die notwendigen Dokumente taufen, da es neben dem religiösen Akt auch ein Verwaltungsakt ist. Hier gehört die Unterschrift aller Sorgeberechtigten zwingend dazu. Hält sich der Pfarrer nicht daran, wäre zwar die Taufe gültig, aber er hat sowohl nach Kirchenrecht als auch nach Zivilrecht (mir fällt da Urkundenfälschung ein) Unrecht begangen. Pfarrer sind im Normalfall Kirchenbeamte und damit wie Beamte an der Stelle absolut den Vorschriften unterworfen und haben rechtlich keinen Spielraum (was sie nicht immer so glauben ...).


    Edit sagt: Was geht, ist eine sogenannte Segnung. Diese hat keine rechtlichen Konsequenzen und unterliegt damit nicht dem Sorgerecht.
    Wo es schwierig ist: Wenn christliche Sondergemeinschaften "taufen" und damit keine rechtliche Zugehörigkeit zu einer christlichen Kirche geschaffen wird. Das ist Grauzone.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

    Einmal editiert, zuletzt von Volleybap ()

  • Bap,


    genau das entfällt aber bei dei allen Freikirchen (also alles was niccht kath. oder ev. Großkirche ist). Deshalb werden dort Kinder auch erst nach der Religinsmündigkeit getauft (die ja wiederum gesetzlich verankert ist).


    Gleichwohl dürfen dortoge Pastoren aber Dokumente beglaubigen :wow

  • OK, ich schätze vor dem Hintergrund, dass es sich nicht um eine deutsche Gemeinde handelt, würde das den Pastor herzlich wenig interessieren. Kind wäre dann automatisch Mitglied dieser Gemeinde?


    Nein. Das könnten nur die Eltern gemeinsam bestimmen durch den Verwaltungsakt. Und das gibt es rechtlich nur bei den Kirchen, für die der Staat durch Staatsvertrag Steuern zieht, grob gesagt. Wo also die Kirche eine "Körperschaft des öffentlichen Rechts" ist. Alle anderen christlichen Gruppierungen haben (meist) den Rechtsstatus eines e.V., eines eingetragenen Vereins.

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Gleichwohl dürfen dortoge Pastoren aber Dokumente beglaubigen :wow


    Dokumente beglaubigen dürfen nur die Pastoren der Freikirchen, die eine "Körperschaft des öffentlichen Rechts" sind. Wären in Deuschland , um die "Großen" zu nennen: der Bund evangelischer Freikirchen und Brüdergemeinden (Baptisten im Volksmund), die Freien evangelischen Gemeinden (FeGs), die Methodisten. Die Heilsarmee. Der Bund der pfingstkirchlichen Gemeinden BfP. Wobei die Pastoren das eigentlich nicht machen, weil sie meist kein Siegel führen.


    Und nicht alle Freikirchen (aber die meisten) führen einzig die Großtaufe durch. (Altkatholiken taufen Kids, die Selbstständig evangelisch-Lutherische Kirche, nur um Beispiele zu nennen). Man schätzt, dass es in Deutschland neben den jetzt gerade hier genannten noch ca. 50 verschiedene Gemeindeverbände gibt und wohl weit über 1000 einzelne, unabhängige Gemeinden.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • OK, ich bin davon ausgegangen, dass 90% der Freikirchen "Körperschaften des öffentlichen Rechts" sind. Liegt wohl daran, dass ich in einer FEG bin. Und alle Gemeindeformen die ich bisher kennengelernt habe lehnen die Kindertaufe ab, segnen sie aber und taufen eben erst ab Mündigkeit.

  • HM, ok.


    Ne, Sekte in dem Sinne nicht, aber schwer zu sagen, weil diese Gemeinde total unbekannt ist. Auch den entsprechenden Stellen. Mit Vorsicht zu genießen ja, weil diese Form von Gemeinden einen sehr strikten Glauben meißt vertritt und oft das "Böse" vor dem man sich schützen muss, sehr präsent ist. zudem mischt meisst der "Naturglaube" der Nation meisst mit rein. Hab ein paar Sachen zu lesen bekommen. Es handelt sich um einen e. V.


    Kritisch sollte ich daher sein und genau beobachten, was da passiert und wie es dem Kind womöglich damit geht. So weit so gut, einerseits schonmal ganz beruhigend, andererseits natürlich wiederum nicht, da das ganze ja einer Kultur entspringt, in der der Mann als Oberhaupt der Familie die Entscheidungen trifft. Ob dann ein Pastor dieses Kulturkreises das anders sieht, wage ich ehrlich gesagt, zu bezweifeln. Und das Kinder da was mitzureden haben.Daher wäre interessant, was das dann in der Konsequenz bedeuten würde.

    Einmal editiert, zuletzt von Borte ()

  • Hallo Borte,


    um was für eine "Gemeinde" handelt es sich denn? Das interessiert mich jetzt mal.


    Grundsätzlich geht eine Taufe ohne weitere Unterschrift oder einer aktuellen Negativbescheinigung nicht.

  • Das möchte ich öffentlich jetzt ehrlich gesagt, nicht angeben, aus Identifizierungsgründen, ich schick dir aber gerne eine PN. Hast du da Hintergrundwissen?