Darf AG darauf bestehen, die eigenen "Produkte" zu nehmen?

  • Darf ein neuer Arbeitgeber wenn es z. B. eine Versicherung ist, darauf bestehen, dass die eigenen Versicherungen auch darüber laufen?


    Ich meine ähnliche Fälle- evtl. nicht unbedingt bei Versicherungen, weiss es net mehr so genau- schon gehört zu haben.


    :thanks:

    Wer sich den Gesetzen nicht fügen lernt,

    muß die Gegend verlassen, wo sie gelten.

    (Johann Wolfgang von Goethe)

  • Nur bedingt.


    Sobald es sich um Versicherungen handelt die vom Arbeitgeber verwaltet oder gar bezuschusst werden,
    zb Rentenverträge und Bausparverträge, ja.



    Der AG muss zwar eine Möglichkeit der Altersvorsorge anbieten, darf dir aber vorgeben bei welcher Versicherung,
    lehnst D diese ab hat der AG seine Pflcht erfüllt.


    Nicht vorschreiben kann er dir das Du zB deine Hausratversicherung
    über ihn laufen lassen musst nur weil Du in diesem Unternehmen angestellt bist,
    oft lohnt es sich aber da hier Haustarife angeboten werden.

    Wenn ich in die Hölle komme, verlässt der Teufel seinen Thron und flüstert:


    "Willkommen zurück Meisterin!"

  • Es gibt Fälle, wo ähnliches gerechtfertig und das so auch vor Gericht hält & im Gesetz geregelt ist: z.B. dass du wenn du bei einer politischen Partei arbeitest durchaus verlangt werden kann, dass du Mitglied derselben bist. Oder, dass du wenn du für einen katholischen Träger arbeitest deinen Job verlierst als "wiederverheirateter Geschiedener" weil du durch deinen Lebenswandel ganz offensichtlich gegen katholische Dogmen verstößt (wird nicht überall so praktiziert).

  • Absolut nicht. Das ist rechtlich nicht haltbar und in der heutigen Welt würde der AG einen Teufel tun, sowas zu fordern.
    Er kann es jedoch anbieten: indem er z.B. besonders günstige Konditionen für Mitarbeiter/innen anbietet.
    Aber das ist nicht "müssen" sondern "können".
    Oftmals werden Mitarbeiterkonditionen sogar für die nächsten Angehörigen (Kinder, Ehepartner) angeboten.


    Zu beachten ist jedoch, dass es bei derartigen Vergünstigungen für Mitarbeiter/innen (nur für die !) um geldwerten
    Vorteil handelt, der entsprechend zu versteuern ist.


    Außerdem ist zu beachten, dass manchmal Dinge trotz Mitarbeiterkonditionen teurer sind als bei Mitbewerbern der
    normale Preis. Das kann vielerlei Gründe haben.


    Das ist die rechtliche Seite.


    In der Praxis kann es aber natürlich auch sein, dass der Metzgerazubi einen gewaltigen Anschiss erhält, wenn er
    sein Leberkäsweckle beim Aldi holt.

  • Erstmal gehen deinen AG z.B. private Versicheurngen oder Telekommunikationsverträge nichts an und auch nicht mit wem du die hast.
    Es gibt Dienstvorschriften z.B. im Bekleidungseinzelhandel z.B. keine adiletten im Nike Store o.ä. - das muss vereinbart sein gglfs. diese Dinge aber kostenlos oder deutlich rabattiert angeboten werden.

  • Alles, was der Arbeitgeber bezahlt und was im Rahmen der Arbeitszeit/bei der Ausübung des Berufs gebraucht wird, kann der Arbeitgeber vorschreiben. In den privaten Bereich hinein kann er nur bei sogenannten "Tendenzbetrieben" etwas vorschreiben. Wer bei Faber Castell arbeitet, dem könnte vorgeschrieben werden, die Bleistifte der eigenen Firma im Büro zu nutzen - aber es kann nicht vorgeschrieben werden, dass er die auch Zuhause benutzt.
    Ist im Arbeitsvertrag zB die Übernahme der Kosten für eine Zusatzrentenversicherung festgeschrieben oder die Übernahme einer Unfallversicherung, kann die Versicherung unter bestimmten Umständen vorgeschrieben werden. Ebenso eine bestimmte "Arbeitskleidung". Hier sogar, ohne dass der Arbeitgeber die stellen muss. (Klassisch: Anzug bei Bankberatern ...). Dass ich als Henkell-Mitarbeiter mit Persil waschen muss, kann mir keiner vorschreiben. Als VW-Autoverkäufer auf dem Firmenparkplatz mit einem Nissan vorzufahren, könnte als Illoyalität ausgelegt werden. Da wird es dann schwierig und hängt letztlich auch mit meiner beruflichen Position zusammen. In diesen Sonderfällen steht es aber oft auch im Arbeitsvertrag. Fußballer eines bestimmten Bundesligavereins haben zB einen Arbeitsvertrag, in dem ihnen die Nutzung eines bestimmten Pkw bzw. einer bestimmten Marke vorgeschrieben wird. (Das Fahrzeug wird dann aber auch meist gestellt...)

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hallo, ich danke Euch. :thanks:


    Mir ist auch wieder eingefallen, woher ich sowas schon kannte. Eine Freundin hat bei einer Krankenkasse gearbeitet und musste da versichert sein. :Hm

    Wer sich den Gesetzen nicht fügen lernt,

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    (Johann Wolfgang von Goethe)

  • ...Eine Freundin hat bei einer Krankenkasse gearbeitet und musste da versichert sein....


    Da hätte ich zusätzlich datenschutzrechtliche Bedenken.

  • Eine Freundin hat bei einer Krankenkasse gearbeitet und musste da versichert sein.


    Also da würde mich auch mal interessieren, ob es rechtens ist, das zu verlangen. Da ist ja wirklich nichts mehr mit Datenschutz...

    LG
    CoCo




    Halte mich fern von der Weisheit, die nicht weint; von der Philosophie, die nicht lacht und von der Größe, die sich nicht vor Kindern verneigt.
    ~ Kalil Gibran ~