Paragraph gesucht

  • Ich habe jetzt von der Bundespolizei einen Passersatz für 8,00 € bekommen. Ob ich den wirklich brauche, weiß ich nicht, aber so bin ich auf der sicheren Seite. Um alles andere kümmere ich mich nach dem Urlaub. :-)

  • Ich greife den Thread jetzt nochmal auf, weil wir nun auch einen Kinderreisepass beantragen müssen und meinen Personalausweis gleich mit.


    Jetzt habe ich gelesen, dass sich die Passbestimmungen zum 1.3.17 geändert haben. Stimmt es denn jetzt immernoch, dass ich allein den Pass beantragen kann ohne den KV? Dann würde ich mir nämlich einfach auch den Text ausdrucken und mitnehmen, falls es Probleme geben sollte.

  • Wenn das Kind alleine mit einem Elternteil gemeldet ist gehen wir auch bei gemeinsamer elterlichen Sorge über die sogenannte Personensorge die das beantragen von Dokumenten beinhaltet. (Marktgemeinde mit über 5000 Einwohnern)


    Die Änderungen zum 01.03.2017 sind zum Thema Sicherheitsmerkmale gewesen, heißt in kurz, der Reisepass sieht von innen komplett anders aus und auch äußerlich hat er ein kleines Facelift bekommen.

    Und unsere Ewigkeit ist nur ein Wimpernschlag, uns bleibt nicht ewig Zeit...

  • Wenn das Kind alleine mit einem Elternteil gemeldet ist gehen wir auch bei gemeinsamer elterlichen Sorge über die sogenannte Personensorge die das beantragen von Dokumenten beinhaltet. (Marktgemeinde mit über 5000 Einwohnern)


    Hä?? :hae:


    Zu viel Beamtendeutsch am frühen Morgen :D


    Ich bin hier in München und man weiß ja nie ;-). Ich werde es wohl einfach mitnehmen.

  • Der Paragraf 6.1.3.1 der Ausführungsbestimmungen zum Passgesetz steht unverändert in den Verwaltungsvorschriften. Es ist eine obligatorische Dienstanweisung. Jeder Mitarbeiter im Bürgerbüro ist weiterhin angewiesen, sich daran zu halten: Ausweis auf Antrag des Betreuungselternteils auszustellen, wenn Kind einzig und mindestens seit sechs Monaten beim Betreuungselternteil gemeldet ist. Eine andere Verfahrensweise müsste als Ausnahme schriftlich und widerspruchsfaehig begründet werden (zB richterliche einstweilige Verfügung in einem Sorgerechtsverfahren ...). Alles andere wäre eine - uebrigens strafbare - Diskriminierung des Betreuungseltermteils und ein Berstoss gegen die Dienstobliegenheiten .
    Die Ausführungsbestimmungen sind jetzt rund zehn Jahre alt. Da kann es keine Unwissenheit mehr geben, sondern nur Dummheit und Boeswilligkeit ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

    Einmal editiert, zuletzt von Volleybap ()

  • Bericht:


    Die Dame bei der Nummernvergabe wollte mir keine Nummer geben ohne Zustimmung des Vaters. Hab ich dann gesagt, dass ich die nicht brauche, weil alleinerziehend und Kind lebt länger als 6 Monate bei mir. Hat nicht geholfen. Dann sagte ich, dass ich den Auszug aus dem Passgesetz dabei hätte, falls sie ihre Richtlinien nachlesen will. Reaktion: Ok, dann trage ich hier alleiniges Sorgerecht ein.


    :frag:ohnmacht:


    Beim Pass ausstellen habe ich dann noch was gelernt.....Stimmt aber nicht oder?
    Wenn das Kind seit mehr als 6 Monaten bei mir allein lebt, dann habe ich automatisch das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht.


    Aha.....


    Dafür wußte aber die Dame, dass ich auch ohne Zustimmung des KV durchaus einen Pass ausstellen lassen kann.

  • Dann sagte ich, dass ich den Auszug aus dem Passgesetz dabei hätte, falls sie ihre Richtlinien nachlesen will. Reaktion: Ok, dann trage ich hier alleiniges Sorgerecht ein.


    Beim Pass ausstellen habe ich dann noch was gelernt.....Stimmt aber nicht oder?
    Wenn das Kind seit mehr als 6 Monaten bei mir allein lebt, dann habe ich automatisch das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht.




    Ha, wird das jetzt also so geregelt in München! :lach



    Was soll das alles mit den ganzen Gutachten, Verfahrensbeiständen und Familiengerichten die überlastet sind: Münchner Modell! Läuft! :thanks::lgh:thumbsup:

  • Großartig oder?


    Bin mal wieder froh, dass ich doch recht gut weiß, dass das Quatsch ist. Wenn das so einfach wäre, dann hätten es viele deutlich leichter.


    "Made my day" dachte ich gestern so. Da kam ein geschenktes Foto von Mausi und mir gerade recht. Das hat mich richtig gefreut, dass die Fotografin einfach ein Foto von uns zweien gemacht hat, weil sie uns so nett fand. Steht jetzt hier und ist richtig toll geworden.

  • Ha, wird das jetzt also so geregelt in München!


    50km südlicher sieht man/frau das schon wieder anders...da hilft es nix, dass das Kind seit nunmehr 16 Jahren ausschließlich bei mir gemeldet ist.
    Tja, die Behörden ticken alle anders, ihre eigenen Regelungen kennen leider nur wenige Mitarbeiter.


    LG Lotta, die nicht lange diskutiert und die aktuelle Negativbescheinigung einfach immer mitnimmt

    edit: Rechtschreibfehler gefunden und korrigiert


    Nur wer einen Schatten hat, steht auf der Sonnenseite des Lebens!

  • Lotta wir haben gemeinsames Sorgerecht und auch gemeinsames Aufenthaltsbestimmungsrecht. Es gibt auch keine Grund das zu ändern, auch wenn ich manchmal gern was daran ändern würde.


    Aber ich habe hier wahrscheinlich ein Bürgerbüro, wo zwar alles Wissen wahrscheinlich vorhanden ist, aber leider verteilt auf alle Mitarbeiter.

  • Lotta wir haben gemeinsames Sorgerecht und auch gemeinsames Aufenthaltsbestimmungsrecht.


    Hallo Phinemuc,


    das habe ich bei Dir auch so verstanden...mein Schlusssatz bezog sich darauf, dass es mühsam ist mit den Behörden und ich (zum Glück) immer dieses Papier vorlegen kann.


    Ungleich umständlicher ist es, wenn man GSR hat (und dies auch von beiden Seiten so gewollt ist). Dann darf man/frau sich mit Ausdrucken der Gesetze und Regelungen bewaffnet zum Amt begeben und muss so seine Rechte durchsetzen, schade.


    LG Lotta

    edit: Rechtschreibfehler gefunden und korrigiert


    Nur wer einen Schatten hat, steht auf der Sonnenseite des Lebens!