Arbeitgeberzuschlag zu den Betreuungskosten

  • Bin gerade darüber gestolpert, dass es sowas gäbe, aber die Arbeitgeber es fast gar nicht nutzen.


    Demnach ist dieser Zuschlag steuer- und sozialabgabenfrei und voll für den Arbeitgeber absetzbar. So wie das klingt, gibt es keine Nacheile für den Arbeitgeber, aber den Vorteil von einer indirekten Gehaltserhöhung (quasi zumindest) für den Arbeitnehmer.


    Kennt das jemand? Bezieht das jemand? Lohnt ich das mal beim Arbeitgeber nachzufragen oder ist es besser bei der Steuererklärung anzugeben? Würde sich der Mehrbedarf dann für den Vater erübrigen (dann hätte er auch einen Vorteil davon)?

  • Bei uns gibt es das, aber es darf ausdrücklich keine Gehaltsumwandlung sein, sonst fallen nachträglich Steuern und Sozialversicherungsbeiträge an. Wird Dein Kind eingeschult, fällt der Zuschlag weg und der Betrag darf vom Arbeitgeber nicht einfach auf das Gehalt aufgeschlagen werden.


    Sprech es ruhig mal an :daumen

  • Na man könnte ja dann einen Zuschlag zur Kinderbetreuung vereinbaren. Das ginge aber nicht nur für außerordentliche Betreuung wenn z.B. Kind krank und man will arbeiten gehen bzw. muss, weil die Kindkranktage aufgebraucht sind, sondern auch, wenn es zum "normalen" Kindergarten ist oder?? Bei uns wird alles per Zusatzvereinbarung geregelt, das könnte man ja dann so vereinabren.


    Wäre das steuerlich besser für den Arbeitgeber oder ist für den Arbeitgeber eine Gehaltserhöhung billiger?


    Und müßte dann der KV keinen Mehrbedarf mehr zahlen??

  • Da für den Zuschuss keine Steuer und keine Sozialversicherung entrichtet werden muss, kommen alle besser bei weg. Du musst belegen, dass Du das Geld für Kinderbetreuung zu entrichten hast und es darf die Höhe der tatsächlichen Kosten natürlich nicht übersteigen. Ansonsten kann die Höhe vom Zuschuss frei gewählt werden. Bei uns kriegen die einen 100 Euro, andere kriegen mehr, das ist Verhandlungssache.

    Ab Schulalter kann die Betreuung zwar weiter bezuschusst werden, ist aber nicht mehr steuer- und sozialversicherungsfrei.



    Und müßte dann der KV keinen Mehrbedarf mehr zahlen??


    Warum soll der Vater weiter vollen Mehrbedarf zahlen, wenn Du ihn im Falle eines Zuschusses vermindert oder gar nicht mehr hast?


    Informationen findet Ihr auch hier:


    Zuschuss zur Kinderbetreuung

  • Der Arbeitgeber kann so einen Betrag zwar "voll absetzen", zahlt ihn am Ende aber trotzdem. Jedenfalls eine gewisse Summe. Damit ist die Sache schon eine Lohnkostensteigerung aus Arbeitgebersicht. Andererseits eine absehbare, befristete. Und sie bindet einen guten Mitarbeiter. Es ist also glasklare Verhandlungssache: Der Mitarbeiter muss das beim Chef in die Wege leiten.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Warum soll der Vater weiter vollen Mehrbedarf zahlen, wenn Du ihn im Falle eines Zuschusses vermindert oder gar nicht mehr hast?


    Informationen findet Ihr auch hier:


    Zuschuss zur Kinderbetreuung

    Ja eben. Ist doch auch gut für ihn, vielleicht erkennt er dann, dass ich ihm nichts böses will, sondern nur was Mausi zusteht. Wenn ich ihm sagen kann, das er zukünftig weniger zahlen muss, wird er sich doch auch freuen. Ich habe doch nur gefragt, weil ich es wissen wollte, ob ich da richtig kombiniert habe :-). Außerdem muss er sich an den Hortkosten ja dann eh nicht mehr beteiligen, soviel weiß ich ja auch schon.


    Wenn die Kinder in der Schule sind, dann kann man das zwar weiter in Anspruch nehmen, aber dann ist es als geldwerter Vorteil. Auch das habe ich schon verstanden. Wenn Mausi in der Schule ist, dann kann ich ja ne Gehaltserhöhung aushandeln :D .


    Dann habe ich also noch eine Sache mit meinem Chef zu besprechen. Da Mausi ja erst 2017 in die Schule kommt, habe ich noch etwas Zeit das zu nutzen. Dann hoffe ich mal, dass ich vielleicht was aushandeln kann .


    Danke euch! :blume

  • Ex soll die Hälfte seines bisherigen Anteils ansparen und später sich am Hort beteiligen ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

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  • :lgh


    Der war gut. Er zahlt ja nicht freiwillig irgendwas zusätzlich. Selbst die Beteiligung am Essengeld hat er eingestellt, weil er das ja nicht muss (stimmt, keine Frage. Verstanden habe ich das trotzdem nicht, weil es ihn drei Jahre nicht gestört hat und er es auch wichtig fand und sich gern beteiligt hat, damit ich Geld für was anderes habe).


    Der wird es hinnehmen, sich nicht dafür bedanken und wahrscheinlich mit seiner Frau wegfahren mit dem Geld, statt es für seine Tochter auszugeben. Ist mir aber egal. Mir geht es besser, wenn ich weiss, daß ich ihm was gespart habe. Ar***tritte habe ich von ihm genug bekommen, da kommts auf einen mehr nicht an.


    Wenn ich überhaupt einen Zuschlag bekomme, dann bringt mir das ja auch was. Alles über 100 Euro ist ein plus in der Haushaltskasse.

  • Nur nicht vergessen, dass die Betreuungskosten in dem Fall dann bei der Einkommensteuer natürlich nicht geltend gemacht werden können. In den Jahren, in denen ich den Betreuungszuschuss in Anspruch genommen habe, gab es für mich auch keine Steuererstattung am Ende des Jahres (2x musste ich sogar kleinere Beträge nachzahlen). Aber unterm Schnitt lohnt es sich natürlich trotzdem.