Kindvater reagiert auf Schreiben nicht

  • Hallo zusammen,


    brauche mal einen Ratschlag. Mein Ex-Mann und Vater meiner Tochter wurde seitens des Jugendamts in Sachen Unterhalt neu berechnet. Dabei kam heraus, das er nun mehr Unterhalt zahlen muss.


    Das Schreiben mit dem neuen Unterhalt ging an ihn und er zahlt den neuen Betrag auch. Mit dem Schreiben wurde er auch dazu aufgefordert den Unterhalt titulieren zu lassen. Nachdem einige Zeit vergangen war und ich immer noch keine Urkunde hatte habe ich ihn drauf angesprochen und er meinte das würde in dem Schreiben ja nicht drin stehen. (Ich habe das Schreiben in Kopie erhalten und es steht mit drin).


    Jetzt ist wieder Zeit vergangen und das Jugendamt hat ihn wieder schriftlich dazu aufgefordert. Auch hierzu habe ich das Schreiben in Kopie erhalten.


    Was kann ich tun wenn er wieder nicht auf das Schreiben reagiert ? Ist es besser in diesem Fall eine Beistandschaft einzurichten damit das Jugendamt alles weitere in die Wege leiten kann oder machen die nichts weiter ?

  • Wenn das Jugendamt ihn angeschrieben hat, ist wohl die Beistandschaft bereits eingerichtet.
    Also lehne dich ruhig zurück und lass die machen. Unterschreibt er nicht freiwillig, wird die Beistandschaft den sog. Titel über das Familiengericht erzwingen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Wenn keine Beistandschaft eingerichtet wäre, auf welcher Rechtsgrundlage hätte das Jugendamt sich mit Ex in Verbindung gesetzt und die Unterhaltsberechnung gemacht?


    *Du hast hier mutmaßlich einer Behörde gegenüber eine entsprechende rechtsverbindliche Erklärung abgegeben. Das reicht.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ich bin persönlich zum Jugendamt hin gegangen und habe gebeten das sie den KV neu berechnen. Ich hatte die Vermutung das er mir die letzten 12 Gehaltsabrechnungen nicht aushändigt um den Unterhalt neu prüfen zu lassen und habe deshalb das Jugendamt mit einbezogen.


    Und wie gesagt unterschrieben habe ich dort nichts

  • Diese Aufgabe darf die sog. Beistandschaft im Namen der Kinder ausüben. Die hast du als Betreuungeltern teil mündlich , aber rechtsverbindlich beauftragt. Sonst hätte die Beistandschaft nicht tätig werden dürfen.Berlin

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Also lehne dich ruhig zurück und lass die machen. Unterschreibt er nicht freiwillig, wird die Beistandschaft den sog. Titel über das Familiengericht erzwingen.


    Bist Du Dir da sicher?


    Ich bin etwas desillusioniert, was die Beistandschaft beim Jugendamt betrifft. Es ging zwar nicht um den Titel, aber darum, dass Ex angekündigt hat die Unterhaltszahlungen einzustellen. Sie hätten ihn einfach gewähren lassen und hätten nichts unternommen, hätte ich mich nicht zwischengeschaltet.


    Gerichtskosten hätten die Kinder, also ich tragen müssen.


    Ich empfinde unser Jugendamt als unwahrscheinlich lätschig und dadurch wird einem das Leben noch zusätzlich schwer gemacht :thumbdown:

  • Das ist ureigenste Aufgabe der Beistandschaft. Losgelöst vom Einzelfall muss man davon ausgehen, dass die Verwaltung ihre Arbeit macht.
    Aber in der Frage und in meiner Antwort ging es ja darum, ob eine Beistandschaft eingerichtet ist.


    Davon ist anhand der Beschreibung auszugehen. Und eine Legitimierung besteht ja ersichtlich auch dadurch, dass Pauli.Panzer ja alle notwendigen Daten über die Kinder, den Unterhaltspflichtigen, Kontonummer etc. geliefert hat. Damit ist der Verwaltungsakt in Gang gesetzt.


    Aber sie kann sich ja diese Bestätigung noch einmal telefonisch von der Beistandschaft holen. Wichtig ist nur, dass man nicht anfängt, parallel zu arbeiten und selbst über das Thema mit dem Ex korrespondiert oder einen Anwalt beauftragt.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Also ich habe nochmal nachgefragt und eine Beistandschaft besteht nicht. Ich muss einen Antrag ausfüllen und dem JA dann zukommen lassen ansonsten dürften die wohl keine weiteren Schritte wie Gericht durchführen

  • Und auf welcher Rechtsgrundlage haben die dann eine Unterhaltsberechnung erstellt und den Vater zur Zahlung und zur Erstellung eines Titels aufgefordert?


    Sehr ominös ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Das ist schon klar. Aber es geht um die Rechtsgrundlage, auf Grund derer das Jugendamt die Neuberechnung angegangen ist. Den Ex angeschrieben hat etc.
    Das darf "das Jugendamt" nicht einfach so. Sondern nur in seiner Funktion als "Beistandschaft".
    Da hat die mündliche Beauftragung anscheinend gereicht ... (Ist jetzt juristische Korinthenkackerei, klar.) Wenn jetzt das Jugendamt/die Beistandschaft via Gericht aktiv werden will, kann es sein, dass sie dir diesen Zettel zur Unterschrift vorlegen, den du erwähnst. Denn sie müssen jetzt dem Gericht nachweisen, dass sie im Namen des Kindes handeln. Und noch viel wichtiger fürs Amt: Wahrscheinlich unterschreibst du, für etwaige Kosten aufzukommen ... Die können bei einer Klage anstehen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hallo,
    Siehe Paragraph 18 SGB8:
    http://dejure.org/gesetze/SGB_VIII/18.html


    Danach kann erst beratend geholfen werden mit Anschreiben , Berechnen usw.


    Muss es vor Gericht gehen = dann Beistandschaft nötig, um rechtlicher Vertreter fürs Kind zu werden und bei Gericht auftreten zu dürfen...


    Das ist wohl so geplant lese ich heraus...

    ^^
    Viele Grüße
    AH


    Mein Nickname ist auch meine Einstellung... :love:


  • Geht es da im § 18 nicht einzig um Umgang und Personensorge? Um die finanziellen Auskünfte einholen zu dürfen, den Auskunftspflichtigen rechtlich in Verzug bringen zu können, müsste eigentlich die Beistandschaft eingerichtet sein. Oder bin ich hier auf dem falschen Dampfer, AlwaysHope?

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hallo Bap,


    wenn du meinen Link öffnest, dann liest du unter Abs. 1. Ziffer 1 auch
    "einschließlich der Geltendmachung von Unterhalts- und Unterhaltsersatzansprüchen des Kindes oder Jugendlichen"
    :-)

    ^^
    Viele Grüße
    AH


    Mein Nickname ist auch meine Einstellung... :love:

  • Klar. Aber diese Beratung und Unterstützung ist im Jugendamt: a) Sie haben Anspruch auf Unterhalt b) ich melde Sie bei der Beistandschaft an. Wir haben da ausgebildete und geprüfte Mitarbeiter.


    In der Praxis habe ich noch nicht erlebt, dass die Mitarbeiter vom Jugendamt, die sich um Umgang kümmern, um Personensorge und mit den Eltern im Mediationsgespräch sind im besten Fall auch noch die Unterhaltsforderungen stellen und wie hier ja anscheinend auch noch selbst berechnen können und den Titel vorbereiten. Das wäre die eierlegende Wollmilchsau im Jugendamt. JA-Mitarbeiter in den Umgangsbereichen wollen ja per se vermitteln und einvernehmlich Dinge lösen. Da gehen die an Geldsachen sehr ungern ran und haben dafür spezielle Mitarbeiter.


    Ich interpretiere den § 18 SGB mit Verweis auf den §1651 BGB jetzt nicht so, dass hier die Sozialarbeiter unterhaltstechnisch vorgehen ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Bei mir ist es auch so, sogar bei zwei verschiedenen Jugendämtern.
    JA 1 am alten Wohnort, hat den Unterhalt berechnet, nachdem sie Auskünfte zum Einkommen beim Ex angefordert haben. Es wurde auch ein Titel erstellt, den ich zugeschickt bekommen habe.
    JA 2 am neuen Wohnort, hat schon mal unkompliziert einen Brief an Ex geschickt, nachdem ich nachgefragt hatte, was ich tun kann wenn der Unterhalt nicht in richtiger Höhe gezahlt wird.


    Beide Male waren es Personen, die für Unterhaltsangelegenheiten zuständig sind.
    Mir wäre nicht bewusst, daß ich eine Beistandschaft eingerichtet hätte.
    Ich habe Beratung und Unterstützung erhalten, das sehr schnell und unkompliziert - und auch erfolgreich.


    Viele Grüße
    Lillytig

  • Nein, Bap,
    der Paragraph 18 SGB 8 gilt auch für die Abteilung Beistandschaft.
    Man muss nicht immer erst zur Abteilung soziale Dienste ;-)
    Die Paragraphen des SGB 8 gelten für ALLE Mitarbeiter im Jugendamt .


    Der Teil ,der mit Sorgerecht und Umgang zu tun hat, obliegt mehr den Sozialarbeitern.
    Der Teil mit Unterhalt natürlich der Abteilung Beistandschaft.
    Da hat der normale Sozialarbeiter der sozialen Dienste in der Regel recht wenig Ahnung davon.
    Deswegen auch Vorsicht, wenn Sozialarbeiter der sozialen Dienstes nähere Auskünfte über Unterhalt im Gespräch erteilen.
    Sie sind leider sehr oft nicht so ganz richtig .
    ( Ausnahmen bestätigen natürlich die Regel wie immer in jeder Berufsgruppe :D )


    Und für Unterstützung in Unterhaltssachen muss man in der Abteilung Beistandschaft denn nicht immer zwingend gleich eine Beistandschaft einrichten.
    Es geht eben auch erst mal über den Beratungs Modus nach Paragraph 18.


    Edit:siehe hier auch Seite 6 :
    https://www.dijuf.de/tl_files/…erstuetzerundBeistand.pdf

    ^^
    Viele Grüße
    AH


    Mein Nickname ist auch meine Einstellung... :love:

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  • Trotz alle dem reagiert KV nicht auf die Schreiben vom JA und der Aufforderung den Unterhalt nun titulieren zu lassen. :motz:


    Werde dann wohl nicht drum herum kommen es gerichtlich zu machen. Entweder durch Anwalt oder eben das ich die Beistandschaft einrichte und das JA das dann durchzieht.