Verhaltensauffälligkeiten nach Umgang

  • Hallo ihr Lieben,
    ich brauch heute mal Rat für eine Freundin.
    Ihr Kind 12 zeigt seit längerem starke verhaltensauffälligkeiten
    in der Schule ,unmittelbar vor bzw nach Umgangswe.
    Das Kind ist bereits mehrmals von der Schule ermahnt wurden
    wegen des Verhaltens.
    Meine Freundin macht sich grosse Sorgen ums Kind u.
    möchte Umgang gerne erstmal einschränken also nur noch ohne Übernachtung
    bis gemeinsames Gespräch beim Jugendamt ,Caritas o.ä
    Sie vermutet das KV Kind emotional manipuliert.
    KV ist auch troz längerer Trennung noch nicht darüber hinweg u.vermischt
    paarebene u.elternebene.
    Nun droht ihr der KV mit Gericht u.das er beim Jugentamt anruft .
    Darf sie den Umgang mit Übernachtung mit der begründung Kindeswohlgefährdung verweigern bis ein gemeinsamer
    Termin bei Jugentamt steht?
    Oder kann das ihr negativ ausgelegt werden hinterher?
    Was kann ich ihr raten?

  • Es fällt aber schon seit längerem auf das das immer vorm bzw nach einem
    Umgangswe ist.
    Kindeswohlgefährdung in dem sinne weil die Schullaufbahn
    aufgrund der verhaltenauffälligkeiten nach dem Umgang
    inzwischen gefährdet ist.
    Es gab schon Mehrere Ermahnungen wegen des Verhaltens.
    Wenn Umgang mal ausgefallen ist und das kind länger mal kein umgang war
    waren keine verhaltensauffälligkeiten.

  • Ich würde vor der Umgangsaussetzung auf jeden Fall mit dem Jugendamt sprechen - oder mit irgendeiner anderen Einrichtung.


    Hat sie versucht, mit dem Vater zu sprechen? Was sagt das "Kind" zu der Situation?
    Wie kommt sie auf die Manipulation?
    Kann es evtl. auch eine trennungsbedingte Zerrissenheit des Kindes sein, die mit dem Beginn der Pubertät stärker zu Tage tritt? Könnte man an dem Punkt ansetzen? Bekommt das Kind Begleitung in der Situation?

  • Kindeswohlgefährdung


    Die gängigen Internet-Suchmaschinen finden viele denkbare Erläuterungen zu diesem Wort ... aber für mich wäre eine ernsthafte Kindeswohlgefährdung deutlich drastischer als es Deine Schilderung erscheinen lassen.


    Und eine Umgangsunterbrechung wäre eine sehr drastische Maßnahme


    Was genau würde sich die Mutter von einem Termin beim Jugendamt versprechen ? Ich würde dadurch keine wesentliche Veränderung erwarten

  • @Loewe_63 Ich denke die TS verspricht sich, dass Experten dem Vater ans Herz legen, das Kind in keine Konflikte zu verwickeln. Zumal, dass das Kind bereits Verhaltensweisen an den Tag legt, die eine Eintragung in die Schülerakte (ich werte die Ermahnungen als blaue Briefe) wert ist. Das ist schon recht bedenklich. Nehmen diese Eintragungen überhand und sind diese regelmäßig, wird nach einem zeitweisen Schulausschluß das Jugendamt informiert. - Kenne ich noch aus meiner Schulzeit (Klassenkamerad) und aus dem Bekanntenkreis.


    Liebe TS, hat die Freundin ihr Kind gefragt, warum es denn so querschlägt? Hat Sie auch den Ex darauf angesprochen? Sowas ist in erster Linie wichtig, bevor man zu irgendwelchen Beratungsstellen rennt.


    Sie kann auch erstmal nur mit dem Kind hingehen. Bei Diakonie und Co. wird sich auch mit den Kids unterhalten. Neutrale Leute, ohne Mutter oder Vater dabei. In dem Sinne zuerst das Problem finden und dann eine Lösung erarbeiten.


    Umgang - das ist eine schwierige Frage. Ich weiß nicht wie groß die Entfernung ist und ob das Kind etwas am Vater- We ändern will. Mit 12 kann man auch seine Wünsche konkretisieren und auch durchsetzen. Will Kind nicht mehr übernachten, ist es so.

    Einmal editiert, zuletzt von Siri2012 ()

  • Ich denke die TS verspricht sich, dass Experten dem Vater ans Herz legen, das Kind in keine Konflikte zu verwickeln.


    Naja - auch "das Jugendamt" steht und fällt mit den jeweiligen Menschen die man dort gerade antrifft.
    Möglicherweise haben wir unterschiedliche Erfahrungen mit "den Experten" gemacht.


    Nach meinen Erfahrungen waren das oft sehr junge Leute, die schlecht vorbereitet recht unprofessionell eingesetzt wurden - und erst mit der Zeit in ihre Aufgabe gefunden haben.
    Zu häufig wechselten sie die Stelle, sobald sie an Kompetenz gewonnen hatten.



    Den Vorschlag, die Thematik zunächst ohne Vater, eher Kind-zentriert anzugehen, finde ich deutlich besser.

  • Hallo Lilly-Greta,

    KV ist auch troz längerer Trennung noch nicht darüber hinweg u.vermischt
    paarebene u.elternebene.Nun droht ihr der KV mit Gericht u.das er beim Jugentamt anruft .
    Darf sie den Umgang mit Übernachtung mit der begründung Kindeswohlgefährdung verweigern bis ein gemeinsamer Termin bei Jugentamt steht?


    Die schnellste Antwort wäre:


    Deine Freundin kann den Umgang verweigern.
    Ist ein Kind im Loyalitätskonflikt, ist in der Tat das Kindeswohl gefährdet. Würde Deine Freundin die Probleme des Kindes einfach abtun mit "ach das ist die Pubertät" würde sie selbst sich schuldig machen am Wohle des Kindes.
    Vordergründig würde die Freundin mit der Maßnahme Umgangsreduzierung ihr Ziel wohl erreichen. Wenn Kindesvater als Konsequenz aus der Verweigerung dann das Jugendamt anruft oder die Regelung des Umgangs bei Gericht beantragt, werden tatsächlich sehr schnell Gespräche angeordnet werden.


    Aber ist die schnellste Antwort auch die richtige Antwort?


    Wurde denn konsequent zu Ende gedacht?
    So viele Fragen sind offen!
    - Was ist das Ziel der Gespräche?
    - Was geschieht nach den Gesprächen?
    - Was genau möchte Deine Freundin erreichen?
    - Wie wird sich die Tochter fühlen?
    - Wird Kindesvater sich überhaupt an die Vorgabe der Mutter halten und tagsüber Umgang haben um das Kind abends nach Hause zu bringen?
    - Würde die Tochter aufgrund dieser Einschränkung ihre Loyalität dann dem Kindesvater beweisen wollen?


    Ich meine, Deine Freundin sollte ihr oberstes Ziel nicht aus den Augen verlieren:
    Dem Kinde soll es gut bzw. wesentlich besser gehen.


    Will sie dieses Ziel erreichen, sind Schnellschüsse aus der Hüfte wenig zielführend. Die Umgangsverweigerung wäre so ein Schnellschuss. Deine Freundin würde sich fragen lassen müssen, aufgrund welcher beruflicher Kompetenzen sie die Diagnose erstellen (Loyalitätskonflikt) und die Therapie (Umgangsreduzierung) verordnen darf. Man wird ihre Glaubwürdigkeit in Frage stellen und sie unter den Generalverdacht stellen, selbst den Loyalitätskonflikt im Kinde zu verursachen.


    Der Königsweg muss sein, zuerst gesicherte Erkenntnisse über die Ursache der Probleme zu haben.


    Eine der besten Adressen ist hier die Erziehungsberatung des Jugendamts. Die EB schaut sich die Kinder an und auch das Umfeld der Kinder. Sie geben wertvolle Tipps, versuchen auf beide (!) Eltern einzuwirken falls diese es sind, die dem Kind Probleme bereiten. Nebeneffekt bei der Hilfe durch das Jugendamt ist, dass die Probleme des Kindes und die Einschätzung der Fachleute dann dokumentiert sein würden.

    Auch denkbar wäre eine neutrale, psychologisch ausgebildete Ansprechpartnerin für das Kind, die dem Kinde hilft, die eigene Position zwischen den zerstrittenen Eltern zu finden. Oftmals hilft der Blick von außen um zu erkennen, wo denn nun die Pubertät tobt und wo es sich um einen Loyalitätskonflikt handeln könnte.


    Erst wenn diese Maßnahmen keinen Erfolg haben, sollte an weitergehende Schritte gedacht werden.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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  • Ich würde von einer Aussetzung der Übernachtungen abraten. Was soll sich denn effektiv an den Verhaltensauffälligkeiten ändern, wenn die Übernachtung weggelassen wird??? Wenn tatsächlich eine emotionale Manipulation stattfindet, dann wohl kaum nur nachts, oder?
    Eine einseitig ausgesprochene Umgangsänderung (Verkürzung, Aussetzung) kann der Mutter in der Tat negativ ausgelegt werden, wenn die Änderung nur auf Grund ihrer Wahrnehmung erfolgt und nicht durch Dritte bestätigt wird.


    Der erste Ansatzpunkt für mich wäre auch, das Kind selbst zu befragen. Wie steht es zu den Umgängen, was ist los in der Schule, etc. Wenn das direkte Gespräch der Mutter mit dem Kind nichts bewirkt, dann kann auch gerne das Jugendamt oder eine andere Ansprechstelle eingeschaltet werden. Da würde ich auf ein direktes Gespräch des Jugendamtmitarbeiters mit dem Kind (ohne Beisein der Eltern) hinwirken.


    Zur Erziehungsberatung habe eine distanzierte Meinung. Die hat uns im Gegensatz zu der normalen Jugendamtsmitarbeiterin überhaupt nicht geholfen, hat nur die Sicht meiner Ex-Frau verstärkt und dem Kind in keinster Weise geholfen. Kann aber natürlich auch nur ein Einzelfall sein, ich wollte aber den Erfahrungsbericht an dieser Stelle einmal loswerden.


  • Und was würde geschehen, wenn die "Schullaufbahn" gefährdet wäre, wenn das Kind während der Zeiten bei der Mutter Verhaltensauffälligkeiten zeigt?


    Möglicherweise handelt es sich schlicht und ergreifend um eine trennungsbedingte Verunsicherung des Mädchens.


    Hier nimmt ein Vater seine Verantwortung für sein Kind wahr (er lernt mit ihr) und es passt trotzdem nicht. Ansonsten hört man landauf, landab, dass Väter sich zu wenig kümmern.


    Tja, unter diesen Umständen bin ich froh, kein Vater zu sein.

  • er nimmt ein Vater seine Verantwortung für sein Kind wahr (er lernt mit ihr)

    :hae: ich hab jetzt noch mal alles durchgelesen, was die TS geschrieben hat, aber ich sehe nicht, dass sie auch nur einmal erwähnt hat, dass KV mit der Tochter lernt... das war ein anderer Thread, oder?

    Man sitzt insgesamt viel zu wenig am Meer...

  • :hae: ich hab jetzt noch mal alles durchgelesen, was die TS geschrieben hat, aber ich sehe nicht, dass sie auch nur einmal erwähnt hat, dass KV mit der Tochter lernt... das war ein anderer Thread, oder?


    Hoppala, :rotwerd sorry, da habe ich tatsächlich den Thread verwechselt, bin anscheinend schon ganz wirr. :hae:


    Aber dass die Auffälligkeiten an der Trennung an sich liegen, das bleibt von meinem Irrtum ja unberührt.

  • Die Fragestellung


    - Kind verhält sich in der Schule gelegentlich auffällig
    - Zeitlich fällt das nach meiner Wahrnehmung mit den Kontakten beim Vater zusammen
    - Schlussfolgerung: Der Vater wird wohl etwas Schlechtes machen. Ich weiß auch schon, was das ist (Manipulation).
    - Konsequenz: Ich will die Kontakte unserer Tochter mit seinem Vater einschränken, insbesondere keine Kontakte mehr nachts.


    macht deutlich, dass das Kind zunächst einmal von deiner Seite unter Druck ist, und dass du die Beziehung des Kindes zu seinem Vater über den Hebel "verhaltensauffällig" kontrollieren möchtest.


    Wenn ich mir die Gymnasialklasse meines Sohnes ansehe, dann gibt es /gab es in dem Alter reihenweise Kinder, bei denen die Lehrer immer wieder mal Verhaltensauffälligkeiten feststellen. Die meisten der Kinder leben aber nicht in einer Trennungssituation, sodass die Eltern sich nicht als erste Maßnahme überlegen konnten, den Kontakt zum jeweils anderen Elternteil einzuschränken oder die Schuld beim anderen Elternteil zu suchen.


    Wenn es um Verhaltensauffälligkeiten geht, kommt es darauf an, was für ein Verhalten auftritt. Wenn es z.B. um soziale Unverträglichkeit geht, dann sollte man mit einem 12 jährigen Kind (das durchaus schon Verantwortung für sein Verhalten übernehmen kann) und ggf. mit der Schule klar und konkret besprechen, welches Verhalten akzeptabel ist und was abgestellt werden muss, anstatt dem Kind eine Entschuldigung frei Haus zu liefern: Dein Vater ist Schuld, wenn du dich daneben benimmst.

  • Es geht meiner Freundin darum.das es in der Schule
    nicht immer eskaliert wenn Umgangswe ist.
    Sie möchte eine Lösung finden das der Umgang entspannter fürs Kind
    ablaufen könnte.Der Kv fragt das Kind auch über die mutter aus.
    Mit Dem Kv hat sie bereits geredet ,ihm auch vorschläge zwecks Umgang gemacht
    u.ihn auch gebeten sich Gedanken zu machen u.vorschläge zu machen.
    Ihre Vorschläge wurden sofort abgelehnt u.eigene Gedanken will
    er sich nicht machen weil der Umgang in seinen Augen entspannt läuft.
    Bisher ist alle 14 Tage u.Kind muss dreieinhalbstd.mit der bahn fahren
    pro strecke.
    Ein vorschlag von ihr war das er ml vor ort übernachtet,nicht bei ihr,
    sozusagen auf probe paar WE ob das fürs kind besser wäre.
    Er lehnt alles ab.
    Sie macht sich halt Sorgen wegen Schule, weil kind schon 2 ermahnungen hat.
    Sie ist verzweifelt u.möchte eine Lösung bevor es zu spät ist u.kind von der Schule
    verwiesen wird.

  • weil der Umgang in seinen Augen entspannt läuft.


    Das kann voll und ganz der Wahrheit entsprechen.


    Grundsätzlich meine ich, wenn es Fehlverhalten in der Schule gibt, an welchen Tagen auch immer, dass man dann dieses Verhalten ändern muss.


    Fehlverhalten und Ermahnungen gibt es bei vielen Kindern zu Beginn und während der Pubertät. Erziehung ist in dem Alter kein Zuckerschlecken. Die kann man auch nicht an Jugendamt oder Beratungsstellen abgeben.


    Mein Ansatz wäre als Elternteil, das Fehlverhalten direkt beim Kind anzusprechen, über Wege, es zu ändern und über Gründe zu sprechen, die zu dem Verhalten führen.


    Mein Ansatz wäre nicht, die Schuld für Fehlverhalten des Kindes /Jugendlichen bei anderen zu suchen. Schwupsdiwups ist man dabei, das Fehlverhalten des Kindes gegen den ungeliebten Ex-Partner zu instrumentalisieren.

  • Schade, dass es nur die Freundin ist, über die geschrieben wird, denn ich habe so viele Fragen....


    Wie kommt die Freundin denn darauf, dass das Fehlverhalten des Kindes etwas mit dem Umgangswochenende zu tun hat? Nur aufgrund des zeitlichen Zusammenhangs? Wie äußert sich denn das Verhalten des Kindes in der Schule, das zu den Ermahnungen führt? Vor allem...wie äußert sich denn das Kind dazu???


    Ich verstehe nicht, was die Aussetzung der Übernachtung für einen Einfluss haben soll? Wenn ich das richtig verstanden habe, dann ist das Kind alle 2 Wochen zum Wochenende beim Vater. Dazu muss es pro Strecke 3,5 Stunden mit den Bahn fahren. Und jetzt ist die Lösung für die Mutter, dass die Übernachtung beim Vater ausgesetzt wird? Damit das Kind noch länger unterwegs ist? Oder damit es vor Ort des Vaters irgendwo anders übernachtet aber bloß nicht beim Vater??? Was anderes als möglicher Missbrauch des Kindes kann denn dafür der Beweggrund sein, so etwas überhaupt in Erwägung zu ziehen???


    Sorry, ich blicke es nicht, vielleicht kann mich jemand aufklären. :frag

  • Vielleicht ist dem Mädchen alles ein bischen zu viel ...
    Sie ist zwölf Jahre alt, da beginnt die Zeit wo sie mit sich selbst viel zu tun hat ...
    Dreieinhalb Stunden Bahnfahrt (nach der Schule vermute ich) alleine sind auch nicht ohne ...
    Dann ein Wochenende beim Papa der die Trennung noch nicht verarbeitet hat, und wahrscheinlich entsprechende Äußerungen macht ...
    Dann kommt sie zurück und Montags geht's wieder volle Kanne los, Schule etc. ...

  • Wenn ich das mit der langen Fahrtzeit lese, dann frage ich mich als erstes, wie die Entfernung entstanden ist.
    Möglicherweise würde das auch Hintergründe der Standpunkte beider Elternteile erklären.


    Insgesamt würde ich der Mutter aber raten selbst aktiv nach Ursachen und Lösungen zu suchen - die indirekte Schilderung hier über TS macht es gerade nicht leichter.
    Aber mit 12 Jahren ist das Kind in einem Alter, in dem es Umgänge in gewissem Rahmen selbst organisieren kann. Bei einem Gerichtstermin um den ständigen Aufenthaltsort hätte die Willenserklärung des Kindes großes Gewicht.
    In der ganzen Schilderung fehlt mir gerade ein wenig die Sicht des Kindes, was es eigentlich will.
    Will Kind vielleicht mehr zum Vater ? Erzeugt das die Problematik auf die mit Einschränkungen im Umgang geantwortet werden soll ?