Erbe ausschlagen

  • Muss ich mich, um ein Erbe auszuschlagen, an den Sterbeort des Erblassers begeben? Oder kann ich die Angelegenheit beim Nachlassgericht meines Wohnortes klären? Was passiert, wenn der mit sorgeberechtigte Vater nicht rechtzeitig die notwendige Unterschrift fürs Kind leistet, um es vor Schulden zu bewahren?

  • Normalerweise zum Gericht des Wohnortes des Verstorbenen ( so war es hier in unserem Fall jedenfalls) und die Unterschrift des KV kannst du doch notfalls vom Familiengericht ersetzen lassen, ich denke, dass das aufgrund der Fristwahrung ja dann hoffentlich problemlos gehen müsste, aber damit habe ich so gar keine Erfahrung.

    Man sieht nur mit dem Herzen gut, das Wesentliche ist für unsere Augen unsichtbar...

  • Aber der Erblasser wohnte in Nordrhein- Westfalen, der Kindsvater in Bayern. Ich glaube, da muss ein Anwalt helfen, denn Unterschrift ersetzen darf nur in der Frist von 6 Wochen erfolgen und man muss ihm ja Gelegenheit zum reagieren geben, oder?

  • Nein, du kannst an dein eigenes Amtsgericht gehen und es dort ausschlagen. Das wird dann von AG zu AG weiter
    gereicht.


    Bei der Unterschrift kann ich dir leider nicht helfen. Sorry :wink

  • Hm. dann ist das wohl von AG zu AG verschieden, denn mein Mann hats hier vor Ort versucht und sie haben ihn weggeschickt zum zuständigen AG....

    Man sieht nur mit dem Herzen gut, das Wesentliche ist für unsere Augen unsichtbar...

  • huhu,


    ich hatte das ganze vor zwei jahren:


    ich konnte das beim zuständigen amtsgericht meines wohnortes erledigen. ich bin allein sorgeberechtigt, sodaß dann das amtsgericht noch verhandeln musste ob ich das erbe ausschlagen darf (schliesslich hätte ich nutzniesser sein können). das amtsgericht hat dann die ausschlagung mit fristwahrung an das gericht des erblasser gesendet. von dort kam dann auch die kostennote...


    lg

  • Ich durfte wählen, mein Wohnort oder der des Erblassers. Zwar damals ein Bundesland, aber zwei verschiedene Städte, musste aber sofort zahlen.


    Hab auch gleich für Junior mit ausgeschlagen ohne großes Drumherum

  • Interessehalber, was für Kosten fallen dann an, wenn man das Erbe ausschlägt...


    Also bei mir waren es 10 oder 13€. Ich weiß aber nicht ob sich das nach Verwandtschaftsverhältnis staffelt
    evtl.
    Bei uns war es eine Tante meiner (mittlerweile Ex) Schwiegermutter :rolleyes:

  • Erbe ausschlagen kostet 36 Euro, aber man kann das nicht einfach für ein minderjähriges Kind tun. D.h., die Frist muss nun verlängert werden, es muss genau aufgelistet werden was minus oder plus vorhanden ist und dann gibt es einen Termin beim Familiengericht, bei dem beide Elternteile ihre Meinung sagen dürfen und der Richter entscheidet, ob angenommen oder ausgeschlagen wird. Die Eltern sind einer Meinung, so dass ich den Sinn einer solchen Verhandlung nicht wirklich verstehe.