Einkommenssteuer 2015

  • Ihr Lieben, ich brauch mal kurz eure Hilfe. Ich habe das ganze Jahr über für die Betreuung meines Sohnes mtl. Beiträge an den Bezirk Mittelfranken bezahlt. Soll ich am besten vom Bezirk eine Übersicht über die geleistete Zahlung nachreichen oder reichen die Kontoauszüge? Letzteres müsste ich für jeden Monat ausdrucken :ohnmacht:

  • Soll ich am besten vom Bezirk eine Übersicht über die geleistete Zahlung nachreichen oder reichen die Kontoauszüge?


    Ich hab immer nur den Vertrag dabei gelegt-
    dann einfach die Gesamtsumme eingtragen....
    einen Nachweis, dass ich wirklich auch bezahlt habe, hat mein FA hier nie gewollt (hätte ich aber anhand der Kontoauszüge nachweisen können)

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Mich wundert da etwas: So viele von euch schreiben, sie würden noch auf Belege warten, die sie beilegen müssen, Luchsie kopiert einen Vertrag und reicht diesen beim Finanzamt ein - warum?
    Ich reiche als einzige Anlage meine EÜR ein, ansonsten nichts. Warum macht ihr euch und dem Finanzamt so viel Arbeit? :hae:

  • Ihr Lieben, ich brauch mal kurz eure Hilfe. Ich habe das ganze Jahr über für die Betreuung meines Sohnes mtl. Beiträge an den Bezirk Mittelfranken bezahlt. Soll ich am besten vom Bezirk eine Übersicht über die geleistete Zahlung nachreichen oder reichen die Kontoauszüge? Letzteres müsste ich für jeden Monat ausdrucken :ohnmacht:

    Da lege ich keine Nachweise dem FA vor. Sagte auch mein Steuerprogramm das das FA das in der Regel nicht will. Sollten Sie dies doch wollen, melden die sich eh nochmal.



    Luchsie : EÜR ist sicherlich eine "Einnahmen-Überschuss-Rechnung"

  • Warum macht ihr euch und dem Finanzamt so viel Arbeit?


    Einnahmen-Überschuss-Rechnung


    also, eine EÜR habe ich noch nie gemacht :frag
    macht das bei einer sozialversicherungspflichtigen (und nicht selbständigen) Beschäftigung überhaupt Sinn?


    Man muss ja seine Einnahmen, und abzugsfähigen Ausgaben nachweisen-
    es gibt Dinge, die (seit diesem Jahr) online an das FA übermittelt werden- hier fallen natürlich die Belege weg...
    bei mir sind das Einkommensbescheinigung(en), Daten der Hauptkrankenversicherung, Daten der Pflegeversicherung-


    Belege benötige ich für folgendes:
    Nachweis Schwerbehinderung (immer in dem Jahr, indem sie verlängert wird)
    Krankenzusatzversicherung
    Rentenzusatzversicherung
    ggf. Arbeitgeberbescheinigung über Arbeitstage (ich arbeite mehr, als 5 Tage/Woche)
    Lebensversicherung
    Haushaltsnahe Dienstleistungen
    früher halt auch Kinderbetreuungskosten (da kam immer einiges an diversen Belegen zusammen... Schulbetreuung, Ferienbetreuung etc.)
    Krankenzusatzkosten
    abschreibbare Dinge (PC)
    Fort- und Weiterbildungskosten
    Unfallversicherung
    Nachweis über Einsatzwechseltätigkeit
    Spendenbescheinigungen
    und und und....


    Ohne Nachweis würde mein FA nur die Pauschbeträge anerkennen

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Also ich reiche auch eine Menge ein:


    - Private KK für Kind und mich (bekomme von der KK einen Vordruck)
    - Rechnungen sämtlicher Versicherungen
    - die gesamten Kosten für's Haus (wegen Arbeitszimmer) - definitiv der größte Posten wegen lauter Einzelbelege
    - Betreuungskosten Kind
    - Spendenbescheinigungen
    - Arbeitsmittel


    Bei einigen Sachen wie z.B. DRLG-Mitliedsbeitrag habe ich gar keine Rechnung, ebenso bei den Betreuungskosten. Da reiche ich auch einfach Kontoauszüge im Original ein. Jetzt nicht 12 Stück für die Betreuung, sondern nur exemplarisch 2.
    Bisher hat sich das Finanzamt noch nie beschwert.
    Nur bei meinen Hauskosten haben sie mal Belege verlangt, seitdem kriegen die ALLES. :D

  • Luchsie: EÜR ist nur für gewerbliche oder selbständige Tätigkeit, bei Nichtselbständiger Arbeit gibt es so etwas nicht, man hat ja keine Betriebsausgaben.


    Ich reiche übrigens NIE Belege ein und bisher hat auch noch kein Finanzamt welche eingefordert. Auch auf der Arbeit ( Steuerbüro) reichen wir keine Belege ein ( Das Finanzamt möchte auch möglichst keine Belege mehr sehen), wenn sie doch welche wollen, fordern sie sie an. ( z.B. hatte ich neulich einen Mandanten, der von zu Hause aus ( Deutschland) eine nichtselbständige Tätigkeit in Schweden ausübte. Das war dem Finanzamt wohl suspekt und sie forderten die Gehaltsabrechnungen. Bei "normalen" Werbungskosten wollen sie nur noch selten Belege sehen. Sinn macht z.B, die von Luchsie angesprochene Bescheinigung des AG, wenn die aber einmal eingereicht wird, und der AG nicht wechselt, reicht das meistens...

    Man sieht nur mit dem Herzen gut, das Wesentliche ist für unsere Augen unsichtbar...

  • Soll ich am besten vom Bezirk eine Übersicht über die geleistete Zahlung nachreichen oder reichen die Kontoauszüge? Letzteres müsste ich für jeden Monat ausdrucken



    kannst du im Online-Banking nicht sortieren?


    Ich suche da für 2015 nach "Stadtkasse" - dann erscheint das alles auf einer Seite - dann gibt es oben so ein kleines Excel Tabellen Symbol - da click ich drauf - schon alles in der Datei - Summe bilden und ausdrucken


    ggfls. müssen Kinderbetreuungskosten mit Vertrag und Zahlungen nachgewiesen werden - aber da würde sich das Finanzmt auch melden.


    Ich hab in meinem Wiso Haushaltsbuch einiges als Steuerrelevant gekennzeichnet - dann wirft es dann automatisch aus. DLRG, Fördervereine und Co. reiche ich auch ohne Beleg ein.

  • Tja... ich installiere gerade das Programm ^^:-(
    "Keine Belege" heißt auch das ich erstmal nicht den ganzen Klimperkram an Rechnungen für Weiterbildung, Büromaterial mitschicken muss?

  • Ich habe bei Elster auch angekreuzt dass ich keine Belege einreiche, habe es letztes und dieses Jahr auch nicht getan. Hätte sie aber geordnet da falls sie die doch einfordern. Das haben sie die letzten zwei Jahre aber nicht getan.
    Habe jetzt nach sechs Wochen meinen Überschuss zurück und auch der erhöhte Entlastungsbetrag für Alleinerziehende für zwei Kinder ist richtig aufgeführt.

  • so, endlich geschafft 2014 abzuschicken. Für 2015 muss ich erstmal meine Firmenbuchführung endlich erledigen. Leider habe ich keine bis wenig Zeit dafür... hoffe ich bekomme das demnächst mal gebacken, denn auch da dürfte es einiges an Kohle wiedergeben...

    Man sieht nur mit dem Herzen gut, das Wesentliche ist für unsere Augen unsichtbar...

  • Fast bin ich ja ein wenig neidisch auf alle, die was wiederkriegen. Aber dass ich nachzahlen werden muss, heißt ja auch, dass mein Gewinn gestiegen ist - das ist auch ein schönes Gefühl... :-)