hallo,
Ich habe kurzfristig ein besseres jobangebot bekommen zum 04.01 und habe meine alte arbeit zum 31.12 gekündigt.
muss ich mich wegen den 3 tagen arbeitslos melden?
hallo,
Ich habe kurzfristig ein besseres jobangebot bekommen zum 04.01 und habe meine alte arbeit zum 31.12 gekündigt.
muss ich mich wegen den 3 tagen arbeitslos melden?
Würde ich immer machen. Nur um wirklich sicher krankenversichert zu sein. Ich denke drei fehlende Tage für die Rentenberechnung machen den Kohl nicht fett.
Ob man muss weiss ich aber leider nicht.
Hallo,
die Krankenkassenkosten für die 4 Tage sind bei der Meldung der Arbeitslosigkeit abgedeckt. Ebenso die Rentenversicherung etc. Also anzuraten ist es, auch wenn es Rennerei bedeutet.
Viele Grüße
*unbedingt*!!!!!
Nach meinem Kenntnisstand muss mindestens die gesetzliche Krankenversicherung lückenlos bestehen.
Einige Tage Lücke können Dir vielleicht sehr viel Aufwand nachträglich bereiten .....
Nach meinem Kenntnisstand muss mindestens die gesetzliche Krankenversicherung lückenlos bestehen.
Einige Tage Lücke können Dir vielleicht sehr viel Aufwand nachträglich bereiten .....
......so ist es!!!
Aber ist man nicht max. 1 Monat noch nachversichert bei der Krankenkasse? §19 Absatz 2 SGB V
Oder trifft das in dem Falle nicht zu bzw. habe ich da jetzt einen Denkfehler?
Wegen der Rentenversicherung weiß ich jetzt natürlich nicht, wie das ist.
Definitiv melden! Nicht nur wg Krankenversicherung. Meldest du dich, wird dein Gehalt bei der Berechnung des AG mit einbezogen, wenn während der Probezeit etwas bei deinen neuen Job schief geht.
Guten Start
Die Rentenversicherung wird Dich so lange nerven, bis Su in deren System lückenlos versichert bist. Ich habs durch.
Ich war 10 Tage arbeitslos und bin dem ein Jahr hinterhergerannt. Dabei hatte ich mich arbeitslos gemeldet, das Arbeitsamt hatte jedoch an die falsche RV gezahlt.
Krankenversichert biste einen Monat nach Ende der Tätigkeit weiter.