Kosten für Ausbildung an Privatschule

  • Unsere Tochter möchte nach der mittleren Reife im Sommer gerne auf die Ergotherapeuten Schule gehen.


    Es ist so gut wie ausgeschlossen, einen Platz auf der staatlichen Schule zu bekommen, da die Plätze dort sehr dar sind (mindestens 300 Bewerbungen für 30 Plätze). Aber sie wird es natürlich probieren.


    Es gibt aber auch eine Privatschule, die monatlich ca. 380,- € Schulgeld kostet.


    Kann mir jemand sagen, wie es sich damit verhält?
    Muss sich der Vater zusätlich zum Unterhalt am Schulgeld beteiligen?


    Tochter ist dann 16 (also minderjährig), es ist die erste Ausbildung direkt nach der Schule und er könnte es sich finanziell auf jeden Fall leisten.


    Und nein, ich habe ihn noch nicht gefragt, da wir derzeit nicht miteinander kommunizieren.
    Und bevor ich das mache, würde mich interessieren, ob es hierfür eine Rechtsgrundlage gibt, dass er sich beteiligen muss oder ob ich auf sein Goodwill angewiesen bin.


    Vielen Dank!

  • Da es die erste Ausbildung ist, wird er sich wohl beteiligen müssen.


    Mir ist nur nicht bekannt, ob es vergleichbar ist mit Studiengebühren, die zusätzlich zum KU von den Eltern zu tragen sind.


    Kannst Du einen RA fragen? :Hm

  • Die andere Möglichkeit wäre halt z.B. ein FSJ oder Praktikumsjahr zu machen oder FOS und es dann nochmal auf der kostenfreien Schule zu probieren.


    Aber es ist halt eine Milchmädchenrechnung, denn dadurch verlängert sich die Zeit bis zum Ende der Ausbildung für die noch Unterhalt gezahlt werden muss.


    Ist halt die Frage, was sinnvoller ist.....


    Aber da man mit ihm nicht sprechen kann und er sich auch noch kein einziges Mal erkundigt hat, wie es nach dem Schulabschluss weitergehen soll, wird es ihn wohl nicht interessieren.


    Vielleicht geht er auch davon aus, dass sie eine Ausbildung macht und Geld verdient und er damit nicht mehr zahlen muss (oder bedeutend weniger).... keine Ahnung!

  • Was heißt "Euerer Ergotherapeuten", Lena?


    Und soviel günstiger ist es nicht....
    Wenn wir uns das Schulgeld teilen würden, dann wären es für jeden knapp 200,- € pro Monat. Jetzt zahlt er ca. 440,- € UH, d.h. mit dem einen Jahr FSJ oder Praktikum sind schon zwei Jahre Schulgeld finanziert.


    Oder hab ich da einen Denkfehler???

  • Im Falle von Überbrücken mit FSJ, wie sieht es dann aus mit KU ? wie wird ihr Verdienst dagegengerechnet?


    .... bitte bedenken, wenn Eure Tochter 18 wird, seid ihr beide anteilig KU verpflichtet, prozentual zum Einkommen, dann würde auch das Schulgeld anteilig gerechnet werden.

  • Das Einkommen vom FSJ wird hälftig angerechnet auf den Unterhalt.
    Wenn sie aber ein Praktikumsjahr macht, was vielleicht sogar sinnvoller wäre (gibt mehr Punkte), dan verdient sie nichts und der Unterhalt läuft weiter.


    Mein Exmann und ich verdienen ungefähr gleichviel, so dass wir das Schulgeld in etwa halbieren müßten (wie ich oben geschrieben habe).


    Und wenn sie dann, in zwei Jahren (also für das letzte Schuljahr) volljährig ist, bin ich zwar theoretisch auch barunterhaltspflichtig. Aber solange sie daheim wohnt, ist das nicht wirklich relevant....

  • . Aber solange sie daheim wohnt, ist das nicht wirklich relevant....


    Wieso nicht?


    Du bist ihr auch dann zu Barunterhalt verpflichtet wenn sie zu Hause wohnt,
    der Unterhaltsanspruch der Eltern wird dann entsprechend der Einkünfte gequotelt.


    Wie sich die Unterhaltspflicht des Vaters bei einem FSJ verhält weiß ich nicht, aber mein Kind hat vor seiner Lehre ein halbes Jahr unbezahlte Praktika gemacht und für diese Zeit musste der Vater keinen Unterhält zahlen da es zumutbar gewesen wäre eine bezahlte Ausbildung zu beginnen.( Ich muss allerdings anmerken das Kind gerade volljährig war als dies bei uns eintrat)


    Gruß hamster

    Wenn ich in die Hölle komme, verlässt der Teufel seinen Thron und flüstert:


    "Willkommen zurück Meisterin!"

  • Wird in dem Fall aber nicht unterschieden, ob Kind einfach sinnlos "nichts" macht oder das Praktikum, um eben Punkte zu erlagen für den Platz an der Schule?


    Die wenigen Plätze werden nach einem Punktesystem vergeben. Diese gibt es eben für entsprechenden Schulabschluss, Praktikas, FSJ, abgeschlossene Berufsausbildung etc.


    Und das mit dem Barunterhalt ist doch nur theoretisch....
    Kind wohnt zu Hause, ich zahle Barunterhalt und Kind muss wieder Geld abgeben für Kost und Verpflegung. Also kann ich das Geld gleich behalten, denn es landet wieder bei mir.
    Aber man kann gerne auch zwei Daueraufträge machen für Unterhalt und Abgabe daheim abzüglich Taschengeld.

  • Hallo


    rein aus dem Bauch heraus:


    Ein Studium würde ja auch mitgetragen werden müssen, insofern bin ich mir ziemlich sicher, dass auch eine solche Ausbildung, die ja nun nichts furchtbar exotisches darstellt, von beiden Eltern finanziert werden müßte. Eventuell müßtest Du Unterhalt zahlen, den Du dann mit "Kostgeld" gegenrechnest und alles bleibt wie es ist. Auch die Tatsache, dass halt die allermeisten an Privatschulen ausgebildet werden, ist normal.


    Ich würde mir zwei, drei Schulen, die in Frage kommen, ansehen, eine Kostenaufstellung machen lassen (Kosten für Material, Bücher, Lehrgeld und sowas), Fahrtgeld berechnen und dann eine Beistandsschaft rechnen lassen. Dann würde ich den Ex anschreiben lassen.


    Gruß

  • So würde ich es grundsätzlich auch sehen....


    Wir haben ja den Vorteil, dass wir in München wohnen und da gibt es noch zwei Privatschulen.
    Kosten sind ungefähr gleich und Zusatzkosten wie Fahrtkosten auch.


    Ich werde dann mal die Infotage noch abwarten und es dann mal so machen.
    Bin gespannt wie er reagiert...

  • Wird in dem Fall aber nicht unterschieden, ob Kind einfach sinnlos "nichts" macht oder das Praktikum, um eben Punkte zu erlagen für den Platz an der Schule?


    Nein, mein Sohn hat die Praktika in genau dem Berufsfeld gemacht in der er eine Lehrstelle suchte und dann, auf Grund der Praktika, auch bekam.
    Grund: er hätte sich auch ohne Praktika weiter bewerben können,erhöhte Chancen auf einen Platz sind nicht relevant, bzw dem Unterhaltspflichten Elternteil nicht zuzumuten da das Kind sich ja unentschieden könnte.


    Und das mit dem Barunterhalt ist doch nur theoretisch....


    Auch hier nein, wie bereits geschrieben verringert sich durch die Anrechnung deines Gehaltes ( Quotelung) der Baranteil des Vaters. Du musst dann nicht nur in der Theorie
    das Geld aufbringen sondern tatsächlich da der Vater eben weniger zahlt.

    Wenn ich in die Hölle komme, verlässt der Teufel seinen Thron und flüstert:


    "Willkommen zurück Meisterin!"

  • Auch hier nein, wie bereits geschrieben verringert sich durch die Anrechnung deines Gehaltes ( Quotelung) der Baranteil des Vaters. Du musst dann nicht nur in der Theorie
    das Geld aufbringen sondern tatsächlich da der Vater eben weniger zahlt.


    Ja, der Vater zahlt weniger, das ist schon klar. Aber ich muss meinen Anteil nicht wirklich auszahlen, sondern den Teil nur "theoretisch", da ich ihn ja für Kost und Logie wieder verlangen kann.


    Bescheuert ist es trotzdem, denn nur durch den 18. Geburtstag ändert sich ja nix .... aber danach fragt ja keiner!

  • Was heißt "Euerer Ergotherapeuten", Lena?


    ich arbeite in einer sozialen Einrichtung - wir haben FSJler - wir haben Ergo-Schüler und natürlich auch Ergotherpeuten im täglichen Einsatz


    Die FSJler bekommen Taschengeld und Kindergeld - fraglich wieviel Unterhalt in dieser Zeit noch gezahlt werden müßte, von den Elternteilen.


    Allerdings ist die Schule eine staatliche und erhebt nur Materialkosten von 50 Euro/Monat.

  • Kosten für eine Privatschule zusätzlich zum Kindesunterhalt einzufordern, ist schwierig. Es müsste entweder das Einverständnis des anderen Sorgeberechtigten für die Schule/Ausbildung vorliegen. Dann muss er sich nach Einkommen an den Kosten beteiligen. Oder aber diese Privatschule ist unabdingbar. Da hier aber die schulische Leistung des Kindes den Zugang zur öffentlichen und kostenlosen Schule verhindert, könnte es sehr schwierig sein, den Anteil des Vaters zu erzwingen. Da muss das Kind halt einen anderen Beruf suchen, zu dem es sich qualifiziert hat.


    Ist das Kind volljährig, hat der Barunterhalt bei den hier angegebenen Beträgen eine erhebliche Auswirkung auf den Unterhalt des Vaters. In der hier im Leitfaden hinterlegten Düsseldorfer Tabelle ist der Bedarf des Kindes ablesbar anhand der gemeinsamen Einkommen der Eltern. Das wird dann anteilig nach Einkommen auf Euch Eltern aufgeteilt. Dass du bis zum 18. Lebensjahr den Unterhalt nicht bar geleistet hast, ist dann hinfällig. Der Vater wird so gestellt, als ob du ihn bar leisten würdest. In der DüTa ist der Rechenvorgang beschrieben. Wenn du eure Einkommen kennst, kannst du es grob berechnen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Kosten für eine Privatschule zusätzlich zum Kindesunterhalt einzufordern, ist schwierig. Es müsste entweder das Einverständnis des anderen Sorgeberechtigten für die Schule/Ausbildung vorliegen. Dann muss er sich nach Einkommen an den Kosten beteiligen. Oder aber diese Privatschule ist unabdingbar. Da hier aber die schulische Leistung des Kindes den Zugang zur öffentlichen und kostenlosen Schule verhindert, könnte es sehr schwierig sein, den Anteil des Vaters zu erzwingen. Da muss das Kind halt einen anderen Beruf suchen, zu dem es sich qualifiziert hat.


    Ist das Kind volljährig, hat der Barunterhalt bei den hier angegebenen Beträgen eine erhebliche Auswirkung auf den Unterhalt des Vaters. In der hier im Leitfaden hinterlegten Düsseldorfer Tabelle ist der Bedarf des Kindes ablesbar anhand der gemeinsamen Einkommen der Eltern. Das wird dann anteilig nach Einkommen auf Euch Eltern aufgeteilt. Dass du bis zum 18. Lebensjahr den Unterhalt nicht bar geleistet hast, ist dann hinfällig. Der Vater wird so gestellt, als ob du ihn bar leisten würdest. In der DüTa ist der Rechenvorgang beschrieben. Wenn du eure Einkommen kennst, kannst du es grob berechnen.



    Ich muss jetzt nochmal nachfragen....
    Man kann sich für die staatliche Schule aber qualifizieren, wenn man nicht direkt nach der Mittleren Reife sich bewirbt, sondern mit Fachabitur. Dann sind die Chancen größer, weil es dafür mehr Plätze gibt.
    Also kann ich sagen, sie muss erst auf die FOS und dann zahlen wir halt noch zwei Jahre länger Unterhalt, weil sie dann eventuell einen Platz bekommt.


    Anders wäre sie schneller fertig, aber zählt nicht.


    Weil den Weg auf die FOS kann er ja nicht verbieten, oder?

  • Weil den Weg auf die FOS kann er ja nicht verbieten, oder?


    richtig :daumen


    wobei verbieten kann er es auch jetzt nicht- es bleibt halt fraglich, ob er wirklich zahlen muss....


    danach kann das Problem bestehen, dass Kind mit Kindergeld, und KU von beiden ET keinen Anspruch auf Zahlung der Kosten einer Privatschule hat
    das Problem bleibt.... die Schule muss "angemessen" sein und der Besuch eines Berufskollegs oder einer Fachschule stehen der allgemeinen Schulausbildung nicht gleich. Schüler dieser Schulen sind also keine "privilegierte Volljährige" (OLG Stuttgart FamRB 2012,365).

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

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  • richtig :daumen


    wobei verbieten kann er es auch jetzt nicht- es bleibt halt fraglich, ob er wirklich zahlen muss....


    danach kann das Problem bestehen, dass Kind mit Kindergeld, und KU von beiden ET keinen Anspruch auf Zahlung der Kosten einer Privatschule hat
    das Problem bleibt.... die Schule muss "angemessen" sein und der Besuch eines Berufskollegs oder einer Fachschule stehen der allgemeinen Schulausbildung nicht gleich. Schüler dieser Schulen sind also keine "privilegierte Volljährige" (OLG Stuttgart FamRB 2012,365).


    Aber jetzt wäre sie ja noch keine "priviligierte Volljährige", denn ist ist jetzt 15, d.h. mit Schulabschluss dann gerade 16. Also gibt es Barunterhalt auch nur vom Vater....


    Oh Mann, ist das alles kompliziert!!!


    Warum kann man sich nicht einfach, wie in einer "normalen" Familie an einen Tisch setzen und über die Zukunftspläne des Kindes sprechen und schauen, was möglich und das Beste ist???

  • @ Anmida - wie ist denn die Variante, wenn sich Deine Tochter an ihren Vater direkt wendet und von ihren Plänen erzählt
    - staatliche Schule
    - private Schule
    - freiwilliges Jahr zum überbrücken ggf?


    < Wie sind denn die Auswahlkriterien an der staatlichen Schule - vlt klappts ja doch direkt??? :Hm