Umgang nach halbem Jahr Kontaktabbruch?

  • Guten Morgen,
    nachdem EX im Juni per SMS den Kids ausrichten
    ließ, dass er nicht mehr kommt und auch nicht mehr
    anruft "werden sie irgendwann schon verstehen"
    hat er gestern geschrieben, dass Kids kommen können
    über die Feiertage wenn sie Lust haben.


    Und nun? Abgesehen davon, dass ich 25./26. schon verplant habe
    überfährt mich das gerade. Am anderen Tagen ginge es dann.
    Hab mich mal vorgetastet. Der eine sagt "weiß ich nicht" (Kind das
    zuletzt immer alleine zum Umgang ist) der andere sagt "Papa kann
    mich am A......l....... (ist zuletzt nicht mit zum Umgang)


    Da ich meinen EX gut kenne weiß ich, dass der Umgang wieder
    nur erwünscht ist um Kids auszufragen um dann wieder irgendwas
    dem Jugendamt berichten zu können. Ihr wisst davon vielleicht noch.
    Grad läuft die Zwangsvollstreckung Unterhalt und ich habe letzte Woche
    ein Baby bekommen. Da möchte man wohl ausloten ob jetzt eine Chance besteht
    die Kinder wieder zurück zu holen. Angedroht wurde mir dies bereits vor
    Längerem.


    Letztes Jahr Weihnachten war ich vor Ort bei ihm quasi 10km ums Eck.
    Schrieb ihn mehrfach an, ob er Kids wenigstens für ne Std holt, nichts!
    Dieses Jahr würde er extra 150km einfach fahren.


    Ich würde mir Umgang für die Kinder wünschen, aber ernstgemeint
    und regelmäßig, ohne Sticheleien und ohne dieses ständige
    "Ich hole mir die Kinder zurück"

  • Also für die Feiertage: Pech für ihn.
    Ich würde an deiner Stelle gar nichts machen über die Feiertage.
    Danach würde ich ihm sagen: Gerne können wir eine verläßliche Umgangsvereinarung ausmachen. Keine zwei Tage vorher...die Kinder haben auch das Recht auf Ruhe an den Feiertagen.

  • Meinst du die ganzen Ferien?
    Ab 01. hätten die Kinder bis 04. Zeit,
    da am 05. unser 3. Kind Geburtstag hat.
    (Da hat er sie letztes Jahr schon eigenmächtig
    einbehalten, diese "Gefahr" besteht dann auch wieder)


    Auf die Frage ob er dann wieder regelmäßig
    kommt habe ich keine Antwort erhalten.


    Ansonsten dann Kids einfach immer lassen wenn er sich mal meldet
    damit die überhaupt Kontakt haben???
    Wenn er sich ordentlich und neutral verhält wäre dies weniger
    "schädlich" als den Vater gar nicht mehr zu haben oder?

  • Wir hatten vor paar Jahren dieses Rumgeeiere, dass KV auch die Kinder immer sehr spontan sehen wollte, falls ich dann meinte, dass es nicht ginge, war ich dann die "Böse".


    Bei uns half nur das Gespräch mit der Erziehungsberatungsstelle, wo dank Psychologin beschlossen wurde, er solle mindestens vier Wochen im Vorraus mit mir eine verlässliche Ferienplanung gestalten.


    So halten wir das auch unterm Jahr, wegen uns darf es auch spontan sein, solange es im Interesse des Kindes ist und mit dem Plan der restlichen Familie vereinbar ist.


    Was ich jetzt nicht verstanden habe - will er die Kinder im Januar, oder ist das dein Gedanke?


    LG Jona

  • Genau. Er sagte Feiertage, ich sagte das sei
    zu kurzfristig, da ich bereits alles eingekauft
    und verplant habe.
    Darauf meinte er er hätte noch zwei Wochen
    Urlaub und ich, dass ich mich kümmere und die
    Kinder nochmal frage.


    Unsere Beratungsstelle kann man leider vergessen.
    Die Psychologin - ehemals auch Gutachterin - riet uns
    zur Geschwistertrennung damit EX auch ein Kind hat und
    Ruhe gibt. 8|

  • Wir hatten eine ähnliche Situation. Da die beiden Größeren nun in einem Alter sind, in dem sie das meiner Meinung nach selbst entscheiden sollten, habe ich sie gefragt und ihm das "Nein" übermittelt. Als sie jünger waren, habe ich ihm klipp und klar mitgeteilt, dass man so etwas mit zeitlichem Vorlauf vereinbart. An deiner Stelle würde ich die Kinder nicht einem ständigen Hin und Her aussetzen, das ist auch für sie eine Zumutung.


    Bei uns hat es besser geklappt, als ich Anfang jedes Jahres auf eine klare Regelung gepocht habe. Ich habe ihm (schriftlich!) die Gelegenheit gegeben, seine Wünsche einzubringen und eine Frist von zwei Wochen für die Antwort gesetzt. Wenn er sich trotz Rückfragen (wie in den meisten Jahren) nicht gemeldet hat, habe ich das Jahr geplant und ihm die entsprechende Info zukommen lassen (schriftlich!) Damit war das Problem erledigt. Vielleicht hilft diese Verfahrensweise auch bei Euch?

    § 1314 Abs. 2 Satz 1: "Eine Ehe kann [...] aufgehoben werden, wenn ein Ehegatte sich bei der Eheschließung im Zustand der Bewusslosigkeit [...] befand." :)


    Das Beste am absoluten Tiefpunkt ist, dass es nur noch in eine Richtung gehen kann: bergauf!


    Solange immer ein anderer schuld ist an dem, was einem selbst schief läuft, stimmt etwas im Leben nicht.