Unterhaltsänderung = Verordnung dazu zum 1.1.2016 und 1.1.2017...

  • ...wurde heute im Bundesgesetzblatt veröffentlicht:


    http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/…t=%2F%2F*%5B%40node_id%3D'939308'%5D&skin=pdf&tlevel=-2&nohist=1


    Das ist dann der Mindestunterhalt der 1. Einkommensstufe ( bis 1.500 €) der künftigen Düsseldorfer Tabelle.
    Davon wird dann noch das hälftige Kindergeld abgezogen...= Zahlbetrag


    Die Düsseldorfer Tabelle mit den entsprechenden weiteren Einkommenstufen und Zahlen wird sicherlich auch bald veröffentlicht.


    Edit: link funktioniert nicht... :hae:


    guckt auf der Seite des Bundesgesetzblattes vom 9.12.15 = da ist die VERORDNUNG mit dabei!

    ^^
    Viele Grüße
    AH


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  • Der Link klappt deshalb nicht, weil man angemeldet sein muss, um dort nachzustöbern. Gibt aber bestimmt bald andere Quellen.

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern

  • Ja, so ist es. Sowohl, dass man Abonnent des Bundesgesetzblattes sein muss, als auch, dass die neue DüTa bald fertig ist.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Man kommt auch ohne Anmeldung ran


  • Es ist wie Nordlicht sagt. Danke Dir!
    Ich habe auch kein Abo, bin mit Iphone über Frau Gockel auf die Seite und konnte die mit durchklicken finden und öffnen...
    Nur bei hier reinkopieren danach nicht zu öffnen...


    Klasse, dass Nordlicht da helfen konnte !

    ^^
    Viele Grüße
    AH


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  • ... Und mir war bisher neu, dass zum 1.1. 2017 !! noch einmal der Unterhalt steigt...
    Also insgesamt 3 x jetzt:
    Zum
    1.8.15
    1.1.16
    1.1.17


    Na bravo...

    ^^
    Viele Grüße
    AH


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  • Im Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechtes vom 20.11.2015 steht im Art. 1 Abs. 4 , dass alle zwei !! Jahre durch Rechtsverordnung der Mindestunterhalt zu ändern ist
    Davon sind sie ja jetzt schon abgewichen, wenn zum 1. Januar 2017 wieder eine Erhöhung stattfindet.


    Summerjam: hast du eine neue Rechtsfundstelle, aus der hervorgeht, dass es auf jährlich geändert wurde? Das würde mich sehr interessieren-vielen Dank!

    ^^
    Viele Grüße
    AH


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  • Summerjam: hast du eine neue Rechtsfundstelle, aus der hervorgeht, dass es auf jährlich geändert wurde? Das würde mich sehr interessieren-vielen Dank!


    Ne - war nur meine Vermutung, da jetzt die Schranken gefallen sind, die sie vorher gehindert haben, den AEs möglichst viel Geld rüber zu schieben. Jetzt kostet es schliesslich nur noch den UETs Geld und nicht mehr dem Staat selbst. da wird naturgemäß auch mehr verteilt, wenn es das eigene Säckel nicht belastet. Das mit den 2 Jahren habe ich eben auch erst gelesen. Danke für den Hinweis an der Stelle.


    Aber wie du selbst sagst, sie halten sich jetzt schon nicht an die 2 Jahre. Irgendwie war mir auch klar, dass nur auf den KU abgezielt wird. KU muss immer steigen, weil ja alles immer teuerer wird. Selbstbehalt und Bedarfskontrollsatz müssen da nicht mithalten, denn für Unterhaltspflichtige wird ja nichts teurer - um die macht die Inflation einen großen Bogen. Tätä!


    Sehr bezeichnend ist mal wieder, dass diejenigen mit sehr hohem Einkommen wieder "geschont werden". Die unteren Einkommenschichten geben den größten Teil ihres Einkommen ab.


    Naja, mir sollte es ja eigentlich egal sein. Mit der neuen Regelung fährt das System halt schneller gegen die Wand - um so schneller kann man dann von vorne anfangen.


    Richtig teuer wird es aber auch für BETs, wenn Kinder 18 sind und ausserhalb wohnen. Hier geht der Bedarf von 670 schlagartig auf 735 (plus KV plus Studiengebühren).


  • Sehr bezeichnend ist mal wieder, dass diejenigen mit sehr hohem Einkommen wieder "geschont werden". Die unteren Einkommenschichten geben den größten Teil ihres Einkommen ab.


    War mir auch schon aufgefallen. Die unteren Einkommensgruppen können sie mit 1 oder 2 Kindern auch gleich ganz weglassen, bei den hohen Mindestunterhaltsätzen sind das alles sowieso Mangelfälle. Die werden alle in den Schoß der Grundsicherung getrieben.



    Naja, mir sollte es ja eigentlich egal sein. Mit der neuen Regelung fährt das System halt schneller gegen die Wand - um so schneller kann man dann von vorne anfangen.


    Das denke ich auch. Da allerdings die Inflation derzeit so niedrig (der Bund fast keine Zinsen für die Staatsverschuldung zahlt) und noch genug Geld im Umlauf ist, kann es noch ein bisschen dauern, bis da aufgeräumt wird.

  • Die Zeiger zeigen aber alle nach Unten. Lass den Zins wieder hoch gehen und das Schiff kentert. Wir produzieren am laufenden Band Mangelfälle. Kurzfristig funktioniert vielleicht noch, einfach auf Kinder zu verzichten - für den Einzelnen. Aber dafür liegt bestimmt schon die Kinderlosensteuer in der Schublade.


    Mit Inflationsrate meinst du die "veröffentliche", richtig? ;) Musst du nur wie ich auf eine Auto verzichten und diese Zahl ist für die Katz'

  • Der Ansatz ist aber umgekehrt. Es wird regelmäßig überprüft, welcher Mindestbedarf für ein Kind nötig ist. Dann wird der Mindestunterhalt festgelegt.
    Ändert zum Beispiel ein Bundesgericht diesen Satz, dann klappern die OLG hinterher.

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Frage:
    Ab wann steigt dann der KU für Kids/Studenten ab 18 auf 735,-€ ? 1.1.2017 ?


    735,- € - 190,-KG (ab 1.1.2016)
    zusätzlich KV (nur wenn nicht familienversichert)
    + eventuelle Studiengebühren (Semesterbeitrag ist im KU enthalten)


    Hat Jemand den Link ? :tuedelue :thanks:

  • + eventuelle Studiengebühren (Semesterbeitrag ist im KU enthalten)


    In Punkt 9 der DDT Stand 1.1.2016 steht, dass Studiengebühren nicht enthalten sind. Also oben drauf kommen. Ist Semesterbeitrag etwas anderes?

  • Im Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechtes vom 20.11.2015 steht im Art. 1 Abs. 4 , dass alle zwei !! Jahre durch Rechtsverordnung der Mindestunterhalt zu ändern ist


    Vielleicht treffen die Burschen sich alle 2 Jahre und klüngeln dann die Erhöhungen des KU für die kommenden 2 Jahre aus? Ich bin mit meiner Vermutung "jährlich wird ab sofort pünklich der Unterhalt steigen" also noch im Rennen :)


    Was ich nicht verstehe, ist, wie sich der Bedarf einer Gruppe von Personen pauschal erhöhen kann, wärend gleichzeitig die andere Gruppe Mensch wie von Zauberhand von allen Kostensteigerungen verschont bleibt und der Bedarf gleich bleibt. Wird der SB und die Mieten der Unterhaltspflichtigen von nem anderen Trupp ausgeklüngelt?

  • Studiengebühren sind in einigen Bundesländern abgeschafft worden -
    Semesterbeiträge werden aber erhoben, setzt sich zusammen aus: Semesterticket (also Öffis) + Sozialbeitrag + Beitrag Studierendenschaft (ca.270,-€ pro Semester)