...wurde heute im Bundesgesetzblatt veröffentlicht:
http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/…t=%2F%2F*%5B%40node_id%3D'939308'%5D&skin=pdf&tlevel=-2&nohist=1
Das ist dann der Mindestunterhalt der 1. Einkommensstufe ( bis 1.500 €) der künftigen Düsseldorfer Tabelle.
Davon wird dann noch das hälftige Kindergeld abgezogen...= Zahlbetrag
Die Düsseldorfer Tabelle mit den entsprechenden weiteren Einkommenstufen und Zahlen wird sicherlich auch bald veröffentlicht.
Edit: link funktioniert nicht... :hae:
guckt auf der Seite des Bundesgesetzblattes vom 9.12.15 = da ist die VERORDNUNG mit dabei!