Hallo :winken:
Folgende Frage stellt sich mir gerade:
KV von Kind 2 zahlt Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle (es gibt eine Unterhaltsurkunde).
Nun hat sich ja zum 1.8. diese erhöht,KV zahlt aber stur den alten Betrag weiter. Da ich dachte: "Kann man ja mal vergessen..." ließ ich ihm bis Oktober Zeit und schrieb ihn an,das er bitte den Unterhalt anpassen soll-bis jetzt wurde nicht darauf reagiert und die alte Summe wird stur weiter überwiesen.... :muede
Bei Kind 1 (anderer KV) besteht eine Beistandschaft die mich regelmässig anschreibt und nachfragt ob Unterhalt regelmäßig fließt und ich dies schriftlich bestätigen muß. Von dieser Beistandschaft bekam ich nun den obligatorischen Brief mit der Nachfrage und anbei eine Kopie eines Schreibens an KV 1 mit der Aufforderung den Unterhalt anzupassen (falls noch nicht geschehen) und eventuelle Rückstände ab 1.8. nachzuzahlen... :wow
Muß dazu sagen das es mit KV 1 keine Probleme gibt. Er zahlt vorbildlich
Nun die eigentliche Frage: müßte KV 1 dann auch automatisch nachzahlen,rückwirkend zum 1.8. ? :hae:
Danke schon mal :blume