Mein Chef ist gestern überraschend gestorben. Ich habe über 8 Jahre in dieser Firma in Teilzeit gearbeitet. Meine Tochter ist fast 13 Jahre alt. Bin alleinerziehend, war nie verheiratet. Ab welchem Alter des Kindes kann mich das Arbeitsamt zwingen eine Vollzeitstelle anzunehmen?
Ab wann Vollzeit arbeiten?
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Die Frage ist doch nicht, ab wann man gezwungen wird....
sondern, ab wann man das wieder kann und will-
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:schiel Öhm, naja, also wenn mein Kind 13 wäre würde ich mir diese Frage erst gar nicht stellen! Ist doch eigentlich ne klare Sache!
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Prima, das war aber nicht meine Frage.
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Bekommst du vom Arbeitsamt ergänzende Sozialleistungen, Alg 2 oder so?
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Nein, nur Lohn und etwas Wohngeld! Bin im Augenblick noch nicht arbeitslos gemeldet.
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Ich weiss es nicht sicher, aber dein Kind ist alt genug (!) sodass du Vollzeit arbeiten kannst, das werden auch die Ämter so sehen und vermutlich werden denn einige Unterstützungen wegfallen.
Ist aber reine Vermutung. -
... wenn Du keine Leistungen vom Staat bekommst (und Wohngeld nehm ich hier jetzt mal aus)- ist es diesem auch ziemlich egal, wovon ihr lebt...
wenn Dir eine Halbtagsstelle reicht, dann wird dies auch für das Amt ok sein- ist halt die Frage, ob du bei einem neuen Arbeitgeber genauso viel mit einer Halben Stelle verdienen wirst, wie jetzt....
Drück dir in jedem Fall die Daumen
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Ist dir denn schon gekündigt worden?
Wenn ja, hast du dich umgehend beim AA arbeitssuchend zu melden, sonst bekommst du bei der Arbeitslosigkeit Sperrzeiten beim Bezug von Alg 1. -
@ Luchsie: Danke fürs Daumen drücken aber ich glaube wir reden aneinander vorbei. Ich denke ich werde mich in nächster Zeit arbeitslos und arbeitssuchend melden müssen. Ich wollte nur wissen, ob das Arbeitsamt sagen kann, das ich eine Vollzeitstelle annehmen muss und mir dementsprechend auch nur VZ-Stellen anbieten wird. Ich glaube vor ein paar Jahren lag die Alters-Grenze bei 15 Jahren.
@Maclaneindiehard: bin noch nicht gekündigt, kann aber unter umständen ganz schnell gehen.
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Du kannst beim Arbeitsamt angeben wieviel Du arbeiten möchtest und kannst.
Willst Du nur z.B. halbtags bzw. mit einer halben Stelle arbeiten bekommst Du aber auch nur dementsprechend gekürztes Arbeitslosengeld.
Das ganze nennt sich Teilzeitarbeitslos.So hat man mir das damals erklärt.
Ich hatte allerdings da auch vorher eine Vollzeitstelle gehabt. -
Ah, danke schön Carmen. Nachdem ich ja nur eine Teilzeitstelle hatte, bekomme ich ja auch nur dementsprechen Arbeitslosengeld.
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Bei mir war es aber so das ich eigendlich Arbeitslosengeld für eine Vollzeitstelle bekommen hätte.
Aber wegen der Geburt meiner Tochter hätte ich dies nicht mehr machen können und somit habe ich beim AA eine Teilzeitstelle gesucht und das Arbeitsamt sagte
"da sie nicht mehr Vollzeit zu vermitteln sind, bekommen sie auch weniger Geld"
Basta.Du hast aber schon in Teilzeit gearbeitet und ich denke bei Dir wird nichts ändern. Du bekommst normal Dein Arbeitslosengeld, nach der ganz normalen Berechnung.
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