Umladung und Beschleunigungsgebot

  • Hallo, ich versuche mich kurz zu fassen.


    Exfrau verweigert mal wieder Umgang über Nacht. Momentan wird nur Umgang aller 2 Wochen für 3 Stunden gewährt (nicht zu Hause). Gründe sind unbekannt.


    Anruf beim Jugendamt, Termin Ende November 2015. Da Jugendamt nicht helfen wollte/konnte, Umgangsrechtsverfahren. Termin Anfang Dezember 2015.


    Jugendamt bekommt Ladung, sagt den Termin für ein Gespräch ab, weil es nach deren Aussagen durch die Ladung hinfällig ist.


    Antrag am 03.11. gestellt, Ladung für 02.12. terminiert, Jugendamt wäre 24.11. gewesen.


    Das Gericht schreibt eine Umladung für 16.12. aus, keine Begründung! Die Umladung ging durch Beschluss raus.


    Das Gericht hat weiterhin einen Verfahrenspfleger fürs Kind bestellt. Auch hier wieder keine Begründung, obwohl Beschluss!


    Jetzt meine Fragen:


    a) in Kindschaftssachen ist das Beschleunigungsgebot gegeben, wird diese durch die Umladung überhaupt eingehalten?
    b) darf das Jugendamt aufgrund der Ladung den Termin einfach absagen?
    c) darf ein Beschluss, dass ein VPF bestellt wird, ohne Begründung herausgegeben werden?


    Danke im Vorraus!

  • - Entsprechend dem Beschleunigungsgebot sollte ein Termin innerhalb von 4 Wochen anberaumt werden. Wenn das nicht eingehalten wird, gibt es keine Handhabe, dagegen vorzugehen. Das wurde schon vor Einführung des Gesetzestextes bemängelt.


    Ein Überziehen um 2 - 3 Wochen muss man wohl oder übel stillschweigend schlucken. Vermutlich möchte das Gericht dem Verfahrensbeistand etwas Zeit geben. Wenn es eilig ist, kann dein Anwalt aber auf die Dringlichkeit hinweisen und nachfragen, ob nicht vorher ein Termin mit den Eltern durchgeführt werden kann.


    - Das Jugendamt kann Termine absagen. Du kannst das Jugendamt nicht zwingen, einen vereinbarten Termin durchzuführen.


    - Für die Bestellung eines Verfahrensbeistandes für das Kind in Umgangsfragen braucht man keine wirkliche Begründung. Der Verfahrensbeistand vertritt formal das Interesse des Kindes.

  • Ok, schonmal danke. Ich finds nur komisch, dass in den Beschlüssen für VPF und Umladung keine Begründung angegeben ist. Zumal sich die Verfahrenbeiständin noch nicht gemeldet hat.


    Wie gesagt, am 3.11 ging der Antrag raus und am 16.12 ist die (Um)ladung.

  • Ich würde es durchaus als positiv werten, dass ein Verfahrensbeistand bestellt worden ist. Nutzer diese Chance, kooperiere mit ihm und ebenso der zuständigen Sachbearbeiterin beim JA. Dann kann es sein, dass die KM plötzlich alleine mit ihren Interessen dasteht. Viel Erfolg zum Wohle des Kindes!

  • Das Gericht braucht keine Gründe für die Umladung zu benennen. Genauso wenig wie es begründen muss, weshalb es ein Verfahren genau auf den Tag X terminiert. Mit Antrag 3.11. und Verfahren 16.12. bist du absolut im guten zeitlichen Rahmen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.