Weniger Unterhalt wenn neue Frau schwanger ?

  • ich hatte das gleiche thema zu klassenfahrt und nachhilfe.


    laut ja hiess es: klassenfahrten sind absehbar und müssen aus dem unterhalt angepsart werden. anders sieht es bei zahnspange und nachhilfe aus, hier müsste theoretisch der kv mit tätig werden müssen. theoretisch....bei uns war es so das der kv gesagt hat er zahlt nichts dazu. ich hätte bescheinigungen bringen müssen (ärztlich bestätigt) das das kind ein manko hat, dann hätte ich belegen sollen warum es gerad e unbedingt die und die einrichtung sein muss. (geht nix über "fürsorgliche" väter) ich habe es sein lassen. meine tochter bekommt ihre nachhilfe die komplett von mir finanziert wird, allein aus dem grund meiner tochter gutachten zu ersparen und mir das ganze theater mit dem kv zu ersparen. ist halt ein vollpfosten......


    zahnspange war ebenso. die ja dame meinte: sie wissen ja wie der kv ist, wollen sie das ganze theater haben? dann werde ich tätig.
    da ich aber das geld nach der behandlung zurück bekomme zahle ich das gleich selbst.


    meine tochter wird später wissen wer da war und sich gekümmert hat ;-)

  • So einen Blödsinn habe ich noch nie gehört. Sorry, wenn ich gerade etwas emotional wirke, aber wovon soll ein ALG II-Empfänger sparen?
    Es gibt beim JC einen Fond, nennt sich Bildung und Teilhabe (BUT), aus dem wird die Klassenfahrt etc bezahlt....
    Mal ganz ehrlich, woher habt ihr nur solche sinnlosen Informationen? :motz:


    Hallo AtoZ,


    das Beispiel zum Thema "ansparen" weiter oben war auf die Waschmaschine bezogen.
    Summerjam hat also richtig informiert, das gilt auch für ALGII-Empfänger (in den Bezügen ist ein Summe hierfür vorgesehen).


    Klassenfahrten werden für Kinder, die von der öffentlichen Hand leben müssen, überwiegend aus dem BuT-Paket finanziert, hier hast Du richtig informiert.


    Jedoch müssen Eltern ohne Bezüge diese Kosten ausschließlich aus dem eigenen Einkommen und dem Unterhalt ansparen -können höchstens auf Zuschüsse von Fördervereinen hoffen (auch hier hat Summerjam also richtig informiert).


    Eventuell ist nun die Sache mit dem "Blödsinn" geklärt. Eigentlich geht es aber nicht um Jobcenter oder nicht, es geht um diese Frage:

    Dann stellt sich mir aber noch die Frage wie es denn mit "Sonderausgaben" wie Klassenfahrten aussieht ? Wenn der Unterhalt dann schon reduziert ist kann man gewisse Ausgaben nicht ansparen. Wie will KV dann vorgehen ?


    Hallo Rick.Grimes,


    Eine Klassenfahrt kann unter bestimmten Umständen Sonderbedarf sein.
    Aber auch dann ist die Frage nicht das lapidare "wie will KV dann vorgehen"?


    Zum einen werden die Kosten gequotelt (je nach Einkommen anteilig von beiden Eltern bezahlt), beide Eltern müssen sich also Gedanken über das "vorgehen" machen. Der betreuende Elternteil kann sich nie in die Komfortzone "das zahlt der Umgangselternteil!" zurückziehen. Zum anderen wird auch hier der Vater einen Selbstbehalt geltend machen können. Und mit zwei Kindern ist nun mal weniger Geld übrig als mit einem. Das ist nun einmal so, wenn Kinder Geschwister haben.


    Rick.Grimes:
    - so Du eigenes Einkommen hast, wird es für Dich dann also auf "ansparen" oder "Förderverein der Schule" hinauslaufen.
    - so Du kein eigenes Einkommen hast, wird das vom JC über BuT finanziert (jedoch verstehe ich dann Dein Beharren bezüglich der sofortigen Nachzahlung der Differenz der vier Monate noch weniger als sowieso schon)

    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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    Einmal editiert, zuletzt von FrauRausteiger ()

  • Ich erwarte ja auch nicht das KV die kompletten Kosten übernimmt sondern sich beteiligt (wenn möglich). Schließlich habe ich mich nicht allein geschwängert.


    Zumindest kam diese Aussage von dir so rüber, dass KV alle Kosten alleine übernehmen soll.

  • mmhhh :hae:


    Ich würde glaube ich mal in einer ruhigen Minute sowohl meine Motive und meine Ziele hinterfragen.
    Dann wird einem oft und gerne klar, wann es um persönliche Dinge geht, was realistisch ist, wo ist Euer Kind aus seiner Sicht betroffen, soll es Eltern haben, brauchst Du Krieg und Konflikt, wo macht das Sinn, wo dient es lediglich dazu, sich ab zu reagieren....


    Macht den Alltag für Dich und Euer Kind leichter und ist gut für den Teint....



    lg von overtherainbow :rainbow:

  • Zumal man zwar vielleicht weiß wann die Klassenfahrt ist aber die Kosten vielleicht nicht direkt absehbar sind.


    Bei uns werden die in der Regel 2 Jahre vorher angekündigt - auch der Kostenrahmen und es gibt ein Klassenkonto auf dem man ansparen kann - mit 10 Euro Moinat ist man dabei - das reicht in der Regel auch bis zur Oberstufe als Budget.

  • Bei uns werden die in der Regel 2 Jahre vorher angekündigt - auch der Kostenrahmen und es gibt ein Klassenkonto auf dem man ansparen kann - mit 10 Euro Moinat ist man dabei - das reicht in der Regel auch bis zur Oberstufe als Budget.

    Dann habt ihr Glück. Bei uns wird es nicht 2 Jahre vorher angekündigt. Hatte vor kurzem im Bekanntenkreis jemand da ging die Abschlussfahrt nach Italien (1 Woche) und da bist du mit 10,- € im Monat nicht dabei

  • Hallo


    Du weißt, dass es eine Klassenfahrt geben wird und Du weißt, in welchen Jahrgängen. Also kannst Du, nach behördlicher Logik, ansparen. Selbst, wenn es dann nicht reicht, ist der Betrag dann geringer.


    Du hegst noch sehr viel Zorn und Wut auf den Ex. Das kannst Du natürlich machen, aber wer hat was davon? Dem Ex ist es egal, Euer Kind ist traurig und verunsichert und Du vergällst Dir das Leben und kommst nicht weiter.


    Wenn Sonderbedarf ansteht, lass über die Beistandsschaft anfragen. Es ist einfach anders, ob Du als Ex fragst oder ob eine relativ neutrale Behörde das tut. Vielleicht ist der Ex dann eher bereit. Und wenn nicht, dann ist es eben so, dass egal, ob Du Dich "selbst geschwängert" hast oder nicht, Du verantwortlich ist. Die Alternative ist, Umgangselternteil zu werden. In den allermeisten Fällen ist das dann doch keine Option.


    Gruß

  • Dann habt ihr Glück. Bei uns wird es nicht 2 Jahre vorher angekündigt. Hatte vor kurzem im Bekanntenkreis jemand da ging die Abschlussfahrt nach Italien (1 Woche) und da bist du mit 10,- € im Monat nicht dabei


    Hallo Rick.Grimes,


    dann weißt Du doch jetzt, dass Derartiges stattfinden kann.


    Was hindert Dich daran, bereits jetzt zurückzulegen für solche Anlässe?
    Braucht man dazu wirklich eine konkrete Ankündigung mit Ziel und Kosten?


    Man kann bereits Jahre im Vorfeld ansparen. So machen es viele hier.
    Eine Bekannte hatte dieses Geld dann doch nicht benötigt weil die Klasse stets preisgünstig auf Reisen war und Kindesvater sich dann doch beteiligen konnte. Das übrige Geld wurde dann in einen tollen Sprachurlaub investiert an dem das betroffene Kind viel Freude hatte.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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  • Bei uns an der Schule gibt es ein Fahrtenkonzept, da steht recht genau, welche Klassenfahrten in welcher Klassenstufe anstehen und welche die Höchstbeträge sind.
    Diese Höchstbeträge dürfen auch nur nach einstimmigen Votum der Eltern (leicht) überschritten werden.


    Wir reden hier von:
    Orientierungsstufe: 170 Euro
    Mittelstufe: 350 Euro
    Oberstufe: 500 Euro


    Das wird an anderen Schulen/in anderen Bundesländern nicht so anders aussehen.
    Diese Beträge und Klassenstufe sind von der Schulkonferenz abgesegnet und dürfen auch nicht verändert werden.
    Ein Schüleraustausch z.B. wäre zusätzlich und freiwillig.

  • Nein ich weiß nicht in welchen Jahrgängen

  • Naja. Du kannst jetzt noch ein paar Teddys in die Ecke werfen. Es ändert aber nichts. Was Du meinst, was der andere müßte, sollte - es interessiert schlicht den Gesetzgeber nicht.


    Ich habe auch einen Stapel Teddys in der Ecke. Letztlich besser wurde es erst, als ich mich von meiner Vorstellung, was der andere doch müßte und wie ungerecht alles ist, verabschiedet habe. Du stehst alleine da, Du wirst vom anderen ein Stück weit unterstützt. Das ist (leider) nicht selbstverständlich. Werde selbstständig. Oder Umgangselternteil. Wobei ich glaube, dass auch jeder als Umgangselternteil auf das Geld schaut und das Gefühl hat, ungerecht behandelt zu werden.


    Das Du nicht weißt, wann Klassenfahrten sind ist schlicht Desinteresse. Davon wird es aber nicht anders. Klassenfahrten werden ein Jahr im Voraus angekündigt. Wenn der Zeitraum reicht, ist das gut. Wenn nicht, wirst Du Dich von jeder Behörde fragen lassen müssen, warum Du Dich nicht gekümmert hast. Immerhin erwartest Du ja exorbitant teure Fahrten. Da das Kind bei Dir lebt, ist das schlicht Dein Job. Oder Du sagst Deinem Kind, Du hättest keine Lust, Dich zu kümmern, da der Vater es ja auch nicht tut und Du nicht einsiehst, hier "mehr" zu leisten, als er. Deswegen bleibt sie daheim.


    Gruß

  • Hallo Rick.Grimes,


    Und was hindert den anderen Elternteil daran dies ebenfalls zu tun um sich zu beteiligen ? Und dabei spielt es keine Rolle bei wem das Kind lebt. Es können sich in meinen Augen beide daran beteiligen.


    irgendwie hast Du eine drollige Auffassung von den Pflichten eines betreuenden Elternteils.


    Betreuende Elternteile (das sind diejenigen, die mitgeschwängert und das Kind dann bei der Trennung behalten haben), haben die Alltagssorge. Sie leisten ihren Beitrag zum Unterhalt durch die Betreuung. Sie sind dafür zuständig, die Probleme ihrer Kinder zu lösen. Das sind gesundheitliche Probleme, pädagogische Probleme, schulische Probleme - mal haben sie Hilfe durch den umgangsberechtigten Elternteil, mal nicht.
    Haben die betreuenden Elternteile nicht genug Geld für z.B. Klassenfahrten, ist es ihre Aufgabe, dieses Geld zu beschaffen. Ist beim umgangsberechtigten Elterneil nichts zu holen, weil der nun einmal nicht zahlen kann, müssen die betreuenden Elternteile eigene Wege finden. Man kann Geld zurücklegen, beantragen beim Jobcenter oder beim Förderverein. Man kann Geld verdienen oder sich schenken lassen. Schaffen die betreuenden Eltern es nicht, das Geld aufzutreiben, kann das Kind eben nicht an der Klassenfahrt teilnehmen.


    Umgangsberechtigte Eternteile sind diejenigen, die mitgeschwängert haben und bei der Trennung dann das Kind nicht behalten haben. Sie haben nicht die Alltagssorge, dafür sind sie im Rahmen ihrer Möglichkeiten barunterhaltspflichtig. Man darf ihnen aber nicht beliebig viel Geld wegnehmen (weil sie mal geschwängert haben), sondern sie dürfen etwas davon behalten - den so genannten Selbstbehalt. Haben die umgangsberechtigten und zum Kindesunterhalt verpflichteten Elternteile mehrere Kinder, wird das Geld über dem Selbstbehalt auf diese Kinder aufgeteilt. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass der betreuende Elternteil das nicht richtig findet.


    So man denn mit seiner Rolle nicht zufrieden ist in diesem Gefüge, kann man das ändern. Man geht dann auf den anderen Elternteil zu und bespricht, ob nicht ein Umzug des Kindes eine Möglichkeit wäre, gefühlte Ungerechtigkeiten zu beenden.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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  • Also mir zu unterstellen ich hätte kein Interesse ist echt unverschämt. Du kennst micht nicht aber meinst du könntest das beurteilen.

  • Hallo Rick.Grimes,


    :hae: mmmh, um was geht es Dir denn jetzt genau?


    Das es grundsätzlich schön, menschlich und moralisch schön wäre und ist, wenn Kinder die Erwachsenen die zu Ihrer Entstehung beigetragen haben als Eltern behalten, obwohl diese sich als Paar getrennt haben?
    Um Gerechtigkeit? ...die ja dann ein individual Empfinden ist.
    Um das was Eurem Kind zusteht?...also um Recht, was dann ja eher für alle gilt.


    Was wünscht Du Dir denn für Eurer Kind?


    lg von overtherainbow :rainbow: