Zeuge vor Gericht bei Strafverfahren wegen Unterhaltspflichtverletzung

  • Ich habe vom Gericht eine Ladung bekommen um als Zeugin auszusagen.
    Es geht um ein Strafverfahren gegen den KV wegen Unterhaltspflichtverletzung.


    Er zahlt keinen Unterhalt, Beistandschaft läuft schon mind. 4 Jahre ohne weiterzukommen. Vor etwa 1 1/2 Jahren hatte ich ihn mal bei der Polizei angezeigt, seither nie mehr was gehört.


    wer klagt nun und wieso bin ich nur Zeugin geladen?
    Ist das normal?
    Im Schreiben steht auch das ich nur für die Aussage Zugang zum Gerichtssaal bekomme.

  • Das ist ein Strafverfahren. Da "klagt" der Staatsanwalt, also der Staat. Du kannst die Verfehlungen des Ex bezeugen, mutmaßt der Staatsanwalt. Deshalb bist du als Zeugin angegeben. Würde der Ex verurteilt werden, dann kannst du über ein zivilrechtliches Verfahren versuchen, an das dir zustehende Geld zu kommen. In dem Verfahren jetzt wird darüber entschieden, ob der Ex für das Nichtzahlen des Unterhalts verurteilt wird und eine Geldstrafe, eine Bewährungsstrafe oder eine Haftstrafe erhält.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Da das ein Strafverfahren ist und kein Zivilprozess klagt in diesem Fall der Staatsanwalt. Du musst nicht auf das Urteil warten, sondern kannst Deine Ansprüche gleich geltend machen, das ist dann ein "Adhäsionsverfahren". Dafür kannst Du PKH bekommen. Die Regelung dafür findest Du in der StPO, §§ 403 ff.

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern

  • Ich hab mittlerweile mit dem Jugendamt telefoniert und immerhin rausbekommen das sie mit der Klage nichts am Hut haben


    Ihre letzte Anfrage von August fand heraus das er weiterhin Hartz 4 aufstockt.


    wie kommt es denn dann das der Staatsanwalt klagt?
    Haben die evtl. Andere Infos?
    Ich weiß ja schon gar nicht mehr was ich bei der Anzeige vor Ewigkeiten angegeben habe :hae:

  • Das Verfahren ist schon weiter als nur beim Staatsanwalt. Es liegt ja schon bei Gericht und ist terminiert. Der Staatsanwalt ist mit seinen Ermittlungen mutmaßlich schon länger fertig (kann ein halbes bis dreiviertel Jahr sein. So lange stapeln sich Verfahren bei Gericht oft). Er/Polizei wird Ex vorgeladen haben. Aufgrund der Ermittlungsergebnisse ist es dann zur Klage gekommen.

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Mittlerweile ist wieder ein halbes Jahr vergangen und es hat sich etwas getan :nixwieweg


    Die erste Anhörung im Dezember wurde von Ex auf Antrag verschoben.
    Die zweite Anhörung im Februar vom Gericht abgesagt !
    Auf meine Nachfrage hin sagte man mir der Richter sei im Urlaub und Ex solle noch weitere Unterlagen einreichen. Dann würde neu terminiert...


    Jetzt kam plötzlich ein Beschluss ins Haus geflattert ( Ich musste letztendlich nie Aussagen ).
    Darin steht "Hr. Ex ist mit Beschluss vom AG auferlegt worden künftig Unterhalt nach seinen Kräften nachzukommen und mindestens 133 € auf den laufenden Unterhalt zu zahlen"
    Dies muss er unaufgefordert dem Gericht nachweisen.


    Das ist ja wohl ein Witz?
    133€ - also nicht einmal Unterhaltsvorschuss !


    Die Beistandschaft hatte ihn in der Zwischenzeit aufgefordert den Mindestunterhalt zu zahlen weil er etwa 1500 - 1600 € Netto verdient. Das wurde wohl über die Rentenkasse und seinen Arbeitgeber herausgefunden. Er ignoriert jegliche Post vom Jugendamt.


    Zahlungen vom Ex hab ich natürlich bisher trotzdem nicht :motz:


    Wie gehts denn jetzt weiter?

  • Mit dem strafrechtlichen Urteil können du oder die Beistandschaft jetzt einfacher einen Titel durchsetzen.
    Wie der jetzige Richter reagiert, wenn sein Urteil nicht befolgt wird? Irgendwann mit Haftbefehl. Ob und wie der dann durchgesetzt wird, wäre die nächste Sache.

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Damit verschenke ich dann aber unter Umständen wichtige UVG Monate wegen lächerlichen 11€ im Monat.
    Ich verstehs nicht.... da könnte der Richter doch wenigstens die 144 € drauß machen!