Drogenmissbrauch und Messie Grund für Kindeswohlgefährdung?

  • Hallo,


    zuerst möchte ich mich bedanken, dass es solch ein Forum geht. Ich bin schon lange stille Leserin und ich habe mir schon sehr oft selbst helfen können und dafür danke ich Euch.


    Meine Frage ist folgende. Zählt regelmäßiger Drogenkonsum (Mariuahna) zur Kindeswohlgefährdung? Dazu kommt noch, dass der KV in einem Haus mit der Mutter lebt die hochgradig Messie ist. (Schimmel, Katzenfutter am Boden, überall Katzen, Spinnen, Staub, Fliegen etc.....) kein Platz zum Laufen etc....
    Zählt all dies zu Kindeswohlgefährdung? Kennt sich da Jemand aus?


    Über Austausch wäre ich sehr dankbar.


    :rolleyes3:

  • Ja, das kann Kindeswohlgefährdung sein, wenn es objektiv festgestellt ist: Der Vater also als Drogenkonsument rechtskräftig verurteilt wurde, bei der Mutter das Ordnungsamt Verwahrlosung festgestellt hat. Dann könnte! es sein, dass ein Gericht hier Kindeswohlgefährdung sieht. Drogenkonsum - zumal Marihuana -, ist allerdings im Normalfall kein Grund, Eltern die Kinder wegzunehmen oder Umgangseltern den Umgang zu verweigern. Es müsste hier der Nachweis der tatsächlichen, konkreten Gefährdung geführt werden. Das ist häufig schwierig. Steuert zB der Vater unter Drogen mit dem Kind an Bord ein Auto?

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.


  • Ja, das kann Kindeswohlgefährdung sein, wenn es objektiv festgestellt ist: Der Vater also als Drogenkonsument rechtskräftig verurteilt wurde, bei der Mutter das Ordnungsamt Verwahrlosung festgestellt hat. Dann könnte! es sein, dass ein Gericht hier Kindeswohlgefährdung sieht. Drogenkonsum - zumal Marihuana -, ist allerdings im Normalfall kein Grund, Eltern die Kinder wegzunehmen oder Umgangseltern den Umgang zu verweigern. Es müsste hier der Nachweis der tatsächlichen, konkreten Gefährdung geführt werden. Das ist häufig schwierig. Steuert zB der Vater unter Drogen mit dem Kind an Bord ein Auto?

    Leider stimmt das Wohl mit den Drogen obwohl ich es nicht für Gut Befinde jemand das Kind zu übergeben der tatsächlich Drogen zu sich nimmt, seien sie noch so mild es ist ja nachgewiesen das sie den Alltag einschränken.
    Das die Mutter Katzen sammelt wird wohl auch kein Grund sein das Kind vom Vater fern zu halten außer das Kind hat eine Allergie dagegen. Warum hat der KV den keine eigene Wohnung? Wenn er sich doch Drogen leisten kann kann er sich doch auch ne Wohnung leisten um ein besseres Umfeld fürs Kind zu schaffen.

    „Keine Zeit“ – gibt es nicht
    Nur andere Prioritäten

  • beides leider kein Grund dafür, erst wenn nachweislich das Kindeswohl Gefährdet ist..


    zb Mangelernährung, Hygiene katastrophal und führt zu Krankheiten.. oder das Kind verwahrlost und auf sich allein gestellt ist- und eine Gefahr für sich selbst wird..


    und auch bei Beweis gibt's erst ne Hilfe an die Hand in der Hoffnung es regeneriert sich etc.. haben wir hier gerade auch..

  • Find ich schon sehr traurig, dass immer erst etwas passieren muss, dass gehandelt werden kann, oder?


    Wo bleibt da das Recht?




    ER lebt bei Mutter weil er gerade nicht fähig ist, alleine zu leben. Alleine zu kochen, sich um sich zu kümmern, mit Geld überhaupt umgehen, ist für ihn mit 38 Jahren ein Ding der Unmöglichkeit. Sehr arme Verhältnisse.


    Und NUR Katzen habe ich nicht erwähnt, ich habe es unter anderem erwähnt, das Katzenkot verstreut ist, die Katzen teilweise krank sind usw....


    Er wohnt nicht in Deutschland. Ich habe hier das alleinige Sorgerecht, es wäre für mich nur wichtig, das unser Kind dort nie haust. Ich möchte nicht, das der Vater das Kind nicht mehr sieht, aber im Beisein mit mir oder eben in einem anderen Rahmen. Von mir aus in Deutschland. Aber nicht dort.


    Daher meine Frage, was man tun könnte.


    Die Drogen bekommt man dort quasi "unter Freunden" für Kleingeld und das Amt zahlt denen wie bei uns Hartz4. Daher kann man da schon gut leben wenn Mama kocht und dazu noch Essen und Kleidung gespendet bekommt. Da reicht der Rest schon für Mariuahna.

  • Manchmal glaube ich, ein Kind muss erst mit Blaulicht ins Krankenhaus eingeliefert werden, bis offiziell anerkannt wird, dass Kindeswohlgefährdung vorliegt.


    Aber worum geht es Dir denn tatsächlich bei Deiner Frage? Hast Du vor, den Umgang einzuschränken oder auszusetzen?

  • Ein freundlicher Hinweis beim örtlichen Tierschutzverein/ Tierschutzbehörde mit Stichwort Animal Hoarding könnte u.U. helfen. Meistens wird wenn auch nur vielleicht Tiere leiden schneller eingegriffen, als wenn Kinder im Müll leben müssen. Animal Hoarding in in Ö sogar starfbar, nur mal so am Rande.

  • Hallo als ich damals vor Gericht geäußert hatte das KV Marihuana konsumiert war es so gut wie egal.
    Es wurde nicht darüber gesprochen - es ist ja seine Sache.


    Es ging um das Gemeinsame Sorgerecht. Letztendlich stimmte ich dem zu. Aber alleine der Konsum von Marihuana reicht nicht aus um einen "Kindeswohlgefärdenden" Zustand zu beweisen.


    Zumal wie oben schon geschrieben wurde: Es müssen Nachweise über den Konsum da sein und das das Kiffen das Kindeswohlgefärdet, in welcher Art und Weise das auch immer sein könnte.

  • Hi,


    da müsste man alle als Kindeswohlgefährdend sehen die aus dem Festzelt besoffen
    mit ihren Kids heimgehen etc.
    Ist eigentlich die abendliche Flasche Rotwein Kindeswohlgefährdend ?


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Ich würde beim Jugendamt nachfragen, ob es möglich ist im Rahmen der Amtshilfe vor Ort die Wohnverhältnisse überprüfen zu lassen.


    Sollte der Zustand der Wohnung wirklich so sein wie Du schilderst, würde ich z.B. ein Kleinkind nicht dort hin lassen und es auf eine Klage ankommen lassen. Bei einem älteren Kind kann das allerdings auch wieder ganz anders aussehen.


    Kann er denn die Fahrtkosen überhaupt bezahlen????


    L.G. Tani

  • Drogen: Je nachdem, inwiefern das "Aktenkundig" ist, kann er sich bspw. einem regelmäßigen freiwilligen durch das Jugendamt gemonitortem Drogenscreeening unterziehen, wenn die das mitmachen. Ansonsten beweistechnisch schwierig. Im übrigen halte ich eine ganze Flasche Rotwein am Abend (jeden Abend) auch nicht grade für kindeswohlförderlich, es liegt hier dann schon der Verdacht eines Alkoholabusus vor.


    Wohnung: Das geht gar nicht. Auch da würde ich das Gespräch suchen - und zwar mit dem Herrn Ex persönlich und wenn das nicht fruchtet, ein gemeinsames Gespräch beim Jugendamt zu dem Thema, vielleicht mit der Zielrichtung, das sich die Wohnung mal angesehen wird.

  • Drogen: Je nachdem, inwiefern das "Aktenkundig" ist, kann er sich bspw. einem regelmäßigen freiwilligen durch das Jugendamt gemonitortem Drogenscreeening unterziehen, wenn die das mitmachen. Ansonsten beweistechnisch schwierig. Im übrigen halte ich eine ganze Flasche Rotwein am Abend (jeden Abend) auch nicht grade für kindeswohlförderlich, es liegt hier dann schon der Verdacht eines Alkoholabusus vor.


    Wohnung: Das geht gar nicht. Auch da würde ich das Gespräch suchen - und zwar mit dem Herrn Ex persönlich und wenn das nicht fruchtet, ein gemeinsames Gespräch beim Jugendamt zu dem Thema, vielleicht mit der Zielrichtung, das sich die Wohnung mal angesehen wird.

    Drogen: Je nachdem, inwiefern das "Aktenkundig" ist, kann er sich bspw. einem regelmäßigen freiwilligen durch das Jugendamt gemonitortem Drogenscreeening unterziehen, wenn die das mitmachen. Ansonsten beweistechnisch schwierig. Im übrigen halte ich eine ganze Flasche Rotwein am Abend (jeden Abend) auch nicht grade für kindeswohlförderlich, es liegt hier dann schon der Verdacht eines Alkoholabusus vor.


    Wohnung: Das geht gar nicht. Auch da würde ich das Gespräch suchen - und zwar mit dem Herrn Ex persönlich und wenn das nicht fruchtet, ein gemeinsames Gespräch beim Jugendamt zu dem Thema, vielleicht mit der Zielrichtung, das sich die Wohnung mal angesehen wird.

    Er lebt in einem anderen Land, daher weiß ich nicht, weil ich die Sprache nicht beherrsche, wie ich das machen könnte.

  • Auch, wenn er in einem anderen Land lebt - wie soll denn der Umgang stattfinden? Der KV muss doch das Kind abholen und zurückbringen. Allein würde ich das Kind nicht auf die Reise schicken wollen. Da kann es sinnvoller/kostengünstiger sein, wenn er sich in Deinem Wohnort günstig einmietet und den Umgang wahrnimmt.


    Für das Kind ist in erster Linie das Jugendamt, in dessen Gebiet das Kind lebt, zuständig. Diese können auch in anderen Ländern um Amtshilfe bitten. Ein Gespräch mit dem KV sollte auf diesem JA möglich sein, in dem die Sachen geklärt werden.

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern

  • Auch, wenn er in einem anderen Land lebt - wie soll denn der Umgang stattfinden? Der KV muss doch das Kind abholen und zurückbringen. Allein würde ich das Kind nicht auf die Reise schicken wollen. Da kann es sinnvoller/kostengünstiger sein, wenn er sich in Deinem Wohnort günstig einmietet und den Umgang wahrnimmt.


    Für das Kind ist in erster Linie das Jugendamt, in dessen Gebiet das Kind lebt, zuständig. Diese können auch in anderen Ländern um Amtshilfe bitten. Ein Gespräch mit dem KV sollte auf diesem JA möglich sein, in dem die Sachen geklärt werden.

    Es sieht jetzt so aus, dass er kommt für 3 Tage. Er hat sich eine Ferienwohnung genommen.
    (Auf einmal hat er Geld).


    Wie soll ich das dann machen? Er kommt Montagabend an, soll ich dann schon mit unserem Kind dorthin ?
    Und wie soll das am nächsten Tag aussehen? Wie macht man denn das mit dem Umgang?
    Wieviel Stunden? Ich kann doch nicht den ganzen Dienstag bei ihm sitzen.
    Mittwochs geht er dann wieder.....


    Kennt sich da Jemand aus?


    Ehrlich gesagt, bin ich immer noch total verzweifelt. soll das so das ganze Leben weitergehen??
    Irgendwann wird das Kind mir vorwerfen, dass ich den Vater in ein Hotel gesteckt habe, obwohl er kein Geld hat.......vermutlich wird er das Kind auch noch manipulieren, wie ich ihn kenne....
    Wie soll ich abends einfach ins Bett gehen ohne Gedankenkarussell und Angst, irgendwann mein Kind zu verlieren?
    Er kommt jeden Monat oder alle zwei Monate für 3 Tage nicht einmal.....ist das denn überhaupt gut für die Psyche unseres Kindes??
    Ich kann mir das irgendwie nicht vorstellen.
    Es wird doch leiden, oder nicht?

  • Wie alt ist das Kind? Bei einem kleinen Kind sieht das vollkommen anders aus als bei einem älteren. Mit einem kleinen Kind würde ich nicht abends anfangen, da es Zeit zum Gewöhnen braucht - vermutlich mehr, als bis zur Schlafenszeit bleibt. Ist das Kind bereits im Schulalter könnte es ausreichen, wenn Du am ersten Abend dabei bist und der KV kann es dann am nächsten Tag abholen. Das ist aber Typsache, das eine Kind braucht nicht lange, das andere Wochen.


    Optimal ist diese Art des Umgangs nicht, aber ich denke, ein Umgang an jedem zweiten Wochenende ist aufgrund der Entfernung nicht denkbar.

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern

  • Wie alt ist das Kind? Bei einem kleinen Kind sieht das vollkommen anders aus als bei einem älteren. Mit einem kleinen Kind würde ich nicht abends anfangen, da es Zeit zum Gewöhnen braucht - vermutlich mehr, als bis zur Schlafenszeit bleibt. Ist das Kind bereits im Schulalter könnte es ausreichen, wenn Du am ersten Abend dabei bist und der KV kann es dann am nächsten Tag abholen. Das ist aber Typsache, das eine Kind braucht nicht lange, das andere Wochen.


    Optimal ist diese Art des Umgangs nicht, aber ich denke, ein Umgang an jedem zweiten Wochenende ist aufgrund der Entfernung nicht denkbar.

    Das Kind ist jetzt 3 Monate. Er war am Ende der Schwangerschaft dabei ca. 1 Woche und danach war er noch 2x da. Da wohnte er aber bei mir. Aber jetzt das 3. Mal eben nicht mehr. Und er wird nicht verstehen, wenn ich nicht am selben Abend komme. Ich meine, wir sind gerade dabei einen Rhythmus einzuführen. Das heisst, wann ins Bett gegangen wird.
    Ich möchte nicht, dass sie ständig irgendwo auf der Couch schläft. Oder wie macht Ihr das ? Wie hattet Ihr das gemacht mit dem Rhythmus?
    Oder ist das noch zu früh für ein 3 Monate junges Baby?


    Er wollte schon, dass ich das Kind aus dem Schlaf reise und es mitnehme im Auto wenn ich ihn zum Flughafen fahre....ich sagte dann nein, das Kind hat doch garnichts davon, ausser dass ich es wecken muss und aus dem Schlaf reisse, nur weil Du es mit dabei haben willst. Das versteht er nicht und sagt, ich enthalte ihm das Kind.....


    Daher wird er sicherlich auch nicht verstehen, wenn ich nur für 2 Stunden dort sein werde.
    Sicherlich nicht.
    Er wird mir Dinge an den Kopf schmeißen ich bin mir sicher. Er kapiert nichts von einem Rhythmus. Er selbst hat ja keinen. Er steht um 13.00 Uhr auf, isst, dann spielt er Computergames, dann raucht er erst mal einen Joint mit seinen Kumpels dann geht er wieder ins Bett oder keine Ahnung.


    Aber ich muss das durchziehen, oder? Ich meine, ich habe natürlich auch ein schlechtes Gewissen, wenn er extra kommt in der Ferienwohnung ALLEIn haust und dann unser Kind nur für 2 Stunden sieht, aber wie sollte man das denn anders nur regeln? Ich kann doch auch nicht den ganzen Tag dort wohnen, oder?
    Ich weiß mir echt nicht zu helfen.