Bei diesem Thema bin ich überfragt. Wenn eine Leserechtschreibschwäche diagnostiziert wurde, wer kommt dann für die Therapiekosten auf? Die Krankenkasse übernimmt die Kosten nicht, da es sich um keine Krankheit handelt, auch das Jugendamt übernimmt die Kosten nicht. Gibt es Möglichkeiten, diese Kosten als Mehrbedarf geltend zu machen? Oder teilen sich die Eltern die Kosten? Oder übernimmt nur der Elternteil die Kosten, der gerne die Therapie im Interesse des Kindes wünscht?
LRS, Kosten
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Das Jugendamt übernimmt die Kosten nach §35a SGB VIII. Allerdings muss eine Beeinträchtigung der seelischen Gesundheit des Kindes dadurch drohen und diese dazu führen können, das die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben beeinträchtigt wird.
Ansonsten müssen die Eltern die Kosten selber tragen.
In wie weit sich der UET finanziell mit beteiligen muss weiß ich allerdings nicht. -
Hi,
Therapie einer LRS zählt zum Mehrbedarf, dem entsprechend haften beide Elternteile anteilig.LG
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Und was ist wenn der UET ein Mangelfall ist und das JA ablehnt? Kann man noch woanders Zuschüsse bekommen?
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Also:
Erst mal wird eine Kinder- und Jugendpsychiatrische Diagnostik benötigt.
Mit dieser Diagnostik geht man zum Jugendamt und stellt einen Antrag auf Eingliederungshilfe (§ 35a).Ich denke, dass es mindest in 80 % der Fälle zu einer Bewilligung der Therapie kommt.
:brille
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Dann ist wohl erst mal BET allein in der Pflicht. Wenn umgekehrt BET Mangel Fall wäre und UET nicht, wär das ja auch kein Problem, oder. Zumindest nicht für das BET. :winken:
Ich kann mir aber vorstellen, dass eine LRS ebenso wie eine Dyskalkulie fast immer zu einer möglichen Beeinträchtigung der seelischen Gesundheit führen kann und daher die endgültige Verweigerung der Leistung durch das JA eine Ausnahme ist? Wie sind da die Erfahrungswerte?
LG
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In unserem Fall ist die Diagnostik gelaufen. Dann hat es 3-4 Wochen gedauert bis das JA auf meinen Antrag reagierte. Ich bekam einen dicken Stapel Unterlagen. Ua noch einmal einen Bogen für den Arzt, in dem dasselbe abgefragt wird wie schon im Gutachten steht. Seit Anfang Oktober versucht die Schule (Gymnasium ) ihren Bogen auszufüllen! Unser wäre angeblich der erst Antrag in der Geschichte der Schule (über 1000 Schüler). In unserem Fall ist es eine isolierte Rechtschreibungstörung und meine Tochter stört es nicht sonderlich, denn noch stimmen die Zeugnissnoten. Der Lehrer und ich sehen das Unheil aber kommen.
Der Psychologe sagte bei der Untersuchung gleich, das unser Landkreis wenig Geld hat und sehr wahrscheinlich den Antrag ablehnen wird. Ich soll dann in Widerruf gehen, aber das wird wohl alles bis nächsten Sommer dauern. Was das Selbstzahlen angeht. Das kann ich mir nicht leisten. Wie gesagt ich bekomme schon keinen MUH für die beiden Kinder und bin selbst Normalverdiener. Eine Therapiestunde kostet um 40€.Yogi - Deine Anspielung hättest du dir sparen können! Wenn ich als UET genügend Geld hätte, würde ich erstens ausreichend KUH zahlen und zweitens meinem Kind jegliche Förderung zukommen lassen! Die Zahnspange, die Klassenfahrten und den Musikunterricht zahle ich übrigens auch schon ALLEINE!
Edit. Der Vollständigkeit halber. Ich bringe ihm die Kinder zusätzlich noch einmal im Monat die Hälfte der Strecke zum Umgang entgegen (insges.360km), denn sonst hätte er nämlich auch dafür kein Geld. Bin gerade echt angepi....t
Und nein, ich bin nicht gegen seinen Willen umgezogen -
Und Du musst auch nicht immer alles persönlich nehmen. Wenn halt nicht genug Geld da ist, was ja auch ganz praktische Gründe haben kann, muss man sich andere Finanzierungsquellen suchen, da stimmen wir ja überein. Ich hatte ja extra im weiteren Absatz darauf hingewiesen, dass m.M. nach in den meisten Fällen sicherlich die Voraussetzungen vorliegen können.
LG
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Habe ich aber persönlich genommen. Mit keinem Wort habe ich bemängelt das der KV nichts zahlt (zahlen kann), sondern definitiv nur nach anderen Quellen gefragt.
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Wir haben jezt einen Termin für die Diagnostik bekommen, zeitgleich wird auch ein IQ Test durchgeführt. Das Kind ist privat krankenversichert. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für die Diagnostik nicht. Ist das normal? Und welche Kosten kommen auf mich zu?
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Die übernimmt die GKV auch nicht. Ich musste 50 € für das Gutachten zahlen. Bei uns genügte allerdings die kurze Testung. Es gibt wohl noch eine längere. Das wird erst im Verlauf entschieden.
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Das geht ja, dann bin ich schon ein wenig beruhigt. Bei wem hast Du denn die Diagnose gemacht? Wir wurden an eine Kinderklinik überwiesen, habe aber auch schon im Internet gelesen, dass dieses wohl auch woanders möglich ist.
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Bei einem niedergelassenen Kinderpsychologen. Dahin wurden wir vom Kinderarzt überwiesen. Dr Berek in Hannover. Wir hatten sehr schnell einen Termin bekommen und waren nach insgesamt zwei Terminen durch. Ich weiß natürlich nicht ob bei privat Versicherten noch andere Kosten dazu kommen
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Hallo,
siehe oben, 35a SGB VIII. Kostenbeitrag fällt nicht an, §§ 90ff SGB VIII.