Umgangsregelung Kleinkind - 17 Monate - Umgangsklage "nur 2 mal die Woche"

  • Hallo,


    vielleicht könnt ihr mir auf die Schnelle für die morgige Anhörung noch einen Tipp geben:


    Hintergrund:


    Ich bin aus dem gemeinsamen Haus mit dem Kindesvater wegen häuslicher Gewalt geflohen als das Kind 4 Monate alt war. Das ist nun 1 Jahr her.


    Er kifft zudem.
    Bei Übergriffen war das Kind anwesend, das letze Mal hatte es der Vater auf dem Arm als er mich trat.
    Dem Vater habe ich den Umgang immer ermöglicht.


    Für eine lange Zeit bis jetzt zwei Mal wöchentlich für je ca. 1,45 Stunden dann in "kommunalen Krabbelgruppenangeboten" erst war ich noch mit dabei (stillen), dann habe ich ihn in den Angeboten allein mit ihr gelassen. Sie aber gebracht und abgeholt.


    Nun hat der Vater eine Umgangsklage eingereicht. Übrigens "ohne Vorwarnung" für 2 Tage später war noch ein Termin in der Erziehungsberatungsstelle angesetzt.


    2 Gesprächstermine vorher im Jugendamt, auf die ich "mich eingelassen" hatte, blieben ohne Ergebnis.


    Er forderte dort Umgang 3 mal die Woche für 3 Stunden "allein".
    Im Antrag fordert er nun 3 mal die Woche 4 Stunden "allein".


    Ich möchte keine Grundsatzdiskussion zu häuslicher Gewalt + Cannabiskonsum führen. Ich denke es sollte anerkannt werden, dass meien Vertrauensbasis zu diesem Menschen zerstört ist.
    Er hat mir 5 Tage nach der Geburt einen Kopstoß versetzt, mich geohrfeigt als ich schwanger war.


    Ich werde mich den rechtlichen Erfordernissen beugen (müssen) auch wenn ich emotional anders fühle aber ich gebe damit auch einen Teil der Veramtwortung an den Staat ab.


    Der Mann arbeitet übrigens als Erzieher im Kindergarten.


    Soweit:


    Der Punkt ist, ein Abholen und Bringen an meiner Haustür ist für mich ausgeschlossen.
    Persönliche Übergaben kann ich nicht mehr leisten. Das vergangene Jahr ging auf meine Gesundheit. Ich habe das nur gemacht, weil es keine andere möglichkeit gab und ich mich nur noch im "geschützeren Rahmen" der kommunalen Angebote Übergaben gab.


    Meine RÄ fordert zunächst begleiteten Umgang doch damit ist dann ja auch Schluss.


    Mein Vorschlag wird sein, zunächst begeleiteter Umgang, sollte die Empfehlung dann lauten "allein geht", dann: (der Vater arbeitet nur 30 Stunden - bis ca. 15h...)


    Mo + Do - Übergabe in der Bahnhofsmission - 15:30-17:00h
    Zweimal
    die Woche ist aus meiner Sicht ausreichend, mit Abstand 3 bzw. 4 Tage.
    Dreimal die Woche ist für mich nicht umsetzbar, weder wenn 3 Wochentage
    belegt wären, noch jedes WE.Das gilt umsomehr während der Krippeneingewöhnungszeit, bei der das Kind wissen soll wo sie "zu Hause" ist.



    Wenn das Kind in der Krippe ist:

    Sollte die skiziierte Regelung trotzdem möglich sein.
    Daher ggf erst einmal unbefristet in Kraft setzen


    Wenn in Krippe -
    Mo
    + Do - Abholung ca. 14:45/15h - Rückgabe bei der Krippe um 16:50h (Weg
    zur Bahnhofsmission würde entfallen, ich werde in einem hinteren Raum
    warten)


    Es wurde und wird vom JA massiv Druck auf mich ausgebübt 3 mal die Woche Umgang zu ermöglichen und länger.
    Es gibt aber keine "längeren Zeitfenster" bei dem Kind und mehr "schaffe" ich einfach nicht.


    Kann mich noch jemand "stärken"?


    Danke und vG

  • Die Frage ist meines Erachtens, ob (unbegleiteter) Umgang möglich ist.
    Gibt es dazu eine Empfehlung von den bereits involvierten Institutionen ?


    Wenn es denn generell möglich ist, dann wird es meines Erachtens schwierig anhand Deiner Argumente die Menge / den Umfang zu begrenzen.


    Unbefristete Vereinbarungen finde ich aber bei so kleinen Kindern generell falsch. Sie entwickeln sich schnell - z.B. nach 6-12 Monaten sollte die Vereinbarung an den dann aktuellen Entwicklungsstand angepasst werden.


    Zitat

    Es wurde und wird vom JA massiv Druck auf mich ausgebübt 3 mal die Woche Umgang zu ermöglichen und länger.


    Es gibt aber keine "längeren Zeitfenster" bei dem Kind und mehr "schaffe" ich einfach nicht.

    Magst Du das "mehr "schaffe" ich einfach nicht." ein wenig erklären ? Mir ist nicht klar was Du damit meinst.






    Edit fügt hinzu: Sind denn die Übergriffe / häusliche Gewalt dokumentiert / aktenkundig ?

    2 Mal editiert, zuletzt von Loewe_63 ()

  • Das "mehr schaffe ich nicht" bezieht sich darauf (ja, wenn auch nicht "rechtlich relevant")


    - immer für den Umgang losfahren zu müssen - ich habe auch noch ein eigens Leben bzw. versuche es?
    - ich es emotional / Angst nicht ertragen kann, sie so viel bei ihm zu wissen


    de facto hat ein Vater also Anrecht auf alles was er willß Hier de facto dann das Wechselmodell?


    Der jugendamtsmensch findet den Vater toll, ach, er hat eine Therapie gemacht (hat er, hat nichts gebracht), ach, begleitet? Nein, er ist doch Erzieher...


    Sorry, ich schon jetzt "bedient"...Ich habe den vater übrigens in die Therapien "gequascht" in der hoffnung wieder in ihn als Vater, nicht mehr als Partner Vertrauen haben zu können. Das blieb ohne Erfolg. Er war auch kurz vor Ende noch gewalttätig.


    Was meinst Du mit, "kann man nicht begrenzen"?

  • Ach so, die Gewalt ist in so fern "dokumetiert", dass die der arme, geläuterte Vater sogar zugibt...


    Das ist hier die Strategie.
    Ansonsten gibt es für die direkten Gewalttätigkeiten hinter den Türen keine "Megabeweise" aber er hat vor der Tür meiner Mutter mit Zeugen randaliert, stand mal mit dem Kind auf dem Arm im Einkaufszentrum (erstes Treffen nach der Flucht) im Treppenhaus und wollte los. Schubste bei der Gelegenheit seine Mutter und bedrohte sie mit zum Schlag erhobener Faust (Zeugin meine Freundin), usw.

  • de facto hat ein Vater also Anrecht auf alles was er will

    Aus meiner persönlichen Sichtweise hat ein Kind zwei Elternteile.
    Und die sollten gleichwertig, gleichberechtigt, gleichbepflichtigt .... also auf Augenhöhe sein. BEIDE !




    Er hat in den Besprechungen seine Position dargestellt - ihr konntet euch nicht einigen - da ist es meines Erachtens legitim die Entscheidung dem Richter zu übertragen.

    Was meinst Du mit, "kann man nicht begrenzen"?

    Ich meine, wenn unbegleiteter Umgang in Anbetracht der früheren Gewalttätigkeiten gegen Dich für eine Stunde zu vertreten ist, dann ist es auch dreimal die Woche zu vertreten. Es macht keinen Unterschied.
    Das es für Dich schwierig ist euer Kind in dieser Umgebung zu wissen kann ich gut nachvollziehen, aber da musst Du wohl an Dir arbeiten.
    Durch dieses Thema mussten die meisten hier mal durch - und ich weiß wie schwer das ist.
    Für euer Kind ist das aber anders. Es geht zum anderen Elternteil, zu dem es auch Loyalität und Zuneigung empfindet (wenn es darf).

  • Unbefristete Vereinbarungen finde ich aber bei so kleinen Kindern generell falsch. Sie entwickeln sich schnell - z.B. nach 6-12 Monaten sollte die Vereinbarung an den dann aktuellen Entwicklungsstand angepasst werden.


    Ich kann mir auch keinen Richter vorstellen, der einen Beschluss nicht begrenzen wird. Danach seid Ihr als Eltern wieder an der Reihe, Euch zusammen ein Umgangsmodell zu erarbeiten, am besten mit professioneller Unterstützung.

    Er hat in den Besprechungen seine Position dargestellt - ihr konntet euch nicht einigen - da ist es meines Erachtens legitim die Entscheidung dem Richter zu übertragen.


    Mit der Konsequenz, dass Ihr einen Beschluss bekommt, der Euch beiden nicht passt. Und dass es nach Ende der Frist erneut vor Gericht weitergeht.

    Das es für Dich schwierig ist euer Kind in dieser Umgebung zu wissen kann ich gut nachvollziehen, aber da musst Du wohl an Dir arbeiten.


    Das wird dann als Bindungstoleranz bezeichnet. Der Fehler ist, dass Du von der Art und Weise, wie er mit Dir umgeht, darauf schließt, wie er miEurem gemeinsamen Kind umgeht. Und dass Dir jegliches Vertrauen fehlt. Könnte es sein, dass Du Euer Kind als Dein Eigentum ansiehst, über das nur Du zu bestimmen hast?


    Maßstab sollte sein, dass es dem Kind dort, wo es gerade ist, subjektiv gut geht. Das wirst Du daran sehen, wie es ihm geht, wenn es wieder zu Dir zurückkommt. Und ja, Du solltest die regelmäßige Beziehung zum anderen Elternteil grundsätzlich fördern und nicht von vorneherein begrenzen. Siehst Du Dich dazu in der Lage?


  • Ich kann mir auch keinen Richter vorstellen, der einen Beschluss nicht begrenzen wird.


    Das kommt sicherlich auf den Inhalt des Beschlusses an.


    Mein Richter beschloss, dass ich 3-4 mal wöchentlich 2-3 Stunden, jedes 2. WE Freitag bis Sonntag plus hälftige Ferien Umgang mit der damals 9 Monate alten Tochter habe. Der Beschluss "gilt an sich" auch heute, 11 Jahre später noch. Warum hätte der auch begrenzt sein sollen? ;)


    In diesem Fall sollte der Beschluss allerdings schon Änderungen für die Zukunft vorsehen, eben weil er von Anfang an arg begrenzt werden soll (Warum hat der KV eigentlich nicht auch Übernachtungen direkt mit beantragt? - keine Zeit/Lust?). Auf der anderen Seite beschliesst ein Richter auch nur, was beantragt wird. Fordert keine Seite Übernachtungen, werden diese auch wohl nicht Teil des Beschlusses. Beschluss könnte so aussehen: Anfangs 2-3 mal die Woche für 3-4 Stunden. In (sagen wir mal) 3 Monaten dann zusätzlich Übernachtungen alle 14 Tage Freitag bis Sonntag plus hälftige Ferien. So hat TS ein bissel Zeit, sich an die Situation zu gewöhnen. Kommt ihr dann auch zu Gute. Sie schreibt ja, dass sie auch noch ein Leben hat/haben will... da bieten sich freie Wocheneden an.


    Grund für begleitenden Umgang sehe ich hier nicht. TS hat den KV zum Schluss ja auch alleine mit Kind in der Krabbelstunde gelassen.


    Gewalt in der Vergangenheit gegen TS und Besitz von Cannabis ohne Rezept wäre etwas für den Staatsanwalt (gewesen).

  • Auf der anderen Seite beschliesst ein Richter auch nur, was beantragt wird.


    Das ist sicher zutreffend für grundsätzliche Dinge wie die Frage, ob Kind übernachten kann / soll. Andererseits ist ein Richter auch grundsätzlich frei in seinen Entscheidungen, ob die nun sinnvoll sind oder nicht. Es soll auch Richter geben, welche einfach einen Standardbeschluss treffen (vierzehntägiger Umgang und hälftige Ferien), ohne die spezielle Situation zu berücksichtigen, sprich: allein juristische Kriterien anzuwenden, als würde der Beschluss ein Abstraktum betreffen. Naja ... das nur am Rande.

  • Die Krippe kann man auch als Vorteil nutzen - dort könnte er das Kind direkt abholen - dann müßtest du ihn nicht sehen.


    Zu deiner Schilderung das er als Erzieher arbeitet - aber Gewalttätig ist - hast du eine Anzeige gemacht ? Ggfls. würde sich dann sein Dienstherr auch um eine Therapie kümmern bzw. du hättest vor Gericht etwas ind er Hand.


  • Das ist sicher zutreffend für grundsätzliche Dinge wie die Frage, ob Kind übernachten kann / soll. Andererseits ist ein Richter auch grundsätzlich frei in seinen Entscheidungen, ob die nun sinnvoll sind oder nicht. Es soll auch Richter geben, welche einfach einen Standardbeschluss treffen (vierzehntägiger Umgang und hälftige Ferien), ohne die spezielle Situation zu berücksichtigen, sprich: allein juristische Kriterien anzuwenden, als würde der Beschluss ein Abstraktum betreffen. Naja ... das nur am Rande.


    Jetzt, wo du das sagst... Meiner tat das glaube ich auch. Der Prozess ging ja bei uns um das ABR. Den Prozess verlor ich -> Kind zur Mutter. Dafür "ordnete" der Richter o.g. Regelung an, der weder ich noch KM widersprachen. Richter wollen halt auch einfach schnell den Schreibtisch "leer" haben. Und wo kein Kläger...

  • Dafür "ordnete" der Richter o.g. Regelung an, der weder ich noch KM widersprachen.


    War das ein Vergleich? Der Richter denkt sich etwas aus und möchte, dass Ihr beide zustimmt? Habe ich leider bereits zu oft getan. Damit muss man dann leben, ob man möchte oder nicht, weil man ja nicht widersprochen hat. Standardsatz in Zukunft wäre für mich: kein Vergleich, beschließen Sie und ich nehme das zur Kenntnis. Jedenfalls in den Fällen, in denen ich selbst das gerichtliche Verfahren nicht angeleiert habe und für den Fall, dass die Richterin nicht zuhören mag.


    Denn für's Zuhören haben wir ja die Psychologen, das gibt uns dann zumindest zeitweilig ein gutes Gefühl. Ob das allerdings weiterhilft, ist eine andere Frage.

    Einmal editiert, zuletzt von musicafides ()

  • Ach so, die Gewalt ist in so fern "dokumetiert", dass die der arme, geläuterte Vater sogar zugibt...


    Das ist hier die Strategie.
    Ansonsten gibt es für die direkten Gewalttätigkeiten hinter den Türen keine "Megabeweise" aber er hat vor der Tür meiner Mutter mit Zeugen randaliert, stand mal mit dem Kind auf dem Arm im Einkaufszentrum (erstes Treffen nach der Flucht) im Treppenhaus und wollte los. Schubste bei der Gelegenheit seine Mutter und bedrohte sie mit zum Schlag erhobener Faust (Zeugin meine Freundin), usw.


    Zu deiner Schilderung das er als Erzieher arbeitet - aber Gewalttätig ist - hast du eine Anzeige gemacht ? Ggfls. würde sich dann sein Dienstherr auch um eine Therapie kümmern bzw. du hättest vor Gericht etwas ind er Hand.

    Es fällt mir schwer Gewalt zu relativieren - ich möchte hier auch nichts herunter spielen.
    Aber die Schilderungen zeigen mir jetzt keinen Tatbestand, für den sich ein Staatsanwalt interessieren würde.


    Und "geläutert" könnte man ja so deuten, dass er Einsicht gezeigt und etwas unternommen hat.


    Sollte KV aber seinen Job verlieren - warum auch immer - wird das mindestens vorübergehend zu Einschnitten im Kindsunterhalt führen.


  • War das ein Vergleich? Der Richter denkt sich etwas aus und möchte, dass Ihr beide zustimmt?


    Gute Frage. Müsste ich nachschauen. Auf einen Vergleich würde ich mich Stand heute auch nicht mehr einlassen. In meinem Fall ist das aber egal. Der Beschluss/Vergleich wurde nie gelebt. Vielmehr fand ab dem Tag täglicher Umgang statt. Später haben wir aus alle 2 Wochen über Nacht - wöchentlich über Nacht, dafür aber nur eine Nacht gemacht. Und anstatt hälftige Ferien hatte ich immer ca 70-100% der Ferien. Ich wüsste nicht warum ich plötzlich weniger hätte haben wollen. Bei mehr wäre es dann gleich wieder um das gesamt ABR gegangen. So What.