Umgangspflegschaft für ein 10 Monate altes Kind beantrage

  • Hallo


    Ich habe eine Frage und zwar habe ich eine 10 Monate alte Tochter Umgang wurde von mir immer zugelassen.Jedoch behauptet der Kindsvater das Gegenteil die kleine würde nix zu essen bekommen usw.
    Er bricht Besuchstermine vorzeitig ab und behauptet ich breche diese ab.Nun gibt es ein Gerichtstermin und seine Anwältin hat einen Umgangspfleger beantrage was ich persönlich nicht gut finde da die kleine dann durch zehn Hände gehen würde.
    Wie wahrscheinlich ist es das für ein 10 Monate altes Kind ein Umgangspfleger bestimmt wird?
    Über antworten würde ich mich sehr freuen

  • Na ja, ist halt eine schwierige Situation, wenn er das eine behauptet und du das andere... Ich denke, eine neutrale anwesende Person wäre da nicht verkehrt. Habt ihr nicht jemanden im Bekanntenkreis, mit dem/ der ihr beide kein Problem hättet? Und zu dem euer Kind vielleicht sogar auch schon einen Bezug hat? Dann könntest du ja das stattdessen vorschlagen, denn ein Umgangspfleger muss ja sicher auch irgendwie bezahlt werden?


    Ansonsten hat mir eine Mitarbeiterin vom Kinderschutzbund auch gesagt, dass sie auch Umgangsübergaben mit begleiten würden. Die sind natürlich immer recht überfüllt, aber vielleicht könnte man da auch mal nachfragen? Die machen das da auch ganz lieb, gewöhnen das Kind erstmal an denjenigen, der die Übergaben begleitet und schauen wirklich aufs Kind.


    Wenn du von Besuchsterminen sprichst, meinst du damit, dass die Umgänge bei dir zuhause stattgefunden haben? Denn das halte ich ganz generell für eine schlechte Idee, wenn man als Eltern nicht gut miteinander auskommt. Wenn ihr beide das im Moment nicht zu zweit regeln könnt (ganz egal, wessen "Schuld" das nun ist), wäre eine vermittelnde Person sicher nicht schlecht.


    Und als kleiner Tipp - es wirkt immer besser, Gegenvorschläge machen zu können, als sich nur gegen einen Vorschlag zu verweigern.

  • Ja die Umgänge haben bei mir stattfinden nüssen.Laut JA .Ich hatte sie auch auf Spielplätzen stattfinden lassen aber da wird mir dann von der Gegenseite vorgeworfen er kann keine Versorgung übernehmen was er auch nicht macht wen wir es Zuhause stattfinden lassen.
    Alle Personen in meinem Umfeld/Bezugsperson en sind ein rotes Tuch für ihn.Auch wen ich mal einen Termin nicht wahr nehmen kann und meine Mutter dann eben fa ist beharrt er darauf das ich da bin.

  • Schlag doch vor, dass der Umgang in einer Beratungsstelle stattfinden soll. So war es bei uns auch, als meine Tochter ungefähr in dem Alter deiner Tochter war. Beim Umgang anwesend waren Vater, Kind und ich, wir konnten einen Raum der Beratungsstelle nutzen, der Umgang wurde aber durch niemanden sonst begleitet. Der Vorteil war, dass nachvollziehbar war, wer wann zu den Umgängen auch aufgetaucht ist- so war in unserem Fall klar nachweisbar, dass der Vater die Treffen immer wieder ausfallen lassen hat, zu spät gekommen ist u.s.w. Hätte er den Kontakt nicht von sich aus abgebrochen, wäre der Umgang in dieser Form (mit meiner Anwesenheit) wahrscheinlich noch eine Weile so weitergelaufen, weil unser Kind durch die Seltenheit der Treffen überhaupt keine Bindung an den Vater entwickeln konnte.
    Ich würde in deinem Fall die Flucht nach vorn antreten und nicht darauf warten, dass eine Umgangspflegschaft angeordnet wird.

  • Kann ich den Umgang bei einer Beratungsstelle dort einfach so vorschlagen?
    Wäre mir natürlich einfach um Ruhe rein zu bekommen ganz lieb bis eine richtige Bindung aufgebaut ist.
    Er geht davon aus bzw seine Anwältin möchte ja das der Umgangspfleger die kleine hier abholt und dann zu ihm bringt.
    Ohne überhaupt eine Bindung zu haben.Die treffen bei einer Beratungsstelle würde er mit der Begründung ablehnen da er ja bis 17.00 Uhr arbeitet. Sorry das ich so viel Frage das ist der erste Gerichtstermin den ich habe und bin total Ahnungslos

  • Hallo zweitmama2014,


    Ja die Umgänge haben bei mir stattfinden nüssen.Laut JA .Ich hatte sie auch auf Spielplätzen stattfinden lassen aber da wird mir dann von der Gegenseite vorgeworfen er kann keine Versorgung übernehmen was er auch nicht macht wen wir es Zuhause stattfinden lassen.
    Alle Personen in meinem Umfeld/Bezugsperson en sind ein rotes Tuch für ihn.Auch wen ich mal einen Termin nicht wahr nehmen kann und meine Mutter dann eben fa ist beharrt er darauf das ich da bin.


    hier wurdest Du falsch beraten.


    Fakt ist:
    - niemand kann Dich zwingen, Deine Wohnung zur Durchführung der Umgänge zur Verfügung zu stellen
    - niemand kann Dich zwingen, selbst anwesend zu sein bei den Umgängen


    Kindesvater hat ein Recht auf Umgang mit dem Kinde, nicht mit Dir!


    Angesichts dieser früheren Forderungen erscheint es seltsam, dass nun eine Umgangspflege etabliert werden soll.
    Das wäre ja dann weder in Deiner Wohnung noch wärest Du selbst anwesend?
    Es wäre wichtig, bei der Anhörung auf genau diese Unstimmigkeit hinzuweisen!!


    Ebenso wichtig wäre: Da der Vater ja nun darauf beharren möchte, Du hättest währender Umgänge (wie absurd) Umgang verweigert, besteht nun einmal keine Bindung zwischen dem Vater und dem Kinde. Genau dann wäre ein Umgangspfleger nicht zum Wohle des Kindes. Du darfst diesen Vorschlag ablehnen!


    Kann ich den Umgang bei einer Beratungsstelle dort einfach so vorschlagen?


    Das wäre der naheliegende Kompromiss und ein sehr guter Vorschlag (der eigentlich vom Jugendamt hätte kommen müssen).
    Auf andere "Ideen" musst Du Dich nicht einlassen wenn Du das nicht richtig findest - auch nicht im Rahmen eines Vergleiches.


    Eine Umgangspflegschaft musst Du erst dann akzeptieren wenn ein Gericht das anordnet. Und ein Gericht ordnet das normalerweise nur dann an, wenn es keinen anderen Weg zur Einigung gibt.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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  • Ja se bist alles sehr widersprüchlich was hier abläuft . Spielplätzen waren nicht in Ordnung für Ihn .Hier Zuhause habe ich das Gefühl klappt es noch weniger.Sobald die kleine weint bringt er sie raus zu mir oder weint mit ihr um die Wette was ein Kind natürlich noch mehr in rage bring.Oder er behauptet die kleine würde mich in der Wohnung hören.Wen er Umgang mit der kleinen hat ist es Grundsätzlich so das ich die Tür schließe von Kinderzimmer.Ich kann durch meine Wohnung leider Gottes nicht fliegen.Zumal ich noch eine Tochter habe die in der Wohnung spielt.


    Die Dame von Jugendamt hatte das damals so festgelegt das es auch bei mir stattfinden müsse das er die kleine Wickeln kann usw .Bei schönem Wetter hatte ich es immermal auf den Spielplatz verlegt da jedoch bekomme ich vorgeworfen ich würde nicht auf ihn zukommen um der kleinen Trinken zu geben.Trinken ist Kiwa das weiß er oder gar würde ich der kleinen nichts zusehen geben.Und er wusste das das trinken im Kinderwagen ist ,Und ich der Meinung bin das uch wären des Umgangsrechtes nicht ständig reinfunken muss um zu sagen gib der kleinen trinken.


    Zudem habe ich das Gefühl das es hier nicht wirklich um den Umgang geht.Den in seiner Stellungnahme steht das es nicht sein könne das ich mehr rechte habe wie er.

  • Kann mir jemand sagen wie ein Umgangspfleger finanziert wird?Muss uch dafür aufkommen wen er es beantragt .Muss jetzt schon die Prozesskosten in Raten abstottern und könnte nicht noch zusätzlich dieses finanzieren.
    Arbeitet ein Umgangspfleger auch am wochenende?
    Es tut mir leid das ich so viele Fragen stelle,mache mir einfach nur sehr viele Gedanken ob es für die kleine nicht zu viel werden würde.Wir fangen um die gleichzeitig wie der Gerichtstermin ist mit der Eingewöhnung in der Kita an Fahren im Dezember in Mutter Kind Kur und dann muss sie sich evtl noch an einen Umgangspfleger gewöhnen.Kann mit evtl jemand weiterhelfen.
    Dankeschön

  • Ist es denn sinnvoll, die Eingewöhnung im Kindergarten vor der Mutter-Kind-Kur zu beginnen? Dann reißt du sie ja gleich wieder raus?!?


    Ansonsten kann ich dir nur raten, deinen Blick immer wieder auf deine Tochter zu lenken. Sei für sie da und versuche, ihre Bedürfnisse möglichst gut wahrzunehmen. Wenn du das vor Gericht glaubhaft ausstrahlst, kann dir eigentlich nichts passieren. ;)
    Vielleicht wäre auch ein Eltern-Kind-Café eine gute Möglichkeit zur Umgangsanbahnung für euch. Mach' dich schlau, ob es so etwas in der Nähe gibt. Dann wird in der Verhandlung deutlich, dass du dir über verschiedene Möglichkeiten Gedanken gemacht hast und grundsätzlich bereit bist, den Umgang zu fördern.

  • Meist wird der Umgangspfleger vom JA bezahlt. Es gibt auch welche, die am Wochenende arbeiten, jedoch nicht alle. Für die Kosten musst Du nicht aufkommen, wenn einer vom Gericht eingesetzt wird. Auch sonst würde ich - wenn überhaupt - eher den KV in der Pflicht sehen.

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern