Hi,
folgende Mitteilung habe ich heute erhalten...
weis nicht, ob es schon hier Thema war...
Einführung der Steuer-Identifikationsnummer beim Kindergeld
Datum27.10.2015
Die Steuer-Identifikationsnummer (IdNr) wird zusätzliche Anspruchsvoraussetzung für das Kindergeld. Die Kindergeldberechtigten und die Kinder werden ab dem 1. Januar 2016 von der Familienkasse durch die an sie vergebene IdNr zu identifizieren sein.
Wer die IdNr. nicht mitteilt, bekommt möglicherweise vorübergehend kein Kindergeld mehr...
Auf der Seite des Bundeszentralamt für Steuern ist noch mal alles erklärt..
Dort kann man die IDNr auch beantragen, falls man sie nicht mehr hat...kann aber bis zu 4 Wochen dauern..
lg duechesse :strahlen
PS: Es müssen die IdNr. vom Kindergeldempfänger und von den Kindern vorliegen...