Vorsorgevollmacht, kennt sich wer damit aus? Mit oder ohne Notar?

  • Hallo erstmal,
    kennt sich sich jemand da aus?


    in meiner Situation als alleinerziehender Vater, wg. Tod meiner Frau und selber krank, muss ich zum Wohl meiner Tochter das Thema in Angriff nehmen. Ich möchte auf jeden Fall vermeiden, daß das Jugendamt über meinen Kopf hinweg entscheidet, dass meine Tochter in irgendeiner Einrichtung oder Pflegefamilie landet, wo sie nicht hinwill. Ich habe Zusagen, dass meine Famili wie immer mir zur Seite steht. Ich brauche nur Sicherheit, damit ich ruhig schlafen kann.


    Den Kampf habe ich ich noch lange nicht aufgegeben, weil ich ihn gewinnen will, auch wenn es ein langer Weg wird. Aber solche Sachen werden ja gerne auf die lange Bank geschoben, deshalb jetzt.


    Liebe Grüße


    Henning

  • Hallo Henning,


    ersteinmal möchte ich Dir viel Kraft für Deinen Weg wünschen.


    Es gibt zwar viele Vorddrucke im Internet, was Vorsorgevollmachten anbelangt, dennoch würde ich Dir raten einen Notar, der sich mit dieser Marterie auskennt aufzusuchen. Der Vorteil liegt darin, dass ihr dann diese Vorsorgevollmacht wirklich individuell auf Eure Bedürfnisse zuschneiden könnt und durch die notarielle Beglaubigung bekommt die Vollmacht noch eine erhöhte Wirksamkeit. Sprecht in der Familie bzw mit Bekannten/Verwandten genau ab wie was ihr wollt und vorallem, ob sich wirklich alle auch im Klaren sind, was es für die Zukunft bedeutet.


    Liebe Grüße
    Sanny

    Nein, ich habe keine Spinnennetze in der Wohnung, das sind Ökotraumfänger :D

  • Guten Morgen!


    Wir haben die Vorsorgevollmacht über einen Anwalt erstellen und beglaubigen lassen. Eins haben wir, eins er.
    Laut seiner Aussage gibt es trotz der Vollmacht gibt keine Garantie, wo das Kind im Fall des Falles hinkommt. Allerdings ist unser Fall auch anders gelagert.
    Meines Wissens nach wird zuerst in der Ursprungsfamilie nach einer Betreuung geschaut.


    Lass dich beraten, damit auch deine/eure spezielle Situation berücksicht werden kann.


    Für Deinen und euren Weg viel Gesundheit, Kraft und Durchhaltevermögen.
    lg,
    cola

    Glaube an Wunder, Liebe und Glück.
    Schaue nach vorne und niemals zurück.
    Tu, was Du willst und stehe dazu.
    Denn dieses Leben lebst nur Du!


    Lebe lieber ungewöhnlich

  • Es kann auch helfen, schon jetzt Kontakt zum Jugendamt aufzunehmen und dort festzuhalten, was man sich wünscht. Wenn für Deine Tochter und Dich bereits feststeht, wo sie hinwill und sie dort willkommen ist, dann würde ich mit allen Beteiligten dort auflaufen und dies kundtun. Dann haben die im - hoffentlich nicht eintretenden - Ernstfall schon in ihrer Akte, dass alles geregelt ist. Denn je weniger Arbeit ein Fall macht, je mehr alles geregelt ist, umso eher schließen sie ihn ab.


    Die Vorsorgevollmacht würde ich der Person geben, die das Kind betreuen soll. Diese kann das Dokument dann auch sofort vorzeigen, wenn sie das Kind irgendwo abholen muss.

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern

  • Guten Morgen!


    Ich habe mir Vordrucke für Vorsorgevollmachten von der Bundeszentralstelle für Patientenverfügungen heruntergeladen und ausgefüllt. Bezeugt hat sie dann mein Hausarzt, der auch gleich Kopien mit in de Patientenakte genommen hat, zusammen mit der Patientenverfügung und der Gesundheitsvollmacht.


    Einen Notar habe ich nicht aufgesucht.


    Mir ging es auch in erster Linie um Angelegenheiten bezüglich meiner Tochter und eben meinereiner, wenn ich nicht mehr so richtig da bin.


    :wink

  • Es kann auch helfen, schon jetzt Kontakt zum Jugendamt aufzunehmen und dort festzuhalten, was man sich wünscht.


    Hatte ich auch schon vor Monaten getan: dem zuständigen Mitarbeiter mitgeteilt, dass ich darauf Wert lege, dass der Sohn zu mir kommt, wenn die KM ausfällt. Genau das ist geschehen - und weil die KM damit drohte, sich umzubringen, sollte der Sohn zum KV kommen, hat man ihn dann in Obhut genommen.


    Hängt vielleicht damit zusammen, dass für unterschiedliche Aufgaben im Jugendamt auch unterschiedliche Personen zuständig sind, und vielleicht auch, dass sich innerhalb kurzer Zeit die Zuständigkeit im Jugendamt mehrfach geändert hatte.


    Was möchte ich damit sagen? Am besten ist es, die Vorsorgevollmacht juristisch wasserdicht aufzusetzen, zusätzlich relevante Stellen so zu informieren, dass es dokumentiert ist (Hausarzt usw.) und sich dabei nicht nur auf das Jugendamt zu verlassen.

  • Ich sehe aber einen sehr deutlichen Unterschied zwischen getrennten Eltern, von denen der bisherige BET ausfällt und einem verwitweten Elternteil, das verstirbt und das Kind somit elternlos zurücklässt. In diesem Fall lässt sich das Jugendamt meist gern überzeugen, dass das Kind zu den von Kind und Eltern(teil) gewünschten Personen kommt - es spart Kosten und Zeit, die anderer Stelle eingesetzt werden können.


    In Deinem Fall war für das JA evtl. nicht sofort ersichtlich, dass die KM über längere Zeit/dauerhaft ausfällt.

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern

  • In Deinem Fall war für das JA evtl. nicht sofort ersichtlich, dass die KM über längere Zeit/dauerhaft ausfällt.


    Das ist sicher richtig. Weder vorhersehbar, noch erwünscht. Allerdings würde ich, damit das alles gut klappt, den gewünschten Personen empfehlen, sich als offizielle Dauerpflegeeltern zu "zertifizieren". Oder zumindest mal beim Jugendamt entsprechend anzufragen. Nur, damit auch sicher ist, dass das Kind dann tatsächlich dort untergebracht werden wird. Man kann ja mit dem Kriterium Kontinuität für's Kind argumentieren.

  • In einer Vorsorgevollmacht regelst du eigentlich nur wer für dich Entscheidungen treffen soll wenn du dazu nicht mehr in der Lage sein solltest. Wenn es dabei auch um Grundstücke oder Immobilien geht musst du zu einem Notar. Sollte das nicht der Fall sein, kannst du sie selbst machen. Natürlich mit demjenigen besprechen, den du als Bevollmächtigten angeben möchtest. Die Vollmacht und auch eine Patientenverfügung kann zentral hinterlegt werden damit alle Krankenhäuser darauf zugreifen können.


    Was das Sorgerecht angeht, gibt es meines Wissens nach Sorgerechtsvollmachten, die aber nicht rechtlich bindend sind, sondern nur ein Vorschlag. Ich würde das wohl auch mit dem JA besprechen.

  • hat leider ein weilchen gedauert, nun bin ich erstmal zuhause.


    da muss ich jetzt erstmal nachdenken; ganz viel; deshalb quasi ungeordnet meine Anmerkungen:


    1. Seit dem Tod ihrer Mutter wird hier nicht drüber gesprochen, nur ganz selten, dann aber umschrieben. Das ist auch völlig in Ordnung und notrmal, da habe ich entsprechende prof. Unterstützung.


    2. In der jetzigen Situation sehe ich keine Möglichkeit über meine Situation etc zu sprechen ohne massive Verlustängste zu provozieren; dass brauchen wir nicht. Dann bricht alles zusammen. Wir raufen uns gerade so langsam zusammen :-) .
    dementsprechend fällt auch die Frage weg, wo bzw. ob sie da hin will.


    3. eine Zertifikation als Pflegeeltern.. fällt weg, weil viel zu weit entfernt wohnend; was aber die ungeingeschränkte Zusage, dazusein nicht ausschliesst.


    4. Zum Jugendamt gehe ich nicht . da gibt es Gründe für, die hier nicht hingehören.