Hallo Frascita,
die Kosten für die PKV werden nicht gequotelt, sie sind als "angemessener Unterhalt" zu sehen. Allerdings wird das EK des KV um die Kosten der PKV bereinigt, was u.U. eine niedrigere Stufe in der DDT ergibt.
Aber die PKV ist allein von Ihm zu übernehmen, Voraussetzung ist die Leistungsfähigkeit.
LG Lotta
Ah ok, das wusste ich nicht. Da das Bübchen ja aber unser beider Sohn ist, finde ich es fairer zu quoteln. So wahnsinnig teuer ist das ja nun nicht....