Unterhalt und Familienzuschlag (Beamte)

  • Hallo Frascita,
    die Kosten für die PKV werden nicht gequotelt, sie sind als "angemessener Unterhalt" zu sehen. Allerdings wird das EK des KV um die Kosten der PKV bereinigt, was u.U. eine niedrigere Stufe in der DDT ergibt.
    Aber die PKV ist allein von Ihm zu übernehmen, Voraussetzung ist die Leistungsfähigkeit.


    LG Lotta


    Ah ok, das wusste ich nicht. Da das Bübchen ja aber unser beider Sohn ist, finde ich es fairer zu quoteln. So wahnsinnig teuer ist das ja nun nicht....

    Erziehung besteht aus 2 Dingen: Vorbild sein und Liebe. (Montessori)


    Es gibt kein problematisches Kind, es gibt nur problematische Eltern. (A.S. Neill)


    Erziehe dich selbst, bevor du Kinder zu erziehen trachtest. (J. Korczak)

  • Da das Bübchen ja aber unser beider Sohn ist, finde ich es fairer zu quoteln. So wahnsinnig teuer ist das ja nun nicht....


    Hallo Frascita,
    das ehrt Dich!
    Aber vielleicht könntest Du diesen Punkt an den KV adressieren: Du verzichtest auf die vollumfängliche Übernahme der PKV Kosten und er beendet die leidige Diskussion um den Familienzuschlag...


    Ich kenne allerdings die Größenordnungen von beiden Posten nicht.


    LG Lotta

    edit: Rechtschreibfehler gefunden und korrigiert


    Nur wer einen Schatten hat, steht auf der Sonnenseite des Lebens!

  • PKV ist hier fürs Kind 20 Euro.
    Der Zuschlag liegt bei 100etwas.


    Ist so ein mittelguter Deal.
    Aber warum den Vater nicht (endlich) mal bezahlen lassen, was er muss?


    Hier beträgt die PKV 35€. Das Ding ist ja, er will den gesamten Familienzuschlag (auch den ehebezogenen Teil ) hälftig abziehen.
    Das bedeutet, dass er statt 269 nur ca. 169 zahlen will.
    Und wir reden ja hier nicht von einem Mann, der am Existenzminimum lebt. Er verdient ausreichend, um nur 80% arbeiten zu gehen, obwohl er mehr könnte, damit es ihm nicht zu stressig wird.


    Wenn ich mir das so überlege, frage ich mich gerade auch, warum ich ihn nicht die ganze PKV zahlen lasse. Dennoch erscheint es mir irgendwie unfair...
    Ich weiß auch nicht. Klar will ich, dass er sich angemessen beteiligt, aber ich finde halt, dass es nicht allein seine Aufgabe ist, für bestimmte Dinge aufzukommen. Nur weil er mir alle soziale, rechtliche und finanzielle Verantwortung für das Bübchen am liebsten allein zuschieben würde, kann ich mich nicht auf sein Niveau herab lassen. Das würde mein moralisches Empfinden stören, auch, wenn es vom Gesetzgeber abgedeckt ist...


    Das mag vielleicht seltsam erscheinen, aber so empfinde ich es. Davon ab, dass wir hier auch nur über 35€ sprechen. ..

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  • Der Betreuungselternteil trägt fast ausnahmslos die erheblich höhere zeitliche "Belastung" für die Betreuung und hat auch den deutlich höheren finanziellen Aufwand. Auf ein "gerechtes" Level zu kommen, ist hier sehr schwierig. Es ist auf jeden Fall nicht "gerecht", auf bestimmte Beträge zu verzichten.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Der Betreuungselternteil trägt fast ausnahmslos die erheblich höhere zeitliche "Belastung" für die Betreuung und hat auch den deutlich höheren finanziellen Aufwand. Auf ein "gerechtes" Level zu kommen, ist hier sehr schwierig. Es ist auf jeden Fall nicht "gerecht", auf bestimmte Beträge zu verzichten.


    Hm, ok. So habe ich es noch nicht betrachtet...

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  • Ich bin in BW verbeamtet. Mir wurde der Familienzuschlag nicht hälftig abgezogen aber in die (Berechnung der) Quotelung des Mehrbedarfs einbezogen.


    Dass er bei der Quotelung einbezogen wird, ist klar.
    Erinnere ich mich richtig, dass ihr den Unterhalt vor Gericht geklärt habt?
    Und ist der Vater auch Beamter?

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  • sorry für OT. ABER ich frage mich gerade, warum ich über 70€ zahle :hae:?-(


    Keine Ahnung, ich bin seit Geburt 1971 bei der debeka versichert, recht günstig. Kind wurde 2006 dann auch direkt bei der debeka versichert. Vielleicht hat das damit zu tun?
    Ich finde gerade meinen letzten Bescheid nicht...doch halt:


    Ich habe gelogen, Asche auf mein Haupt, für das Kind bezahle ich 38 Euro. Am Anfang waren es noch deutlich weniger, aber steigt ja ständig.

  • Keine Ahnung, ich bin seit Geburt 1971 bei der debeka versichert, recht günstig. Kind wurde 2006 dann auch direkt bei der debeka versichert. Vielleicht hat das damit zu tun?
    Ich finde gerade meinen letzten Bescheid nicht...doch halt:


    Ich habe gelogen, Asche auf mein Haupt, für das Kind bezahle ich 38 Euro. Am Anfang waren es noch deutlich weniger, aber steigt ja ständig.


    Hmmmm. Mein Kind ist auch seit der Geburt bei der Debeka...... :hae:

  • Kinder erhalten immer 80 % Beihilfe.... sorry, war da nicht sicher


    (und bei den 20 % da gibt es ja fast unendlich viele Abstufungen... von der Grundversicherung etc. z.B. mit Kur, oder ohne...)

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

    Einmal editiert, zuletzt von Luchsie ()

  • Was habt ihr denn für einen Tarif? Ich werde gerade sehr stutzig, wenn ich mir meinen Beitrag so ansehe....

  • Zitieren klappt grade nicht so wie ich möchte.
    Kinkerlitzchen
    P20, Z20, BE/S2, TK25 bei der debeka für 37 Euro pro Kind bei 80% Beihilfe.
    Der debeka-Mensch hat mir geraten, die Kinder jetzt in den Unisex-Tarif zu übernehmen. Und ich überleg auch zu wechseln, kenn mich aber nicht aus.

    Einmal editiert, zuletzt von Fluffi ()

  • Ich habe da noch eine Frage zur Quotelung des Mehrbedarfs.
    Wie ist das mit dem Kindergeld? Wird das zu meinem Einkommen
    hinzugerechnet?

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  • Ich weiß, daß Thema ist schon älter... Aber ich habe heute ein Mail bekommen, dass es dazu in Niedersachsen gerade rumpelt. In Hessen und ein paar anderen Bundesländern wurde die Einkommensgrenze für Kinder imsinne der Gleichbehandlung von Einelternfamilien drastisch angehoben oder ganz gestrichen. Wenn es für dich noch aktuell ist und du zufällig auch noch aus Niedersachsen kommst, leite ich Informationen und Kontakt gerne weiter.

    LG Campusmami



    Sonne muss von Innen scheinen :sonne


    Das Leben findet draußen statt :rainbow: .

  • Campusmami, schreib doch bitte mal genauer, mich betrifft das auch, muss regelmäßig das "Einkommen" der Kinder angeben, damit ich noch den Familienzuschlag bekomme. Bayern.
    Edit: Habe jetzt nochmal in dem Thread hier nachgelesen, das war ein anderer als ich dachte. Ich dachte an den, in dem es darum ging, dass man nur Familienzuschlag bekommt, wenn das Einkommen der Kinder durch Unterhalt nicht zu hoch ist. Bei Alleinerziehenden. Bei "normalen" Familien natürlich nicht bzw die kommen halt selten drüber nur durch Kindergeld.

    Einmal editiert, zuletzt von Fluffi ()

  • Ich weiß, daß Thema ist schon älter... Aber ich habe heute ein Mail bekommen, dass es dazu in Niedersachsen gerade rumpelt. In Hessen und ein paar anderen Bundesländern wurde die Einkommensgrenze für Kinder imsinne der Gleichbehandlung von Einelternfamilien drastisch angehoben oder ganz gestrichen. Wenn es für dich noch aktuell ist und du zufällig auch noch aus Niedersachsen kommst, leite ich Informationen und Kontakt gerne weiter.

    Den Unterhalt konnten wir klären.


    Aber der Familienzuschlag und die Einkommensgrenze des Kindes betrifft mich noch. Allerdings Ba-Wü.

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