Da mein Kind in Zukunft nun auch Unterhalt von seinem Vater bekommt, habe ich einige Fragen:
1. Der Vater und ich sind beide Beamte. Da das Kind bei mir lebt, erhalte ich einen Familienzuschlag. Der Vater möchte diesen analog
zum Kindergeld hälftig von seinem Zahlbetrag abziehen. Darf er das? Wie ist das bei unseren anderen Beamtinnen geregelt? Ich konnte dazu
bisher nichts finden, denke aber, dass er das nicht darf, da der Familienzuschalg ja eine Gehaltsleistung darstellt, die nun mal mir zusteht.
2. Wie läuft das mit der Quotelung des Mehrbedarfs (PKV und Kindergartenbeitrag)? Wird vom Gehalt des Vaters erst der KU abgezogen und dann gequotelt?
Und wird bei mir dann der KU miteingerechnet bei der Quotelung?
Da hier ja auch einige Beamtinnen in ähnlichen Situationen sind, hoffe ich auf fachkundige Antworten. Ich würde ungern einen Anwalt bemühen müssen.
Wobei der Vater eben damit gedroht hat, falls ich nicht mit einem hälftigen Abzug des Familienzuschlags einverstanden bin.