Schlechter Scherz oder?

  • Hallo,


    ich bräuchte mal Eure Meinung bzw Erfahrung mit ähnlichem Erlebnis (falls vorhanden).


    Kurzform der Vorgeschichte:
    Ich habe mich vom KV knapp einen Monat bevor ich wusste, dass ich schwanger war getrennt (durch starken Stress u.a. mit ihm und einer verschleppten Erkältung sind sämtliche Schwangerschaftssymptome einfach untergegangen). Nachdem die Schwangerschaft nun offiziel vom FA bestätigt war bekam er dann auch bescheid. Unsere Kommunikation war da aber schon durch einige Vorfälle so stark gestört, dass sie gen Null lief. Ich bin dann noch während der Schwangerschaft erstmal zu meiner Mutter gezogen, damit ich nicht ganz allein da stehe. Zwischenzeitlich kam mal ein Brief vom Anwalt des KV, in dem er die Schwangerschaft anzweifelte, danach keine Reaktion mehr, was bis nach der Geburt (2014) so blieb. Die Reaktion erfolgte auch nur, da ich mich mit dem JA Zwecks Beistandstschaft, Elterngeld, Unterhaltsvorschuss und Kindergeld in Verbindung setzte. Kurz um, es ging vor Gericht zur Vaterschaftsanerkennung, die dort dann doch von ihm erfolgte (05/2015).
    Jetzt (10/2015) erhalte ich plötzlich einen Brief seines Anwaltes mit folgendem Text (den Namen des KV gebe ich mit "Kindsvater" bzw entsprechender grammatikalischer Form aus datenschutzrechtlichen Gründen an).


    ZITAT:


    "...hiermit zeigen wir an, dass uns Herr "Kindsvater", [...], beauftragt hat, an Sie zu schreiben. [...]
    Grund unserer Beauftragung ist das "gemeinsame" Kind (Name meines Sohnes), geboren am (Geburtdatum). Insoweit hat unser Mandant vom Amtsgericht (zuständiges Amtsgericht) am 19.05.2015 die Vaterschaft anerkannt, obwohl er an dem Zeugungsakt erhebliche Zweifel hat. Dieses deshalb, da das gemeinsame Kind bei einem natürlichen Zeugungsakt etwa zwei bis drei Monate vor dem (Geburtsdatum) zur Welt hätte kommen müssen, so dass unser Mandant erhebliche Zweifel daran hat, dass das Kind (Name meines Sohnes) durch einen gewöhnlichen Geschlechtsakt gezeugt zu haben.


    Dieses vorausgeschickt geht unser Mandant davon aus, dass Sie unseren Mandanten sozusagen des "Samens beraubt" haben. Wir haben Sie daher namens und in Vollmacht unsere Mandanten aufzufordern, zeitnah, spätestens aber bis zum (Datum) schriftlich zu unseren Händen zu erklären, dass Sie wegen des Kindes (Name meines Sohnes) an unseren Mandanten in keiner Weise herantreten werden. Unser Mandant möchte mit dem Kind schlicht und ergreifend gesetzlich nichts zu tun haben, also weder das gesetzliche Sorgerecht ausüben oder finanzielle Leistungen in Form von Unterhaltszahlungen tätigen.


    [...]..."


    ZITATENDE


    Anmerkung: Mein Sohn ist zwar 10 Tage vor ET gesund und munter zur Welt gekommen, aber die Parameter des Zeugungszeitraumes sind korrekt. Auch hat das JA bestimmte Parameter bei der Angabe des Zeugungs- und Geburtstages bzw alle Individualitäten berücksichtigt und selbst da ist der Zeitraum korrekt und kann mit den Angaben des Anwaltes bzw KV nicht übereinstimmen. Ich habe das alleinige Sorgerecht für meinen Sohn.


    Ich weiss echt nicht, ob ich grade :flenn oder in :lgh ausbrechen soll. Auf jeden Fall werde ich mich gleich am Montag mit meiner Sachbearbeiterin vom JA in Verbindung setzen.



    Bin auf Eure Meinungen echt mal gespannt


    Grüße Sanny und ihr größter Schatz

    Nein, ich habe keine Spinnennetze in der Wohnung, das sind Ökotraumfänger :D

  • Wenn es nicht so traurig wäre, könnte man sich über das Schreiben des Anwaltes totlachen.


    Ich würde dieses "Dokument" dem Jugendamt zukommen lassen und mich entspannt zurück lehnen. Denn DU darfst eigentlich vom Gesetz her nicht auf den Unterhalt für das Kind verzichten, denn es steht dem Kind zu.


    Lass den Kopf nicht hängen ........ Das JA wird ihm schon den richtigen Weg zeigen.

  • Danke dir :)


    Was ich mir so zusammenreimen könnte ist, dass man versuchen will mich einzuschüchtern. Denn wenn ich jetzt z.B. schreiben würde, dass ich mit den Forderungen einverstanden Wäre (sei es nur um meine Ruhe zu haben), so würde ich - wenn auch ungewollt - eine Schuldanerkenntnis begehen. Dieses wiederum würde den Weg frei machen für einen zivilrechtlichen Prozess gegen meine Person und er könnte auf Regressansprüche klagen.


    Was mich aber so :angry macht, ist die Dreistigkeit von seiner Seite aus so was auch nur in Erwägung zu ziehen (nebenbei hat er aus seiner nun geschiedenen Ehe noch einen Sohn) und die erneute Verunglimpfung meiner Person.

    Nein, ich habe keine Spinnennetze in der Wohnung, das sind Ökotraumfänger :D

  • Hallo Antharia,


    Denn wenn ich jetzt z.B. schreiben würde, dass ich mit den Forderungen einverstanden Wäre (sei es nur um meine Ruhe zu haben), ...

    ... wäre diese Erklärung nicht das Papier wert, auf dem es steht.
    Das Recht des Kindes auf Unterhalt ist gesetzlich geregelt und kann durch derartige Erklärungen nicht eingeschränkt werden. Kindesunterhalt muss bezahlt werden ab dem Zeitpunkt, an dem er gefordert wird.


    Ein "Schuldanerkenntnis" kann es in dieser Sache nicht geben weil eine Vaterschaft alleine durch die biologische Abstammung definiert ist. Mann muss bei passender DNA auch dann für die Verpflichtungen einer Vaterschaft gerade stehen, wenn das Kind nicht durch Geschlechtsakt oder sogar zeitverzögert nach Trennung oder trotz nachgewiesener lebenslanger Impotenz entstanden ist.


    Hier wird die derzeitige Rechtsprechung von grundsätzlich kundigen, betroffenen Menschen bestätigt:
    http://de.wikimannia.org/Schwangerschaftsbetrug
    Man kann sehr sicher sein, gäbe es eine Möglichkeit, Verantwortlichkeit für Vaterschaft aufgrund moralischer Kriterien statt biologischer Abstammung zu definieren, wäre es den Betreibern dieser Seite bekannt.


    Was mich aber so :angry macht, ist die Dreistigkeit von seiner Seite aus so was auch nur in Erwägung zu ziehen (nebenbei hat er aus seiner nun geschiedenen Ehe noch einen Sohn) und die erneute Verunglimpfung meiner Person.


    Leider kann man gegen die Vorgehensweise des gegnerischen Winkeladvokaten keine juristischen Schritte einleiten. Derlei Verleumdungen sind Gang und Gäbe in der Familiengerichtsbarkeit. Im Grunde genommen ist das Schreiben übrigens positiv für Dich. Falls es sich beim Schreiber tatsächlich um einen Anwalt handeln sollte, solltest Du erfreut sein über die Wahl des Vaters. Der Anwalt ist schlecht.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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    2 Mal editiert, zuletzt von FrauRausteiger ()

  • Hallo


    Du wirkst durchaus gefestigt, insofern: Schallend lachen ist angesagt! Herrlich! Vielleicht hat der Herr Beraubte nachgerechnet, wie hoch die Unterhaltszahlungen werden und fest gestellt, dass das Ausüben der Freuden des Alters eben durchaus mit Verantwortung einhergeht. :lgh


    Selbst WENN Du ihn heimlich des Nachts ganz ohne Spaß an der Sache beraubt hättest - schon Boris Becker mußte fest stellen, dass Vaterschaft gewisse Verpflichtungen mit sich bringt, ob gewollt oder ungewollt. Lehn Dich zurück und warte ab, was als nächstes kommt. Er kann ja gerne doch noch einen Test machen, wobei er ja die Vaterschaft an sich nicht anzweifelt. Nur der Spaßfaktor kam ihm wohl zu kurz. Zur Not schreib dem Anwalt, Du würdest Dich ja auf das Niveau begeben und um Entschuldigung bitten, dass der Herr nicht angemessen vergnügt wurde. Nun isses aber so und Du übst halt zukünftig. :lgh


    Ach ja. Ganz praktisch würde ich der Beistandschaft den Wisch zukommen lassen und ansonsten nichts tun.


    Gruß


    oT Frau Raussteiger, was es nicht alles gibt! WikiMannia...Da klingt Manie ja gleich mit! :wow

  • Der Anwalt ist tatsächlich so schlecht, der erste Brief (in dem die Schwangerschaft angezweifelt wurde) ist ähnlich schlecht formuliert. Ich warte einfach mal die Reaktion des JA ab.


    Nach dem erneuten Durchlesen des Briefes, hab ich nun Bauchschmerzen vor Lachen. Ach ja...mein Kryogeniglabor verstecke ich im Übrigen in meinem Keller, damit ich den geraubten Mannessaft fachgerecht aufbewahren kann :radab :hae: :lgh

    Nein, ich habe keine Spinnennetze in der Wohnung, das sind Ökotraumfänger :D

  • Wieder ein Anwalt bei dem man sich fragt, wo der seine Anwaltszulassung geklaut oder gekauft hat.
    Die Absurdität so mancher Anwaltsschreiben ist immer noch steigerungsfähig.
    also: schallend lachen!

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    keks3


    life is a tale told by an idiot, full of sound and fury, signifying nothing (shakespeare)
    'Does anybody remember laughter?' (R.P.)

  • :lgh da kommen Erinnerungen hoch, wobei dein Schreiben meine übertrifft. Der Anwalt kassiert für jedes Schreiben Geld, egal wie absurd es ist :ohnmacht:


    Hab meines immer noch in meinen Unterlagen, wenn ich ab und an daran vorbei blätter, lese ich es durch und amüsiere mich jedesmal wieder. :rainbow:

  • Es tut mir echt leid für dich und dein Kind, dass ihr da so einen Volltrottel erwischt habt.
    Trotzdem, danke für die Lacher. :lgh

  • danke für das zitieren dieses Schreibens!


    Es ist so unglaublich, dass es die eigenen Sorgen über die Auswüchse des gegnerischen Anwaltes (fast) in den Hintergrund treten lassen :troest

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • :lgh


    Und ich dachte nur ich hätte so ein Exemplar abbekommen.


    Der wollte in der Verhandlung mir mit seinem Terminkalender nachweisen, dass er zum möglichen Zeugungszeitpunkt gar keinen Kontakt zu mit hatte und behauptete einfach mal ,dass unsere Tochter keiner 6 Wochen zu früh zur Welt kam und mein Arzt den Mutterpass entsprechend gefälscht hat. OK, das Baby hatte nur 2450 g und war 4 Wochen im Brutkasten auf der Neugeborneninensiv (wo er sich auch mehrmals besucht hat), aber es wurde Termingerecht geboren :kopf


    Aber es geht noch absurder. Nach gerichtlich angeordneten VS-Test, dem Ergebnis von 99,97 % und dem Vorschlag des Richters doch die Klage zurückzunehmen, wollte er den Richter überreden ein Urteil zu fällen in dem der Richter reinschreibt, dass der KV mir nicht nachweisen kann ,dass das Kind nicht von ihm ist. Meine RA und ich warteten nur darauf, ob der Richter bei seinem Lachanfall doch noch vom Stuhl kippt :aetsch


    Ich hab gelernt damit umzugehen, es abheften, innerlich den Vogel zeigen und mich darüber köstlich zu amüsieren. Jeder macht sich auf die Art udn Weise lächterlich, die er/sie selbst wählt

  • Bzgl einiger tollkühner Anwaltsschreiben, die auch ich in meinen Ordnern habe, hatte ich mir ernsthaft schon überlegt, bei der Anwaltskammer nachzufragen, ob man sich als Anwalt denn jeden Schwachsinn und jede Unverschämtheit erlauben darf.

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    keks3


    life is a tale told by an idiot, full of sound and fury, signifying nothing (shakespeare)
    'Does anybody remember laughter?' (R.P.)

  • Schon ziemlich albern das Ganze, aber, naja, die Anwälte bekommen ja so oder so ihr Geld. Ob da nun ein heller Kopf vor ihnen sitzt oder nicht ist ja egal (sorry).
    Bobbele ist auch nicht davongekommen.


    Mein Bio-Unterricht hat mich übrigens nicht darauf vorbereitet wie das unwillentlich passieren sollte. Feste Schütteln, erhitzen, hochkant stellen oder was :kopf?
    Ach, ich will garnicht darüber nachdenken, morgen ist Montag, deprimierend genug.... :-(