Vaterschaftsanerkennung - Gerichtliches verfahren

  • Hallo.
    Ich habe zu meinem ex keinen Kontakt und er erkennt die Vaterschaft nicht an. Fristen ließ er ohne Handlung nun soll es vor Gericht gehen: vaterschaftsfeststellungsklage
    Kann mir bitte jemand den weiteren Ablauf schildern? Ich weiß nur das er zum Test gerufen wird. Ich erhalte prozesskostenbeihilfe und habe den fall geöffnet. Wird er den Test zahlen müssen (Zahlungsfähigkeit ist vorhanden)? Anteilig? Voll? Oder wird das über meine Prozesskostenbeihilfe abgerechnet?
    Danke!

  • Freigeschaltet.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Das Gericht wird ihm die klage zustellen und die Möglichkeit zur Stellungnahme einräumen.


    Je nach Stellungnahme wird das Gericht einen Verhandlungstermin ansetzen, dich und ihn befragen und anschließend entscheiden, ob ein Vaterschaftstest angeordnet wird.


    Wird nach dem Test die Vaterschaft durchs Gericht festgestellt, hat normalerweise der Vater die Gerichtskosten zu tragen. Wird die Vaterschaft nicht festgestellt, trägt der Kläger die Kosten. Wenn du Verfahrenskostenhilfe bekommen hast, wird zumindest ein Großteil der Kosten darüber abgedeckt sein.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Zum zeitlichen Ablauf:


    Du hast Klage eingereicht, die wird nun vom Gericht an den Beklagten versendet...kann mal so 2-3 Wochen dauern.


    Daraufhin hat er die Möglichkeit zur schriftlichen Stellungnahme, bei uns wurde gleich ein Termin zur mündlichen Verhandlung festgesetzt, der war so 2 oder 3 Monate später, wenn ich recht erinnere.


    Dort wurde dann gefragt, ob er der Vater sei und ob ich mit anderen Männern während der 3 Monate Empfängniszeit Sex hatte ( das Gericht legt diese Zeit sehr großzügig fest...).


    Da die Antworten eindeutig waren, hat die Richterin den KV gefragt, ob er denn die Vaterschaft anerkennen möchte, er wollte einen Test.


    Die Richterin hat gefragt, ob ich denn mit einem Test einverstanden sei, was ich mit Ja beantwortete.


    Nochmal ein paar Wochen später, hatten ich und Kind, getrennt vom KV einen Termin beim benannten Humangenetiker, dort wurde ein Foto von mir und Kind gemacht und Speichelproben entnommen, dem Vater wurde eie Blutprobe entnommen.


    Dann hats nochmal ein paar Wochen gedauert, bis das Gutachten kam, der KV hatte dann die Möglichkeit, zum Standesamt zu dackeln und die Vaterschaft freiwillig anzuerkennen, sonst wäre sie vom Gericht festgelegt worden.


    Alles in Allem hat es über ein halbes Jahr gedauert.


    UHV hatte ich aber schon von Anfang an erhalten.